Der „Skandalfilm“ der JFU: DIE SÜNDERIN

 

Bis heute gilt Hildegard Knef als DIE SÜNDERIN. Grund dafür ist nicht der aus Sicht der Knef „gut gemachte, aber artig melodramatische Film“, sondern der Skandal um ihn.

Die Junge Film-Union produziert DIE SÜNDERIN (1950/51, Regie: Willi Forst) gemeinsam mit der Wiener „Deutschen Styria-Filmgesellschaft“. Marina (Hildegard Knef) ist ein „gefallenes Mädchen“, das durch die Liebe zu dem unheilbar kranken Maler Alexander (Gustav Fröhlich) „geläutert“ wird. Beide verleben ein kurzes Glück, bis Alexander, der zu erblinden droht, von seinem Leiden eingeholt wird. Als er sein Augenlicht verliert, gibt ihm Marina auf seinen Wunsch Veronal und folgt ihm in den Tod.

Die Kirche stört sich an dieser Freitodszene sowie an der „verklärenden Darstellung der wilden Ehe“ und der Prostitution Marinas. Da die FSK den Film freigegeben hat, erklären Kirchenvertreter ihren Austritt aus dem Gremium. Geistliche rufen zum Boykott des Films auf. In Koblenz und Lingen wird der Film polizeilich verboten. Dazu Hildegard Knef: „Als ich (…) München verließ, war aus dem Erfolg Verfolgung geworden, hatte ich Namen verloren, war er mit ‚Sünderin‘ ersetzt, waren Drohbriefe, Morddrohungen, im Detail aufgeführte Anliegen zahlloser Sexualverrückter tägliche Lektüre. Von Kanzeln angegriffen und von Pfarrern zerpflückt, von Tränengas und Stinkbomben verfolgt, von Protestkundgebungen und Umzügen begleitet, war der Film dennoch oder deswegen in seinen ersten drei Wochen von zwei Millionen Deutschen gesehen worden.“ (Der geschenkte Gaul).

Für die Junge Film-Union ist DIE SÜNDERIN dennoch kein großer finanzieller Erfolg. Das Publikumsinteresse ebbt mit den geringer werdenden Protesten ab. Gerichtsprozesse begleiten den Film dagegen über Jahre hinaus.

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