Zeitgenössische Presseartikel und Fotografien, Zensurkarte und Verbotsentscheid
Den Haarmann-Film hatte die Film-Oberprüfstelle in Berlin zugelassen. Der Minister des Innern hatte aber sämtliche Polizeibehörden angewiesen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein ortspolizeiliches Verbot vorliegen. Jede Werbung für den Streifen an Geschäftsräumen, öffentlichen Anschlagstellen und durch Verteilen von Druckschriften ohne Genehmigung war an sich verboten. Jetzt hat auch die Oberprüfstelle selbst die Zulassung verboten.