Beschreibung von Inhalt und Form

Die klassische Inhaltsangabe gibt das zum Verständnis wesentliche Geschehen an, meist in chronologischer Folge. Sie umfasst bei Spielfilmen in der Regel Ort und Zeit des Geschehens, den handlungsstiftenden Konflikt und weiteren Verlauf mitsamt einer knappen Charakterisierung der Hauptpersonen. Im dokumentarischen Bereich steht das Thema mit den wichtigsten Einzelaspekten im Vordergrund. Die Kurzform der Inhaltsangabe wird „abstract“ genannt.

Ebenfalls bewährt hat sich die sogenannte Annotation. Sie bezeichnet die sehr kurze Beschreibung eines Filmes, die neben einem Inhalts- und Gestaltungshinweis auch eine knappe Bewertung mit einfließen lässt.

Eine weitere, oft ergänzende Möglichkeit der inhaltlichen Beschreibung ist die Verschlagwortung. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer freien oder einer gebundenen Schlagwortvergabe. Letztere hält sich an festgelegte Regeln und ein vorgegebenes Vokabular (Schlagwortkontrolle, Thesaurus).

Die verschiedenen Inhaltsbeschreibungen können sinnvoll angereichert werden durch eine Gattungs- und Genrezuordnung. Für eine detaillierte Beschreibung der filmischen Form gibt es die Fachtermini der Filmanalyse.

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