Kategorie: Niedersächsische Filmgeschichte

Kino unterm Hakenkreuz

Kino unterm Hakenkreuz

Mit der Errichtung des Reichministeriums für Volksaufklärung und Propaganda am 13. März 1933 unter Joseph Goebbels wurde ein Organ geschaffen, dessen Aufgabe es war, die Umsetzung der faschistischen Ideologie in reale Politik durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Zu diesem Zweck war ein institutioneller Rahmen notwendig, der die Kontrolle und Wahrung der von nun an allein gültigen nationalsozialistischen Weltanschauung und deren Verbreitung garantierte. Hinsichtlich des Films wurde am 14. Juli 1933 das nur sieben Paragraphen umfassende Gesetz über die Errichtung einer vorläufigen Filmkammer erlassen.

Hannoversche Kinoanfänge

Hannovers Film- und Kinogeschichte begann am 18. August 1896 in der Georgstraße 34. Eine Anzeige vom gleichen Tag im Hannoverschen Tageblatt kündigte als absolute Neuheit „die Photographie in vollster Lebenstätigkeit“ an. Auf dem Programm standen acht Titel: „Im Seebad. Spanische Lanzenreiter. Die einstürzende Mauer. Kartenspiele. Unkraut vergeht. Die Fischer. Französische Kürassiere. Königlich ungarisches Gefolge.“

Die Sünderin (1951)

Die Sünderin (Regie: Willi Forst) erzählt die tragische Geschichte von Marina, die nach einer schweren Kindheit in der Nachkriegszeit als Prostituierte lebt. Ihre Liebe zu Alexander gibt ihr Hoffnung, doch seine Krankheit führt sie in Verzweiflung. Der Film thematisiert Moral, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Ächtung und löste große Kontroversen aus.