Gemeinsame Vorgaben für das Filmwesen in der britischen und amerikanischen Zone
Briten und Amerikaner einigten sich vor Kriegsende auf einige gemeinsame Vorgaben, was die politisch/gesellschaftliche Ausrichtung des Filmwesens betraf:
- der Erziehungsaspekt (Reeducation) sollte bei Neuproduktionen zwar im Vordergrund stehen, aber subtil (illustrierend, unterhaltend) vermittelt werden
- die Film-Protagonisten sollten folgende Eigenschaften besitzen:
- starke, selbstbewusste Invidualität
- kämpferische Orientierung am Gemeinwohl
- Kritik- und Konfliktfähigkeit
- Zivilcourage
- heldenhafter Einsatz für Menschenrechte, gegen Ignoranz, Reaktion
- Anstand
- Fähigkeit zur Selbstdistanzierung, Humor
Diese Vorgaben wurden allerdings nach Kriegsende allmählich aufgeweicht. Schon bald setzten sich diejenigen Kräfte durch, die den Film primär als kommerzielle Ware mit unterhaltender bzw. zerstreuender Funktion betrachteten. Weiterhin wurde jedoch großer Wert auf die demokratische Gesinnung der Filmschaffenden gelegt, was zu aufwändigen Lizenzierungsverfahren führte und den Aufbau der Fimproduktion verlangsamte.
Im Januar 1947 trafen Briten und Amerikaner das Doppelzonenabkommen. Erteilte Filmlizenzen erhielten jetzt in beiden Zonen Gültigkeit. Was den Inhalt der Filme betraf, begnügte man sich schließlich mit dem Verbot jeglicher faschistischer Tendenzen, übte aber keinen speziellen politischen Einfluss aus.
Briten und Amerikaner legten von Beginn an auf eine föderale Struktur des Filmwesens Wert. Die Lizenzpolitik sollte neben ihrer politischen Funktion auch Monopolisierungstendenzen vorbeugen. So entstanden zahlreiche Produktions- und Verleihfirmen, die überwiegend nicht überlebensfähig waren, weil
- ihnen die finanzielle Basis fehlte.
- sie zu wenig Filme produzieren konnten und damit ein unzureichender Risikoausgleich stattfand.
- das potenzielle Aufführungsgebiet aufgrund der Zoneneinteilung zu klein war.
Nach einem verlangsamten Start wurden dann 1948 in den Westzonen erstmals mehr Filme produziert wurden als im Osten durch die DEFA. Von 26 bis Ende 1948 im Westen produzierten Spielfilmen liefen im Zuge des Interzonenabkommens 13 in der sowjetisch besetzten Zone.