Der interzonale Filmaustausch

Die Anfänge des Filmaustauschs

Peter Stettner (1992)

Der in den einzelnen Besatzungszonen getrennt vollzogene Neubeginn der deutschen Filmwirtschaft beschränkte zunächst auch die Filmauswertung auf die jeweilige Zone. Eine Grundlage für den Austausch von Filmen zwischen den Zonen war allerdings im Sommer 1947 mit der Direktive Nr. 55 des alliierten Kontrollrates geschaffen worden. Hierfür war die Genehmigung durch den obersten Befehlshaber der jeweiligen alliierten Macht entscheidend. Die Zonengrenzen für die Auswertung der genehmigten Filme fielen jedoch in Westdeutschland bald, auch wenn die Westalliierten bis zur Gründung der FSK im Sommer 1949 die Filme noch getrennt zensierten „Am 1 Februar 1948 wird das Verleihnetz in der Bi-Zone stehen, das mit der Lizensierung der französischen IFA dann endlich trizonal und in West-Berlin arbeiten kann. 115)

Eine echte Grenze bildete aber weiterhin diejenige der Westzonen zur SBZ. Auf Grundlage der bereits genannten Direktive Nr. 55 des alliierten Kontrollrates konnte hier allerdings ein geregelter Filmaustausch etabliert werden. Für die britische Zone entwickelte sich dieser interzonale Filmaustausch folgendermaßen. Im November des Jahres 1947 war auf einer Besprechung der Film Section anläßlich eines Ersuchens des Hamburger Filmproduzenten Walter Koppel (Real-Film) die Frage angesprochen worden, ob Defa-Filme gegen Filme, die in der britischen Zone produziert worden waren, getauscht werden durften. Diese Frage wurde dann auf eine höhere Ebene den Viermächteausschuß „Quadripartite Meeting“ m Berlin getragen. Nachdem hier im Prinzip positiv entschieden worden war, konnte auf einer Besprechung der Film Section am 3 4 1948 die Genehmigung verkündet werden. 116) Der Filmaustausch sollte nach dem Prinzip „Film für Film“ realisiert werden. Die westlichen Produktionsfirmen bzw. deren Verleihe, die ihre Filme in der SBZ nicht eigenständig auswerten konnten, überließen jeweils einen ihrer Filme der Defa bzw. Sovexport zur Auswertung – soweit diese die Filme akzeptierten – und bekamen dafür einen (auch von der westlichen Besatzungsmacht lizensierten) Defa-Austauschfilm, den man selbst bzw. über einen Verleih in der entsprechenden Westzone auswerten konnte.

Im Mai des Jahres 1948 bat dann auch Rolf Meyer bei der Film Section darum, den Film WEGE IΜ ZWIELICHT gegen RAZZIA, einen Kriminalfilm, der im Schwarzhändler- und Polizeimilieu Berlins im Jahre 1946 spielt, zur gegenseitigen Auswertung tauschen zu dürfen. Meyer berief sich darauf, daß die Real-Film und die Camera-Film bereits einen Film mit der Defa ausgetauscht hatten. Mit einem Schreiben vom 4 6 1948 verschickte die Film Section daraufhin an die JFU und andere Produktionsfirmen in der britischen Zone ein Positionspapier, mit dem sie versuchte, den Filmaustausch unter Mitwirkung der einzelnen Produktionsgesellschaften und deren Verband in geordnete Bahnen zu lenken. Festgesetzt wurde in diesem Schreiben u.a., daß die entsprechenden Defa-Filme einer Genehmigung durch die Film Section bedurften, bevor sie ausgetauscht werden konnten. Eine Genehmigung sollten nur Filme erhalten, die in der britischen Zone einen guten Aufführungserfolg erwarten ließen. Das Recht zum Tausch sollte jede Filmfirma besitzen, die in der britischen Zone einen Spielfilm hergestellt hatte. Des weiteren sollte die „Film Producer Association“ eine genauere Grundlage für den Tausch, die jedem Produzenten gerecht werden sollte, zusammen mit den einzelnen Herstellern erarbeiten.117) Das Schreiben enthält auch eine Liste der zum Tausch anstehenden westlichen Produktionen, geordnet in der Reihenfolge ihrer Herstellung, wobei MENSCHEN IN GOTTES HAND an erster Stelle stand, nachdem IN JENEN TAGEN durch die Camera-Film bereits getauscht worden war. Diese Reihenfolge sollte offensichtlich beim Tausch eingehalten werden, denn nun versuchte die JFU, ihren ersten Spielfilm gegen RAZZIA zu tauschen, anstatt wie zuerst geplant WEGE IM ZWIELICHT.

Wenngleich eigentlich vorgesehen war, daß der Tausch unmittelbar zwischen den Produzenten – also hier JFU und Defa – stattfinden sollte, so wurden die entsprechenden Verträge dann zum Teil doch von beaufragten Filmverleihen gemacht. Der erste Austauschvertrag für einen JFU-Film – MENSCIIEN IN GOTTES HAND gegen RAZZIA – wurde zwischen dem Schorcht-Verleih und Sovexport, dem Verleih, der in der SBZ RAZZIA vertrieb, am 24.8.1948 geschlossen. Der Film WEGE IM ZWIELICHT wurde laut Vertrag vom 16.10.1948 gegen den Defafilrn DIE SELTSAMEN ABENTET]ER DES FRIDOLIN B., eine satirische Verwechslungsgroteske um den Diebstahl von Personalpapieren, getauscht. Da Schorcht an diesem Film offensichtlich nicht interessiert war, schloß die JFU hier direkt einen Vertrag mit Sovexport und übergab den Defafilm später dem Göttinger Panorama-Filmverleih zur Auswertung. 118) Die beiden Austauschverträge (…) sahen ursprünglich vor, daß die Verrechnung der eingehenden Filmleihmieten für jeden einzelnen Film im Verhältnis 50:50 zwischen den Vertragspartnern erfolgen sollte. Die Kontrahenten vereinbarten außerdem zunächst eine jeweilige Mindesteinspielgarantie von 500.000,– DM pro Film innerhalb Jahresfrist. Diese Verrechnungen kamen jedoch später nicht zum Zuge: stattdessen wurden die Filme, offensichtlich ohne daß dies noch einmal schriftlich fixiert worden wäre, in jedem Gebiet getrennt ohne gegenseitige Verrechnung und Beteiligung ausgewertet. 119) Der Verzicht auf die gegenseitige Verrechnung ging auf eine Weisung der Film Section zurück.

Im Oktober 1948 lief RAZZIA in den Kinos der britischen Besatzungszone an und stieß durchaus auf Interesse des Publikums. Der Film spielte in der Folgezeit ca. 460.000 DM für die JFU ein. Dabei ist zu bedenken, daß dieses Ergebnis sich nur im Gegensatz zu den selbst produzierten Filmen in der britischen Zone und entsprechendem Sektor realisierte. Die Einspielsumme entspricht trotzdem fast derjenigen, die die JFU für WEGE ΓΜ ZWIELICHT insgesamt erzielte. Die Erträge, die der Film RAZZIA so erbrachte, verschafften der JFU allerdings kaum flüssiges Kapital, über das sie hätte frei verfügen können. Denn nach Abzug von 35% für andere Finanzierungskosten mußte die JFU von dem Rest der Einnahmen 50% zum Schuldenabtrag für einen Atelierbaukredit verwenden, und der übrige Teil mußte dem Finanzier laut Finanzierungsvertrag gar als Gewinnbeteiligung gezahlt werden. 120) DIE SELTSAMEN ABENTEUER DES FRIDOLIN B. kam im Februar 1949 zum ersten Mal in der britischen Zone zum Einsatz. Er konnte jedoch keine namhaften Einspielergebnisse erzielen.121)

Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Ost-West-Spannungen kam es Anfang 1949 zu einer Unterbrechung des Filmaustausches zwischen der britischen Zone und der SBZ. Am 12. Januar erließ der britische General Robertson ein Verbot, sowjetisch lizensierte Filme in die britische Zone einzuführen. Die sogenannte „Robertson Order“ hatte folgenden Wortlaut:

MILITARY GOVERNMENT GAZETTEGERMANY BRITISH ZONE OF CONTROL

(1)“GENERAL SIR BRIAN ROBERT ROBERTSON, BART., K.G.M.G.K.C.V.O., C.B., G.B.E., DSO, MG, hereby forbid the importation into the British Zone from the Soviet Zone of Germany, Soviet Sector of Berlin or any territory outside Germany of any Soviet licensed German newspaper pamphlet, poster, magazine, periodical, film, book or other printed matter, or any Soviet publication in the German language unless such importation is expressly authorised by Military Government.“122)

Die JFU und die anderen hiervon betroffenen Filmproduzenten sahen sich durch dieses Verbot des Filmaustausches in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Sie ersuchten die Film Section in Hamburg um Hilfe, diese wiederum wandte sich am 25. Januar an den Deputy Chief HQ ISD, Berlin und setzte sich im Interesse der britisch lizensierten Filmproduzenten für eine Fortdauer des interzonalen Filmaustausches ein.

„(…)

2. If this order means the end of the exchange of German films produced in the British Zone with German films produced in the Russian Zone by DEFA (The Russian licensed German film production and distribution company) then film producers licensed in the British Zone face economic rain.

3. (…) These small companies can only exist when they have the complete German market at their disposal and not only the Western Occupation zones. If this is denied them, there exists a serious danger of various firms joining up, and we should be again faced with the fact of either having film monopolies or no film industry at all.

4. The exchange agreement with DEFA which was improved by information Services last year has been working very well up to now. The British Zone producers have certainly derived more advantages from it than DEFA. This is due to the fact that DEFA hold a monopoly in Russian Zone and all their product get wide distribution in Russian satelite countries, which means that they do not require the Western Zones of Germany in order to be solvent. Further more the DEFA get production credits from Sovexport (The Russian distribution agency) for the complete costs of their production. Western Zone producers are not in such a happy position, and are in fact finding it increasingly more difficult since currency reform to get production credits either from banks or private sources. The exchange films they received from the Russian Zone helped them enormoush-in that respect as these films meant security to the various financing enterprises in the British Zone.“123)

 

Die Proteste der Film Section hatten Erfolg: mit Schreiben vom 11.2.1949 teilte die Kontrollbehörde der JFU mit, daß der Filmaustausch mit der SBZ unter folgenden Bedingungen wieder erlaubt sei:

„1.) Es wird Ihnen hierdurch mitgeteilt, dass der Film-Austausch mit der Sowjet-Zone, der durch die Militärregierung bisher erlaubt war, in begrenztem Umfange fortgesetzt werden darf. In Zukunft muß ein Film, der in der russischen Zone produziert wurde und für den Austausch mit einem Film, der in der britischen Zone produziert wurde, vorgesehen wurde, dieser Section zur Prüfung vorgelegt werden und anschließend einer höheren Instanz zur endgültigen Prüfung unterbreitet werden.

2.) Kein Vertrag darf geschlossen werden, bevor kein endgültiger Prüfungsbescheid vorliegt.

3.) Es wird erneut darauf aufmerksam gemacht, dass Verträge nur auf einer Austauschbasis Film für Film gemacht werden dürfen ohne irgendwelche finanziellen Transaktionen sowie Spitzenverrechnungen usw.

4.) Alle Austauschverträge, die bereits abgeschlossen sind und die gegen die oben angeführten Regeln verstossen, sind ungesetzlich.
5.) Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, daß die folgenden Defa-Filme durch diese Section freigegeben sind und daher in der britischen Zone verliehen werden dürfen:

  • Ehe im Schatten
  • Die Mörder sind unter uns
  • Strassenbekanntschaft
  • Kein Platz für Liebe
  • Die Abenteuer des Fridolin B.
  • Affaire Blum
  • 1-2-3 Corona
  • Das Mädchen Christine
  • Razzia

Alle weiteren Filme, die für den Austausch vorgesehen sind, müssen vorgelegt werden wie es der §1 vorschreibt.

6.) Abschliessend werden Sie daran erinnert, dass Austausche nur durch lizensierte Filmproduzenten vorgenommen werden dürfen.

gez. Mr. Dessauer“124)

Kurz nach dieser Wiederzulassung des Filmaustausches bemühte sich Rolf Meyer um weitere Austausch-Filme. Noch im Februar sicherte er sich vertraglich die folgenden Defa-Filme für die britische Zone sowie den britischen Sektor von Berlin:

  • AFFÄRE BLUM, ein Kriminalfilm, der einen politisch motivierten Justizirrtum aus dem Jahre 1926 schildert. Für diesen Film sollte die Defa die vierte Produktion der JFU, DIESE NACHT VERGESS‘ ICH NIE, erhalten.
  • DIE KUCKUCKS, ein zeitnahes Lustspiel um ein elternloses Mädchen und seine Geschwister, die im Nachkriegs-Berlin auf Wohnungssuche sind. Der Film sollte gegen die fünfte Produktion der JFU, DAS FRÄULEIN UND DER VAGABUND, getauscht werden.

Und schließlich sicherte sich Meyer die Option auf

  • DER BIBERPELZ, eine Verfilmung der gleichnamigen Komödie von Gerhard Hauptmann, hierfür sollte die Defa Film Nr.6 der JFU, DER BAGNOSTRÄFLING, erhalten.

Hierbei ist anzumerken, daß Film Nr. 4 der JFU noch nicht vollständig fertig war und Film Nr. 5 und 6 noch gar nicht in die Produktion gegangen waren. Demgegenüber konnte die JFU AFFÄRE BLUM sofort und DJE KUCKUCKS nach Abnahme durch die britischen Kontrollbehörden, die am 11.6.49 erfolgte, einsetzen. Im Jahre 1950 tauschte die JFU noch den Defa-Film -DER KAHN DER FRÖHLICHEN LEUTE, ein Lustspiel, in dem eine junge Frau versucht, sich mit dem Schleppkahn ihrer verstorbenen Eltern als Schifferin auf der Elbe zu behaupten.

Für diesen Film sollte die Defa die 7. Produktion der JFU, DREIZEHN UNTER EINEM HUT, erhalten. Von den insgesamt sechs Austauschfilmen, die die JFU von der Defa erhielt, wurden zwei – RAZZIA mit ca. 460.000 DM und AFFAIRE BLUM mit ca. 325.000 DM Produzentenanteil an den Einspielergebnissen – erhebliche finanzielle Erfolge für die JFU.

So hatte der interzonale Filmaustausch – ein bisher von der Forschung gänzlich unbeachteter Prozeß – gerade in der ökonomisch besonders schwierigen Zeit nach der Währungsreform eine große Bedeutung für die JFU. In dieser Zeit, als die Kreditbeschaffung zum zentralen Existenzproblem der westdeutschen Filmwirtschaft wurde, trugen die Gewinne aus dem Filmaustausch wesentlich zum Fortbestand der Filmfirma bei. Die Tatsache, daß die finanziellen Erträge aus diesen Quellen zum größten Teil als Gewinnbeteiligungen an neue Kreditgeber gezahlt werden mußten, ändert an dieser Einschätzung wenig.

Wenn man die politischen Rahmenbedingungen und Einflüsse im Zusammenhang des interzonalen Filmaustausches betrachtet, so zeigen sich gewisse Widersprüche innerhalb der Administration der britischen Besatzungsmacht, Widersprüche zwischen überregionalen politisch-militärischen Entscheidungen einerseits und regionaler Filmpolitik andererseits. Das Verbot General Robertsons, das den Ost-West-Filmaustausch kurzfristig unterband, spiegelt im Gefolge der Währungsreform und Berliner Blockade die zugespitzten politischen Gegensätze der Alliierten in West und Ost. In dieser kritischen Situation machte sich die Film Section zum Fürsprecher der Filmproduzenten in der britischen Zone und verteidigte deren Interessen erfolgreich gegen restriktive Beschlüsse der eigenen Administration. Damit liegt das Vorgehen der Film Section konsequent auf der Linie des Aufbaus einer dezentralisierten, aber funktionsfähigen neuen deutschen Filmwirtschaft in der britischen Besatzungszone. Hinsichtlich der Argumentation der britischen Kontrollbehörde in Hamburg fällt auf, daß diese gegenüber der politisch-militärischen Entscheidungsebene in Berlin ausschließlich ökonomische Notwendigkeiten zur Begründung anführte. Nun war der ökonomische Aspekt ohne Frage ein wichtiger Teil der britischen Filmpolitik und dürfte auch für übergeordnete Entscheidungsebenen ein akzeptables und zugkräftiges Argument gewesen sein – auch oder gerade in einer Zeit, in der der Kalte Krieg das Denken zu bestimmen begann. Es ist allerdings durchaus möglich, daß über die ökonomischen Erwägungen hinaus auch politische Überlegungen das Vorgehen der Film Section bestimmten – etwa dergestalt, daß existierende Verbindungen zwischen der deutschen Filmproduktion in West- und Ostdeutschland nicht abreißen sollten. Falls auch solche Überlegungen das Handeln der Film Section bestimmten, dann hätte eine Äußerung derselben gegenüber der obersten militärischen Entscheidungsebene vermutlich keine allzu große Überzeugungskraft gehabt und dürfte deshalb – anders als die genannten ökonomischen Erwägungen – unausgesprochen geblieben sein. Die Frage nach den Beweggründen für das Vorgehen der britischen Film Section kann allerdings im Rahmen der hier vorliegenden Fragestellung sowie der eingeschränkten Öffnung der britischen Besatzungsakten nicht zweifelsfrei beantwortet werden, sondern bedürfte weiterer Forschungsarbeiten.

Anmerkungen

115) Horst G Feldt, u a, a a Ο, S 64
116) Vgl. MINUTES der FILM SECTION ISC BRANCH vom 1 11 1947 und vom 3 4 1948, in PRO FO 1056/302
117) Schreiben der Film Section an die JFU vom 4.6.1948, in: JFU 64. (…) Die von der Film Section gewünschte Ausarbeitung einer genaueren Grundlage durch den Produzentenverband fand im Zusammenhang der weiteren politischen Entwicklung offensichtlich nicht mehr statt.
118) (…) Aufgrund der Rohfilmknappheit bestand ein Hauptproblem der JFU darin, genügend Kopien – zunächst waren 20 pro Film vereinbart – der eigenen Produktionen ziehen zu lassen, die dann in der anderen Zone laufen konnten. Hier half in einigen Fällen die Defa, wie z.B. bei WEGE IM ZWIELICHT, für dessen Austauschkopien die Defa ca. 50.000 m Positivfilm besorgte. Im Gegenzug „lieh“ die JFU die bei ihr unter Vertrag stehende Schauspielerin Inge Landgut für die Defa-Produktion UNSER TAGLICH BROT aus, wobei noch eine Verrechnung von ca. 4.000,– DM zu Gunsten der Defa stattfand. Vgl. Schreiben der Defa an JFU vom 11.5.1949, in: JFU 87.
119) vgl. JFU 180a (…)
120 Vgl. JFU 180a, Anlage VI, Blatt 1.
121 Die erwarteten Erträge sollten hier zu 90% zur Rückzahlung eines Kredites für DIE SÖHNE DES HERRN GASPARY verwendet werden. VG. JFU 180a, Anlage VI, Blatt 2.
122 Schreiben der Film Section Hamburg vom 25.1.1949 an Deputy Chief ISD Berlin, S. 2, in: PRO FO 1056/118.
123 Ebenda, S. I.
124 Mitteilung der Film Section an die JFU vom 11.2.1949, in: JFU 64.


 

Das könnte dich auch interessieren …