Kategorie: Filme 1919 bis 1933

Mutter Krausens Fahrt ins Glück (1929)

Als „Mutter Krausens Fahrt ins Glück“ 1929 ins Kino kam, wurde das sozial-realistische Werk gefeiert. Der Film über eine Arbeiterwitwe, die aus Verzweiflung über die aussichtslose finanzielle Notlage Selbstmord begeht, kombiniert erstmals eine fiktive Spielfilmhandlung mit den Mitteln des dokumentarischen Films.

Filmzensur in der Weimarer Republik

Im Artikel 118 der Weimarer Verfassung heißt es zwar: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Doch hatte man durch die Zusatzformulierung, – daß, für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden‘ können, die Möglichkeit geschaffen, für den Film eine gesetzliche Ausnahmeregelung zu treffen. Die Einfügung dieses Passus ist auf die eminente Bedeutung, die man dem Film als Instrument der Beeinflussung zumaß, zurückzuführen.

M – Eine Stadt sucht einen Mörder (1931)

Ein psychopathischer Triebtäter, der bereits acht Kinder auf dem Gewissen hat, versetzt die Bevölkerung Berlins in Angst und Schrecken. Mit einem Großaufgebot an Beamten versucht die Polizei vergeblich, den Mörder zu fassen. Die Unterwelt organisiert sich, nimmt die Sache selbst in die Hand und macht den Kindermörder mit Hilfe von Spitzeln ausfindig. Doch dem Mörder gelingt es zunächst, immer wieder zu entkommen.

Der Kriminalfall in Hannover (1924)

Der Film bezieht sich auf den Fall des damals gerade überführten Massenmörders Fritz Haarmann. Von dem ursprünglich etwa 20minütigen Stummfilm sind nur fünf Minuten erhalten. Sie zeigen Aufnahmen aus der Innenstadt und Altstadt Hannovers, Orte an denen Haarmann wohnte bzw. sich aufhielt. Seine Bedeutung erlangt das Fragment durch die Tatsache, dass es die ältesten erhaltenen Bewegtbilder aus der Innenstadt Hannovers präsentiert und dabei auch ein Stück Leben auf den Straßen zeigt.