Die Mehrheit für die Vergesellschaftung ist weg – oder: falsches Spiel mit Zahlen?

Wie eine Nachwahlumfrage zum Argument gegen einen Volksentscheid wird

Detlef Endeward (10/2026)

Eine Nachricht unmittelbar nach der Wahl

Am 21. September 2026, einen Tag nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl, veröffentlicht die tagesschau unter Berufung auf rbb und Infratest dimap eine bemerkenswerte Nachricht:

„Berlin-Wahl 2026: Mehrheit gegen Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne“

Nach der veröffentlichten Nachwahlumfrage sprechen sich 37 Prozent der Befragten für die entschädigte Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen aus, 51 Prozent dagegen. Unter den Wählerinnen und Wählern der Linken beträgt die Zustimmung dagegen 72 Prozent.

Zum Vergleich wird auf den Volksentscheid von 2021 verwiesen. Damals hatten 57,6 Prozent der Abstimmenden für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände gestimmt.1

Originalbeitrag bei tagesschau.de vom 21. September 2026

Die Nachricht ist zunächst eine Information über aktuelle politische Einstellungen. Ihre Bedeutung erhält sie aber durch den Zeitpunkt und den Zusammenhang, in dem sie veröffentlicht wird.

Die Linke hat bei der Wahl einen politischen Erfolg erzielt. Ihre Forderung nach Vergesellschaftung gehört zu den zentralen Themen der anschließenden Debatte über mögliche Regierungsbildungen und wohnungspolitische Veränderungen.

Unmittelbar darauf wird eine Umfrage präsentiert, die nahelegt, dass ausgerechnet für diese Forderung keine gesellschaftliche Mehrheit mehr existiere.

Das Wahlergebnis und die Umfrage erzeugen zusammen eine politische Erzählung: Die Linke gewinnt, aber ihre zentrale Forderung verliert ihre Legitimation.

Ist das tatsächlich die Aussage, die sich aus den Zahlen ableiten lässt?


Zwei Prozentzahlen – aber was wird eigentlich verglichen?

Der Volksentscheid vom 26. September 2021 war eine förmliche demokratische Abstimmung. Die Berliner Wahlberechtigten konnten über die Forderung entscheiden, große private Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften.

57,6 Prozent der gültigen Stimmen entfielen auf Ja.

Der Volksentscheid führte nicht unmittelbar zu einem Vergesellschaftungsgesetz. Er formulierte jedoch einen demokratisch legitimierten politischen Auftrag, sich mit der Umsetzung dieser Forderung auseinanderzusetzen.

Die Nachwahlumfrage von Infratest dimap aus dem September 2026 ist etwas grundsätzlich anderes.

Sie erfasst die Einstellungen einer Stichprobe zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das Ergebnis hängt unter anderem von der Auswahl der Befragten, der konkreten Fragestellung, dem Befragungskontext und der statistischen Gewichtung ab.

Volksentscheid 2021 Nachwahlumfrage 2026
Demokratische Abstimmung Repräsentative Meinungsbefragung
57,6 % Ja-Stimmen 37 % Zustimmung, 51 % Ablehnung
Entscheidung der Abstimmenden Erhebung aktueller Einstellungen
Politischer Auftrag ohne unmittelbare Gesetzeswirkung Momentaufnahme ohne Entscheidungswirkung

Beide Ergebnisse sind politisch relevant. Aber sie sind nicht gleichartig.

Selbst wenn die Umfrage einen tatsächlichen Rückgang der Zustimmung abbildet, ersetzt sie nicht das Ergebnis des Volksentscheids.

Eine veränderte öffentliche Meinung kann Anlass sein, politische Entscheidungen zu überdenken. Sie ist jedoch keine neue demokratische Abstimmung, die eine frühere Entscheidung aufhebt.

Genau dieser Unterschied droht in der Gegenüberstellung der beiden Prozentzahlen zu verschwinden.

Und das ist keineswegs nur eine methodische Kleinigkeit.


Wie die Fragestellung die Antwort beeinflussen kann

Bei Meinungsumfragen wird häufig so getan, als würden sie lediglich bereits vorhandene Einstellungen sichtbar machen.

Tatsächlich müssen die Befragten auf eine bestimmte, sprachlich formulierte Frage antworten.

Schon die Wortwahl kann beeinflussen, worüber sie nachdenken.

„Enteignung“ weckt möglicherweise andere Assoziationen als „Vergesellschaftung“. Die Formulierung „entschädigte Enteignung“ setzt wiederum einen anderen Akzent als die Frage nach einer gemeinwirtschaftlichen Bewirtschaftung großer Wohnungsbestände.

Ebenso macht es einen Unterschied, ob mögliche Entschädigungskosten, die Entwicklung der Mieten oder die Verwendung künftiger Mieteinnahmen erwähnt werden.

Das bedeutet nicht, dass die Ergebnisse einer Umfrage beliebig wären oder dass Befragte lediglich auf bestimmte Begriffe reagieren.

Es bedeutet aber, dass die genaue Fragestellung Bestandteil des Ergebnisses ist und bei seiner Interpretation offengelegt werden muss.

Gerade wenn eine aktuelle Umfrage einem fünf Jahre zurückliegenden Volksentscheid gegenübergestellt wird, wäre deshalb zu fragen: Haben beide Erhebungen überhaupt denselben Gegenstand in vergleichbarer Weise erfasst?

Der Volksentscheid bezog sich auf eine konkrete politische Initiative. Die Nachwahlumfrage fragt nach einer gegenwärtigen Einstellung zu einer politisch umstrittenen Maßnahme.

Die Unterscheidung müsste im Mittelpunkt der Einordnung stehen. In der zugespitzten Nachricht über die angeblich verlorene Mehrheit tritt sie dagegen zurück.


Es gibt noch andere Zahlen

Die Nachwahlumfrage steht zudem nicht allein.

Bereits am 4. September 2026 berichtete die tagesschau über den BerlinTrend, nach dem 37 Prozent eine Enteignung großer Wohnungskonzerne befürworteten und 46 Prozent sie ablehnten.2

BerlinTrend: Mehrheit gegen Enteignung großer Wohnungskonzerne

Damit war eine ablehnende Mehrheit in dieser Befragung bereits vor der Wahl ermittelt worden.

Die Nachwahlumfrage belegt also keinen plötzlich nach dem Wahlerfolg der Linken eingetretenen Meinungsumschwung.

Noch interessanter ist ein weiterer Befund: In der rbb-Wahlarena wurde auf eine Erhebung vom 15. September verwiesen, die zu einem deutlich anderen Ergebnis gekommen sein soll. Danach hätten 63 Prozent der Befragten die Vergesellschaftung unterstützt.3

Wie ist diese Differenz zu erklären?

Möglicherweise wurden unterschiedliche Fragen gestellt, verschiedene Bevölkerungsgruppen befragt oder andere Erhebungsverfahren angewandt. Auch Auftraggeber und Befragungskontext könnten eine Rolle spielen.

Ohne eine Gegenüberstellung der vollständigen methodischen Angaben lässt sich das nicht entscheiden.

Gerade die erhebliche Abweichung wäre aber Anlass gewesen, die verschiedenen Befragungen journalistisch zu untersuchen.

Stattdessen steht in der Nachricht vom 21. September ein scheinbar eindeutiger Befund im Vordergrund: Eine Mehrheit ist gegen die Vergesellschaftung.

Aus unterschiedlichen, erklärungsbedürftigen Umfrageergebnissen wird so eine politisch eindeutige Aussage.


Der Zeitpunkt ist Teil der Nachricht

Dass die Umfrage unmittelbar nach der Wahl veröffentlicht und prominent aufgegriffen wird, ist für ihre politische Wirkung entscheidend.

Bereits am Wahlabend wurden entsprechende Ergebnisse verbreitet. Am folgenden Morgen erscheint die Nachricht über die ablehnende Mehrheit.

Damit erhält die Umfrage eine andere Bedeutung, als wenn sie einige Wochen zuvor oder später im Zusammenhang einer ausführlichen Untersuchung zur Berliner Wohnungspolitik veröffentlicht worden wäre.

Sie wird zum unmittelbaren Kommentar des Wahlergebnisses.

Die Frage lautet nun nicht mehr allein, welche wohnungspolitischen Veränderungen die Linke anstrebt und welche rechtlichen und ökonomischen Möglichkeiten dafür bestehen.

Es wird zugleich gefragt, ob die Partei für diese Forderung überhaupt noch eine gesellschaftliche Mehrheit beanspruchen könne.

Dabei ist zwischen zwei Sachverhalten zu unterscheiden.

Dass die Veröffentlichung in diesem zeitlichen Zusammenhang eine bestimmte politische Wirkung entfaltet, lässt sich aus der Berichterstattung erschließen.

Dass die Umfrage gezielt zu diesem Zweck terminiert oder ihre Veröffentlichung zwischen beteiligten Akteuren abgesprochen wurde, wäre dagegen eine weitergehende Behauptung, für die gesonderte Belege erforderlich wären.

Für die medienkritische Analyse ist dieser Nachweis nicht notwendig.

Auch ohne nachweisbare Absprache kann die Auswahl und Platzierung einer Nachricht bestimmte politische Deutungen begünstigen.


Von der Wohnungsfrage zur Mehrheitsfrage

Die Berichterstattung über die Umfrage ist kein isolierter Vorgang.

Unsere Untersuchung der Medienberichterstattung nach der Berliner Wahl hat bereits gezeigt, dass die Forderung nach Vergesellschaftung häufig unter dem Gesichtspunkt ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken behandelt wird.

Die Kosten der Entschädigung, mögliche Belastungen des Landeshaushalts, die Reaktionen privater Investoren und die Auswirkungen auf den Wohnungsbau stehen im Mittelpunkt zahlreicher Veröffentlichungen.

Die eigentliche Ausgangsfrage der Vergesellschaftungsinitiative tritt dabei häufig zurück: Sollten große Wohnungsbestände weiterhin renditeorientiert bewirtschaftet werden, oder könnten andere Eigentumsverhältnisse zu einer dauerhaft sozialeren Wohnraumversorgung beitragen?

Die Nachwahlumfrage fügt diesem Deutungsmuster eine weitere Dimension hinzu.

Neben die Frage, ob die Vergesellschaftung rechtlich und finanziell möglich sei, tritt die Frage, ob sie politisch überhaupt noch legitimiert sei.

Das verändert die Auseinandersetzung.

Die Eigentumsverhältnisse werden nicht mehr in erster Linie als gesellschaftlich gestaltbare Verhältnisse diskutiert. Stattdessen muss sich die Forderung nach ihrer Veränderung gegen rechtliche, finanzielle und nun auch demoskopische Einwände behaupten.

Die Umfrage wird so zu einem weiteren Argument in einer Auseinandersetzung, deren Ausgangspunkt sich zunehmend verschiebt.


Was hat das mit kultureller Hegemonie zu tun?

In unserer Untersuchung kultureller Hegemonie geht es nicht nur darum, welche politischen Positionen in Medien vertreten werden.

Es geht auch darum, wie bestimmte gesellschaftliche Vorstellungen als selbstverständlich erscheinen und andere Vorstellungen als unrealistisch, gefährlich oder nicht mehrheitsfähig dargestellt werden.

Bei der Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen lässt sich dieser Vorgang besonders gut beobachten.

Die Eigentumsverhältnisse auf dem Wohnungsmarkt sind historisch entstanden und politisch gestaltet. Sie sind weder naturgegeben noch grundsätzlich unveränderlich.

Dennoch wird ihre mögliche Veränderung häufig vor allem als Problem behandelt.

Eine gesellschaftliche Alternative muss dann nicht nur ihre Vorteile begründen. Sie muss sich auch gegenüber den bestehenden Verhältnissen rechtfertigen, die ihrerseits häufig als selbstverständlicher Ausgangspunkt gelten.

Die Nachwahlumfrage verstärkt diese Konstellation, wenn aus ihren Ergebnissen eine Aussage über die Legitimität des gesamten Vorhabens abgeleitet wird.

Dabei ist die Frage, ob eine politische Forderung sinnvoll, gerecht oder verfassungsrechtlich zulässig ist, nicht identisch mit der Frage, wie viele Menschen ihr in einer bestimmten Befragung zustimmen.

Politische Meinungen verändern sich auch durch öffentliche Auseinandersetzungen.

Umfragen messen deshalb nicht einfach eine von politischen und medialen Einflüssen unabhängige gesellschaftliche Wirklichkeit. Sie erfassen Einstellungen, die innerhalb solcher Auseinandersetzungen entstehen und sich verändern.

Und durch ihre Veröffentlichung werden die Umfrageergebnisse wiederum selbst zu einem Bestandteil dieser Auseinandersetzungen.

Die Medien berichten also nicht nur über den Deutungskampf. Sie wirken durch Auswahl, Zeitpunkt und Rahmung ihrer Berichterstattung an ihm mit.


Eine Kampagne gegen die Vergesellschaftung?

Die Nachwahlumfrage fügt sich in eine Reihe von Veröffentlichungen ein, in denen die Vergesellschaftung als rechtlich unsicheres, finanziell riskantes und wirtschaftlich problematisches Vorhaben erscheint.

Mit der Umfrage kommt die Behauptung hinzu, dass dafür inzwischen auch die gesellschaftliche Mehrheit fehle.

In der Zusammenschau kann dadurch eine kampagnenartige Verdichtung entstehen.

Unterschiedliche Argumente, Veröffentlichungen und politische Stellungnahmen verstärken sich gegenseitig und führen zu einer ähnlichen Schlussfolgerung: Die Vergesellschaftung erscheint als Vorhaben, das besser nicht verwirklicht werden sollte.

Das ist noch kein Nachweis einer koordinierten Medienkampagne.

Dazu müsste untersucht werden, ob und wie politische Akteure, wirtschaftliche Interessenvertretungen, Umfrageinstitute und Medien bei der Planung oder Verbreitung bestimmter Botschaften zusammenwirken.

Aber auch ohne eine solche Koordination können sich gleichgerichtete Deutungen durchsetzen.

Gerade das macht den Vorgang für eine hegemonietheoretische Untersuchung interessant.

Nicht jede Übereinstimmung setzt eine Absprache voraus. Gemeinsame wirtschaftspolitische Vorstellungen, institutionalisierte Interessen und journalistische Routinen können dazu beitragen, dass bestimmte Interpretationen häufiger aufgegriffen werden als andere.


Schluss: Was sagen die Zahlen – und was wird aus ihnen gemacht?

Die Umfrage von Infratest dimap liefert Hinweise darauf, wie die Befragten im September 2026 zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen standen.

Das ist eine relevante Information.

Sie beantwortet aber nicht die Frage, ob der Volksentscheid von 2021 seinen politischen Anspruch verloren hat. Ebenso wenig erklärt sie, warum sich Einstellungen möglicherweise verändert haben.

Dafür müssten die unterschiedlichen Befragungen, ihre Fragestellungen und ihre Ergebnisse im Zusammenhang mit der politischen und medialen Auseinandersetzung untersucht werden.

Die Berichterstattung vom 21. September macht aus einer solchen Momentaufnahme jedoch eine Nachricht über eine angeblich verlorene Mehrheit.

Das Problem liegt nicht in der Umfrage selbst, sondern darin, dass ein methodisch begrenztes Befragungsergebnis als scheinbar gleichwertiges Gegenstück zu einem demokratischen Abstimmungsergebnis erscheint.

Damit wird die Frage nach der Umsetzung des Volksentscheids durch eine andere Frage überlagert: Hat die Vergesellschaftung überhaupt noch genügend Zustimmung?

Für unsere Medienanalyse ist deshalb nicht allein interessant, was die Zahlen aussagen.

Entscheidend ist auch, wer sie wann veröffentlicht, welche Vergleiche hergestellt werden und welche politischen Schlussfolgerungen dadurch naheliegen.

Das ist kein nebensächliches Problem journalistischer Darstellung. Es betrifft die Frage, wie öffentliche Meinung sichtbar gemacht, interpretiert und zugleich beeinflusst wird.


Anmerkungen und Belege
1. Nachwahlumfrage und Volksentscheid

tagesschau/rbb24, 21. September 2026: Berlin-Wahl 2026: Mehrheit gegen Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne.

Die Meldung nennt 37 Prozent Zustimmung und 51 Prozent Ablehnung zur entschädigten Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen. Unter den Wählerinnen und Wählern der Linken beträgt die Zustimmung 72 Prozent. Beim Volksentscheid vom 26. September 2021 entfielen 57,6 Prozent der gültigen Stimmen auf Ja.

2. BerlinTrend vor der Wahl

tagesschau/rbb24, 4. September 2026: BerlinTrend: Mehrheit gegen Enteignung großer Wohnungskonzerne.

Die Veröffentlichung nennt 37 Prozent Zustimmung und 46 Prozent Ablehnung. Sie zeigt, dass eine ablehnende Mehrheit in dieser Erhebung bereits vor der Wahl festgestellt wurde.

3. Abweichende Umfragewerte

In der rbb-Wahlarena wurde nach dem vorliegenden Material auf eine Erhebung vom 15. September 2026 mit 63 Prozent Zustimmung verwiesen. Für einen belastbaren Vergleich sind der genaue Wortlaut der Frage, das beauftragende Institut, die Grundgesamtheit und die Erhebungsmethode noch anhand der Originalunterlagen zu dokumentieren. Der Wert wird hier deshalb als berichteter, noch näher zu prüfender Vergleichswert behandelt.


Bezugsbeiträge der Lernwerkstatt Film und Geschichte

Wenn ein Wahlergebnis an den herrschenden Selbstverständlichkeiten rüttelt – Zur politischen und medialen Auseinandersetzung nach der Berliner Wahl.

Beispiele aus der Medienberichterstattung nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026 – Dokumentation unterschiedlicher Deutungen des Wahlergebnisses.

Die Vergesellschaftung als Problem: Wie Medien die zentrale Forderung der Berliner Linken deuten – Zur Verschiebung der Eigentumsfrage in eine Debatte über Kosten, Risiken und Investitionsbedingungen.

Demoskopisierung der Demokratie – Zur politischen Funktion von Umfragen und ihrer medialen Verwendung.

Detlef Endeward


Redaktioneller Hinweis

Der Beitrag wurde von Detlef Endeward konzipiert und inhaltlich verantwortet. ChatGPT (OpenAI, Modell GPT-6) wurde unterstützend für Aufgaben eingesetzt, die in klassischen Printpublikationen insbesondere von Redaktion, Lektorat und wissenschaftlicher Recherche übernommen werden: Material- und Quellenrecherche, Zusammenstellung und Ordnung von Belegen, Strukturierung des Textes, sprachliche Überarbeitung, Prüfung der Argumentationsführung sowie Vorbereitung der Veröffentlichung.

Die Auswahl der Themen, die Entwicklung der Fragestellungen, die gesellschaftspolitische Perspektive und die abschließende redaktionelle Verantwortung liegen beim Autor. Die KI-Unterstützung ersetzt weder die eigenständige Urteilsbildung noch die Überprüfung der verwendeten Quellen.

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