Verschlagwortet: Filmkomödie

Rosen für den Staatsanwalt (1959)

In der Nachkriegszeit begegnet der ehemalige Soldat Rudi Kleinschmidt jenem Richter Dr. Schramm wieder, der ihn in den letzten Kriegstagen wegen einer Lappalie – er soll zwei Dosen Schokolade gestohlen haben – zum Tode verurteilt hatte. Kleinschmidt entkam der Urteilsvollstreckung nur durch einen glücklichen Zufall: ein Luftangriff rettete ihm das Leben. Nun muss Kleinschmidt aber mitansehen, wie Dr. Schramm einen üblen Antisemiten einfach laufen lässt. Das erregt den Zorn des kleinen Mannes…

Film ohne Titel (1948)

In ländlicher Idylle diskutieren ein Filmregisseur, ein Drehbuchautor und ein Schauspieler den gemeinsamen Film, der entstehen soll. Sie können sich nicht einigen, was für ein Film es werden soll, sind sich aber einig, dass es kein Trümmerfilm, kein Heimatfilm, kein Anti-Nazi-Film und kein Fraternisierungsfilm werden soll.

Der Holocaust als Filmkomödie

Die verrückten Helden der beiden Filme, der italienische Clown Guido und der osteuropäische Narr Schlomo (Clown und Narr sind beides Figuren, die in komischer Form Tabus aufgreifen und die Wahrheit zum Ausdruck bringen dürfen), befinden sich in den Filmen in einer ständigen Auseinandersetzung mit dem Realitätsprinzip, weigern sich jedoch, die mit den Faschisten zunehmlich bedrohlicher werdende Welt anzuerkennen. Dadurch, dass sie sich unrealistisch verhalten, schaffen sie (ein typisches Charakteristikum des Clowns) eine eigene Wirklichkeit. Diesen Kontrast ist der Zuschauer gezwungen auszuhalten.