Wenn ein Wahlergebnis an den herrschenden Selbstverständlichkeiten rüttelt
Vorbemerkung:
Von unpassenden Fragen und neuen Zusammenhängen
Ausgangspunkt der folgenden Beiträge war die Lektüre eines Kommentars in Jacobin über die Reaktionen auf den Wahlsieg der Berliner Linken. Der Beitrag bestätigte eigene Wahrnehmungen und Vermutungen über den medialen Deutungskampf und die gesellschaftlichen Interessen, die darin zum Ausdruck kommen.
Von dort aus entstanden weitere Fragen: Wie berichten andere Medien? Welche politischen und ökonomischen Argumente werden gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum vorgebracht? Welche gesellschaftlichen Selbstverständlichkeiten werden dabei vorausgesetzt?
Für die Recherche und die Strukturierung der Ergebnisse wurde ChatGPT genutzt. Die Antworten führten zu neuen Fragen, Vergleichen und historischen Rückblicken. So entstand schließlich der zunächst unpassend erscheinende Vergleich mit dem Wiederaufbau Hannovers nach 1945: Wie konnte eine weitgehend zerstörte Stadt unter ungleich schlechteren materiellen Voraussetzungen Wohnraum und öffentliche Infrastruktur schaffen, während wir uns heute deren Erhaltung angeblich kaum noch leisten können?
Unpassende Fragen mit dazu passenden Antworten, die wiederum neue Fragen und Vergleiche hervorbrachten.
Was daraus entstanden ist, folgt keiner vorab festgelegten Gliederung. Es ist das Ergebnis eines offenen Arbeitsprozesses, in dem eigene Erfahrungen und historische Kenntnisse, journalistische Beiträge, Quellenrecherche und KI-gestützte Bearbeitung zusammenwirkten.
Die folgenden Beiträge dokumentieren diesen Gedankengang. Sie verstehen sich nicht als abschließende Untersuchung, sondern als Anregung, vermeintlich selbstverständliche gesellschaftliche Verhältnisse durch ungewohnte Fragen und historische Vergleiche erneut zum Gegenstand des Nachdenkens zu machen.
Die Berliner Wahl und die Grenzen des politisch Vorstellbaren
Detlef Endeward (25.09.2026)
Die Eigentumsfrage und der mediale Kampf um kulturelle Hegemonie
Die Wahlerfolge der AfD gehören inzwischen zum wiederkehrenden Bestandteil der politischen Berichterstattung. Sie werden häufig innerhalb etablierter Deutungsmuster behandelt: Protestwahl, Migration, Unzufriedenheit mit der Regierung, Sicherheitsfragen und Brandmauer. Auch die Wahl vom 20. September 2026 in Mecklenburg-Vorpommern wurde in diesen Zusammenhängen diskutiert.[1]
Der Wahlsieg der Linken in Berlin wirft andere Fragen auf.
Mit 25,7 Prozent der gültigen Zweitstimmen wurde die Partei erstmals stärkste Kraft bei einer Berliner Abgeordnetenhauswahl. Bei einer Wahlbeteiligung von 74,2 Prozent entspricht das rund 19 Prozent aller Wahlberechtigten. Die Linke hatte ihr Ergebnis gegenüber 2023 mehr als verdoppelt. Ihr Wahlkampf konzentrierte sich insbesondere auf die Wohnungsfrage.[2]
Die Partei verbindet ihre Forderung nach bezahlbarem Wohnraum mit einem Vorhaben, das über gewöhnliche wohnungspolitische Maßnahmen hinausgeht: der Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen.
Damit wird nicht nur über die Höhe der Mieten, staatliche Förderung oder den Umfang des Wohnungsneubaus gestritten. Zur Diskussion steht die Eigentumsordnung selbst.
Die Reaktionen auf diesen Wahlerfolg sind Gegenstand des Kommentars von Magdalena Berger in Jacobin. Unter der Überschrift „Keine Angst vor schlechter Presse!“ beschreibt sie, wie sich die öffentliche Auseinandersetzung nach der Wahl auf Antisemitismusvorwürfe, historische Vergleiche mit der SED und die behauptete Verbindung zwischen linker Politik und Islamismus konzentriert.[3]
Der Kommentar liefert den Ausgangspunkt für eine weitergehende Frage: Wie berichten Medien über politische Forderungen, die nicht nur einzelne Entscheidungen, sondern bestehende gesellschaftliche Eigentums- und Machtverhältnisse infrage stellen?
Dabei sind die Herausforderungen durch AfD und Linke nicht gleichzusetzen. Die AfD wird insbesondere im Zusammenhang mit Migration, Nationalismus und dem Verhältnis zur liberalen Demokratie diskutiert. Die Berliner Linke bringt mit der Vergesellschaftung eine ausdrücklich im Grundgesetz vorgesehene Möglichkeit der Veränderung von Eigentumsverhältnissen auf die politische Tagesordnung.
Der Vergleich betrifft deshalb nicht eine Gleichartigkeit der Parteien, sondern die unterschiedlichen gesellschaftlichen Konflikte, die ihre Wahlerfolge sichtbar machen.
1. Die materielle Grundlage: Wem gehört die Stadt?
Die Wohnungsfrage ist keine bloße Frage der Sozialpolitik. Sie berührt das Verhältnis von Eigentum, wirtschaftlicher Verfügungsmacht und gesellschaftlichen Bedürfnissen.
Wohnraum ist einerseits ein existenzielles Bedürfnis. Andererseits ist er eine Ware und eine Kapitalanlage. Mieteinnahmen, Bodenwerte, Immobilienpreise und Renditeerwartungen bestimmen wesentlich mit, wie Wohnraum bewirtschaftet und verteilt wird.
Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen und die Berliner Linke stellen diese Eigentumsverhältnisse zur Diskussion. Große Wohnungsbestände sollen in Gemeineigentum überführt und dauerhaft gemeinwirtschaftlich bewirtschaftet werden.[4]
Die Auseinandersetzung ist keineswegs erst mit dem Wahlergebnis entstanden. Bereits 2021 sprach sich eine Mehrheit der Abstimmenden beim Berliner Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen aus. Eine anschließend eingesetzte Expertenkommission kam 2023 mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass eine solche Vergesellschaftung verfassungsrechtlich möglich ist.[5]
Der rechtliche Ausgangspunkt ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Er ermöglicht die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft. Voraussetzung ist ein Gesetz, das auch die Entschädigung regelt.[6]
Es geht also nicht um eine außerhalb der Verfassungsordnung stehende Forderung, sondern um eine bislang nicht angewandte Möglichkeit, die das Grundgesetz ausdrücklich eröffnet.
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Zwei unterschiedliche Problemdefinitionen |
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Wohnungswirtschaftliche Perspektive |
Wohnungsmangel, Investitionsbedingungen, Finanzierung und Neubau |
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Vergesellschaftungsperspektive |
Eigentumsverhältnisse, Mietbelastung, Renditeorientierung und gesellschaftliche Verfügung über Wohnraum |
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Zentrale Frage der ersten Perspektive |
Wie können unter bestehenden Eigentumsverhältnissen mehr Wohnungen entstehen? |
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Zentrale Frage der zweiten Perspektive |
Wie kann bestehender Wohnraum dauerhaft gemeinwirtschaftlich bewirtschaftet werden? |
Beide Fragen betreffen den Wohnungsmarkt, aber sie sind nicht identisch. Die Vergesellschaftung soll nicht in erster Linie neue Wohnungen schaffen. Sie soll die Bewirtschaftung eines erheblichen Teils des vorhandenen Wohnungsbestands verändern.
Damit stellt sie die Frage, ob private Renditeerwartungen oder gesellschaftlich bestimmte Versorgungsziele den Umgang mit diesem Wohnraum prägen sollen.
2. Vom Eigentumskonflikt zur Frage politischer Legitimität
Magdalena Berger verweist auf Kommentare und öffentliche Äußerungen, in denen der Wahlsieg der Linken mit Antisemitismus, SED-Vergleichen und einer vermeintlichen Allianz mit Islamisten verbunden wird.[3]
Die ergänzende Recherche zeigt, dass die Frage der Regierungsfähigkeit und die Auseinandersetzung um Antisemitismus auch in weiteren Medienbeiträgen eine wesentliche Rolle spielen.
Dabei müssen zwei Dinge unterschieden werden: Konkrete antisemitische Äußerungen oder Handlungen sind unabhängig von der Parteizugehörigkeit zu prüfen. Davon zu unterscheiden ist die politische Verwendung entsprechender Vorwürfe, um die Legitimität einer gesamten Partei oder ihrer Regierungsbeteiligung infrage zu stellen.
Die Unterscheidung ist für die Medienanalyse entscheidend.
Ein Vorwurf kann sich zunächst auf eine konkrete Äußerung beziehen. In der öffentlichen Auseinandersetzung kann daraus jedoch eine grundsätzliche Frage nach der Regierungsfähigkeit der Partei werden.
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Ausgangspunkt |
Erweiterter Deutungsrahmen |
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Konkrete Äußerungen einzelner Parteimitglieder |
Haltung der gesamten Partei |
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Auseinandersetzung über Antisemitismus |
Frage der demokratischen Legitimität |
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Politische Positionen zum Nahostkonflikt |
Bedingungen einer Regierungsbeteiligung |
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Wahlentscheidung für wohnungspolitische Veränderungen |
Debatte über die Zulässigkeit einer Linksregierung |
Damit verändert sich der Gegenstand der öffentlichen Auseinandersetzung.
Nicht mehr die gesellschaftlichen Probleme, auf die eine Partei mit ihren politischen Forderungen antwortet, stehen notwendig im Mittelpunkt. Stattdessen wird ihre politische Legitimität selbst zum Gegenstand des Konflikts.
Das ist ein Vorgang, der sich hegemonietheoretisch untersuchen lässt: Die Auseinandersetzung wird nicht nur über Argumente geführt, sondern auch darüber, wer überhaupt als legitimer Träger gesellschaftlicher Veränderungen anerkannt wird.
3. Die Eigentumsfrage wird zum rechtlichen und wirtschaftlichen Problem
Anders als eine bloße Gegenüberstellung von Kulturkampf und Wohnungsfrage vermuten lassen könnte, findet durchaus eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Vergesellschaftungsforderung statt.
In den untersuchten Beiträgen von ARD, ZDF, Handelsblatt und anderen Medien werden insbesondere drei Fragen behandelt: Ist die Vergesellschaftung rechtlich zulässig? Wie hoch wären die Entschädigungskosten? Welche Auswirkungen hätte sie auf Investitionen und Wohnungsneubau?[7–9]
Die folgenden Deutungsrahmen lassen sich in der untersuchten Auswahl unterscheiden.
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Deutungsrahmen |
Wiederkehrendes Argument |
Was dadurch in den Mittelpunkt rückt |
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Rechtliche Unsicherheit |
Artikel 15 wurde bislang nicht angewandt. |
Verfassungsrechtliche Risiken und Gerichtsverfahren |
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Finanzielle Belastung |
Die Entschädigung könnte Milliarden kosten. |
Landeshaushalt, Kreditaufnahme und Schulden |
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Investitionshemmnis |
Private Unternehmen könnten Bauvorhaben zurückstellen. |
Renditeerwartungen und Investitionsbedingungen |
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Fehlender Neubau |
Vergesellschaftung schafft keine zusätzlichen Wohnungen. |
Quantitative Ausweitung des Wohnungsangebots |
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Politische Umsetzbarkeit |
Koalitionspartner könnten das Vorhaben ablehnen. |
Regierungsfähigkeit und Kompromissbereitschaft |
Die Argumente sind nicht sämtlich unbegründet. Ihre Auswahl und Gewichtung entscheiden jedoch darüber mit, welche gesellschaftlichen Fragen im Vordergrund stehen.
Rechtlich umstritten – aber keineswegs ausgeschlossen
Die ARD-Rechtsredaktion erläutert am 23. September die juristischen Voraussetzungen und offenen Fragen der Vergesellschaftung. Sie verweist ausdrücklich auf das mehrheitlich positive Ergebnis der Berliner Expertenkommission und stellt zugleich abweichende juristische Auffassungen dar.[7]
Der Unterschied zwischen rechtlicher Unsicherheit und rechtlicher Unmöglichkeit ist wesentlich.
Artikel 15 wurde bislang nicht angewandt. Daraus folgt, dass wichtige Fragen gerichtlich geklärt werden müssten. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Vergesellschaftung verfassungswidrig wäre.
Die rechtliche Auseinandersetzung betrifft insbesondere die konkrete Ausgestaltung, die Entschädigung und die Gesetzgebungskompetenz.
Wirtschaftlich unverantwortlich?
Bereits am 23. Juni 2026 veröffentlichten Berliner Sparkasse, Berliner Volksbank, DKB und Investitionsbank Berlin eine gemeinsame Stellungnahme gegen die Vergesellschaftung.
Sie stützten sich auf Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft und von Empirica und warnten vor negativen Folgen für Investitionen, Wohnungsmarkt und Wirtschaftsstandort.[10]
Die Stellungnahme ist ein aufschlussreicher Primärbeleg. Hier formulieren wirtschaftliche Akteure ihre Position ausdrücklich und öffentlich.
Dass eine Übertragung vorhandener Wohnungen keinen zusätzlichen Wohnraum schafft, ist zunächst eine zutreffende Feststellung. Sie beantwortet allerdings nicht die Frage, ob sich die Bezahlbarkeit bestehender Wohnungen durch eine andere Eigentums- und Bewirtschaftungsform verbessern lässt.
Die Wahl des Maßstabs entscheidet mit darüber, wie eine politische Forderung beurteilt wird.
Wird Vergesellschaftung ausschließlich daran gemessen, ob sie Neubau schafft, gerät ihre eigentliche Zielsetzung aus dem Blick: die dauerhafte Veränderung der Eigentums- und Bewirtschaftungsverhältnisse.
Die ökonomische Gegenperspektive
Am 25. September veröffentlichten Sebastian Dullien, Patrick Kaczmarczyk, Tom Krebs und Achim Truger eine Untersuchung für die Hans-Böckler-Stiftung.
Sie kommen zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich und fiskalisch tragbar sein kann. Für die Überführung von rund 210.000 Wohnungen veranschlagen sie eine Entschädigung von etwa 13,5 Milliarden Euro. Entscheidend seien die konkrete Organisationsform, die Finanzierung und die Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Neubau.[11]
Damit wird die ökonomische Auseinandersetzung selbst sichtbar: Unterschiedliche Gutachten gelangen auf Grundlage verschiedener Annahmen und Modelle zu unterschiedlichen Bewertungen.
Die Frage der Finanzierbarkeit ist folglich nicht durch den bloßen Verweis auf hohe Entschädigungssummen entschieden.
4. Kulturelle Hegemonie: Wie gesellschaftliche Interessen zu Selbstverständlichkeiten werden
Die bisherige Untersuchung führt über die Kritik einzelner Medienbeiträge hinaus.
Mit Antonio Gramscis Begriff der kulturellen Hegemonie lässt sich untersuchen, wie gesellschaftliche Herrschaft nicht allein durch staatliche Macht, sondern auch durch Zustimmung, alltägliche Vorstellungen und kulturelle Institutionen reproduziert wird.[12]
Medien sind an diesen Prozessen beteiligt. Sie wählen Themen aus, setzen Schwerpunkte, vermitteln Expertenpositionen und stellen gesellschaftliche Konflikte in bestimmte Zusammenhänge.
Dabei handelt es sich nicht um einen absichtslosen Vorgang.
Journalisten und Kommentatoren treffen bewusste Entscheidungen darüber, welche Sachverhalte sie hervorheben, welche Begriffe sie verwenden und welche politischen Schlussfolgerungen sie nahelegen. Die Motive können unterschiedlich sein; auch ohne zentrale Steuerung können ihre öffentlichen Interventionen eine gemeinsame politische Richtung aufweisen.
Eine solche Übereinstimmung bedarf keiner verschwörerischen Absprachen. Sie kann aus gemeinsamen gesellschaftlichen Interessen, institutionellen Bindungen, redaktionellen Orientierungen und etablierten Deutungsmustern hervorgehen.
Die Verantwortung der handelnden Personen verschwindet deshalb nicht hinter dem Verweis auf gesellschaftliche Strukturen.
Die Verschiebung des gesellschaftlichen Konflikts
Am Berliner Beispiel lassen sich zwei unterschiedliche Formen der öffentlichen Auseinandersetzung beobachten.
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Ebene |
Ausgangsfrage |
Mögliche Verschiebung |
|---|---|---|
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Politisch |
Welche Veränderungen haben die Wähler unterstützt? |
Ist die Partei überhaupt regierungsfähig? |
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Rechtlich |
Wie kann Artikel 15 angewandt werden? |
Welche rechtlichen Hindernisse stehen entgegen? |
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Ökonomisch |
Wem gehören die Wohnungen, und wie werden sie bewirtschaftet? |
Welche Risiken entstehen für Investoren und Haushalt? |
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Gesellschaftlich |
Wie lässt sich bezahlbarer Wohnraum sichern? |
Wie bleiben private Investitionsbedingungen erhalten? |
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Medial |
Welche Interessen stehen sich gegenüber? |
Welche Position erscheint als vernünftig und welche als riskant? |
Die Tabelle beschreibt keine einheitliche Position sämtlicher Medien. Sie macht vielmehr sichtbar, an welchen Stellen sich die Problemdefinition verändern kann.
Besonders bedeutsam ist die Behandlung bestehender Eigentumsverhältnisse.
Werden sie als unveränderliche Rahmenbedingungen vorausgesetzt, erscheint eine Veränderung der Eigentumsordnung zwangsläufig als Eingriff in eine bestehende Normalität. Die Frage nach den gesellschaftlichen Folgen der gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse tritt dagegen zurück.
Die Interessen privater Eigentümer können so als allgemeine wirtschaftliche Interessen erscheinen. Gesellschaftliche Alternativen müssen sich dann vor allem daran messen lassen, ob sie mit den bestehenden Investitions- und Renditebedingungen vereinbar sind.
Das ist ein zentraler Gegenstand hegemonietheoretischer Medienanalyse.
5. Was die Recherche zeigt – und was noch zu untersuchen wäre
Die exemplarische Quellenauswahl dokumentiert sowohl eine Auseinandersetzung über die politische Legitimität der Linken als auch eine inhaltliche Debatte über die Vergesellschaftung.
Innerhalb der wohnungspolitischen Berichterstattung werden rechtliche Unsicherheiten, Finanzierung und Investitionsfolgen ausführlich behandelt. Zugleich existieren differenzierte Darstellungen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und wirtschaftliche Untersuchungen, die alternative Finanzierungsmodelle entwickeln.[7][11]
Daraus lässt sich keine quantitative Aussage über die gesamte Medienlandschaft ableiten. Dafür wäre eine systematische Untersuchung eines definierten Medienkorpus erforderlich.
Die konkrete Analyse der veröffentlichten Kommentare, Stellungnahmen und Gutachten ist davon jedoch unabhängig möglich.
Sie erlaubt es, die politischen Positionen der beteiligten Akteure, ihre Argumentationsmuster und die gesellschaftlichen Interessen zu untersuchen, die in den jeweiligen Problemdefinitionen zum Ausdruck kommen.
Der hegemonietheoretische Zusammenhang
Kulturelle Hegemonie bedeutet nicht, dass alle Medien dasselbe berichten oder dass gesellschaftliche Interessen zentral gesteuert werden.
Sie zeigt sich auch darin, welche gesellschaftlichen Verhältnisse als selbstverständlich gelten, welche Veränderungen als vernünftig erscheinen und welche politischen Alternativen sich zunächst gegen den Vorwurf der Unmöglichkeit, Unverantwortlichkeit oder fehlenden Legitimität behaupten müssen.
Die Eigentumsfrage ist deshalb zugleich eine Frage der gesellschaftlichen Deutungshoheit.
Anmerkungen und Belege
Die Anmerkungen beziehen sich auf die nummerierten Verweise im Beitrag. Die anschließende Materialsammlung trennt journalistische Bezugsbeiträge von Primärquellen und Gutachten.
Anmerkungsapparat
[1] Wahlberichterstattung und Vergleich der politischen Konflikte. Die Berichterstattung über die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und die Berliner Abgeordnetenhauswahl bietet Material für eine vergleichende Analyse. Die hier vorgenommene Gegenüberstellung betrifft die unterschiedlichen politischen Problemdefinitionen, nicht eine quantitative Bewertung der gesamten Berichterstattung.
[2] Berliner Wahlergebnis. Die Landeswahlleitung weist für die Linke 25,7 Prozent der gültigen Zweitstimmen aus. Die Wahlbeteiligung betrug 74,2 Prozent. Bezogen auf sämtliche Wahlberechtigten entspricht das rund 18,8 Prozent.
[3] Magdalena Berger: Keine Angst vor schlechter Presse!, Jacobin, 24. September 2026. Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung.
[4] Vergesellschaftungsforderung. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen strebt die Überführung großer Wohnungsbestände in Gemeineigentum an. Der aktuelle Gesetzentwurf betrifft Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin.
[5] Expertenkommission zum Volksentscheid: Abschlussbericht zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen, Berlin 2023.
[6] Grundgesetz: Artikel 15 – Vergesellschaftung.
[7] ARD-Rechtsredaktion: Können Wohnungen in Berlin vergesellschaftet werden?, 23. September 2026.
[8] ZDFheute: Linke will Immobilien vergesellschaften – was bringt das?, 21. September 2026.
[9] Handelsblatt: Linke will Wohnungskonzerne enteignen – worum es genau geht, 22. September 2026.
[10] Berliner Banken: Enteignung schafft keine einzige neue Wohnung, gemeinsame Stellungnahme vom 23. Juni 2026.
[11] Dullien, Sebastian / Kaczmarczyk, Patrick / Krebs, Tom / Truger, Achim: Untersuchung zur Vergesellschaftung von Wohnbeständen, Hans-Böckler-Stiftung, 25. September 2026. Ergebnisse und Zugang zur Studie.
[12] Gramsci, Antonio: Gefängnishefte. Kritische Gesamtausgabe, herausgegeben von Klaus Bochmann und Wolfgang Fritz Haug, Hamburg 1991–2002. Insbesondere die Überlegungen zu Hegemonie, Zivilgesellschaft, Alltagsverstand und den gesellschaftlichen Funktionen der Intellektuellen.
Bezugsbeiträge und Materialien zur Medienanalyse
Die folgende Auswahl ergänzt den Ausgangskommentar von Magdalena Berger. Sie ist nach den jeweiligen Untersuchungsfragen gegliedert.
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Medium / Veröffentlichung |
Untersuchungsaspekt |
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Ausgangskommentar: Medienreaktionen und Kulturkampf |
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Wahlergebnis, Wohnungsfrage und Regierungsbildung |
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Darstellung der Eigentumsfrage im Wahlkampf |
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Berliner Zeitung: Kann die Linke Vonovia wirklich enteignen? |
Unternehmensperspektive, Kosten und Risiken |
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Tagesspiegel: Warum die Republik über Vergesellschaftungen in Berlin streitet |
Bundespolitische Ausweitung des Eigentumskonflikts |
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ARD-Rechtsredaktion: Können Wohnungen vergesellschaftet werden? |
Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Streitfragen |
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Entschädigung, Mieten und Finanzierung |
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Rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen |
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Wirtschaftswissenschaftliche Gegenperspektive |
Primärquellen und Gutachten
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Quelle |
Bedeutung |
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Wahlentscheidung und Stimmenverteilung |
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Verfassungsrechtliche Grundlage |
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Juristische Prüfung |
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Wirtschaftliche Gegenposition |
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Alternative Finanzierungs- und Organisationsmodelle |
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Differenzierung zwischen Antisemitismus und Kritik an israelischer Politik |
Und was hat das alles mit VW zu tun?
Die Verbindung zur Volkswagen-Krise liegt in der Frage, wie gesellschaftliche Eigentums- und Machtverhältnisse in der öffentlichen Auseinandersetzung behandelt werden. Bei VW erscheinen Renditeerwartungen, Standortkonkurrenz und Beschäftigungsabbau häufig als wirtschaftliche Sachzwänge, auf die Politik und Beschäftigte reagieren müssen. In Berlin wird die Veränderung bestehender Eigentumsverhältnisse vor allem unter rechtlichen, finanziellen und investitionspolitischen Gesichtspunkten diskutiert. Die Konflikte sind unterschiedlich, berühren aber denselben gesellschaftlichen Zusammenhang: Wer verfügt über wirtschaftliche Ressourcen, wer entscheidet über ihre Verwendung, und welche Interessen bestimmen die politischen Handlungsmöglichkeiten? In beiden Fällen lässt sich untersuchen, wie Medien an der Herstellung gesellschaftlicher Selbstverständlichkeiten mitwirken, indem sie bestimmte Interessen als allgemeine wirtschaftliche Notwendigkeiten darstellen und andere als problematische Eingriffe behandeln. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, wie über VW oder die Berliner Wohnungsfrage berichtet wird, sondern welche gesellschaftlichen Alternativen in diesen Berichten sichtbar werden – und welche bereits durch die Art der Problemdefinition aus dem Blick geraten.
Redaktioneller Hinweis: Der Beitrag wurde mit Unterstützung von ChatGPT strukturiert und redigiert. Die KI-Unterstützung betrifft insbesondere Gliederung, Lesefluss und Zusammenstellung der Quellen.