Was wir uns alles leisten können

Die Gegenrechnung zur Erzählung vom unbezahlbaren Sozialstaat

„Das können wir uns nicht mehr leisten“: Dieser Satz begleitet die Diskussion über Renten, Pflege, Gesundheit und andere soziale Leistungen. Doch welche Ausgaben damit infrage gestellt werden und welche als unverzichtbar gelten, folgt politischen Prioritäten.

Für Aufrüstung und die militärische Unterstützung der Ukraine werden Milliarden bereitgestellt und langfristige Verpflichtungen eingegangen. Die Bundesregierung dokumentiert diese Mittel selbst.[1] Großunternehmen erhalten öffentliche Förderung, Steuervergünstigungen und staatliche Absicherungen. Der Subventionsbericht des Bundes zeigt, in welchem Umfang der Staat wirtschaftliche Entwicklungen finanziell unterstützt.[2] Wo politischer Wille und durchsetzungsfähige Interessen zusammentreffen, werden Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen.

Auch bei der Energieversorgung ist zu fragen, wofür die Gesellschaft bezahlt: Welche Kosten entstehen durch die Fortführung fossiler Abhängigkeiten? Welche Geschäftsmodelle werden öffentlich abgesichert? Und wie viel ließe sich durch Energiesparen, erneuerbare Energien sowie eine stärker öffentliche und dezentrale Versorgung verändern? Das Umweltbundesamt dokumentiert seit Jahren, dass umweltschädliche Subventionen öffentliche Mittel binden und den Übergang zu umweltverträglichen Alternativen erschweren.[3]

Bei der Landwirtschaft lautet die Frage ebenfalls: Wen fördern wir – und welche Landwirtschaft ermöglichen wir damit? Eine Förderung, die sich wesentlich an bewirtschafteter Fläche orientiert, begünstigt zunächst diejenigen, die über viel Fläche verfügen. Kleine und ökologisch wirtschaftende Betriebe erhalten zwar ebenfalls Unterstützung. Entscheidend ist aber, ob öffentliche Gelder vorrangig Landbesitz und bestehende Größenstrukturen honorieren oder gute Arbeit, Tierwohl, ökologische Bewirtschaftung und regionale Versorgung stärken sollen.

Diese Gegenrechnung gehört in die Sozialstaatsdebatte. Wenn Renten als Belastung, Unternehmenshilfen dagegen als Investition und Rüstungsausgaben als unabweisbare Notwendigkeit erscheinen, werden unterschiedliche Maßstäbe angelegt. Soziale Sicherheit muss ihre Finanzierbarkeit ständig rechtfertigen, während andere Ausgaben durch ihre politische Zwecksetzung gerechtfertigt werden.

Dabei geht es um mehr als die Umschichtung einzelner Haushaltsposten. Es geht um die Verfügung über gesellschaftlichen Reichtum: Wer trägt zur Finanzierung bei? Wer wird entlastet? Welche privaten Ansprüche sichert der Staat ab? Und welche gesellschaftlichen Bedürfnisse müssen zurückstehen?

Die Frage „Was können wir uns leisten?“ muss deshalb ergänzt werden: Was wollen die politisch und wirtschaftlich Mächtigen finanzieren – und wer soll dafür bezahlen? Wer über die Zukunft der Rente spricht, muss auch diese Gegenrechnung aufmachen.


Anmerkungen und Quellen

[1] Bundesfinanzministerium: „Krieg in der Ukraine – bilaterale Unterstützungsleistungen“. Bei den ausgewiesenen Summen sind bereits geleistete Unterstützung und für kommende Jahre bereitgestellte Mittel zu unterscheiden. ↩ Zum Text

[2] Bundesfinanzministerium: 30. Subventionsbericht des Bundes, 2025. Der Bericht erfasst Finanzhilfen und Steuervergünstigungen für unterschiedliche Unternehmen und Wirtschaftszweige; die Gesamtsumme lässt sich deshalb nicht mit einer Förderung allein der Großindustrie gleichsetzen. ↩ Zum Text

[3] Umweltbundesamt: „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland“. Die dort ausgewiesene Gesamtschätzung bezieht sich auf 2018. Das erfasste Subventionsvolumen ist wegen Verhaltensänderungen und notwendiger Übergangsmaßnahmen nicht vollständig als unmittelbar verfügbarer Haushaltsgewinn anzusetzen. Vgl. auch „Umweltschädliche Subventionen: fast die Hälfte für Straßen- und Flugverkehr“, 28. Oktober 2021. ↩ Zum Text

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