VW: Vom Standortkonflikt zum Tarifkonflikt

Keine neuen Produkte auf dem Tisch – dafür die Tarifverträge

Beitrag von Detlef Endeward (91.10.2026)

Nach der Aufsichtsratssitzung: Die VW-Welt ist nicht stehen geblieben

Die „historische“ Aufsichtsratssitzung Anfang September hat den Konflikt um die Zukunft Volkswagens nicht beendet. Für Hannover, Emden, Zwickau und Neckarsulm fehlen weiterhin langfristig gesicherte Folgebelegungen. In Osnabrück zeichnet sich mit Eigentümerwechsel, staatlicher Beteiligung und Rüstungskonversion ein anderes Modell ab. Gleichzeitig sollen konzernweit weitere Arbeitsplätze und Produktionskapazitäten abgebaut werden.

Damit bleibt die Frage nach der Verfügungsmacht zentral: Betriebsrat, Gewerkschaft und das Land Niedersachsen können Unternehmensentscheidungen beeinflussen. Über die Verteilung von Investitionen, Produkten und Produktionskapazitäten verfügen sie jedoch nur begrenzt.

Das Überprüfungsgespräch am 30. September 2026 hat diesen Konflikt noch einmal verschärft.


Eigentlich sollte es um die Zusagen des Vorstands gehen

IG Metall und Betriebsrat hatten die Revisionsklausel des Zukunftstarifvertrags genutzt, um Klarheit darüber zu verlangen, ob Volkswagen weiterhin zu den Ende 2024 vereinbarten Investitions- und Produktzusagen steht.[1] Der Zukunftstarifvertrag sieht eine solche Überprüfung vor, wenn sich wesentliche wirtschaftliche Voraussetzungen verändern. Auch Volkswagen zog die Revisionsklausel.[2]

Eine verbindliche neue Folgebelegung für die gefährdeten Werke wurde beim ersten Gespräch nicht präsentiert. Stattdessen kündigte Volkswagen zum 31. Dezember 2026 große Teile des VW-Haustarifs. Nach Angaben der IG Metall sind zehn der dreizehn Tarifverträge betroffen.[3]

Damit werden grundlegende Regelungen über Entgelt, Arbeitszeit, Eingruppierung, Zulagen sowie Leistungs- und Personalbemessung neu verhandelbar.[4] Die Verträge wirken zunächst gesetzlich nach; die Arbeitsbedingungen ändern sich also nicht automatisch zum Jahreswechsel. Volkswagen erklärt jedoch ausdrücklich, mit der Kündigung einen neuen „Verhandlungsraum“ öffnen zu wollen.[5] Die Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 bleibt zunächst bestehen.


Die Logik des Vorstands: Die Kosten müssen weiter sinken

Volkswagen begründet die Tarifkündigungen mit einer „gravierend verschärften“ wirtschaftlichen Situation. Personalvorstand Arne Meiswinkel verweist auf geopolitische Spannungen, Handelsbarrieren und insbesondere den zunehmenden Wettbewerb chinesischer Hersteller.[6]

Die daraus gezogene Konsequenz ist eindeutig: Die bereits vereinbarten Kostensenkungen und der Personalabbau reichen dem Vorstand nicht mehr aus. Weitere Möglichkeiten eines „sozialverträglichen Personalabbaus“ sollen ausgeschöpft und zusätzlich tariflich geregelte Arbeitskosten verändert werden.[7]

Das ist bemerkenswert, weil die Beschäftigten bereits erhebliche Beiträge zur Kostensenkung geleistet haben. Im Tarifabschluss von 2024 wurden Personalabbau und Einschnitte bei Entgeltbestandteilen akzeptiert; im Gegenzug wurde die Beschäftigungssicherung bis 2030 vereinbart. Die neue Forderung nach weiteren Einsparungen setzt also nach bereits erfolgtem Verzicht ein.

Damit wird der Standortkonflikt unmittelbar zu einem Konflikt zwischen Lohnarbeit und Kapital. Tarifverträge sind nicht lediglich Kostenpositionen. Sie setzen kollektiv ausgehandelte Grenzen dafür, wie das Unternehmen über Arbeitszeit, Leistung und Einkommen der Beschäftigten verfügen kann. Ihre Kündigung erweitert deshalb nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen betrieblichen Verfügungsraum.


Eine andere Perspektive: Stephan Krull

Vom ehemaligen VW-Betriebsrat zur Frage nach Konversion und Eigentum

Der ehemalige VW-Betriebsrat Stephan Krull beschreibt die Tarifkündigungen aus einer linken gewerkschaftlichen Perspektive als „Tabula rasa“ und „Kriegserklärung an die Belegschaften“.[8] Dabei bestreitet er die strukturellen Probleme der Automobilindustrie keineswegs. Auch er verweist auf Überkapazitäten, Unterauslastung und die verschärfte internationale Konkurrenz.

Anders als der VW-Vorstand sieht er die Ursache jedoch nicht vor allem bei den Arbeitskosten. Er verweist auf Produktionsverlagerungen sowie strategische Entscheidungen der Unternehmen und eine Modellpolitik, die über Jahre stark auf große und hochpreisige Fahrzeuge ausgerichtet war.[9]

Damit verschiebt Krull die Perspektive von der Frage, welches Werk geschlossen werden muss, auf die Frage, was mit den vorhandenen industriellen Fähigkeiten produziert werden könnte. Der inzwischen diskutierten Rüstungsproduktion in Hannover und der entsprechenden Konversion in Osnabrück stellt er zivile Alternativen gegenüber, insbesondere Produkte für einen auszubauenden öffentlichen Verkehr.[10]

Krull verbindet diese Konversionsperspektive mit kollektiver Arbeitszeitverkürzung und schließlich mit der Eigentumsfrage. Solange die strategische Verfügung über Produktionsmittel und Investitionen beim Kapital verbleibt, reicht nach seiner Auffassung die bestehende Mitbestimmung nicht aus, um eine andere Produktionspolitik durchzusetzen. Deshalb stellt er ausdrücklich die Frage nach Vergesellschaftung.[11]

Wer mitbestimmt, verfügt noch nicht über das Kapital.

Unabhängig von Krulls weitergehender Schlussfolgerung verweist seine Argumentation damit auf einen zentralen Punkt der gegenwärtigen Auseinandersetzung: Über Sozialpläne, Arbeitszeiten und tarifliche Bedingungen kann verhandelt werden; die Entscheidung darüber, wofür Milliarden investiert und welche Produkte an welchen Standorten hergestellt werden, bleibt wesentlich eine Frage der Verfügung über Kapital.

Quelle: Stephan Krull: „Tabula rasa bei VW – Kriegserklärung an die Belegschaften“, 1.10.2026.


Die Unsicherheit über die Werke wird zum Druckmittel

IG Metall und Betriebsrat reagieren entsprechend scharf. Thorsten Gröger bezeichnet die Kündigungen als „übles Foul an der Belegschaft“, Daniela Cavallo erwartet eine „heftige Auseinandersetzung zum Jahreswechsel“.[12]

Standort- und Tarifkonflikt greifen dabei ineinander. Solange für mehrere Werke langfristige Folgeprodukte fehlen, erhöht die Unsicherheit über Beschäftigung den Druck, weitere Einschnitte bei Arbeitsbedingungen und Einkommen zu akzeptieren. Umgekehrt versucht die Arbeitnehmerseite, ihre tarifliche und betriebliche Organisationsmacht zu nutzen, um verbindlichere Investitions- und Beschäftigungszusagen durchzusetzen.

Gerade daran wird die Grenze der bestehenden Mitbestimmung sichtbar. Die Arbeitnehmerseite kann Verhandlungen erzwingen, Tarifverträge abschließen und über den Aufsichtsrat Einfluss nehmen. Die grundlegende Allokation des Kapitals – also die Entscheidung über Produkte, Investitionen und Standorte – bleibt jedoch wesentlich Unternehmensentscheidung.


„VW muss sparen“ – wie aus einem Verteilungskonflikt ein Sachzwang wird

Auch die Berichterstattung bleibt deshalb Teil der Untersuchung. Die Tagesschau überschreibt ihren Bericht: „Schärfere Sparmaßnahmen – Volkswagen kündigt Großteil der Tarifverträge“.[13]

Die häufige Formel, Volkswagen „müsse sparen“, verkürzt den Konflikt. Präziser wäre: Volkswagen will seine Kosten weiter reduzieren und seine Rentabilität verbessern und nimmt dafür nun auch tariflich geregelte Arbeitsbedingungen in den Blick. Damit werden handelnde Akteure, Interessen und Verteilungswirkungen sichtbar, die im Begriff des „Sparens“ leicht verschwinden.

Das führt zugleich zur Frage, wer mit „Volkswagen“ überhaupt gemeint ist. Der Konzern besteht nicht nur aus Vorstand und Beschäftigten. Hinter ihm stehen Eigentümer – insbesondere Porsche SE beziehungsweise die Familien Porsche/Piëch, das Land Niedersachsen und weitere Anteilseigner. Ihre geringere Sichtbarkeit in der täglichen Berichterstattung bedeutet nicht, dass Eigentum bedeutungslos wäre.

Eigentum wirkt auch dann, wenn der Eigentümer gerade nicht vor der Kamera steht.


Auch der Staat steht nicht außerhalb

Das gilt in besonderer Weise für Niedersachsen. Das Land ist zugleich politisch verantwortlich für betroffene Regionen und Beschäftigung und Anteilseigner von Volkswagen. Es steht deshalb nicht außerhalb des Konflikts.

Am Beispiel Osnabrück wird zudem sichtbar, dass öffentliche Mittel und staatliche Beteiligung Bestandteil neuer Eigentums- und Produktionsmodelle werden können. Damit verbindet sich staatliche Industriepolitik unmittelbar mit der Frage, wer die Kosten industrieller Transformation trägt und wer anschließend über die Produktion verfügt.

Staatliches Eigentum führt dabei nicht automatisch zu einer anderen Unternehmenspolitik. Entscheidend ist, wofür die damit verbundene Verfügungsmacht tatsächlich eingesetzt wird.


Der Vorstand hat keine neuen Produkte auf den Tisch gelegt – dafür aber die Tarifverträge

Damit lässt sich das Überprüfungsgespräch vom 30. September knapp zusammenfassen: Betriebsrat und IG Metall verlangten Klarheit über Produkte, Investitionen und die Zukunft der Werke. Eine neue verbindliche langfristige Folgebelegung wurde nicht präsentiert. Der Vorstand stellte stattdessen weitere tarifliche Bedingungen zur Disposition.

Die Beschäftigten sollen damit über konkrete weitere Zugeständnisse verhandeln, während die Kapitalseite bei den langfristigen Investitionsentscheidungen ihre Handlungsmöglichkeiten offenhält.

Genau hier liegt der Zusammenhang zwischen Mitbestimmung und Verfügungsmacht. Mitbestimmung begrenzt unternehmerische Entscheidungen und ermöglicht organisierte Gegenmacht. Sie setzt aber häufig erst dort ein, wo bereits über die Folgen strategischer Entscheidungen verhandelt wird.

Eine weitergehende Form wirtschaftlicher Mitbestimmung müsste deshalb früher ansetzen: bei der Entscheidung über Kapitalverwendung, Investitionen, Produkte und Standorte. Dann ginge es nicht erst darum, wie der Abbau Zehntausender Arbeitsplätze „sozialverträglich“ organisiert wird, sondern zuvor darum, warum Kapazitäten abgebaut werden sollen, welche alternative Produktion möglich wäre und wer darüber entscheidet.


VW ist nur das Beispiel

Der Konflikt reicht weit über Volkswagen hinaus. Auch bei Mercedes, Porsche und großen Zulieferern wird über Kapazitäten, Beschäftigung, Produktionsverlagerungen und Investitionen gestritten. VW macht deshalb einen allgemeineren Konflikt besonders anschaulich: Die industrielle Transformation wird nicht allein technisch durch Elektromobilität, Digitalisierung oder neue internationale Konkurrenz bestimmt. Sie ist zugleich ein Verteilungs- und Machtkonflikt.

Ob Produktionskapazitäten geschlossen, ins Ausland verlagert, auf Rüstung umgestellt oder für andere gesellschaftlich benötigte Produkte genutzt werden, ist keine naturwüchsige Folge „des Marktes“. Es sind Entscheidungen innerhalb bestimmter Eigentums-, Konkurrenz- und Machtverhältnisse.

Damit führt auch der neue Tarifkonflikt zurück zur Ausgangsfrage unserer bisherigen Beiträge:

Wer verfügt über Volkswagen – und wie weit kann gesellschaftliche Mitbestimmung reichen, wenn die Folgen der Konzernentscheidungen längst weit über das Unternehmen hinausreichen?


Anmerkungen und Belegstellen

[1] Die Arbeitnehmerseite hatte das Treffen verlangt, um Klarheit darüber zu erhalten, ob und wie Volkswagen die Zusagen aus dem Zukunftstarifvertrag von 2024 einhalten will. Tagesschau: „Volkswagen kündigt Großteil der Tarifverträge“, 30.9.2026. ↩ zurück

[2] Volkswagen bestätigt, dass beide Tarifparteien die Revisionsklausel gezogen haben. Volkswagen Group: „Revisionsgespräche haben begonnen“, 30.9.2026. ↩ zurück

[3] Nach Angaben der IG Metall sind zehn der dreizehn Verträge des Haustarifs betroffen. Der Zukunftstarifvertrag und die Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 wurden nicht gekündigt. Tagesschau, 30.9.2026. ↩ zurück

[4] Zu den betroffenen Regelungsbereichen siehe IG Metall Zwickau, 30.9.2026 sowie Stephan Krull, 1.10.2026. ↩ zurück

[5] Volkswagen weist auf die gesetzliche Nachwirkung hin und bezeichnet die Kündigungen ausdrücklich als Öffnung eines neuen „Verhandlungsraums“. Volkswagen Group, 30.9.2026. ↩ zurück

[6] Zur Begründung des Unternehmens mit Marktveränderungen, geopolitischen Spannungen, Handelsbarrieren und Wettbewerb aus China siehe Volkswagen Group, 30.9.2026. ↩ zurück

[7] Volkswagen will nach eigener Darstellung weitere Möglichkeiten eines „sozialverträglichen Personalabbaus“ ausschöpfen und zusätzliche Kostensenkungen erreichen. Volkswagen Group, 30.9.2026. ↩ zurück

[8] Krulls Begriffe „Tabula rasa“ und „Kriegserklärung“ kennzeichnen seine politische Bewertung. Stephan Krull: „Tabula rasa bei VW – Kriegserklärung an die Belegschaften“, 1.10.2026. ↩ zurück

[9] Krull verbindet die Situation mit Überkapazitäten, Produktionsverlagerungen und der Produkt- und Investitionspolitik der Automobilkonzerne. Diese Ursachenanalyse ist seine politisch-ökonomische Interpretation. Krull, 1.10.2026. ↩ zurück

[10] Krull stellt einer Rüstungskonversion zivile Produktionsalternativen, insbesondere für den öffentlichen Verkehr, gegenüber. Krull, 1.10.2026. ↩ zurück

[11] Krull verbindet Konversion mit Arbeitszeitverkürzung und der Frage nach der Verfügung über die Produktionsmittel; daraus entwickelt er die Forderung nach Vergesellschaftung. Krull, 1.10.2026. ↩ zurück

[12] Zu den Reaktionen von Thorsten Gröger und Daniela Cavallo siehe Tagesschau, 30.9.2026. ↩ zurück

[13] Zur sprachlichen Rahmung siehe Tagesschau: „Schärfere Sparmaßnahmen – Volkswagen kündigt Großteil der Tarifverträge“, 30.9.2026. ↩ zurück


Bezugsartikel der Lernwerkstatt

Hinweis zur Bearbeitung: Der Beitrag wurde mit Unterstützung von ChatGPT recherchiert, strukturiert und redigiert. Die KI übernimmt dabei Verlagsaufgaben wie Materialordnung, Gliederung und Unterstützung des Leseflusses. Auswahl, Fragestellung und politisch-ökonomische Einordnung liegen beim Autor.

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