Der interzonale Filmaustausch
Der in den einzelnen Besatzungszonen getrennt vollzogene Neubeginn der deutschen Filmwirtschaft beschränkte zunächst auch die Filmauswertung auf die jeweilige Zone. Eine Grundlage für den Austausch von Filmen zwischen den Zonen war allerdings im Sommer 1947 mit der Direktive Nr. 55 des alliierten Kontrollrates geschaffen worden.