Das Grundgesetz als politisches Handlungsfeld
Die praktische Bedeutung des Grundgesetzes – neu gelesen
Ein Kommentar 50 Jahre später von Detlef Endeward (08/2026)
Ein Text wie „Die praktische Bedeutung des Grundgesetzes“, im Januar 1976 als Beitrag zur Diskussion der Jungsozialisten entstanden, lässt sich fünfzig Jahre später nicht einfach unter der Frage lesen, welche seiner politischen Einschätzungen sich bestätigt haben und welche nicht. Interessanter ist zunächst, ihn als Dokument einer politischen Kultur und einer spezifischen Form innerorganisatorischer Bildungsarbeit ernst zu nehmen.
Schon der Entstehungszusammenhang ist bemerkenswert. An der damaligen Diskussion waren Personen beteiligt, die später in Politik und Wissenschaft erhebliches Gewicht gewannen: Gerhard Schröder, Wolfgang Jüttner, Alexander von Brünneck, Joachim Perels und R. Keßler. Joachim Perels erscheint auch im Literaturverzeichnis des Textes als Herausgeber der Schriften Wolfgang Abendroths zu Arbeiterklasse, Staat und Verfassung. Was rückblickend leicht als frühe Station späterer Karrieren gelesen werden könnte, verweist jedoch auf etwas Grundsätzlicheres: auf eine politische Organisation, in der theoretische, verfassungsrechtliche und gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen Teil der eigenen Bildungsarbeit waren. (*)
Für die Jungsozialisten in Niedersachsen war eine solche organisationsinterne Bildungsarbeit damals ungewöhnlich stark ausgeprägt. Exemplarisch dafür stehen die Arbeitszusammenhänge um den SOAK-Verlag in Wunstorf, später Hannover. Politische Bildung bedeutete hier nicht lediglich die Vermittlung programmatischer Positionen. Sie war Teil der politischen Selbstverständigung. Texte wurden produziert, diskutiert und verbreitet, um praktische politische Konflikte theoretisch zu durchdringen und unterschiedliche Strategien innerhalb der eigenen Organisation miteinander auszutragen.
In diesem Zusammenhang lässt sich auch die Broschüre von 1976 lesen. Ihr Gegenstand ist zwar das Grundgesetz, ihre eigentliche Fragestellung reicht aber darüber hinaus. Sie interveniert in eine der zentralen strategischen Auseinandersetzungen der damaligen sozialistischen Linken: Wie verhalten sich systemimmanente, reformistische und systemtranszendierende, sozialistische Politik zueinander?
Der Text wendet sich dabei ausdrücklich gegen zwei gegensätzliche Verkürzungen. Auf der einen Seite steht eine „Grundgesetztheologie“, die politische Konflikte in Verfassungsfragen verwandelt und gesellschaftliche Veränderungen aus Verfassungsnormen ableiten möchte. Auf der anderen Seite steht ein „Verfassungsnihilismus“, der rechtsstaatliche und demokratische Garantien als bloße Instrumente der herrschenden Gesellschaftsordnung abtut und deshalb den politischen Kampf um sie für bedeutungslos hält. Beide Positionen werden als entpolitisierend kritisiert. Das Grundgesetz soll weder zum politischen Programm erklärt noch als bedeutungslose Fassade verworfen werden.
Darin liegt die eigentliche Pointe des Textes. Das Grundgesetz wird als historisch entstandener institutioneller Rahmen gesellschaftlicher Auseinandersetzungen verstanden. Seine Normen besitzen Bedeutung, aber ihre gesellschaftliche Wirklichkeit ergibt sich nicht aus dem Verfassungstext allein. Sie entsteht in politischen Konflikten, sozialen Kräfteverhältnissen, institutionellen Entscheidungen und gesellschaftlichen Kämpfen. Gerade deshalb könne – so die damalige Argumentation – die Berufung auf Grundrechte und rechtsstaatliche Garantien politisch notwendig sein, ohne daraus den Schluss zu ziehen, gesellschaftliche Emanzipation lasse sich durch Verfassungsinterpretation herstellen.
Fünfzig Jahre später hat sich der unmittelbare politische Kontext grundlegend verändert. Die strategische Debatte zwischen reformistischer und sozialistischer Politik wird heute weder innerhalb der Sozialdemokratie noch im gesellschaftlichen Diskurs in vergleichbarer Weise geführt. Viele Begriffe des Textes – Arbeiterbewegung, Klassenkampf, sozialistische Transformation, bürgerlicher Staat – gehören nicht mehr zum selbstverständlichen politischen Vokabular. Auch einzelne zeitgeschichtliche Urteile des Beitrags müssen als Positionen des Jahres 1976 gelesen werden.
Gerade dadurch tritt jedoch eine zweite, heute möglicherweise wichtigere Bedeutung hervor.
Der Text zwingt dazu, Recht und Verfassung nicht isoliert von Gesellschaft zu denken. Das Grundgesetz erscheint weder als überhistorische Werteordnung noch lediglich als juristisches Regelwerk. Gefragt wird vielmehr: Unter welchen historischen Bedingungen ist eine Verfassungsnorm entstanden? Welche gesellschaftlichen Interessen treffen aufeinander? Wer besitzt die Macht, Verfassungsnormen auszulegen und praktisch wirksam werden zu lassen? Welche politischen Handlungsmöglichkeiten eröffnen Grundrechte – und wo werden diese durch soziale und ökonomische Macht begrenzt?
Damit berührt der fünfzig Jahre alte Text überraschend unmittelbar das Konzept der Gesellschaftskompetenz.
Gesellschaftskompetenz bedeutet gerade nicht, einzelne politische oder rechtliche Fragen isoliert zu beurteilen. Sie verlangt, unterschiedliche Dimensionen gesellschaftlicher Wirklichkeit aufeinander zu beziehen. Am Beispiel des Grundgesetzes wird sichtbar, wie notwendig diese Verbindung ist: historische Kompetenz fragt nach Entstehung und Veränderung der Verfassungsordnung; politische und demokratische Kompetenz nach Macht, Beteiligung und institutionellen Handlungsmöglichkeiten; ökonomische Kompetenz nach Eigentums- und Machtverhältnissen; Gerechtigkeitskompetenz nach dem Verhältnis formaler Rechte und realer gesellschaftlicher Ungleichheit; philosophische Kompetenz nach Freiheit, Gleichheit und Emanzipation; Kommunikations- und Medienkompetenz schließlich danach, wie Begriffe wie „Verfassungsfeind“, „wehrhafte Demokratie“ oder „Schutz der Verfassung“ öffentlich verwendet und politisch gerahmt werden.
Bemerkenswert aktuell ist dabei vor allem die Warnung vor der Entpolitisierung politischer Konflikte. Politische Entscheidungen können nicht dadurch ersetzt werden, dass man behauptet, die Verfassung gebe bereits eindeutig vor, was politisch zu tun sei. Ebenso wenig darf Kritik an gesellschaftlichen Verhältnissen dazu führen, rechtsstaatliche und demokratische Garantien geringzuschätzen. Zwischen diesen beiden Polen liegt ein Raum demokratischer Auseinandersetzung.
Aus heutiger Perspektive ließe sich deshalb eine zentrale Aussage des Textes neu formulieren: Demokratie besteht nicht allein darin, eine bestehende Verfassungsordnung zu schützen. Sie besteht auch darin, die in ihr eröffneten gesellschaftlichen Handlungsmöglichkeiten wahrzunehmen, ihre Grenzen zu untersuchen und darüber zu streiten, wie Freiheit, Gleichheit und soziale Teilhabe tatsächlich verwirklicht werden können.
Genau an diesem Punkt wird aus dem historischen Dokument ein Material für gesellschaftskompetentes Lernen. Es liefert keine Antworten für die Gegenwart. Aber es provoziert Fragen, die heute wieder – oder weiterhin – gestellt werden müssen: Wer beruft sich mit welchem Interesse auf das Grundgesetz? Wann schützt die Berufung auf die Verfassung demokratische Handlungsmöglichkeiten, wann dient sie ihrer Begrenzung? Wie verhalten sich Rechtsordnung und gesellschaftliche Macht zueinander? Wo endet legitime politische Gestaltung und wo beginnt der Angriff auf die Bedingungen demokratischer Auseinandersetzung?
Vielleicht liegt gerade darin die eigentliche Aktualität des Textes fünfzig Jahre später. Nicht seine politischen Antworten von 1976 sind zu übernehmen. Aktuell geblieben ist die Aufforderung, Verfassung, Demokratie, gesellschaftliche Macht und politische Handlungsmöglichkeiten zusammenzudenken – historisch informiert, kontrovers, komplexitätsbewusst und mit der Bereitschaft, aus der Analyse Konsequenzen für das eigene politische Urteil und Handeln zu ziehen.
(*) Auf eine naheliegende Form des Rückblicks verzichte ich an dieser Stelle bewusst. Das spätere politische Handeln Gerhard Schröders als niedersächsischer Ministerpräsident und Bundeskanzler oder Wolfgang Jüttners als niedersächsischer Minister mit den hier 1976 vertretenen Positionen zu vergleichen, wäre zweifellos interessant. Zu fragen wäre dann nach Kontinuitäten, Brüchen und Verschiebungen zwischen früher theoretischer und später praktischer Politik – bei Schröder etwa bis hin zu den gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen seiner Kanzlerschaft. Das wäre jedoch eine andere Untersuchung. Hier geht es nicht darum, den Text vom späteren Handeln einzelner Beteiligter her zu lesen, sondern ihn zunächst als Dokument einer politischen Bildungs- und Diskussionskultur der Jungsozialisten in Niedersachsen und anschließend auf seine heutige Bedeutung für Gesellschaftskompetenz zu befragen.
25 Jahre Bundesrepublik – 50 Jahre später wieder gelesen
Vorurteile, politische Bildung und „Zeitenwende“

