Politische Justiz in der Weimarer Republik

Bundesarchiv, Bild 183-B0527-0001-861 / Unknown author / CC-BY-SA 3.0
Am 10.Mai 1932 trat der Schriftsteller und Redakteur der „Weltbühne“, Carl von Ossietzky, seine Gefängnisstrafe, zu der er im November 1931 verurteilt worden war, in Tegel an.


Die Justiz trug nicht unerheblich zur Destabilisierung der Demokratie bei und spielte eine verhängnisvolle Rolle am Ende der Republik:

„Die im bisherigen Verlauf dargestellte Unsicherheit und Unausgewogenheit der politischen Justiz, die tendenziöse Rechtsprechung, die parteiische Verfolgung politischer Verbrechen durch den Staatsgerichtshof, sowie die Einseitigkeit in der Anwendung repressiver Maßnahmen zum Schutz der Republik, führte im Verlauf der Weimarer Republik zur Erschütterung der gesamten Rechtspflege. Aufgrund der bisherigen Weimarer Justizforschung kann die vorliegende Arbeit von folgenden Erkenntnissen ausgehen. Übereinstimmend stellen die Autoren fest:

    • Die konservativen Richter und Staatsanwälte standen der demokratischen Republik in ihrer überwiegenden Mehrzahl ablehnend gegenüber,

    • Ihre politische Einstellung schlug sich in einer eindeutig tendenziösen Rechtsprechung gegen linke Tätergruppen nieder.

    • Die rechtlichen Vorschriften wurden von Richterseite massiv gebeugt und verletzt.

    • Die Einseitigkeit, insbesondere der so genannten politischen Justiz, erzeugte Hass und Misstrauen bei den Anhängern der Republik. Das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung und die Autorität des demokratischen Staates wurden somit untergraben.“
      (Politische Justiz in der Weimarer Republik 1919 – 1927)

 

 


Die NSDAP und ihre politischen Wegbereiter auf dem Weg zur Diktatur – Dokumente und Beiträge

Die NSDAP

Konservativ-nationalistische Netzwerkstrukturen

Zur gesellschaftlichen Funktion der faschistischen Massenbewegung

Texte zur Faschismusdiskussion aus den 20er und 30er Jahren

Beiträge aus dem Internet und weitere Literaturhinweise


 

 

Der größte Verdienst um die Aufklärung der Öffentlichkeit über das Versagen der Justiz der Weimarer Republik hat ein Mann, der weder Jurist noch Politiker war, der Mathematiker Prof. Dr. Emil Julius Gumbel (siehe biographische Notiz). Er veröffentlichte 1921 eine Broschüre „Zwei Jahre Mord“, in der er unter Angabe genauer Tatsachen und Namen den Beweis führte, daß seit dem 9. November 1918 in Deutschland 314 von Rechts begangene Morde mit insgesamt 31 Jahren 3 Monaten Freiheitsstrafe und einer lebenslänglichen Festungshaft geahndet wurden, die insgesamt 13 von Links begangenen Morde jedoch zu 8 Todesurteilen, 176 Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe geführt haben. Prof. Dr. Gustav Radbruch, damals sozialdemokratischer Reichstagsabgeordneter, überreichte das Buch dem Reichsjustizminister im Juli 1921 mit der Aufforderung, den einzelnen Fällen nachzugehen und dem Reichstag über das Ergebnis seiner Untersuchung Auskunft zu geben. Die Justizverwaltungen von Preußen, Bayern und Mecklenburg erstatteten auf Veranlassung des Reichsjustizministers ausführliche Berichte, die Gumbels Darstellung Seite für Seite im wesentlichen bestätigten, doch kam es, obwohl Radbruch zwischenzeitlich selbst zweimal (im Herbst 1921 und 1923) Justizminister wurde, nicht zu einer Veröffentlichung der vom Justizministerium auf Grund der Berichte zusammengestellten Denkschrift. Sie wurde dem Reichstag lediglich in einem Exemplar vorgelegt, erschien jedoch nicht als Reichstagsdrucksache – wegen der „ungeheuren Kosten und der gebotenen Sparsamkeit“, wie im Justizministerium argumentiert wurde. Gumbel ließ daraufhin auf seine Kosten eine Abschrift von dem einzigen vorhandenen Exemplar der Denkschrift des Reichsjustizministers anfertigen und veröffentlichte diese sensationelle Dokumentation des Unrechts, die eine konservative Verwaltungsbürokratie der deutschen Öffentlichkeit vorenthalten wollte, im Mai 1924.

Es ist heute kaum zu ermessen, wieviel persönlicher Mut dazu gehörte, in einem Staat, in dem der politische Mord ungesühnt Opfer um Opfer forderte, die Mörder von rechts und ihre Hintermänner beim Namen zu nennen. Gumbel gehörte, wie Walter Fabian, der ihn als junger Student persönlich kennenlernte, schreibt, „zu den leider so wenigen Menschen in Deutschland, die Zivilcourage hatten“.

1929 veröffentlichte Gumbel zusammen mit Berthold Jacob und Ernst Falck eine abschließende Darstellung der politischen Morde der Weimarer Republik unter dem Titel „Verräter verfallen der Feme“, ein erschütterndes Zeitdokument, das die von der Justiz geförderte Umkehrung der das menschliche Leben schützenden Moral- und Rechtsbegriffe eindringlich aufzeigte. Gumbels letzte, 1932 erschienene Veröffentlichung während der Weimarer Republik: „Laßt Köpfe rollen“, war eine klarsichtige Einschätzung des Gewaltcharakters der nationalsozialistischen Bewegung.

Zur Person Gumbel: Prof. Dr. Emil Julius Gumbel, 1891 in München geboren, Professor für Mathematische Statistik, habilitierte sich 1923 in der Universität Heidelberg, Emigration zunächst nach Frankreich, später in die USA. Professuren in Lyon und New York, seit 1953 an der Columbia-Universität. Nach dem Zweiten Weltkrieg Gastprofessuren an Universitäten und Instituten in Berlin (West), London, Delft, Paris, Zürich, Tokio, Kyoto, Manila, Bangkok, Hamburg (1964-1965). Er starb am 10.9.1966 in New York.


Heinrich Hannover / Elisabeth Hannover-Drück: Politische Justiz 1918-1933. Frankfurt 1966, S. 187.

Das muß man gesehen haben. Da muß man hineingetreten sein. Diese Schmach muß man drei Tage an sich haben vorüberziehen lassen: dieses Land, diese Mörder, diese Justiz.
Der deutsche politische Mord der letzten vier Jahre ist schematisch und straff organisiert. Die Broschüre „Wie werde ich in acht Tagen ein perfekter nationaler Mörder?“ sollte nicht auf sich warten lassen. Alles steht von vornherein fest. Anstiftung durch unbekannte Geldgeber, die Tat (stets von hinten), schludrige Untersuchung, faule Ausreden, ein paar Phrasen, jämmerliches Kneifertum, milde Strafen, Strafaufschub, Vergünstigungen – „Weitermachen!“

Am dritten Juli 1922 wurde Maximilian Harden auf offener Straße von einem früheren Oberleutnant angefallen und mit einem eisernen Gegenstand bearbeitet. Er erhielt acht Schläge auf den Kopf. Der Oberleutnant entfloh, sein Komplice, der Schmiere gestanden hatte, wurde verhaftet. Harden schwebte vierzehn Tage in Lebensgefahr. Er ist heute einundsechszig Jahre alt.

Die Voruntersuchung stellte – in fünf Monaten – nur fest, daß ein deutschvölkischer Mann in Oldenburg, der sich Buchhändler nannte, die beiden zum Mord angestiftet hatte. Das bezeugte der Briefwechsel, worin alle Beteiligten dauernd von „Erledigen“ und „Beseitigen“ sprachen. Briefe, in denen nicht von Geld die Rede ist, existieren nicht.

Eine Welt stinkt auf.

Hinter der Schranke stehen zwei Mann (der Ausdruck „Menschen“ wäre übertrieben): ein sexuell verbogener Wandervogel mit Schillerkragen, hehren Überzeugungen und ungewaschenen Füßen – und ein Hütejunge für eine Kuhherde mittleren Grades. Der Hütejunge sagte, er hätte die „Zukunft“ gelesen und wäre mit ihren Ausführungen nicht immer zufrieden gewesen; der Wandervögel will sein kaschubisch-slawisch-friesisch-wendisch-germanisches Blut rein erhalten und möchte nicht in die Grenadierstraße einheiraten. Infolgedessen mußte Harden ermordet werden.

Grenz chartert zwei Mann: den Oberleutnant Ankermann und den kleinen Weichardt. Warum grade diesen? Weichardt habe in einer Versammlung der ernsten Bibelforscher gegen „kommunistische Sturmtrupps großen Mut und völkisches Gebaren“ gezeigt; der andre kam wohl mehr aus finanziellen Rücksichten. Das Spiel beginnt.

[…] Für die Mordgesellen traten drei Leumundszeugen an. Diese Germanen hätte man fotografieren sollen. (Aber, Gott behüte nicht so wie Grenz.) Modelle für Raemaekers. Der ehemalige Schuldirektor Weichardts sagte aus, daß das gutartige Kind während der Schulzeit niemals auf Spatzen und deutsche Schriftsteller geschossen habe. Der aufgeweckte Knabe hat also den Auftrag für die „nationale Sache“ nur angenommen, weil er – seffaständlich – dachte, es handle sich um Gefangenenbefreiung oder um Waffenschiebungen, Arbeiten, an denen kein national denkender Mann von heutzutage vorbeigehen sollte.

So standen sie vom zwölften bis zum vierzehnten Dezember vor dem Schwurgericht des Landgerichts III zu Berlin. Solch eine Verhandlung hat die Welt noch nicht gesehen.
Verteidigt wurden die Angeklagten von zwei Rechtsanwälten und dem Vorsitzenden. Der Mann ist Jude. In seinem Unterbewußtsein schlummerte der Wunsch nach „Objektivität“, diese grauenhafte Angst vor der „Parteilichkeit“. Dieser Herr Rippner war weder in repräsentativer noch in menschlicher Hinsicht den Anforderungen dieser klaren und einfachen Verhandlung gewachsen. Er versagte nicht nur. Er verdarb alles.

Die Atmosphäre im Saal war die eines freundlichen Fünf-Uhr-Tees. Die Angeklagten machten auch nach den fünfzehn Stunden des dritten Tages keineswegs einen ermüdeten Eindruck – sie hatten auch gar keine Veranlassung dazu. Man hatte mit ihnen geplaudert und nett geplaudert. Keine Vorhaltungen, keine Bedrängungen, kein böses Wort – nichts. In den ersten drei Stunden war nur von Geld die Rede. Später ging man zu anderen fesselnden Dingen über: ob die La-Plata-Zeitung nationalistisch sei oder nicht; wie Herr Thimme zu Herrn Harden stehe; ob nicht Herr Harden ein Schädling des deutschen Volkes sei … Von Mord wurde weniger gesprochen. Der Vorsitzende hatte in seinen heftigsten Momenten etwas von einem Oberlehrer, der einem Jungen nachweisen will, daß er eine Fensterscheibe kaputt geschlagen habe. Ich weiß nicht, ob Herr Rippner eine Tochter hat. Wenn er aber eine hat, dann gönne ich ihm nicht, daß er als Nebenkläger einer Verhandlung beiwohnen muß, in der gegen den Vergewaltiger seiner Tochter verhandelt wird, und in der ein solcher Vorsitzender, wie er einer ist, paradiert. Am Ende des zweiten Verhandlungstages sagte Herr Rippner: „Wie ich höre, ist Gesundheitszustand des Herrn Weichardt nicht ganz zufriedenstellend – wir wollen doch vertagen!“ Auf dem Korridor stand das Opfer des Mordanfalls, ein einundsechzigjähriger Mann, der Stunden und Stunden im Gerichtsgebäude zugebracht hatte.

Einen Situationsplan des Tatorts hatten sie. Einen Verhandlungsplan hatten sie nicht. Ich habe so etwas von Prozeß überhaupt noch nicht erlebt.

Zugegeben, daß die Voruntersuchung auf derselben Höhe stand. Aber was dieser Vorsitzende aus dem kümmerlichen Untersuchungsmaterial machte, unterbot doch deren Niveau noch tief. Die Angst vor den Revisionsgründen ist freilich traditionell. Aber dies hier war schmachvoll zu sehen.
Der Vorsitzende hat nicht erkundet, auf welcher geistigen Stufe die Angeklagten standen, um festzustellen, was sie eigentlich von Harden wußten. Der Vorsitzende hat nicht gefragt, auf welchem Postamt Grenz das mysteriöse Schreiben in Frankfurt abgeholt habe, um vielleicht herauszubekommen, ob er geblufft worden sei. Der Vorsitzende hat bescheiden die Behauptung hingenommen, Grenz sei nach München gefahren, „um die Alpen zu sehen“. Der Vorsitze hat nicht aufgeklärt, welche Rolle Weichardt eigentlich am Tatort gespielt hat. Der Vorsitzende hat eine Bardame nach den Zechen der beiden Mörder gefragt. Bevor sie antworten konnte, fiel er ein: „Das wissen Sie wohl nicht mehr?“ – „Nein, das weiß ich nicht mehr!“ flüsterte sie. Es war nicht die einzige Ausrede, die er zur gefälligen Benutzung herüberreichte. Der Vorsitzende hat nicht die primitivsten Fragen gestellt: wann die merkwürdigen Ratenzahlungen eingelaufen seien, wie das Geld im einzelnen verwandt worden sei – nichts, nichts, nichts.

Erheblich schien ihm, daß der Angeklagte Weichardt einen Brief bekommen hatte, in dem etwas von einem kranken Familienmitglied stand. Nicht erheblich die Frage, ob denn die Angeklagten nicht in allen Zeitungen gelesen hätten, daß Harden seine Amerikareise längst aufgegeben hatte. Erheblich war die Verlesung einer längeren Kriegsstammrolle Weichardts – nicht erheblich war und abgelehnt wurde die Frage, wie denn die Mörder den behaupteten „Denkzettel“ austeilen wollten: Harden konnte ja gar nicht wissen, daß dieser Überfall eine Warnung wegen der Reise bedeuten sollte. Erheblich waren die Fehler. Nicht erheblich der Vorsitzende. Man gebe ihm seine Ehescheidungskammer. Zu einem Schwurgerichtsvorsitzenden langt es nicht.
Soweit dieser deutsche Richter.

Der Staatsanwalt war nicht vorhanden. An seiner Stelle saß ein älterer Herr, der mit leiser Stimme und freundlichen Allüren hier und da sehr vorsichtig in die Verhandlung eingriff. Einmal, stockend: „Die Mordtaten, wie ich sie nenne…“

In keinem anderen Saal des Hauses, darunter, nebenan, ringsherum – in keinem Saal wird solche Behandlung Angeklagter je erlebt. Ich halte es für löblich, Angeklagte nicht wie die Rekruten zu behandeln und ihnen – wie es sich von selbst versteht – die Anrede „Herr“ zu belassen. Für Moabit ist dieser Brauch etwas ungewöhnlich. Man muß so ein Stück Elend von Proletarier in jenen unzähligen anonymen Prozessen sehen, in denen keine Presse zugegen ist, um die sich kein Mensch kümmert, in deren Verhandlungssälen sich nur ein paar Kriminalstudenten anwärmen – man muß sehen, wie sich da die Katerschnurrbärte sträuben, mit welch apodiktischer Gewißheit die Urteile heruntersausen, wie da Vorsitzender und Staatsanwalt in schöner Gemeinsamkeit auf ihren Opfern herumhacken. „So, Sie wissen nicht mehr, wo Sie in der Nacht jewesen sind? Na, da will ich mal Ihrem Jedächtnis ’n bißchen aufhelfen!“ Davon war bei diesem Gericht nichts zu spüren.

Angst? Es wäre keinem zu verdenken.
Aber es war wohl nicht einmal Angst. (Es sei denn jene im Unterbewußtsein des Vorsitzenden schlummernde.)

Hier mag eine Bemerkung eingeschaltet werden. Ich weiß, daß solche Aufschreie in Deutschland nur selten zu einer Besserung führen. Die Folge mag wohl die sein, daß Herr Rippner mit hochrotem Kopf und der „Weltbühne“ zu seinem Landgerichtspräsidenten läuft und in einer längeren Konferenz erwägt, ob hier nicht etwas zu „machen“ sei. Klagt weniger! Reformiert mehr.

Der Angeklagte Harden … Der Nebenkläger Harden konnte sich hier besser wehren als damals auf der Straße, sonst wäre er zum Angeklagten herabgesunken. Dieser stille Vorwurf, daß er noch am Leben sei, diese Frechheit, ein Opfer zu „beleuchten“, wo es sich um eine bezahlte Mordtat politischer Tröpfe handelte, diese vollkommene Vernachlässigung der Interessen des Nebenklägers und damit der Gerechtigkeit – das war mein Moabit, das Haus der Lieder!

Nichts wurde herausgearbeitet, nichts klargestellt, nichts für die Geschworenen sauber präpariert.
In diesem juristischen Tohuwabohu stand Harden am dritten Tage auf. In diesem Wirbel einer Justiz, die vor lauter Paragraphen das Recht nicht sieht; in diesem Verfahren, in dem ein Opfer nicht genügend Mitleid erweckte, weil es nicht – wie bei den Kriegsmusterungen – mit dem Kopf unter dem Arm ankam; in diesem Prozeß, der bewies, wie nötig (und wie schimpflich) das Gesetz zum Schutz der Republik gewesen ist, jenes klarste Mißtrauensvotum gegen die deutschen Richter; in diesem Irrgarten des Rechts, in dem vom ersten ermittelnden Landgendarmen bis herunter zum Staatsanwalt alle, alle mit dem Herzen auf der Seite solcher Mörder stehen – in diesem Gewirr von Unrechtsfragen stand Harden auf. Und hielt die stärkste Rede, die wohl jemals in Moabit gehalten worden ist.

Es sprach unser letzter Europäer von Ruf. Es sprach ein Mann, mit dem noch einmal eine verklungene Welt aufstand, der Repräsentant einer fast verschollenen Epoche, einer, der noch an Recht, an fair play, an Sitte und Anstand auch im Kampf der Meinungen glaubte. „Ich habe den Kaiser immer bekämpft, vom ersten Tage an – aber getötet wurde doch unter seiner Regierung nicht.“ Er wuchs weit über sich hinaus. Über die Köpfe dieser Kleinbürger hinweg, die da um ihn herumsaßen, sprach einer, der die Sprache der Welt, nicht die Sprache dieses Deutschland redete. Er sprach davon, wie eine Nation zu seiner Lebensarbeit idiotisch lallend den Refrain „Isidor!“ anstimmte. (Und dabei hieß er niemals Isidor, sondern früher einmal Felix.) Er sprach von dem unverjährbaren Delikt seines Judentums und von der unverjährbaren Dummheit eines Regimes. Er focht Schläger, schwere Säbel und zwei Floretthiebe, die eine der unangenehmsten Erscheinungen im Saal pfeifend trafen. Lächelnd zog er zurück. Eine Courtoisie … ? Ein Stoß ins Herz. Er forderte die Geschworenen auf, wenigstens offen für Freisprechung zu stimmen, wenn sie der Meinung wären, daß man unbequeme Geistige – und besonders Juden – totschlagen dürfe. Er sprach von der Mordhetze in den nationalen Zeitungen, von dem Unglück, das der Parvenu in Doorn angerichtet hatte – er redete aus einem heißen Herzen und aus einem kalten Verstand.

Und mit Erstaunen und mit Grauen hörtens die Ritter und Edelfrauen. Da saß die alte Scheuerfrau von der „Deutschen Tageszeitung“, einer von jener Gattung Journalisten, die alle Prämissen zu einer Mordhetze (auch in den Tagen dieses Prozesses!) aufkritzeln, aber den Mord „durchaus verurteilen“, zu vorsichtig, die letzte Conclusio: Töte ihn! zu rufen. Es ist erwiesen, daß grade solche Glossen und Aufsätzchen, die strafrechtlich nicht zu fassen sind, diese Mordtaten hervorgerufen haben. Deutsche Männer.

Harden sprach. Wer ein Herz im Leibe hatte, war aufs Tiefste erschüttert. Aber wenn du mit Engelszungen redetest… An den Brillengläsern dieser Geschworenen prallte alles ab: Geschichte, Europäertum, Vernunft und Suggestion, Verstand und die Stimme des Herzens. Eindruck im Ausland? „Wat heißt hier Ausland!“ Das muß man gesehen haben.

Da saßen sie. Da saßen jene Zwölf, die das deutsche Volk in einer solchen Sache repräsentieren. Da saßen die erkürten Zwölf, die bei den drei Siebungen – von denen die wenigsten Laien etwas wissen unten herausgefallen waren: der muffigste Mittelstand, die Untertanen, die kleinen Gewerbetreibenden, die Besitzer, die Steuerzahler. Ich kenne keinen Geistigen, der jemals Geschworener war. Wie die Zuchthäusler sind wir ausgeschaltet. Unbarmherzig wird alles ferngehalten, was einigermaßen nach eigenem freiem Urteil schmeckt. Das ist kein Volksgericht.
Man muß diesen Mittelstand kennen, der zur Polizei läuft und flennt, wenn ihm nur eine Spiegelscheibe eingehauen wird. Ein Mordversuch? Der Kerl lebt ja. Bezahlte Mordgesellen? Der Mensch hat ja Artikel geschrieben. Schwere Kopfverletzungen? Isidor! Isidor!

Gewiß: aus dieser miserabel geleiteten Verhandlung konnten die Geschworenen nicht viel entnehmen. Gewiß: man belehrte sie eine Stunde lang umständlich über theoretische Rechtsfragen, deren Abschrift sie während der Belehrung nicht in Händen hatten. Es ist ausgeschlossen, daß sie, die Laien, das verstanden haben, was man ihnen in der Rechtsbelehrung gesagt hat. Gewiß, nach deutschem Recht befinden sie sich nicht während der ganzen Verhandlung in Klausur – drei Tage lang lief ein deutschnationaler Umhängebart umher und bearbeitete die Geschworenen in den Pausen; sicherlich nicht strafbar, sicherlich sehr illoyal. Gewiß: sie beantworten die Fragen fast ohne Kenntnis der rechtlichen Folgen ihrer Beantwortung. Sie fallen unfehlbar in die Fangnetze der Paragraphen und verzappeln darin. So daß also dieselben Richter, zu deren Kontrolle diese sogenannten Volksgerichte eingesetzt sind, ihre Kontrolleure bestimmen, ausschalten, ernennen und sie in jeder Weise beeinflussen können. Volksgericht? Eine Farce.

Die Angeklagten haben das letzte Wort. Ich hebe die Feder, um Weichardts Aussagen zu notieren. Ich lasse sie mutlos wieder sinken: es ist entwaffnend. Der Hütejunge stammelt einiges: er habe nicht gewußt, wer Harden eigentlich sei, und dann: „Ich nehme die Tat mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück!“ Das kann man nicht erfinden.

Grenz „steht zu seiner Sache“. Dieser Provinzhorizont! Diese dürftige Phraseologie! Es geht um einen Mordversuch, und Grenz sagt aus, er habe noch nie ein deutsches Mädchen verführt. Es geht um einen Mordversuch gegen einen politisch Andersdenkenden, und Grenz sagt: „Fünfzig Prozent des deutschen Volkes stehen hinter mir!“ Das ist richtig. So verlumpt, so amoralisch, so verkommen ist ein Teil dieser Nation. Er kennt sie. Reue? Noch zuletzt, noch nach diesen Tagen, sagt er „Harden-Witkowski“. Und spricht: „Die Geschworenen werden wissen, was sie dem deutschen Volke schuldig sind!“

Sie wußten es. Sie verneinten alle gefährlichen Schuldfragen, sprachen Weichardt mildernde Umstände zu und verknackten den andern nur wegen Anstiftung zu einer gefährlichen Körperverletzung. Es lagen vor: mündliche und schriftliche Geständnisse beider, in denen die Worte „Erledigen“, „Beseitigen“ und „Töten“ klar und deutlich enthalten sind. Zusammen: ein paar Jahr Gefängnis. Der Angeklagte Harden kann gehen.

Und nun muß das gesagt werden, was mir in der ganzen Verhandlung die Seele abgedrückt hat:
Das ist keine schlechte Justiz. Das ist keine mangelhafte Justiz. Das ist überhaupt keine Justiz.
Dieser Artikel erscheint gleichzeitig im Ausland. Und vor dem Ausland und für die Verständigen im Ausland sage ich:

Es gibt in Deutschland noch eine Reihe Männer, die sich solcher Deutscher, die sich solcher Justiz schämen. Die andrer Meinung sind als jene Zwölf, unter denen sich bestenfalls ein paar Verständige befunden haben, und die doch in ihrer Gesamtheit dem Unrecht zum Sieg verholfen haben – ein wahres Abbild des deutschen Volkes, wie es sich in den Augen des Auslands spiegelt. Es gibt in Deutschland noch Männer, die in unsäglicher Verachtung diesen Praktiken zusehen, wie man Mörder wiederum auf uns losläßt und den deutschen Namen in der Weit schändet. Es gibt hier Männer, die glauben, daß die gutmütig schwabbelnden Demokraten nichts erreichen werden mit ihrer scheinbaren Objektivität, die Hasenfurcht heißt. Es gibt noch eine Reihe Männer, die jedes Vertrauen zur deutschen Strafjustiz in politischen Prozessen verloren haben, und für die diese Sprüche nichts mehr bedeuten. Ich habe Harden vor der Verhandlung geraten, nicht hinzugehen, weil ich Moabit kenne. Ich bedaure, daß er seine Zeit, seine Kraft und seinen Geist an diese Männer, an diese Tage, an diesen Saal gewandt hat. Sie sind es nicht wert gewesen.

Aber in der Welt schwelt der Spruch. Balkan und Südamerika werden sich einen Vergleich mit diesem Deutschland verbitten, wo selbst die 180 Mann starke Fraktion der Sozialdemokraten nichts ausrichten kann. Von dem moralischen Freispruch der Liebknecht-Mörder, über Eisner, Erzberger, Landauer und die Behandlung der Toller und Mühsam bis zu Fechenbach, der für die Verbreitung bekannter Tatsachen elf Jahre Zuchthaus erhielt: eine Kette der Schmach. Schon sind die Einpeitscher für die „Große Koalition“ am Werke. Und über allem thront dieser Präsident, der seine Überzeugung in dem Augenblick hinter sich warf, als er in die Lage gekommen war, sie zu verwirklichen.
Der Urteilsspruch ist klar. Er bedeutet: „Weitermachen!“ Er ist ein Anreiz für den nächsten, wie der ähnliche Spruch gegen den Mordbuben Hirschfeld, der Erzberger anfiel, ein solcher Anreiz gewesen ist.

Reißt dieser Justiz die falsche Binde herunter! Wir haben keine Justiz mehr.
Il y avait des juges à Berlin.


Traditionen deutscher Justiz. Politische Prozesse 1914-1932. Ein Lesebuch zur Geschichte der Weimarer Republik. Hrsg. von Kurt Kreiler, 1978, S. 163-172.

Das könnte dich auch interessieren …