Britische Filmpolitik und westdeutscher Nachkriegsfilm am Beispiel der JFU
Dreharbeiten zu MENSCHEN IN GOTTES HAND 1947. Foto: Bruno Knoche (Filminstitut Hannover)
Die Einflussnahme auf die Stoffwahl der Spielfilmprojekte
Peter Stettner (1992)
Wenn für die Dokumentär- und Kurzfilmproduktion in der britischen Besatzungszone konkrete Aufgaben und Ziele im Rahmen der Reeducation formuliert wurden, so geht dies aus den zur Verfügung stehenden Akten für die neue deutsche Spielfilmproduktion nicht so deutlich hervor.
Im Schriftwechsel zwischen einzelnen britischen Dienststellen finden sich in diesem Zusammenhang einige wenige thesenartige Bemerkungen. Etwa wenn als eine Aufgabe der Filmpolitik angeführt wird:
„The encouragement and guidance of German documentary and feature film production, firstly as an integral part of German reeducation and secondly as a possible source of exports.“[72]
Bemerkungen dieser Art sind allerdings in den zugänglichen Akten nie genauer ausgeführt und von den britischen Kontrollbehörden auch nicht anders als bei den „Documentaries“ im Vorfeld der Produktion mit konkreten Filmstoffen in einen Zusammenhang gebracht worden.
Eine Erklärung dafür, dass der Spielfilm von der Film Section in einigen Schreiben vor allem gegenüber vorgesetzten Dienststellen im Kontext der Reeducation erwähnt wurde, könnte darin liegen, dass auch die neuen deutschen Spielfilme mit Rohfilmmaterial versorgt wurden, das im Rahmen des Reeducation-Programms zur Verfügung gestellt wurde.
„The ISC Sterling budget contains a sum for the purchase in Britain of sufficient rawstock for the production of 5 feature films per year. This rawstock represents a substantial subsidy with which to sponsor the production of feature films within the reeducational programme which the German producers would not otherwise care to undertake.“[73]
Da die neuen deutschen Spielfilme aus den Mitteln eines derartigen Programms gefördert wurden, so ist es verständlich, dass zumindest in allgemeiner Weise auf die Reeducation Bezug genommen wurde, wenn die Film Section Ziele und Aufgaben im Zusammenhang der Spielfilmproduktion formulierte.
Aus den zugänglichen Quellen geht aber nicht hervor, dass die britischen Kontrollbehörden klare Vorstellungen darüber gehabt hätten, welche besondere Bedeutung der Spielfilm im Rahmen der Reeducation haben sollte bzw. wie solche „Reeducation-Spielfilme“ aussehen sollten.
Es wurde von britischer Seite allerdings eingeräumt, dass innerhalb der eingereichten Entwürfe für die neuen deutschen Spielfilme eine Auswahl im Rahmen der Vorzensur getroffen wurde. In einem Schreiben der Hamburger Kontrollbehörde hieß es in diesem Zusammenhang:
„The position is that many more scripts are submitted than there is rawstock for filming them. What we are therefore doing is making a selection from the scripts which are submitted to us. We, and others, have been accustomed to refer to this wrongly as ‘censorship’, in my submission it is not censorship in that our task is to select rather than to ban.“[74]
Es wurden also aufgrund des Rohfilmmangels notgedrungen einzelne Filmprojekte anderen gegenüber bevorzugt, wobei sich die Frage stellt, welche Stoffe bevorzugt wurden, vorausgesetzt, dass alle nicht gegen die offiziell formulierten Zensurkriterien („Sicherheitsprinzipien“ etc.) verstießen.
Schriftlich explizit formuliert sind solche Auswahlkriterien durch die Briten in den zugänglichen Akten nicht. Es gibt aber Hinweise in dem Schriftverkehr der britischen Dienststellen, dass einzelne Stoffe nicht ausgewählt wurden, die von zuständigen britischen Filmoffizieren als eskapistisch empfunden wurden.
Bezugnehmend auf ein Schreiben des Hamburger Bürgermeisters heißt es in einer Korrespondenz zwischen britischen Dienststellen:
„He quotes three films, the scripts of which had been turned down, two of them based on classic novels. I have asked through Information Services Regional Staff, for a short explanation why the scripts were rejected, and the reason given for one of the classical novels is ‘complete escapism and militaristic grounds’.“[75]
Wenn von militaristischen Hintergründen einmal abgesehen eskapistische Tendenzen eines Stoffes die Chancen verringerten, dieses Projekt verwirklichen zu können, so dürfte dies umgekehrt bedeutet haben, dass Gegenwartsstoffe mit realistischen Bezügen tendenziell bevorzugt wurden.
Dies entspricht auch vereinzelten Bemerkungen von Rolf Meyer, die er über den Einfluss der alliierten Zensur im Allgemeinen gemacht hat. So heißt es, die Film Section habe „zeitnahe Stoffe“ und „positiv aufbauende Tendenzen“ gefordert.[76]
Es kann also davon ausgegangen werden, dass im Rahmen der Vorzensur, wo eine Auswahl unter den Filmprojekten getroffen werden musste, zumindest von einzelnen britischen Filmoffizieren Kriterien angelegt wurden, die sich in einigen Punkten an Reeducation-Intentionen wie etwa einer gewünschten Auseinandersetzung mit Zeitproblemen orientierten.
Vor diesem Hintergrund sollen die ersten Spielfilmpläne der JFU betrachtet werden.[77]
Als Rolf Meyer die JFU gründete, hatte er schon Vorstellungen über zumindest zwei Spielfilmprojekte. Bereits Anfang April 1947 wurden einige Verträge mit Filmschaffenden, Technikern, Schauspielern usw. abgeschlossen, die meist auf den 15.6.1947 als Arbeitsbeginn datiert sind. In diesen Verträgen wurden die Betreffenden für einen „Rolf Meyer-Film und einen Gustav Fröhlich-Film“ engagiert.
Die Gültigkeit der Verträge ist vorbehaltlich der Genehmigung der Projekte durch die Film Section gefasst. Überdies ist in jedem Vertrag festgelegt, dass die Filmschaffenden eine entsprechende Arbeitsgenehmigung der alliierten Kontrolle vorzulegen haben.
Im Mai 1947 konkretisierten sich die Spielfilmpläne der JFU offensichtlich. In einigen Verträgen sowie Briefwechseln ist von einem Film I DAS FRÄULEIN UND DER VAGABUND (Regie: Rolf Meyer) sowie einem Film II MENSCHEN IN GOTTES HAND die Rede, der von Gustav Fröhlich inszeniert werden sollte. Die genauen Besetzungspläne (Stab und Schauspieler) scheinen zu diesem Zeitpunkt aber noch recht vage gewesen zu sein.
Am 23.5.1947 erbat die JFU von der Film Section Rohfilmmaterial für DAS FRÄULEIN UND DER VAGABUND und MENSCHEN IN GOTTES HAND. Am 3.6. reichte die Filmfirma offensichtlich auf Anforderung der Film Section die Drehentwürfe zu den genannten Filmprojekten ein.
In der unmittelbaren Folgezeit haben die Filmplanungen der JFU unter Einflussnahme der Film Section einige Änderungen erfahren.
Am 10.6.1947 schloss Meyer mit Erich Waschneck einen Vertrag, in dem dieser für die Regie des Films MENSCHEN IN GOTTES HAND verpflichtet wurde. Am 13.6. schrieb Herr Fichtner, der als Aufnahmeleiter für die ersten beiden Filme eingestellt worden war, in einem Telegramm, dass „durch Drehbuchschwierigkeiten alles in Frage gestellt“ sei, ohne sich auf einen bestimmten Film zu beziehen.
Der Produktionsleiter Wiesner telegrafierte am 19.6. an den Autor Kurt E. Walter, der anfänglich mit Drehbucharbeiten an MENSCHEN IN GOTTES HAND beauftragt worden war, dass das Drehbuch im Prinzip genehmigt worden sei, allerdings mit der Auflage einiger Änderungen, die der Regisseur Waschneck in das Drehbuch einzuarbeiten bereits im Begriff sei.
Am 20.6. telegrafierte der Produktionsleiter Wiesner nach München, dass Gustav Fröhlich mit einem Kurzmanuskript am 26.6. zum persönlichen Vortrag bei dem britischen Filmoffizier Major Dessauer erscheinen solle. Um welchen Stoff es sich hierbei handelt, wurde nicht erwähnt.
Am 27.6. telegrafierte die JFU an Herrn R. A. Stemmle, Drehbuchautor in München, dass „der Film genehmigt“ sei. Stemmle war der spätere Verfasser des Drehbuches für den zweiten realisierten Spielfilm der JFU, WEGE IM ZWIELICHT, der zu dieser Zeit noch unter dem Arbeitstitel SOLANGE DAS HERZ SCHLÄGT geführt wurde.
In verschiedenen Schreiben Ende Juni/Anfang Juli 1947 ist dann nur noch von den beiden Filmprojekten
- MENSCHEN IN GOTTES HAND, Regie: Erich Waschneck, Buch: Gustav Kampendonk (von K. E. Walter übernommen)
- SOLANGE DAS HERZ SCHLÄGT, Regie: Gustav Fröhlich, Buch: R. A. Stemmle
die Rede.
Der ursprünglich geplante Film DAS FRÄULEIN UND DER VAGABUND erscheint in der Korrespondenz nicht mehr.
Schließlich erhielt die JFU am 15.7.1947 für das Drehbuch von MENSCHEN IN GOTTES HAND einen schriftlichen positiven Bescheid von der Film Section. Darin hieß es, dass die Film Section „has read the above mentioned script and considers that it should be classified as a ‘A’ script.“
Kategorie „A“ besagte:
„Containing nothing contrary to the policies of the British Zone Commander and is suitable for production in the British Zone of Occupation in Germany and the British Sector of Berlin.“[78]
Am 1.8.1947 erhielt die JFU den positiven Bescheid für das Drehbuch SOLANGE DAS HERZ SCHLÄGT, ebenfalls eingestuft in Kategorie „A“.
Aus den genannten Notizen und Bemerkungen im Nachlass der JFU geht also hervor, dass der Filmstoff DAS FRÄULEIN UND DER VAGABUND von der Film Section zurückgewiesen und dann seitens der JFU relativ schnell durch SOLANGE DAS HERZ SCHLÄGT, der Stoff des späteren Films WEGE IM ZWIELICHT, ersetzt wurde.
Eine einfache Titeländerung erscheint wegen der verschiedenen Stoffe ausgeschlossen. Zudem wurde DAS FRÄULEIN UND DER VAGABUND von der JFU 1949 fertiggestellt, bezeichnenderweise als erster Film nach Ende der alliierten Zensur.
Die Ablehnung des Stoffes DAS FRÄULEIN UND DER VAGABUND lässt sich aus den von der Film Section selbst angegebenen Richtlinien zur Zensur bzw. den Äußerungen zur Auswahl von Projekten erklären.[79]
Der Film – ein smarter Vagabund zieht durch die Lüneburger Heide und bricht reihenweise Frauenherzen – weist doch, wenn auch nicht ins Historische ausweichend, eskapistische Tendenzen auf und könnte auch dem, was mit „current Standards of morality“ bezeichnet wurde, nicht ganz entsprochen haben.[80]
Demgegenüber wurde der Stoffentwurf für den Film MENSCHEN IN GOTTES HAND von der Film Section genehmigt, allerdings mit der Auflage einiger kleiner Veränderungen.
Wenn man die Themen und Stoffe der ersten drei realisierten Spielfilme der JFU betrachtet, deren Drehentwürfe bis zum Frühjahr 1948 die Vorzensur der Film Section passiert hatten, so zeigt sich, dass diese alle zeitnah waren und gewisse Handlungsmomente dessen beinhalteten, was unter Reeducation verstanden wurde.
In dem Film MENSCHEN IN GOTTES HAND geht es darum, dass ein junger Mann, der infolge des Krieges destabilisiert ist, in ein geordnetes Arbeits- und Familienleben zurückfindet.
WEGE IM ZWIELICHT zeigt, wie drei junge Männer, die durch den Krieg entwurzelt wurden, eine Chance bekommen, sich zu bewähren.
In DIE SÖHNE DES HERRN GASPARY kehren zwei Brüder aus der luxuriösen Schweiz ins Nachkriegsdeutschland zurück, um hier eine sinnvolle Aufgabe zu finden.
Da keinerlei Hinweise dafür vorliegen, dass die JFU bzw. Rolf Meyer von sich aus ein besonderes Interesse daran gehabt hätten, zeitnahe und realistische Stoffe aufzugreifen, andererseits die Film Section im Rahmen der Vorzensur eine Stoffauswahl traf, die zeitnahe Stoffe tendenziell bevorzugte, und auch Rolf Meyer einen solchen Einfluss der Film Section im Nachhinein behauptete, möchte ich davon ausgehen, dass die Häufung dieser Merkmale in den ersten drei Spielfilmen der JFU tatsächlich auf den Einfluss der britischen Kontrollbehörde zurückgeht.[81]
Im Folgenden soll der erste Spielfilm der JFU, MENSCHEN IN GOTTES HAND, daraufhin näher untersucht werden, inwieweit sich in dem Film selbst Hinweise dafür zeigen, dass er durch die britische Filmpolitik beeinflusst wurde, aber auch inwieweit hier kulturelle Einflussfaktoren deutlich werden.[82]
Anmerkungen
72 Anlage „Films policy“ eines Schreibens der Film Section Hamburg vom 10.5.1948 an Director ISC Branch, in: PRO FO 1056/114.
73 Ebenda, Appendix A.
74 Schreiben der Information Services Division Hamburg vom 21.7.1948 an Information Services Division Berlin, in: PRO FO 1056/114.
75 Schreiben der CCG Hamburg vom 10.7.1948 an Chief ISD Berlin, in: PRO FO 1056/266.
76 Vgl. Schreiben Meyers an August Wegener vom 8.1.1950, in: JFU 41; Schreiben Meyers an Dr. med. Doris Eckert vom 20.9.1948, in: JFU 27; Key, a. a. O., S. 4.
77 Für die Aufbauphase der Filmfirma sind im Gegensatz zu späteren Zeiträumen weder allgemeine dramaturgische Überlegungen der JFU überliefert, noch solche, die sich auf die ersten realisierten Spielfilme beziehen. Daher ist es in diesem Zusammenhang nur möglich, aus einzelnen kurzen Notizen, Bemerkungen usw. ein Bild zu rekonstruieren.
78 FILM SCRIPT CENSORSHIP FORM zu MENSCHEN IN GOTTES HAND, in: JFU 1. Die Klassifizierung „ABC“ lehnte sich an die Kategorien an, die für deutsche Reprisen galten. Kategorie „B“ besagte:
„Providing that the sequences mentioned on the other side of the form are altered it will contain nothing contrary to the policy of the British Zone Commander and is suitable for production in the British Zone of Germany and the British Sector of Berlin.“
Kategorie „C“:
„Should be banned from production in the British Zone of Occupation in Germany and the British Sector of Berlin.“
Die Praxis für Beanstandungen mit der Auflage für Drehbuchänderungen („B“) verlief jedoch zumindest bei der JFU nicht dergestalt, dass Vermerke auf der Rückseite des Bescheides formuliert wurden. Solche Vorbehalte wurden, falls sie denn bestanden, offensichtlich mündlich besprochen und nach entsprechenden Änderungen wurde das Projekt dann gleich in Kategorie „A“ eingestuft.
79 Eine Inhaltsangabe und Bewertung des realisierten Films selbst findet sich in Kapitel 2.3.2.
80 Für einen weiteren Stoff mit dem Titel DAS ENDE IST DER ANFANG, dessen Skript die JFU offensichtlich im Frühjahr 1948 bei der Film Section eingereicht hatte, liegt ein Ablehnungsbescheid der Kontrollbehörde vom 18.6.1948 vor. Siehe in JFU 64. Über diesen Stoff existieren keinerlei Unterlagen, so dass hier über die bloße Tatsache der Ablehnung hinaus keine Schlüsse gezogen werden können.
81 Dadurch, dass Rolf Meyer bereits vor Gründung der JFU den Spielfilm ZUGVOGEL in der britischen Zone realisiert hatte (Drehbuch und Regie), hatte er Kontakt zu britischen Kontrolloffizieren gehabt und dürfte deren Intentionen zumindest tendenziell gekannt haben.
Die Einschätzung, dass zeitnahe und der Realität zugewandte Filmstoffe auf Einflüsse der britischen Kontrollbehörde zurückgehen, kann für andere Produzenten und Regisseure, die in der frühen Nachkriegszeit arbeiteten, nicht ohne Weiteres verallgemeinert werden. So hat sich etwa Helmut Käutner im Frühjahr 1947 für einen zeitnahen und der Realität zugewandten Spielfilm ausgesprochen. Vgl. Helmut Käutner, Demontage der Traumfabrik, in: Film-Echo Nr. 5, Juni 1947.
82 Dass die JFU zumindest bei ihrem dritten Spielfilm, der noch der britischen Vorzensur unterlag, erhebliche Freiheiten in der Drehbuchgestaltung und Inszenierung hatte, belegt ein Schreiben Rolf Meyers.
Die Dreharbeiten zu dem Film, der zum großen Teil in Österreich (Kleinwalsertal) abgedreht wurde, begannen im März 1948. Im April des Jahres schrieb Meyer, der in diesem Film selbst Regie führte, aus Österreich an den britischen Filmoffizier Dessauer:
„(…) Durch eine anhaltende Schönwetterperiode, durch die Ankunft von Frau Lil Dagover, werde ich täglich durch die Filmaussenaufnahmen so in Anspruch genommen, dass es mir bisher noch nicht möglich war, die letzte Hand an das Drehbuch zu legen. Ich bitte Sie aber herzlich, meinem Wort zu vertrauen und mir zu glauben, dass ich hier im Gebirge nur erweiterte Passagen und kleine sportliche Spielszenen und Naturaufnahmen drehe, die in keiner Weise das politische Bild des Stoffes festlegen, bevor Sie das Drehbuch gelesen haben. Es ist selbstverständlich, dass alle irgendwie entscheidenden Szenen Atelierszenen sind.“
Schreiben Rolf Meyers vom 19.4.1948, in: JFU 64.
Die Film Section machte in der Folge keine Einwände geltend. Der Bescheid für die Genehmigung der letzten Drehbuchversion durch die Film Section ist auf den 12.7.1948 datiert, als der Film zum größten Teil abgedreht war. Daraus ergibt sich, dass die JFU in der Konkretisierung des einmal genehmigten Stoffes – nicht unbedingt des endgültigen Drehbuches – doch erhebliche Freiheiten hatte.
Quelle: Peter Stettner: Vom Trümmerfilm zur Traumfabrik. Die „Junge Film-Union“ 1947–1952. Eine Fallstudie zur westdeutschen Filmproduktion, Hildesheim/Zürich/New York 1992, S. 33–37.
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