Wer verfügt über Volkswagen?
Ein „Machtkampf“ macht sichtbar, was in normalen Zeiten hinter dem Unternehmen verschwindet
Detlef Endeward (08/2026)*
Ein Machtkampf drohe bei Volkswagen, „wie es ihn noch nie im Konzern gab“, heißt es in einem aktuellen Medienbericht. Das klingt dramatisch, personalisiert aber zugleich einen Konflikt, der sich nicht hinreichend aus den Positionen einzelner Personen erklären lässt.
Da steht Oliver Blume, Vorstandsvorsitzender eines Weltkonzerns. Da stehen Daniela Cavallo und die Arbeitnehmervertretung. Da ist die IG Metall. Da ist der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies, der zugleich über die Beteiligung des Landes an Volkswagen in den Konflikt einbezogen ist. Und irgendwo im Hintergrund erscheinen die Familien Porsche und Piëch.
Man kann daraus eine Geschichte über einen Machtkampf erzählen.
Interessanter ist die Frage, welche Macht hier eigentlich auf welche andere Macht trifft.
Die Eigentümer sitzen nicht nur „im Hintergrund“
Volkswagen gehört nicht „uns“, nicht seinen Beschäftigten und auch nicht seinem Vorstand. Es handelt sich um eine Aktiengesellschaft mit einer ungewöhnlichen Eigentums- und Machtstruktur.
Die Porsche Automobil Holding SE verfügt nach Angaben von Volkswagen über 53,3 Prozent der Stimmrechte. Das Land Niedersachsen hält 20 Prozent, Qatar Holding 17 Prozent; lediglich 9,7 Prozent der Stimmrechte entfallen auf den Streubesitz.
Damit ist zunächst etwas festzuhalten, das in der alltäglichen Rede über „VW“ leicht verschwindet: Die Familien Porsche und Piëch stehen über die Porsche SE nicht einfach als wohlhabende Anteilseigner am Rand des Geschehens. Die Porsche SE besitzt die Mehrheit der Stimmrechte und damit erhebliche Verfügungsmacht über einen Konzern, von dessen Entscheidungen Hunderttausende Beschäftigte, Zulieferbetriebe, Kommunen und ganze Regionen abhängig sind. Selbst Volkswagen beschreibt die Porsche SE aufgrund ihrer Möglichkeiten, an unternehmenspolitischen Entscheidungen mitzuwirken, als ein Unternehmen mit erheblichem Einfluss auf die Volkswagen AG.
Eigentum ist hier deshalb nicht lediglich eine juristische Kategorie. Eigentum begründet Macht.
Und diese Macht ist gesellschaftlich höchst ungleich verteilt.
Wer als Beschäftigter bei Volkswagen arbeitet, ist mit seiner Arbeitskraft, seinem Einkommen und häufig mit seiner gesamten Lebensplanung von Entscheidungen des Unternehmens abhängig. Dennoch besitzt er dadurch noch keine entsprechende Verfügungsmacht über dieses Unternehmen. Wer dagegen über große Aktienpakete verfügt, kann Entscheidungen beeinflussen, obwohl sein persönlicher Lebensunterhalt nicht davon abhängt, ob in Hannover, Emden oder Zwickau weiterhin Automobile gebaut werden.
Schon darin steckt ein gesellschaftlicher Konflikt, der weit über Volkswagen hinausweist.
Die besondere Konstruktion Volkswagen
Nun ist Volkswagen gerade kein gewöhnlicher börsennotierter Konzern. Die Mitbestimmung, das VW-Gesetz und die Beteiligung des Landes Niedersachsen haben eine besondere Machtarchitektur geschaffen.
Das Land verfügt nicht nur über 20 Prozent der Stimmrechte. Es besitzt auch besondere Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat. Zusammen mit der paritätischen Arbeitnehmervertretung entsteht damit ein institutionelles Gegengewicht zur Verfügungsmacht der privaten Kapitaleigentümer.
Genau deshalb ist der gegenwärtige Konflikt so aufschlussreich.
Nach aktuellen Berichten drängt Blume auf eine erheblich weitergehende Restrukturierung. Diskutiert werden zusätzliche Stellenstreichungen, mögliche Werksschließungen und Ausgliederungen. Begründet wird dies mit sinkenden Absätzen insbesondere in China, US-Zöllen, hohen Kosten und verschärftem Wettbewerb. Arbeitnehmervertreter und Niedersachsen haben zentrale Teile dieser Pläne bislang blockiert.
Das sind reale Probleme. Aber aus einem realen Problem folgt noch nicht zwangsläufig eine bestimmte Lösung.
Gerade hier beginnt politische Ökonomie.
Wer definiert das Problem?
Wenn ein Werk als „zu teuer“ gilt, erscheint das zunächst wie eine objektive betriebswirtschaftliche Feststellung.
Aber teuer für wen?
Arbeitskosten sind aus Sicht der Unternehmensrechnung Kosten. Für die Beschäftigten sind dieselben Zahlungen Einkommen. Sie finanzieren Wohnungen, Familien, Konsum und soziale Sicherheit. Für Kommunen bedeuten die Beschäftigten Steuereinnahmen und Kaufkraft. Für Zulieferbetriebe sichern sie Nachfrage.
Was in einer Bilanz als zu reduzierende Kostenposition erscheint, bildet aus einer anderen gesellschaftlichen Perspektive die materielle Grundlage menschlicher Existenz.
Deshalb genügt es nicht festzustellen, dass Volkswagen Kosten senken müsse. Zu fragen ist vielmehr:
Wer bestimmt, welche Rendite ein Unternehmen erwirtschaften soll? Wer entscheidet über Investitionen und Modellpolitik? Wer hat die Internationalisierungs- und China-Strategie verantwortet? Wer profitierte von erfolgreichen Jahren? Und wer soll die Kosten tragen, wenn diese Strategie nicht mehr funktioniert?
Der Beschäftigte in Hannover, Emden oder Zwickau hat über zentrale strategische Entscheidungen des Konzerns nicht entschieden. Sein Arbeitsplatz kann dennoch zur Variablen werden, mit der deren Folgen bearbeitet werden.
So verwandelt sich eine Unternehmenskrise in eine Verteilungsfrage.
Eine Vision vom Ausgang des VW-Machtkampfes
Am Ende wird das Werk Hannover selbstverständlich nicht geschlossen. Nach schwierigen Verhandlungen entdeckt der Vorstand überraschend doch noch profitable Perspektiven für den Standort – allerdings nur unter der Voraussetzung „moderater Lohnabschlüsse“ in den kommenden Jahren.
Oliver Blume lobt den gefundenen Kompromiss und die Bereitschaft aller Beteiligten, Verantwortung für Volkswagen zu übernehmen. Die IG Metall verkündet, sie habe Arbeitsplätze gerettet. Beide Seiten erklären das Ergebnis zum Erfolg.
Für Emden und Zwickau findet sich ebenfalls eine „zukunftsfähige Lösung“. Die Werke werden an Rüstungskonzerne verkauft, vorzugsweise aus den USA oder Israel. Auch hier lautet die gute Nachricht: Arbeitsplätze gerettet! Niedersachsen und die Bundesregierung begrüßen die Verbindung von industrieller Transformation, Beschäftigungssicherung und neuer deutscher „Kriegstüchtigkeit“.
Sollten die neuen Eigentümer einige Jahre später feststellen, dass sich die Produktion an anderen Standorten kostengünstiger organisieren lässt, und die Werke doch schließen, ist Volkswagen dafür nicht mehr verantwortlich. Schließlich hat VW die Arbeitsplätze gerettet.
Auch der niedersächsische Ministerpräsident kann zufrieden sein. Er hat zwischen Kapital und Arbeit vermittelt, Standorte gesichert und Volkswagen „gerettet“. Dafür wird er wiedergewählt.
Die Familien Porsche und Piëch bleiben Eigentümer eines profitableren Konzerns. Der Vorstand hat die Kosten gesenkt. Die Aktionäre erhalten ihre Rendite. Die IG Metall hat Arbeitsplätze gerettet. Der Ministerpräsident hat Niedersachsen gerettet. Und die Beschäftigten haben gelernt, dass Lohnverzicht ein Beitrag zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze ist.
Alle sind glücklich und zufrieden und leben in vertrauter Eintracht weiter – bis zur nächsten Krise.
Detlef Endeward am 20.08.2026
Die Hauptversammlung als Eigentümerarena
Besonders deutlich werden die Machtverhältnisse dort, wo sich die institutionelle Arena verändert.
Im Aufsichtsrat verfügen Arbeitnehmervertreter und das Land Niedersachsen über erhebliche Möglichkeiten, Entscheidungen zu blockieren. Sollte das Management versuchen, Widerstände über eine außerordentliche Hauptversammlung zu umgehen, sähe das Kräfteverhältnis vollkommen anders aus. Dort besitzen Arbeitnehmer als Arbeitnehmer keine Stimmen. Dort sprechen Eigentumsanteile.
Reuters verweist ausdrücklich auf diese Möglichkeit, zugleich aber auch auf die besonderen rechtlichen Hürden des VW-Gesetzes.
Der Vorgang wäre gesellschaftspolitisch bemerkenswert: Ein Konflikt würde aus einer Arena, in der Arbeit institutionell repräsentiert ist, in eine Arena verschoben, in der Verfügungsmacht primär aus Eigentum entsteht.
Damit wird sichtbar, was ansonsten abstrakt bleibt:
Eigentum, Management, Arbeit und Politik verfügen über unterschiedliche Machtressourcen.
Niedersachsen ist nicht nur Vermittler
Auch die Rolle des niedersächsischen Ministerpräsidenten verdient deshalb einen genaueren Blick.
Olaf Lies fordert eine Einigung, lehnt Werksschließungen ab und betont, wirtschaftliche Notwendigkeiten und soziale Verantwortung müssten miteinander verbunden werden.
Das klingt vernünftig. Es enthält aber bereits die Vorstellung eines notwendigen Kompromisses zwischen zwei scheinbar gegebenen Polen.
Dabei ist Niedersachsen nicht der neutrale Schlichter eines Konfliktes zwischen Kapital und Arbeit. Das Land ist selbst Eigentümer. Es verfügt über 20 Prozent der Stimmrechte und besondere Rechte im Aufsichtsrat.
Deshalb stellt sich eine andere Frage:
Was bedeutet öffentliches Eigentum an einem Unternehmen?
Soll das Land lediglich verhindern, dass eine privatwirtschaftlich definierte Restrukturierung sozial zu brutal ausfällt? Oder begründet öffentliches Eigentum den Anspruch, selbst Kriterien dafür zu formulieren, was ein Unternehmen dieser Größenordnung leisten soll?
Beschäftigung, regionale Entwicklung, technologische Kompetenz, ökologische Transformation und gesellschaftliche Infrastruktur wären dann nicht nachträglich zu berücksichtigende „soziale“ Gesichtspunkte. Sie wären Bestandteile dessen, was überhaupt unter wirtschaftlichem Erfolg verstanden wird.
Die defensive Position der Arbeit
Auch die Arbeitnehmerseite bewegt sich bislang überwiegend innerhalb eines bereits gesetzten Rahmens.
Betriebsratschefin Daniela Cavallo weist Werksschließungen und betriebsbedingte Kündigungen zurück. Sie kritisiert eine einseitige Fixierung auf Arbeitskosten und verlangt eine strategische Perspektive für Volkswagen.
Das ist ein erheblicher Gegensatz zur Strategie des Vorstandes.
Und dennoch bleibt die Argumentation defensiv, solange der Ausgangspunkt lautet: Volkswagen muss wettbewerbsfähiger werden – aber bitte nicht auf Kosten der Beschäftigten.
Denn damit wird das zentrale Kriterium bereits akzeptiert. Gestritten wird anschließend darüber, wie dessen soziale Folgen verteilt werden.
Die weiterführende Frage müsste lauten:
Warum ist die Rentabilität des eingesetzten Kapitals die selbstverständliche Ausgangsgröße, während Beschäftigung, Einkommen, regionale Entwicklung und gesellschaftlicher Nutzen als Bedingungen hinzutreten, die mit ihr „in Einklang“ gebracht werden müssen?
Damit verlässt man den betrieblichen Konflikt nicht. Man beginnt lediglich, ihn gesellschaftlich zu begreifen.
Was der „Machtkampf“ sichtbar macht
Vielleicht liegt darin die eigentliche Bedeutung der gegenwärtigen VW-Krise.
Solange ein Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, Löhne zahlt, Dividenden ausschüttet und expandiert, können sehr unterschiedliche Interessen unter dem gemeinsamen Namen „Volkswagen“ verschwinden. Vorstand, Eigentümer, Beschäftigte, Betriebsrat, Gewerkschaft und Landesregierung scheinen gemeinsam am Erfolg „ihres“ Unternehmens interessiert zu sein.
Die Krise zerlegt diese scheinbare Einheit.
Plötzlich wird gefragt, wer verzichten soll. Wer entscheiden darf. Wer Arbeitsplätze verlieren könnte. Wer Renditeerwartungen formuliert. Wer politische Verantwortung übernimmt. Wer ein Werk schließen kann und wer anschließend mit den Folgen leben muss.
Aus dem Unternehmen Volkswagen werden wieder gesellschaftliche Beziehungen.
Der angekündigte „Machtkampf“ ist deshalb mehr als eine Auseinandersetzung zwischen Oliver Blume und Daniela Cavallo oder zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.
Hier treffen unterschiedliche Formen gesellschaftlicher Macht aufeinander:
Eigentumsmacht, Managementmacht, politische Macht, Mitbestimmungsmacht und gewerkschaftliche Organisationsmacht.
Wer lediglich fragt, welcher Akteur sich am 4. September durchsetzt, beobachtet einen Machtkampf.
Wer fragt, warum diese Akteure über so unterschiedliche Machtressourcen verfügen, woraus diese entstehen und welche gesellschaftlichen Interessen damit durchgesetzt werden können, beginnt die Struktur zu untersuchen.
Und vielleicht ist genau das die interessantere Nachricht.
Bezugsquelle
Ausgangspunkt des Beitrags ist der Artikel „Zukunft des Autobauers: Volkswagen droht ein Machtkampf, wie es ihn noch nie im Konzern gab“, veröffentlicht über MSN am 30. August 2026.
Ergänzend wurden aktuelle Berichte über die Auseinandersetzungen vor der für den 4. September vorgesehenen Aufsichtsratssitzung sowie Angaben der Volkswagen AG zur Eigentums- und Stimmrechtsstruktur herangezogen. Die Volkswagen AG weist für Ende 2025 53,3 Prozent der Stimmrechte für die Porsche Automobil Holding SE, 20 Prozent für das Land Niedersachsen, 17 Prozent für Qatar Holding und 9,7 Prozent Streubesitz aus.

