Vom Wahlsieg in die Defensive – und auf welchem Weg zurück?
Die Berliner Linke zwischen medialer Skandalisierung, Koalitionszwängen und der möglichen Preisgabe ihres politischen Veränderungsanspruchs
Detlef Endeward (16.10.2026)
Ein vorläufiger Essay zum Verlauf der politischen Auseinandersetzung nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026. Stand: 16. Oktober 2026.
Ein Wahlsieg – und die Frage, was aus ihm wird
Am 20. September 2026 wurde die Linke stärkste Partei im Berliner Abgeordnetenhaus. Ihr Wahlerfolg war mit einem erkennbaren gesellschaftspolitischen Anspruch verbunden: bezahlbarer Wohnraum, soziale Sicherheit und die Veränderung der Eigentumsverhältnisse auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Die Forderung nach Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen stand dabei im Zentrum.
Wenige Wochen später bestimmt jedoch eine andere Auseinandersetzung die öffentliche Wahrnehmung. Nicht die Frage, wie der Volksentscheid von 2021 umgesetzt werden könnte, beherrscht die Schlagzeilen, sondern die Frage, ob die Linke überhaupt regierungsfähig sei. Antisemitismusvorwürfe, persönliche Kontakte zu Angehörigen der Familie Remmo, innerparteiliche Konflikte und die Bedingungen möglicher Koalitionspartner haben sich in den Vordergrund geschoben.
Die SPD und die Grünen, die bei der Wahl hinter der Linken zurückblieben, können in dieser Situation wesentliche Bedingungen für die Aufnahme und Fortsetzung der Sondierungsgespräche formulieren. Die Wahlsiegerin gerät zunehmend in die Lage, auf Forderungen und Vorwürfe reagieren zu müssen, während ihre eigenen politischen Vorhaben in der öffentlichen Auseinandersetzung zurücktreten.
Das legt eine kritische Interpretation nahe: Unterschiedliche politische und mediale Interventionen wirken in eine ähnliche Richtung. Sie verschieben die öffentliche Debatte vom gesellschaftlichen Veränderungsanspruch der Linken auf die Bedingungen ihrer Akzeptanz als Regierungspartei.
Doch damit ist der Vorgang noch nicht hinreichend erklärt. Denn die Linke ist nicht lediglich Objekt dieser Entwicklung. Sie hat selbst Entscheidungen getroffen, die ihre politischen Handlungsmöglichkeiten beeinflussen.
Die weiterführende Frage lautet deshalb: Entsteht aus der medialen und politischen Defensive bereits eine Pfadabhängigkeit, die die Durchsetzung der zentralen Wahlforderung erschwert, obwohl diese bislang nicht ausdrücklich aufgegeben wurde?
Das Ergebnis dieser Entwicklung ist offen. Gerade deshalb lohnt es sich, den bisherigen Verlauf zu rekonstruieren.
Der politische Auftrag: Die Eigentumsfrage stellen
Der Wahlerfolg der Linken lässt sich nicht auf eine allgemeine Unzufriedenheit mit den bisherigen Regierungsparteien reduzieren. Die Wohnungsfrage spielte für ihre Wählerinnen und Wähler eine herausragende Rolle. In der ARD-Wahlanalyse nannten 37 Prozent der Linke-Wählenden das Wohnen als wichtigstes Thema ihrer Wahlentscheidung, 35 Prozent die soziale Sicherheit. Eine große Mehrheit dieser Wählergruppe sah die Linke als Interessenvertretung der Mieterinnen und Mieter.1
Die Forderung nach Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen geht über klassische Mieterschutzmaßnahmen hinaus. Sie stellt die Frage, ob Wohnraum dauerhaft nach privatwirtschaftlichen Renditeerwartungen bewirtschaftet werden soll oder ob andere Eigentumsformen eine sozial orientierte Wohnraumversorgung ermöglichen könnten.
Diese Forderung hatte bereits 2021 beim Volksentscheid eine Mehrheit von 57,6 Prozent der gültigen Stimmen erhalten. Der Volksentscheid führte nicht unmittelbar zu einem Gesetz. Er begründete aber einen demokratisch legitimierten politischen Auftrag, mit dessen Umsetzung sich die Berliner Politik auseinandersetzen musste.
Die Berliner Linke hatte diesen Auftrag aufgegriffen und seine Umsetzung zu einer Bedingung ihrer Regierungsbeteiligung erklärt. Noch im Oktober 2026 wurde diese Position öffentlich bekräftigt.2
Damit war ein gesellschaftlicher Konflikt benannt, der weit über Berlin hinausreicht: die Frage, inwieweit bestehende Eigentumsverhältnisse als unveränderliche Voraussetzung politischen Handelns gelten oder selbst zum Gegenstand demokratischer Gestaltung werden können.
Eine politische Auseinandersetzung nach dem Wahlsieg hätte deshalb die unterschiedlichen Möglichkeiten der Umsetzung untersuchen können: die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, die Entschädigungsfrage, die Finanzierung, die künftige Bewirtschaftung und die Folgen für Mieterinnen und Mieter.
Stattdessen entwickelte sich eine andere Dynamik.
Die erste Verschiebung: Aus der Eigentumsfrage wird eine Kosten- und Mehrheitsfrage
Schon unmittelbar nach der Wahl wurde die Forderung nach Vergesellschaftung in der Medienberichterstattung vor allem unter dem Gesichtspunkt ihrer Risiken behandelt.
Entschädigungskosten, mögliche Haushaltsbelastungen, Reaktionen privater Investoren und die Frage, ob durch Vergesellschaftung überhaupt zusätzliche Wohnungen entstehen, bildeten wiederkehrende Schwerpunkte.
Diese Fragen sind keineswegs illegitim. Eine verantwortliche Wohnungspolitik muss ihre wirtschaftlichen Voraussetzungen und möglichen Folgen untersuchen.
Problematisch wird die Darstellung jedoch dort, wo die bestehenden Eigentumsverhältnisse als selbstverständlicher Ausgangspunkt gelten, während ihre Veränderung vor allem als Abweichung erscheint, die sich gegen eine Vielzahl wirtschaftlicher Einwände rechtfertigen muss.
Hinzu kam die Veröffentlichung von Umfrageergebnissen, die eine gegenwärtige Mehrheit gegen die Vergesellschaftung nahelegten.
Am 21. September berichtete die tagesschau unter Berufung auf eine Nachwahlumfrage von Infratest dimap, dass 37 Prozent der Befragten eine entschädigte Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen befürworteten und 51 Prozent sie ablehnten. Die Meldung stellte dieses Ergebnis dem Volksentscheid von 2021 gegenüber.
Damit entstand ein weiterer Deutungsrahmen: Nicht nur die finanzielle Realisierbarkeit, sondern auch die gesellschaftliche Legitimation des Vorhabens schien infrage gestellt.
Dabei sind ein förmlicher Volksentscheid und eine repräsentative Meinungsumfrage methodisch unterschiedliche Größen. Eine Umfrage kann Hinweise auf veränderte Einstellungen geben. Sie hebt aber keine frühere demokratische Abstimmung auf.
Die mediale Wirkung der Gegenüberstellung liegt deshalb weniger in den Zahlen selbst als in ihrer politischen Verwendung.
Aus der Frage, wie ein demokratisch unterstütztes Vorhaben umgesetzt werden könnte, wird die Frage, ob es überhaupt noch genügend Zustimmung besitzt.
Die Eigentumsfrage wird zunächst in eine Kostenfrage und anschließend in eine Mehrheitsfrage übersetzt.
Beide Verschiebungen verändern die Bedingungen, unter denen über Vergesellschaftung öffentlich gestritten wird.
Die zweite Verschiebung: Aus der Wahlsiegerin wird eine Partei unter Rechtfertigungsdruck
Parallel zur wohnungspolitischen Debatte entwickelte sich eine intensive Auseinandersetzung über die Regierungsfähigkeit der Berliner Linken.
Im Mittelpunkt standen Antisemitismusvorwürfe gegen einzelne Parteimitglieder und politische Positionen innerhalb der Partei sowie Berichte über Kontakte zu Angehörigen der Familie Remmo.
Diese Vorgänge müssen unterschieden werden.
Antisemitische Äußerungen und Handlungen sind ernst zu nehmen und müssen auch innerhalb politischer Parteien untersucht und kritisiert werden. Ebenso ist es legitim, Kontakte von Politikerinnen und Politikern zu Personen aus öffentlich umstrittenen oder strafrechtlich relevanten Zusammenhängen journalistisch zu hinterfragen.
Daraus folgt aber nicht, dass jede politische Kontroverse über Israel und Palästina bereits eindeutig als Antisemitismus einzuordnen wäre. Ebenso wenig begründet ein persönlicher Kontakt ohne weitere Belege eine politische Zusammenarbeit mit organisierter Kriminalität.
Gerade bei solchen Vorwürfen wäre eine sorgfältige Unterscheidung zwischen nachgewiesenen Handlungen, unterschiedlichen politischen Bewertungen und bloßen Verdächtigungen erforderlich.
Der Telepolis-Beitrag „Wer definiert Antisemitismus?“ macht auf die unterschiedlichen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Positionen aufmerksam, die in dieser Auseinandersetzung bestehen.3
Die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) besitzt in Deutschland erheblichen politischen Einfluss. Daneben steht beispielsweise die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus, die eine differenziertere Abgrenzung zwischen Antisemitismus und Kritik an Israel beziehungsweise am Zionismus anstrebt.
Dass diese Positionen umstritten sind, bedeutet nicht, dass jeder Vorwurf unbegründet wäre. Es bedeutet aber, dass die Kriterien der Bewertung selbst Teil einer öffentlichen Auseinandersetzung sind.
Wenn politische Akteure eine bestimmte Definition oder Erklärung zur Voraussetzung von Koalitionsverhandlungen machen, erhält dieser Konflikt eine zusätzliche Funktion.
Es geht dann nicht mehr ausschließlich um die sachliche Klärung konkreter Vorwürfe. Die Auseinandersetzung wird zugleich zu einer Bedingung politischer Zusammenarbeit.
Ähnliches gilt für die Berichterstattung über Kontakte zu Angehörigen der Familie Remmo.
Der Telepolis-Beitrag „Verdacht als Verdikt“ kritisiert die Übertragung eines pauschalen Verdachts auf Personen aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und untersucht die politische Instrumentalisierung entsprechender Berichte.4
Auch hier ist nicht jede kritische Nachfrage unberechtigt. Entscheidend ist vielmehr, ob die Berichterstattung zwischen individuellen Handlungen und kollektiven Zuschreibungen unterscheidet und vergleichbare Sachverhalte bei unterschiedlichen Parteien nach ähnlichen Maßstäben bewertet.
In der Zusammenschau entstand eine öffentliche Dramaturgie, in der die Linke fortwährend ihre politische Zuverlässigkeit erklären musste.
Die zentrale Frage der Berichterstattung lautete zunehmend nicht mehr: Was will die stärkste Partei verändern?
Sie lautete: Darf diese Partei überhaupt die Regierung führen?
Die dritte Verschiebung: Die kleineren Parteien bestimmen die Verhandlungsbedingungen
Die politische Wirkung dieser Debatten zeigte sich in den Sondierungsgesprächen.
SPD und Grüne machten gemeinsame Vereinbarungen über den Umgang mit Antisemitismus und weiteren gesellschaftspolitischen Fragen zu einer Voraussetzung für die Aufnahme der Gespräche.
Am 8. Oktober verständigten sich die drei Parteien auf entsprechende Erklärungen. Als die Linksfraktion wenige Tage später eine davon abweichende Position formulierte, unterbrachen SPD und Grüne am 13. Oktober die Sondierungen.
Am 14. Oktober wurde vereinbart, die gemeinsame Antisemitismus-Erklärung in einen möglichen Koalitionsvertrag aufzunehmen. Die Gespräche konnten anschließend fortgesetzt werden.5
Diese Abfolge ist aus mehreren Gründen bemerkenswert.
Koalitionsverhandlungen beruhen grundsätzlich auf der Verständigung eigenständiger Parteien. Keine Partei ist verpflichtet, eine Regierung mit einer anderen zu bilden. Auch die stärkste Partei verfügt nicht automatisch über einen Anspruch auf die Regierungsführung.
Die SPD und die Grünen waren deshalb berechtigt, politische Bedingungen zu formulieren.
Die interessante Frage ist jedoch, welche Bedeutung diese Bedingungen für den gesamten Verhandlungsprozess erhielten.
Noch bevor die entscheidenden wohnungspolitischen Differenzen geklärt waren, wurden gemeinsame politische Erklärungen ausgehandelt, ihre Verbindlichkeit überprüft und ihre spätere Aufnahme in einen Koalitionsvertrag vereinbart.
Damit entstand eine erste institutionelle Bindung.
Die Linke akzeptierte ein Verfahren, in dem ihre mögliche Regierungsbeteiligung zunächst von der Erfüllung bestimmter politischer Erwartungen abhing.
Das ist kein nachgewiesenes Zugeständnis bei der Vergesellschaftung. Es verändert aber den Rahmen, innerhalb dessen darüber künftig verhandelt wird.
Die stärkste Partei wird nicht nur zur Verhandlungspartnerin, sondern zugleich zum Gegenstand einer fortgesetzten Prüfung ihrer Koalitionsfähigkeit.
Dass sie sich auf diese Konstellation eingelassen hat, gehört zur Erklärung ihrer gegenwärtigen Defensive.
Ein kampagnenartiges Zusammenspiel – ohne nachgewiesene zentrale Steuerung
Die verschiedenen Vorgänge lassen sich inzwischen als zusammenhängende Entwicklung untersuchen.
Zunächst wird die Vergesellschaftung als finanzielles und wirtschaftliches Problem dargestellt. Dann wird ihre gesellschaftliche Zustimmung durch Umfrageergebnisse infrage gestellt. Anschließend rücken Antisemitismusvorwürfe, persönliche Kontakte und innerparteiliche Konflikte in den Mittelpunkt. Schließlich werden Teile dieser Auseinandersetzung zu Bedingungen der Koalitionsverhandlungen.
Die beteiligten Akteure verfolgen dabei nicht notwendig identische Ziele.
Journalistische Redaktionen berichten über Konflikte, die tatsächlich stattfinden. SPD und Grüne vertreten eigene politische Positionen und Koalitionsinteressen. Innerhalb der Linken bestehen reale Meinungsverschiedenheiten. Wirtschaftliche Interessenvertretungen wenden sich aus anderen Gründen gegen eine Vergesellschaftung.
Dennoch können diese unterschiedlichen Interventionen ähnliche Wirkungen entfalten und sich gegenseitig verstärken.
Eine solche Entwicklung lässt sich als kampagnenartige Verdichtung beschreiben. Das bedeutet nicht, dass eine zentral organisierte Kampagne nachgewiesen wäre.
Dazu müsste untersucht werden, ob und in welcher Form politische Parteien, wirtschaftliche Akteure, Interessenverbände und Medien ihre Aktivitäten tatsächlich abstimmen.
Für die Analyse kultureller Hegemonie ist eine solche Koordination allerdings nicht zwingend erforderlich.
Gemeinsame wirtschaftspolitische Grundannahmen, etablierte journalistische Routinen, institutionelle Interessen und politische Abgrenzungsstrategien können auch ohne zentrale Steuerung dazu beitragen, dass bestimmte Deutungen dominieren.
Die entscheidende Wirkung besteht dann darin, dass gesellschaftliche Alternativen nicht mehr vorrangig nach ihren möglichen Zielen und Folgen beurteilt werden, sondern unter fortgesetztem Rechtfertigungsdruck stehen.
Die Vergesellschaftung wird als finanzielles Risiko, als Investitionshemmnis oder als nicht mehr mehrheitsfähiges Vorhaben diskutiert.
Die Partei, die sie fordert, muss sich zugleich gegen Zweifel an ihrer Regierungsfähigkeit verteidigen.
So kann die politische Initiative verloren gehen, ohne dass die zentrale Forderung bereits ausdrücklich aufgegeben wurde.
Die Linke als Beteiligte ihrer eigenen Defensive
Eine Erklärung, die allein auf politische Gegner und mediale Deutungsmacht verweist, bliebe unvollständig.
Die Linke hat selbst dazu beigetragen, dass ihre mögliche Regierungsbeteiligung zum bestimmenden politischen Bezugspunkt wurde.
Sie hat frühzeitig die Bildung einer Koalition mit SPD und Grünen angestrebt. Damit verband sie den Wahlerfolg mit einer konkreten parlamentarischen Perspektive.
Das ist zunächst eine nachvollziehbare Entscheidung. Wer gesellschaftliche Veränderungen durchsetzen will, muss sich mit den institutionellen Bedingungen politischer Macht auseinandersetzen.
Doch eine solche Orientierung kann einen Widerspruch erzeugen.
Einerseits soll die Regierungsbeteiligung die Umsetzung der eigenen Forderungen ermöglichen. Andererseits kann das Ziel der Regierungsbeteiligung selbst zum Maßstab werden, an dem die eigenen Forderungen zunehmend angepasst werden.
Die kritischen Beiträge von Jacobin, Overton Magazin und den NachDenkSeiten haben diese Spannung aus unterschiedlichen Perspektiven aufgegriffen.6
Besonders die Frage, ob die Linke ihre Forderung nach Vergesellschaftung als verbindliche Voraussetzung einer Koalition aufrechterhalten kann, steht dabei im Mittelpunkt.
Bisher ist kein belastbar dokumentierter Verzicht auf diese Forderung erkennbar.
Die Linke hat ihre Bindung an die Umsetzung des Volksentscheids vielmehr öffentlich bekräftigt.
Das ist wichtig, weil die Unterscheidung zwischen einer defensiven Verhandlungsposition und einer tatsächlichen programmatischen Preisgabe nicht verwischt werden darf.
Dennoch verändert die fortgesetzte Orientierung auf eine bestimmte Regierungsbildung die politische Situation.
Je stärker die Erwartungen an eine solche Koalition werden, desto höher können die Kosten ihres Scheiterns erscheinen.
Die Frage, welche Regierung zur Umsetzung der Vergesellschaftung erforderlich wäre, kann sich dann schrittweise in eine andere verwandeln:
Welche Veränderungen an der Vergesellschaftungsforderung sind erforderlich, damit die angestrebte Regierung zustande kommt?
Damit wäre eine neue Qualität der politischen Entwicklung erreicht.
Pfadabhängigkeit: Wie frühere Entscheidungen spätere Möglichkeiten begrenzen
Der Begriff der Pfadabhängigkeit hilft, diese Entwicklung genauer zu verstehen.
In der Wirtschafts- und Institutionengeschichte beschreibt er Prozesse, bei denen frühere Entscheidungen die Bedingungen späterer Entscheidungen verändern. Ein eingeschlagener Weg erzeugt Erwartungen, Bindungen und institutionelle Strukturen, die seine Fortsetzung begünstigen können.
Paul Pierson hat solche Mechanismen insbesondere für politische Institutionen untersucht. Politische Entscheidungen können Prozesse der Selbstverstärkung auslösen, weil sich Organisationen, Interessen und Erwartungen an ihnen ausrichten.7
Pfadabhängigkeit bedeutet dabei nicht, dass eine Entwicklung zwangsläufig oder unumkehrbar wäre.
Sie bedeutet, dass ein einmal eingeschlagener Weg die Voraussetzungen verändert, unter denen später über seine Fortsetzung oder seinen Abbruch entschieden wird.
Auf die Berliner Entwicklung übertragen, lässt sich eine solche Pfadbildung als Hypothese rekonstruieren.
Die erste Weichenstellung war die frühe Orientierung auf eine Regierungsbildung mit SPD und Grünen. Damit wurde eine bestimmte Koalition zum politischen Ziel.
Die zweite Weichenstellung war die Akzeptanz gemeinsamer Vorbedingungen für die Aufnahme der Sondierungen.
Die dritte Weichenstellung bestand in der Verständigung, eine gemeinsame Antisemitismus-Erklärung in einen möglichen Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Jede dieser Entscheidungen schafft Erwartungen und Bindungen.
Sie kann die politischen Kosten erhöhen, die mit einem späteren Scheitern der Koalitionsverhandlungen verbunden wären.
Dabei handelt es sich bisher um prozedurale und politische Festlegungen, nicht um nachgewiesene Zugeständnisse bei der Vergesellschaftung.
Gerade diese Unterscheidung ist entscheidend.
Denn die Frage lautet nicht, ob die Linke ihre wichtigste Forderung bereits aufgegeben hat.
Sie lautet, ob sie sich auf einen Verhandlungsweg begeben hat, der eine spätere Abschwächung dieser Forderung begünstigen könnte.
Von der politischen Forderung zum Prüfauftrag?
Die eigentliche Bewährungsprobe steht noch bevor.
Die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen ist nicht nur eine programmatische Aussage. Ihre Umsetzung würde gesetzgeberische Entscheidungen, institutionelle Veränderungen und finanzielle Regelungen erfordern.
Eine Koalitionsvereinbarung müsste deshalb erkennen lassen, ob tatsächlich ein verbindlicher Weg zur Umsetzung eingeschlagen werden soll.
Dabei wären unterschiedliche Ergebnisse denkbar.
Ein verbindlicher Auftrag zur Ausarbeitung und Einbringung eines Vergesellschaftungsgesetzes innerhalb einer bestimmten Frist würde eine andere politische Bedeutung besitzen als die bloße Vereinbarung, weitere Gutachten erstellen zu lassen.
Auch eine Verständigung auf neue Prüfungen, offene Zeitpläne oder zusätzliche wirtschaftliche Voraussetzungen könnte die Umsetzung erheblich verändern.
Solche Verfahren müssen nicht grundsätzlich illegitim sein. Verfassungsrechtliche und finanzielle Fragen können zusätzliche Untersuchungen erfordern.
Entscheidend ist jedoch, ob Prüfungen auf eine politische Entscheidung vorbereiten oder an deren Stelle treten.
Hier liegt eine mögliche Form schrittweiser institutioneller Veränderung, wie sie Wolfgang Streeck und Kathleen Thelen beschrieben haben: Bestehende Regeln und politische Ziele können durch neue Verfahren, zusätzliche Bedingungen und veränderte Anwendung allmählich einen anderen Inhalt erhalten.8
Auf die Berliner Situation bezogen wäre deshalb genau zu untersuchen, ob die Vergesellschaftung als verbindlicher Gesetzgebungsauftrag erhalten bleibt oder zunehmend in unverbindliche Verfahrensschritte überführt wird.
Ein solcher Prozess könnte die politische Forderung verändern, ohne dass sie ausdrücklich aus dem Programm gestrichen würde.
Eine Forderung kann rhetorisch erhalten bleiben und praktisch an Verbindlichkeit verlieren.
Ob dies in Berlin geschieht, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht feststellen.
Gegenkräfte und offene Handlungsmöglichkeiten
Die bisherige Entwicklung verläuft nicht widerspruchsfrei.
Innerhalb der Linken gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Bedingungen für eine Regierungsbeteiligung akzeptabel sind. Der Berliner Landesverband hat die Vergesellschaftung wiederholt als zentrale Forderung bestätigt.
Auch die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hält an der Umsetzung des Volksentscheids fest und begleitet die Koalitionsverhandlungen mit öffentlichen Interventionen.
Am 11. Oktober demonstrierte sie vor dem Haus der Statistik, dem Ort der Sondierungen, für die Umsetzung des Volksentscheids.9
Diese außerparlamentarische Bewegung ist für die weitere Entwicklung von Bedeutung.
Denn die Forderung nach Vergesellschaftung entstand nicht erst als Wahlkampfthema der Linken. Sie wurde durch eine eigenständige gesellschaftliche Initiative auf die politische Tagesordnung gesetzt und 2021 Gegenstand eines Volksentscheids.
Damit existiert ein politischer Bezugspunkt außerhalb der parlamentarischen Koalitionsverhandlungen.
Die Linke kann ihre Forderung nicht beliebig verändern, ohne sich zugleich gegenüber dieser Bewegung und gegenüber den eigenen Parteibeschlüssen rechtfertigen zu müssen.
Das kann die Herausbildung einer Pfadabhängigkeit begrenzen oder einen bereits eingeschlagenen Weg verändern.
Die Entwicklung bleibt also offen.
Kulturelle Hegemonie und institutionelle Anpassung
Die bisherige Untersuchung der Medienberichterstattung hat gezeigt, wie gesellschaftliche Alternativen durch bestimmte Deutungsmuster an den Rand der öffentlichen Auseinandersetzung gedrängt werden können.
Die Vergesellschaftung erscheint dann weniger als Möglichkeit demokratischer Gestaltung denn als Problem für die bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse.
Mit der Betrachtung der Koalitionsverhandlungen kommt eine zweite Ebene hinzu.
Die öffentliche Verschiebung der Debatte kann in institutionelle Prozesse hineinwirken.
Wenn die politische Aufmerksamkeit fortwährend auf die Regierungsfähigkeit der Linken gerichtet wird, verändern sich auch die Bedingungen, unter denen ihre Vertreterinnen und Vertreter über politische Inhalte verhandeln.
Die Partei muss sich dann nicht nur mit den sachlichen Einwänden gegen die Vergesellschaftung auseinandersetzen, sondern zugleich ihre Anerkennung als legitime Regierungspartnerin sichern.
Eine solche Verbindung von öffentlicher Deutung und institutioneller Anpassung ist für das Verständnis kultureller Hegemonie besonders aufschlussreich.
Herrschaftsverhältnisse werden nicht allein dadurch stabilisiert, dass bestimmte Positionen ausdrücklich durchgesetzt werden.
Sie können auch dadurch erhalten bleiben, dass gesellschaftliche Alternativen in Verfahren überführt werden, deren Voraussetzungen weitgehend durch die bestehenden Verhältnisse bestimmt sind.
Die Eigentumsfrage verschwindet dann nicht notwendig aus der politischen Sprache.
Sie verliert möglicherweise ihre Bedeutung als Ausgangspunkt gesellschaftlicher Veränderung und wird zu einem Verhandlungsgegenstand unter vielen.
Das wäre eine Form der Anpassung, die sich nicht allein an programmatischen Erklärungen erkennen ließe.
Sie müsste an den tatsächlich vereinbarten politischen Schritten untersucht werden.
Schluss: Das Ergebnis ist offen – aber der Weg ist bereits politisch bedeutsam
Knapp vier Wochen nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl ist die Regierungsbildung noch nicht abgeschlossen.
Die Linke hat ihre Forderung nach Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen bislang öffentlich nicht aufgegeben. Ein konkreter wohnungspolitischer Verzicht ist nach dem derzeit dokumentierten Stand nicht nachgewiesen.
Gleichzeitig lässt sich eine bemerkenswerte Entwicklung beobachten.
Der Wahlerfolg einer Partei, die mit einem gesellschaftlichen Veränderungsanspruch angetreten ist, wurde in der öffentlichen Auseinandersetzung zunehmend von Debatten über ihre Regierungsfähigkeit überlagert.
Die SPD und die Grünen konnten als mögliche Koalitionspartner wesentliche Bedingungen für die Aufnahme und Fortsetzung der Gespräche formulieren.
Die Linke hat sich auf dieses Verfahren eingelassen und damit politische Bindungen akzeptiert, bevor die entscheidenden Konflikte über ihre zentralen Wahlforderungen geklärt waren.
Daraus ergibt sich noch keine zwangsläufige Entwicklung.
Aber die bisherigen Entscheidungen können einen Pfad eröffnen, auf dem das Ziel der Regierungsbeteiligung zunehmend die Bedingungen bestimmt, unter denen über gesellschaftliche Veränderungen verhandelt wird.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, ob die Linke ihre Forderung nach Vergesellschaftung weiterhin öffentlich vertritt.
Entscheidend wird sein, ob sie deren Umsetzung zu einer verbindlichen Bedingung der Regierungsbildung macht oder ob die Forderung im Verlauf der Verhandlungen durch Prüfaufträge, zeitliche Verschiebungen und andere wohnungspolitische Maßnahmen ersetzt wird.
Erst dann ließe sich beurteilen, ob aus der medialen und politischen Defensive eine tatsächliche inhaltliche Anpassung geworden ist.
Bis dahin bleibt das Ergebnis offen.
Gerade deshalb ist es sinnvoll, die Entwicklung nicht erst anhand eines späteren Koalitionsvertrages zu beurteilen, sondern die einzelnen Entscheidungen, Konflikte und Verschiebungen auf dem Weg dorthin zu dokumentieren.
Denn politische Veränderungen vollziehen sich nicht ausschließlich in den abschließenden Beschlüssen.
Sie beginnen häufig bereits dort, wo entschieden wird, worüber überhaupt noch verhandelt werden soll – und unter welchen Bedingungen.
Anmerkungen und Literatur
1. Wahlmotive und Wahlanalyse
ARD/Infratest dimap, Wahlanalyse zur Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026. Die im Essay genannten Angaben beziehen sich auf die Wählerinnen und Wähler der Linken, nicht auf die Berliner Bevölkerung insgesamt.
2. Vergesellschaftung als Koalitionsbedingung
Philipp Möller: Berlin: Keine Regierung ohne Enteignung, Jacobin, 31. August 2026.
Vgl. Loren Balhorn: Wer hat nochmal die Berlin-Wahl gewonnen?, Jacobin, 15. Oktober 2026.
3. Antisemitismusdebatte
Luca Schäfer: Debatte um Berliner Linke: Wer definiert Antisemitismus?, Telepolis, 30. September 2026.
Zur begrifflichen Kontroverse vgl. IHRA-Arbeitsdefinition und Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus.
4. Remmo-Berichterstattung
Luca Schäfer: Verdacht als Verdikt: Wie der Remmo-Rummel instrumentalisiert wird, Telepolis, 28. September 2026.
Ergänzend: Immo-Clan gegen Remmo-Clan, Overton Magazin.
5. Sondierungsgespräche
Gemeinsame Vereinbarungen von Linken, SPD und Grünen vom 8. Oktober 2026; Berichte über die Unterbrechung am 13. Oktober und die Verständigung am 14. Oktober.
Vgl. Vereinbarungen zum Start der Sondierungen und Dokumentation der Vereinbarung im Wortlaut.
6. Kritische Kommentare zur Regierungsbildung
Rainer Balcerowiak: Berliner Sondierungsgewürge: Wie Politik zum absurden Theater wird, NachDenkSeiten, 15. Oktober 2026.
Die Linke in Berlin: Ausgrenzen, diffamieren oder zu Tode umarmen, Overton Magazin.
Der Pyrrhussieg der Linken, Overton Magazin.
Die Beiträge vertreten unterschiedliche politische Interpretationen und sind nicht mit einem Nachweis koordinierter Kampagnenführung gleichzusetzen.
7. Pfadabhängigkeit
Paul Pierson (2000): Increasing Returns, Path Dependence, and the Study of Politics. In: American Political Science Review, 94 (2), S. 251–267.
Pierson untersucht, wie frühe politische Entscheidungen durch selbstverstärkende Prozesse spätere Handlungsmöglichkeiten strukturieren.
8. Schrittweiser institutioneller Wandel
Wolfgang Streeck / Kathleen Thelen (Hg.) (2005): Beyond Continuity: Institutional Change in Advanced Political Economies. Oxford: Oxford University Press.
Besonders relevant sind die Unterscheidungen zwischen institutioneller Überlagerung, Umdeutung und schrittweiser Veränderung bestehender Regelungen.
9. Außerparlamentarischer Druck
Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen: Öffentliche Interventionen zur Umsetzung des Volksentscheids und Demonstration am 11. Oktober 2026 im Umfeld der Berliner Sondierungsgespräche.
Bezugsbeiträge aus etablierten Nachrichtenmedien
Die folgenden Veröffentlichungen dokumentieren die öffentliche Darstellung des Wahlergebnisses, der Vergesellschaftungsforderung und der anschließenden Koalitionskonflikte. Sie bilden Material für die Untersuchung von Themenauswahl, Gewichtung und Deutungsrahmen.
tagesschau / rbb24, 21. September 2026: Berlin-Wahl 2026: Mehrheit gegen Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Die Nachwahlumfrage wird der Zustimmung beim Volksentscheid von 2021 gegenübergestellt.
tagesschau / rbb24, 4. September 2026: BerlinTrend: Mehrheit gegen Enteignung großer Wohnungskonzerne. Frühere Umfrage zur gesellschaftlichen Zustimmung beziehungsweise Ablehnung der Enteignungsforderung.
ZDFheute, 25. September 2026: Bericht über die Berliner Sondierungsgespräche. Antisemitismusvorwürfe und Kontakte zu Angehörigen der Familie Remmo erscheinen als Hindernisse für eine Regierungsbildung.
ZDFheute, 8. Oktober 2026: Bericht über die Verständigung auf ein Paket gegen Antisemitismus. Die gemeinsame Erklärung wird zur Voraussetzung der Sondierungen.
tagesschau / rbb24, 12. Oktober 2026: Sondierungen in Berlin: Wie eine wütende Basis die Berliner Linkspartei vor sich hertreibt. Die innerparteiliche Auseinandersetzung wird als Konflikt zwischen Parteiführung und Basis erzählt.
ZDFheute, 14. Oktober 2026: Bericht über die Krise der Berliner Sondierungsgespräche. Die Unterbrechung der Gespräche und die Forderungen von SPD und Grünen stehen im Mittelpunkt.
WELT, 16. Oktober 2026: Özdemir: Berliner Linke hat sich radikalisiert. Ein zugespitzter politischer Vorwurf wird in die Debatte über die Regierungsbildung eingebracht.
Bezugsbeiträge aus kritischer Perspektive
Die folgenden Beiträge untersuchen die Koalitionsdebatte aus unterschiedlichen gesellschafts- und medienkritischen Perspektiven. Sie thematisieren die politischen Interessen hinter den Auseinandersetzungen, die Funktion von Antisemitismus- und Clan-Vorwürfen sowie die strategischen Schwierigkeiten der Berliner Linken.
NachDenkSeiten: Berliner Sondierungsgewürge: Wie Politik zum absurden Theater wird. Kritik an der Verhandlungsdynamik und der Verdrängung sozialpolitischer Inhalte.
NachDenkSeiten: Willkommen im islamo-kommunistischen Rätekalifat Berlin. Satirisch zugespitzte Auseinandersetzung mit politischen Feindbildern nach der Wahl.
NachDenkSeiten: Überall Brandmauern – Was die Berliner Koalitionsdebatte sichtbar macht. Kritik an politischen Abgrenzungsstrategien und ihren Folgen für parlamentarische Mehrheitsbildungen.
Telepolis: Debatte um Berliner Linke: Wer definiert Antisemitismus?. Untersuchung der unterschiedlichen Antisemitismusdefinitionen und ihrer politischen Verwendung.
Telepolis: Bebt der Bund nach der Berlin-Wahl?. Einordnung der Berliner Wahl in größere parteipolitische Zusammenhänge.
Telepolis: Verdacht als Verdikt: Wie der Remmo-Rummel instrumentalisiert wird. Kritik an der Verbindung individueller Kontakte mit pauschalen politischen Verdächtigungen.
Overton Magazin: Die Linke in Berlin: Ausgrenzen, diffamieren oder zu Tode umarmen. Auseinandersetzung mit möglichen Strategien der politischen Einbindung und Begrenzung der Linken.
Overton Magazin: Der Pyrrhussieg der Linken. Kritische Betrachtung des Verhältnisses von Wahlerfolg und möglichen Koalitionskompromissen.
Overton Magazin: Remmo, die Linken und der selbstgefällige Untergang. Kommentar zu den politischen und medialen Folgen der Remmo-Debatte.
Overton Magazin: Immo-Clan gegen Remmo-Clan. Polemischer Vergleich unterschiedlicher gesellschaftlicher Macht- und Eigentumsverhältnisse.
Jacobin: Die Linke: Wer hat nochmal die Berlin-Wahl gewonnen?. Kritik an der Verhandlungsposition der Linken und an möglichen Zugeständnissen bei der Vergesellschaftung.
Jacobin: Berlin: Keine Regierung ohne Enteignung. Zur Vergesellschaftung als programmatischer Bedingung einer Regierungsbeteiligung.
Bezugsbeiträge der Lernwerkstatt Film und Geschichte
Wenn ein Wahlergebnis an den herrschenden Selbstverständlichkeiten rüttelt
Die Vergesellschaftung als Problem – wie Medien die zentrale Forderung der Berliner Linken deuten
Demoskopisierung der Demokratie
Redaktioneller Hinweis
Der Beitrag wurde von Detlef Endeward konzipiert und inhaltlich verantwortet. ChatGPT (OpenAI, Modell GPT-6) wurde unterstützend für Aufgaben eingesetzt, die in klassischen Printpublikationen insbesondere von Redaktion, Lektorat und wissenschaftlicher Recherche übernommen werden: Material- und Quellenrecherche, Zusammenstellung und Ordnung von Belegen, Strukturierung des Textes, sprachliche Überarbeitung, Prüfung der Argumentationsführung sowie Vorbereitung der Veröffentlichung.
Die Auswahl der Themen, die Entwicklung der Fragestellungen, die gesellschaftspolitische Perspektive und die abschließende redaktionelle Verantwortung liegen beim Autor. Die KI-Unterstützung ersetzt weder die eigenständige Urteilsbildung noch die Überprüfung der verwendeten Quellen.
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