Der Film als gesellschaftliche Kraft

Eine medienhistorische und hegemonietheoretische Einordnung

Detlef Endeward (04/2026)

Die für den 2. Band der Fischer-Filmgeschichte gewählte Überschrift „Der Film als gesellschaftliche Kraft 1925–1944“ kann als theoretische Setzung zverstanden werden. Sie rückt Film nicht als bloßes Spiegelmedium, sondern als aktiven Bestandteil gesellschaftlicher Prozesse in den Mittelpunkt. Film erscheint damit als ein Medium, das gesellschaftliche Wirklichkeit zugleich ausdrückt und mit hervorbringt. Diese Perspektive lässt sich prägnant mit Ansätzen von Siegfried Kracauer und Antonio Gramsci verbinden.

Ausgehend von der Darstellung bei Faulstich/Korte wird deutlich, dass der Film seit den 1920er Jahren eine zentrale Rolle innerhalb der sich entwickelnden Massenkultur einnimmt. Mit der Industrialisierung der Filmproduktion und der Etablierung eines breiten Publikums verändert sich seine Funktion grundlegend: Film wird zu einem Medium, das gesellschaftliche Wahrnehmung strukturiert und kollektive Deutungsmuster prägt. In diesem Sinne ist er nicht nur Ausdruck sozialer Verhältnisse, sondern selbst ein Faktor ihrer Stabilisierung oder Veränderung.

Hier setzt die Perspektive Kracauers an. Film kann als „Oberflächenphänomen“ gelesen werden, in dem sich gesellschaftliche Tiefenstrukturen zeigen. Gerade in der späten Weimarer Republik wird dies sichtbar: Die Vielfalt filmischer Formen – von aufwendigen Studio-Produktionen über eskapistische Unterhaltungsfilme bis hin zu sozialkritischen Arbeiten – verweist auf eine gesellschaftlich hochgradig polarisierte Situation. Filme greifen soziale Spannungen auf, machen sie sichtbar und tragen zugleich dazu bei, bestimmte Deutungen zu verstärken oder abzuschwächen. Film fungiert somit als kollektiver Erfahrungsraum, in dem sich gesellschaftliche Mentalitäten artikulieren.

Gleichzeitig lässt sich diese Wirkung mit Gramscis Hegemonietheorie genauer fassen. Film ist Teil jener kulturellen Praktiken, durch die Zustimmung zu gesellschaftlichen Ordnungen organisiert wird. Er vermittelt Werte, Normen und Weltbilder in einer Form, die nicht primär über Argumentation, sondern über Emotion, Identifikation und narrative Struktur wirkt. In diesem Sinne ist Film ein zentrales Medium der Herstellung von „Alltagsverstand“.

Für die Weimarer Republik bedeutet dies: Film ist ein umkämpftes Feld. Unterschiedliche gesellschaftliche Kräfte – ökonomische Interessen, politische Bewegungen, kulturelle Strömungen – nutzen das Medium, um ihre jeweiligen Perspektiven zu verbreiten. Die Gleichzeitigkeit von Eskapismus, politischer Kritik und ideologischer Aufladung verweist auf eine offene hegemoniale Situation, in der Deutungsmuster noch nicht festgelegt sind.

Mit der Weltwirtschaftskrise verschärfen sich diese Auseinandersetzungen. Film reagiert darauf sowohl mit verstärkter Unterhaltung als auch mit ideologischer Zuspitzung. Er wird zunehmend in gesellschaftliche Konflikte eingebunden und gewinnt damit weiter an Bedeutung als Medium der Sinnproduktion.

Der entscheidende Einschnitt erfolgt 1933. Mit der faschistischen Machtübernahme wird die Filmproduktion systematisch gleichgeschaltet. Aus einer pluralen Öffentlichkeit wird ein weitgehend kontrolliertes Mediensystem. In gramscianischer Perspektive lässt sich dies als Verdichtung hegemonialer Strukturen beschreiben: Film wird gezielt zur Stabilisierung der politischen Ordnung eingesetzt.

Dabei ist entscheidend, dass sich die Wirkung nicht auf offen propagandistische Filme beschränkt. Auch Unterhaltungsfilme tragen zur ideologischen Stabilisierung bei, indem sie normative Vorstellungen vermitteln und emotional verankern. Gerade ihre scheinbare Unpolitischkeit macht sie zu einem wirkungsvollen Instrument kultureller Hegemonie.

Trotz dieses politischen Bruchs bleibt eine grundlegende Kontinuität bestehen: Die gesellschaftliche Funktion des Films verändert sich nicht prinzipiell. Sowohl in der Weimarer Republik als auch im Nationalsozialismus wirkt Film als Medium der Wahrnehmungsstrukturierung, der Wertevermittlung und der kollektiven Sinnbildung. Der Unterschied liegt in der politischen Rahmung: Während in der Weimarer Republik unterschiedliche Deutungen konkurrieren, wird diese Konkurrenz im Nationalsozialismus weitgehend aufgehoben.

Die Zusammenfassung der Jahre 1925–1944 als ein Zeitraum ist daher analytisch sinnvoll. Sie macht sichtbar, dass Film in unterschiedlichen politischen Systemen eine vergleichbare strukturelle Rolle spielt, auch wenn seine konkrete Ausrichtung variiert. Film bleibt eine gesellschaftliche Kraft – als Spiegel, Verstärker und Instrument sozialer Prozesse.

In der Verbindung der Perspektiven von Kracauer und Gramsci lässt sich diese doppelte Funktion präzise fassen: Film ist zugleich Ausdruck gesellschaftlicher Mentalitäten und Medium ihrer Formierung. Faulstich/Korte bündeln diese Einsicht in einer knappen Formel, die den analytischen Kern der Epoche trifft: Film ist nicht nur Teil der Gesellschaft, sondern wirkt aktiv an ihrer Herstellung mit.


Literatur

Faulstich, Werner / Korte, Helmut (1991): Der Film zwischen 1925 und 1944: ein Überblick. In: Fischer Filmgeschichte band 2: 1925-1944, Frankfurt/M. 1991, S. 11-41

Gramsci, Antonio (1991ff.): Gefängnishefte. Hamburg: Argument.

Kracauer, Siegfried (1974): Von Caligari zu Hitler. Eine psychologische Geschichte des deutschen Films. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.

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