Politische Justiz in der Weimarer Republik
Am 10.Mai 1932 trat der Schriftsteller und Redakteur der „Weltbühne“, Carl von Ossietzky, seine Gefängnisstrafe, zu der er im November 1931 verurteilt worden war, in Tegel an.
Carl von Ossietzky, Publizist, Vor der Strafanstalt in Berlin -Tegel. V.l.n.r.: Kurt Großmann, Dr. Rudolf Olden, beide Deutsche Liga für Menschenrechte; Carl von Ossietzky, Dr. Apfel, Rechtsanwalt; Dr. Rosenfeld
Bundesarchiv, Bild 183-B0527-0001-861 / Unknown author / CC-BY-SA 3.0
Das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung und die Autorität des demokratischen Staates wurden untergraben.
Nach der Novemberrevolution blieb der Justizapparat weitgehend unverändert, und viele Richter und Staatsanwälte, die noch aus der Kaiserzeit stammten, standen der Demokratie ablehnend gegenüber. Diese konservative und monarchistische Haltung führte zu einer tendenziösen Rechtsprechung, bei der rechte Straftäter oft milde behandelt wurden, während linke Täter mit harten Strafen rechnen mussten. Ein Beispiel ist die Begnadigung Adolf Hitlers nach dem gescheiterten Putschversuch 1924, bei der er nach nur sechs Monaten Haft freikam.
Die Justiz trug nicht unerheblich zur Destabilisierung der Demokratie bei und spielte eine verhängnisvolle Rolle am Ende der Republik. Dazu einleitend ein Auszug aus einem Beitrag der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinen und Polizesten:
„Die im bisherigen Verlauf dargestellte Unsicherheit und Unausgewogenheit der politischen Justiz, die tendenziöse Rechtsprechung, die parteiische Verfolgung politischer Verbrechen durch den Staatsgerichtshof, sowie die Einseitigkeit in der Anwendung repressiver Maßnahmen zum Schutz der Republik, führte im Verlauf der Weimarer Republik zur Erschütterung der gesamten Rechtspflege. Aufgrund der bisherigen Weimarer Justizforschung kann die vorliegende Arbeit von folgenden Erkenntnissen ausgehen. Übereinstimmend stellen die Autoren fest:
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Die konservativen Richter und Staatsanwälte standen der demokratischen Republik in ihrer überwiegenden Mehrzahl ablehnend gegenüber,
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Ihre politische Einstellung schlug sich in einer eindeutig tendenziösen Rechtsprechung gegen linke Tätergruppen nieder.
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Die rechtlichen Vorschriften wurden von Richterseite massiv gebeugt und verletzt.
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Die Einseitigkeit, insbesondere der so genannten politischen Justiz, erzeugte Hass und Misstrauen bei den Anhängern der Republik. Das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung und die Autorität des demokratischen Staates wurden somit untergraben.“
(Politische Justiz in der Weimarer Republik 1919 – 1927)
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Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler 1933 passte sich die Justiz schnell an die neuen Machtverhältnisse an. Viele Richter und Staatsanwälte unterstützten die NSDAP aktiv oder tolerierten deren Maßnahmen, wie die Einschränkung von Grundrechten und die Verfolgung politischer Gegner. Die Justiz trug somit zur Festigung der faschistischen Herrschaft bei.
Die konservativen und völkischen Parteien
Die Rolle des Militärs
Politische Justiz in der Weimarer Republik
Konservative – nationalistische – völkische – faschistische (Interessen)-Verbände
Harzburger Front – Im Gleichschritt zur Diktatur
Interessenverbände der Wirtschaft und die NSDAP
Netzwerktreffen zwischen Großindustrie und NSDAP