Filmzensur in der Weimarer Republik
Die Weimarer Verfassung garantierte zwar Pressefreiheit, doch das Lichtspielgesetz von 1920 führte eine Filmzensur ein. Zwei Prüfstellen in Berlin und München kontrollierten Filme, Titel und Werbematerial1. Ursprünglich gegen „Schmutz- und Schundfilme“ gedacht, wurde die Zensur zunehmend politisch genutzt