Weltweiter Angriff auf Löhne und Beschäftigtenrechte

VW: Die Beschäftigten weltweit sollen die Rechnung bezahlen

Die neue Sparoffensive des Volkswagen-Konzerns richtet sich nicht mehr nur gegen einzelne Standorte. Löhne, soziale Ansprüche und Beschäftigungssicherheit werden weltweit zum Gegenstand einer Renditestrategie. Wer entscheidet darüber – und wer trägt die Folgen?

Detlef Endeward (19.10.2026)

Die jüngsten Berichte über die strategischen Planungen des Volkswagen-Konzerns markieren eine neue Stufe des Konflikts. Nicht mehr nur die Beschäftigten einzelner deutscher Werke sollen weitere Zugeständnisse machen. Die Konzernleitung verfolgt offenbar das Ziel, Lohnsteigerungen bis 2030 weltweit auszusetzen, variable Vergütungen und Sonderzahlungen zu reduzieren und den Personalabbau fortzusetzen.

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung geht dies aus internen Managementunterlagen zum Zukunftsplan „Group Target Picture“ hervor. Der Europäische und Weltkonzernbetriebsrat bestätigte am 19. Oktober die konzernweite Ausrichtung auf Nullrunden. Volkswagen selbst äußerte sich zu den berichteten Einzelheiten nicht bestätigend.[1]

Damit verändert sich die Dimension des Konflikts. Es geht nicht mehr allein darum, ob ein Werk wettbewerbsfähig ist, welche Fahrzeuge dort produziert werden oder ob bestehende Tarifvereinbarungen eingehalten werden.

Zur Disposition steht die soziale Stellung der Beschäftigten im gesamten Weltkonzern.


Von der Standortkrise zur weltweiten Sparoffensive

Ende 2025 beschäftigte Volkswagen einschließlich der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen rund 663.000 Menschen. Davon arbeiteten etwa 284.000 in Deutschland und 379.000 im Ausland.[2]

Die Konzernleitung kann auf ein weltweites Produktionssystem zurückgreifen. Fahrzeuge, Komponenten, Entwicklungskapazitäten und Investitionen werden über zahlreiche Länder und Standorte verteilt. Für die Beschäftigten bedeutet das, dass ihre Arbeitsplätze nicht nur von der Nachfrage nach bestimmten Produkten abhängen, sondern auch von konzerninternen Entscheidungen darüber, wo diese Produkte hergestellt werden sollen.

Diese Entscheidungen wirken unmittelbar auf die wirtschaftlichen Kennziffern der Werke zurück. Ein Standort, dem neue Modelle zugeteilt werden, kann seine Anlagen besser auslasten und seine Fixkosten auf mehr Fahrzeuge verteilen. Ein Werk ohne ausreichende Folgebelegung erscheint dagegen zunehmend teuer – auch dann, wenn seine Beschäftigten nicht weniger leistungsfähig sind.

Die internationale Konkurrenz zwischen Standorten ist deshalb nicht einfach eine von außen vorgegebene Marktbedingung. Sie wird durch die strategischen Entscheidungen der Konzernleitung wesentlich mitgestaltet.

Die Beschäftigten sollen anschließend die Folgen dieser Entscheidungen durch niedrigere Arbeitskosten ausgleichen.


Die soziale Bedeutung der Nullrunde

Eine mehrjährige Aussetzung von Lohnerhöhungen ist keine bloß vorübergehende Sparmaßnahme. Sie verändert die Einkommensverhältnisse über einen längeren Zeitraum.

Bleiben die Nominallöhne unverändert, während Mieten, Lebensmittel, Energie und andere Lebenshaltungskosten steigen, sinkt die Kaufkraft. Bei einer jährlichen Inflation von beispielsweise 2,5 Prozent würde ein vierjähriger Lohnstopp einen Kaufkraftverlust von rund 9,4 Prozent bedeuten. Die tatsächliche Entwicklung hängt selbstverständlich von der künftigen Inflation ab.[3]

Hinzu kommen mögliche Einschränkungen bei variablen Vergütungen, Sonderzahlungen und anderen tariflichen Leistungen. Für die Beschäftigten kann dies bedeuten, dass nicht nur ihre Einkommen stagnieren, sondern auch Ansprüche verloren gehen, die in früheren Auseinandersetzungen erkämpft wurden.

Die soziale Wirkung solcher Maßnahmen ist keineswegs für alle Beschäftigten gleich. Wer über hohe Einkommen und Vermögen verfügt, kann Einkommensverluste eher ausgleichen. Wer dagegen einen großen Teil seines Einkommens für Wohnen, Ernährung, Mobilität und familiäre Verpflichtungen benötigt, hat deutlich geringere Spielräume.

Die Sparoffensive ist deshalb nicht nur eine betriebswirtschaftliche Maßnahme. Sie greift in die materiellen Lebensbedingungen der Beschäftigten und ihrer Familien ein.


Weltweite Konkurrenz – ungleiche Verfügungsmacht

Die Konzernleitung kann Produktionsstandorte international vergleichen, Investitionen verschieben, neue Modelle zuteilen oder Produktionskapazitäten abbauen. Beschäftigte können ihre Lebensverhältnisse, ihre sozialen Bindungen und ihre erworbenen Ansprüche nicht in gleicher Weise verlagern.

Darin liegt eine grundlegende Asymmetrie wirtschaftlicher Macht.

Während der Konzern über internationale Alternativen verfügt, sind die Beschäftigten an konkrete Arbeitsplätze, Wohnorte und soziale Zusammenhänge gebunden. Die Drohung, Produktion an andere Standorte zu verlagern, kann deshalb bereits wirksam werden, bevor tatsächlich eine Verlagerung beschlossen ist.

Hinzu kommt, dass unterschiedliche nationale Lohnniveaus, Arbeitszeiten, Sozialleistungen und arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen zum Gegenstand eines konzerninternen Kostenvergleichs werden können.

Was aus Sicht der Konzernleitung als wirtschaftliche Optimierung erscheint, kann für die Beschäftigten einen Wettbewerb um immer günstigere Arbeitsbedingungen bedeuten.

Die einzelnen Belegschaften geraten dadurch in eine Situation, in der sie ihre Beschäftigungsperspektiven durch Zugeständnisse sichern sollen, obwohl sie die grundlegenden Investitions- und Produktentscheidungen nicht selbst treffen.

Die Konkurrenz zwischen den Beschäftigten ist somit auch ein Ergebnis der Verfügungsmacht des Konzerns über die internationale Produktion.


Die Renditeziele sind keine Naturgesetze

Der Vorstand begründet die Sparmaßnahmen mit verschärftem internationalem Wettbewerb, technologischen Veränderungen und wirtschaftlichem Anpassungsdruck. Diese Herausforderungen sind real. Aus ihnen folgt jedoch nicht zwangsläufig, dass gerade die Einkommen und sozialen Ansprüche der Beschäftigten gekürzt werden müssen.

Denn die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens hängt nicht allein von den Lohnkosten ab. Produktpolitik, Investitionsentscheidungen, Modellvielfalt, Entwicklungsaufwendungen, Managementstrukturen, interne Verrechnungspreise und Renditeerwartungen beeinflussen die Ergebnisse ebenfalls.

Gerade deshalb ist die Frage nach den Renditezielen bedeutsam. Eine bestimmte operative Umsatzrendite ist kein objektives Naturgesetz, sondern eine strategische Zielgröße, an der das Management seine Entscheidungen ausrichtet.

Wenn zur Erreichung solcher Ziele über Jahre hinweg Lohnerhöhungen ausgesetzt und soziale Leistungen eingeschränkt werden sollen, stellt sich die Frage nach der Verteilung des erwirtschafteten Reichtums.

Die Beschäftigten schaffen durch ihre Arbeit die Voraussetzungen für Produktion und Wertschöpfung. Die Entscheidung darüber, welcher Anteil der Ergebnisse für Löhne, Investitionen, Rücklagen oder Ausschüttungen verwendet werden soll, liegt jedoch nicht gleichermaßen in ihrer Verfügung.

Hier berührt die Auseinandersetzung die Eigentumsverhältnisse selbst. Das private beziehungsweise aktienrechtlich organisierte Eigentum an Produktionsmitteln verleiht nicht nur Ansprüche auf wirtschaftliche Erträge, sondern vermittelt über die Unternehmensorgane auch Macht über Investitionen und Arbeitsplätze.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht allein, ob Volkswagen Kosten senken muss, sondern wer darüber entscheidet, welche Kosten gesenkt werden, welche Ziele dabei gelten und wer die sozialen Folgen trägt.


Mitbestimmung – aber worüber wird mitbestimmt?

Volkswagen verfügt über ausgebaute Mitbestimmungsstrukturen. Neben den Betriebsräten und der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat bestehen ein Europäischer und ein Weltkonzernbetriebsrat. Der Konzern verweist selbst auf internationale Vereinbarungen zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten, zur Personalentwicklung und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.[4]

Diese Institutionen sind von erheblicher Bedeutung. Sie ermöglichen Information, Verhandlungen, Interessenvertretung und in bestimmten Bereichen verbindliche Mitbestimmung. Sie beseitigen jedoch nicht die grundlegende Ungleichheit zwischen der Verfügungsmacht über das Kapital und den Möglichkeiten der Beschäftigten, auf strategische Unternehmensentscheidungen Einfluss zu nehmen.

Gerade die weltweite Sparoffensive macht dieses Problem sichtbar. Während die Konzernstrategie international entwickelt wird, sind viele tarifliche und arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen weiterhin national oder standortbezogen organisiert.

Die Gewerkschaften und Betriebsräte müssen unter unterschiedlichen gesetzlichen Bedingungen handeln. Die Unternehmensleitung kann dagegen die Ergebnisse ihrer internationalen Standorte miteinander vergleichen und daraus konzernweite Zielvorgaben ableiten.

Damit stellt sich die Frage, ob bestehende Informations- und Beteiligungsrechte ausreichen, um Entscheidungen über Produktionsverlagerungen, Investitionen und Beschäftigungsabbau wirksam mitzugestalten.

Eine weitergehende Wirtschaftsdemokratie müsste gerade hier ansetzen: bei der gesellschaftlichen Kontrolle über jene strategischen Entscheidungen, von denen die Arbeits- und Lebensbedingungen Hunderttausender Menschen abhängen.[5]


Der Staat soll unterstützen – die Beschäftigten sollen verzichten

Die konzernweite Sparstrategie steht in einem bemerkenswerten Zusammenhang mit den Forderungen der Unternehmensführung nach politischer Unterstützung für die europäische Automobilindustrie.

Während der Vorstand auf niedrigere Personalkosten und weitere Zugeständnisse drängt, verlangt er zugleich günstigere industriepolitische Rahmenbedingungen, Unterstützung bei der Transformation und eine Stärkung der europäischen Produktion.

Staatliche Industriepolitik kann gesellschaftlich sinnvoll sein, etwa wenn sie Beschäftigung sichert, ökologische Umstellungen ermöglicht oder industrielle Fähigkeiten erhält. Die entscheidende Frage ist jedoch, an welche Bedingungen öffentliche Unterstützung geknüpft wird.

Wenn öffentliche Mittel, Infrastruktur oder politische Vergünstigungen dazu beitragen, industrielle Produktionsmöglichkeiten zu sichern, entstehen daraus gesellschaftliche Ansprüche auf Mitsprache und Gegenleistungen.

Es wäre widersprüchlich, wenn der Staat wirtschaftliche Risiken mittragen soll, während die strategischen Entscheidungen über Investitionen, Standortentwicklung und Beschäftigung weiterhin überwiegend nach unternehmerischen Renditekriterien getroffen werden.

Öffentliche Verantwortung ohne entsprechende öffentliche Einflussmöglichkeiten würde die ungleiche Verteilung von Entscheidungsmacht und wirtschaftlichen Risiken fortschreiben.


Beschäftigtenrechte sind keine beliebig veränderbaren Kostenpositionen

Der Konflikt bei Volkswagen betrifft damit eine grundsätzliche gesellschaftliche Frage.

Tarifliche Ansprüche, soziale Sicherheiten und Mitbestimmungsrechte sind nicht einfach zusätzliche Belastungen der Unternehmen. Sie sind Ergebnisse gesellschaftlicher Auseinandersetzungen um die Verteilung des erwirtschafteten Reichtums und um die Begrenzung wirtschaftlicher Macht.

Wer diese Rechte ausschließlich als Kosten behandelt, verändert auch das Verständnis von Arbeit und sozialer Sicherheit. Beschäftigte erscheinen dann vor allem als variable Größe, deren Ansprüche an wechselnde Renditeerwartungen angepasst werden müssen.

Eine solche Perspektive blendet aus, dass Arbeitsverhältnisse zugleich die materielle Grundlage individueller und familiärer Lebensplanung bilden.

Die Beschäftigten sollen flexibel sein, auf Einkommen verzichten und Standortunsicherheiten hinnehmen. Die Verfügungsmacht über Investitionen und Produktionsentscheidungen bleibt dagegen weitgehend unverändert.

Die Antwort auf eine konzernweite Sparoffensive kann deshalb nicht allein in der Verteidigung einzelner Tarifverträge bestehen. Erforderlich wäre ebenso eine stärkere internationale Koordinierung der Beschäftigtenvertretungen und eine Auseinandersetzung über die Demokratisierung wirtschaftlicher Entscheidungen.

Damit schließt sich der Kreis zur grundlegenden Frage nach dem Eigentum: Wer über die Produktionsmittel verfügt, kann nicht nur wirtschaftliche Entscheidungen treffen, sondern beeinflusst zugleich die Lebensbedingungen der Menschen, die in diesen Produktionsprozessen arbeiten.

Der Konflikt bei Volkswagen ist deshalb mehr als ein Streit um die Kosten der Krise. Er betrifft die Frage, ob soziale Rechte und Beschäftigungssicherheit gesellschaftlich geschützte Ansprüche bleiben – oder immer wieder neu den Renditezielen eines international agierenden Konzerns untergeordnet werden können.


Anmerkungen und Belege
[1] Die konzernweite Sparoffensive vom Oktober 2026

Alexander Hagelüken und Paulina Würminghausen berichteten am 19. Oktober 2026 in der Süddeutschen Zeitung über interne Unterlagen zum Zukunftsplan „Group Target Picture“. Demnach sollen weltweit Lohnerhöhungen ausgesetzt und weitere Personalkosten gesenkt werden.

Der Europäische und Weltkonzernbetriebsrat bestätigte nach Angaben der IG Metall die entsprechende strategische Ausrichtung. Volkswagen selbst bezeichnete die Berichte über Einzelheiten als Spekulationen beziehungsweise verwies auf anstehende Verhandlungen.

Eine konzernweite Zielvorgabe ist nicht gleichbedeutend mit einer weltweit bereits rechtswirksam umgesetzten Kürzung. Die tatsächliche Umsetzung hängt von nationalen Tarifverträgen, Arbeitsrecht und Verhandlungen ab.

Quellen: Süddeutsche Zeitung, 19.10.2026; Tagesschau, 19.10.2026; Reuters, 19.10.2026.

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[2] Beschäftigung im Volkswagen-Konzern

Der Geschäftsbericht 2025 weist zum Jahresende weltweit 662.942 Beschäftigte einschließlich der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen aus. Davon arbeiteten 284.032 in Deutschland und 378.910 im Ausland. Ohne die chinesischen Gemeinschaftsunternehmen betrug die Konzernbelegschaft 602.659 Personen.

Diese Abgrenzung ist bei der Interpretation von Aussagen über die weltweit betroffene Beschäftigtenzahl zu beachten.

Quelle: Volkswagen Group, Geschäftsbericht 2025: Gesamtbelegschaft.

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[3] Kaufkraftverluste durch einen Lohnstopp

Die Berechnung illustriert die Wirkung eines vierjährigen nominalen Lohnstopps bei einer angenommenen jährlichen Inflationsrate von 2,5 Prozent. Der Kaufkraftfaktor beträgt dann 1 / (1,025 hoch 4), also rund 0,906. Daraus folgt ein realer Kaufkraftverlust von etwa 9,4 Prozent.

Die tatsächliche Inflationsentwicklung bis 2030 ist unbekannt. Die Berechnung ist daher ein Szenario und keine Prognose. Auch individuelle Tarifbedingungen und mögliche Einmalzahlungen können die Einkommensentwicklung beeinflussen.

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[4] Internationale Arbeitnehmervertretung und Mitbestimmung

Volkswagen beschreibt im Nachhaltigkeitsbericht 2025 die Arbeit des Europäischen und Weltkonzernbetriebsrats sowie die konzernweiten Vereinbarungen zu Arbeitnehmerrechten. Dazu gehören Informations-, Konsultations- und bestimmte Mitbestimmungsrechte.

Diese institutionellen Möglichkeiten sind von der umfassenden Verfügung über Investitionsmittel und strategische Produktionsentscheidungen zu unterscheiden.

Quelle: Volkswagen Group, Nachhaltigkeitsbericht 2025: Beschäftigte und Fremdarbeitskräfte.

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[5] Wirtschaftsdemokratie und internationale Gegenmacht

Die Forderung nach einer Demokratisierung wirtschaftlicher Entscheidungen knüpft an die Tradition der Wirtschaftsdemokratie an. Fritz Naphtali untersuchte bereits 1928 die Möglichkeiten einer demokratischen Einflussnahme auf wirtschaftliche Macht. Viktor Agartz verband in den 1950er-Jahren die Frage der Mitbestimmung mit einer grundlegenden Kritik kapitalistischer Eigentums- und Verteilungsverhältnisse.

Für international organisierte Konzerne stellt sich diese Frage heute auf einer zusätzlichen Ebene: Nationale und betriebliche Mitbestimmung muss sich zu weltweit organisierten Produktions- und Investitionsentscheidungen verhalten.

Literatur: Fritz Naphtali (Hrsg.): Wirtschaftsdemokratie. Ihr Wesen, Weg und Ziel, Berlin 1928; Viktor Agartz: Wirtschafts- und Steuerpolitik, Referat auf dem DGB-Bundeskongress 1954; Oskar Negt: Der politische Mensch. Demokratie als Lebensform, Göttingen 2010.

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