Verschlagwortet: Filmtheorie

Beschreibung von Inhalt und Form

Die klassische Inhaltsangabe gibt das zum Verständnis wesentliche Geschehen an, meist in chronologischer Folge. Sie umfasst bei Spielfilmen in der Regel Ort und Zeit des Geschehens, den handlungsstiftenden Konflikt und weiteren Verlauf mitsamt einer knappen Charakterisierung der Hauptpersonen. Im dokumentarischen Bereich steht das Thema mit den wichtigsten Einzelaspekten im Vordergrund. Die Kurzform der Inhaltsangabe wird „abstract“ genannt.

Filmographische Angaben

Film ist ein technisches Medium und an seiner Herstellung sind in der Regel viele Menschen beteiligt. Daraus resultiert, dass die formalen Angaben, die einen Film einerseits definieren, andererseits als Nachweis z.B. der Mitarbeit gelten, sehr umfangreich sein können.

Anklagen gegen den Krieg

Das Etikett Antikriegsfilm erhalten gemeinhin Filme, von denen man annimmt, dass sie den Krieg nicht verherrlichen, sondern anklagen und so zur weiteren Verhinderung von Kriegen beitragen.

Objektivität in Dokumentarfilmen

Bei der Beschäftigung mit Dokumentarfilmen ist es unausweichlich, sich mit dem „Mythos von der Authentizität dokumentarischen Materials, der ungebrochenen Verlängerung der uns umgebenden Wirklichkeit ins filmische Medium“ (Bueb) und dem Problemkreis von Subjektivität und Objektivität zu beschäftigen.

Dokumentarfilm als historische Quelle

Bei der Auseinandersetzung mit der Thematik „Dokumentarfilm als historische Quelle“ stößt man schnell auf eine ganze Reihe von Teilaspekten und Fragestellungen, die zum Teil recht grundlegender Art sind. Das geht schon los mit der Frage, welcher Film eigentlich ein Dokumentarfilm ist. Von Interesse ist natürlich, wie die Hersteller solcher Filme mit historischen Filmquellen umgehen. Zentral ist die Frage, welche Potentiale dokumentarische Filme für historische Erkenntnisse haben können, aber auch welche besonderen Probleme sich stellen.