Förderung von Filmveranstaltungen zur politischen Bildung in Niedersachsen

Das Niedersächsische Landesverwaltungsamt – Landesmedienstelle – und die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung führten in den 80er Jahren in Zusammenarbeit mit den kommunalen Bildstellen/Medienzentren jährlich die Aktion Veranstaltungen „Förderung von Filmveranstaltungen zur politischen Bildung in Niedersachsen“ durch. Jeweils für den Zeitraum von Herbst bis Frühjahr wurden Veranstaltungen außerschulischer Bildungseinrichtungen mit politisch bildenden Filmen gefördert.

Zu diesem Zweck verlieh die Landesmedienstelle ausgewählte Filme, die für den jeweiligen Förderzeitraum in einem Verzeichnis (einer Broschüre) aufgeführt wurden. Diese Filme konnten dann unter Bezugnahme auf ein Rundschreiben der Landeszentrale kostenlos über die örtlich zuständige Kreis-/Stadtbildstelle (außer Porto) ausgeliehen werden.

Die Landeszentrale für politische Bildung gewährte auf Antrag für die Kommentierung der Filme eine Zuwendung von 45.– DM. Fahrtkosten wurden nicht erstattet.  Folgende Angaben waren dabei zu beachten:

Ich zitiere im folgenden aus den allgemeinen Hinweisen für den Veranstaltungszeitraum Oktober 1986 bis Mai 1987, geben diese Ausführungen doch auch wieder, wie „un“aufwändig in vordigitalen Zeiten die Durchführung von geförderten Filmveranstaltungen gewesen ist. Aber unabhängig von diesen Ausleihmöglichkeiten über die Bildstellen, gab es kaum Möglichkeiten, mit Filmen in der – nicht nur politischen Bildung – zu arbeiten. *)

Soweit vorhanden, kann den Referenten Schriftmaterial als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich nicht in jedem Fall um Begleithefte, sondern auch um Veröffentlichungen die als Hintergrundinformation zum jeweiligen Thema der Filme dienen können.

An die Bildstellenleiter und Jugendpfleger wird die Bitte gerichtet, die Filmveranstaltungen auch in diesem Halbjahr zu fördern, technisch-organisatorisch zu unterstützen und, wenn im örtlichen Archiv vorhanden, auch die Filme kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Mindestzahl der Teilnehmer sollte zehn nicht unterschreiten. Jedoch sind große Zuhörerzahlen für den Erfolg einer Maßnahme allein nicht ausschlaggebend.

Die Anforderung der Filme und der Honorare soll in doppelter Ausfertigung mindestens drei Wochen im Voraus unter Angabe von Ersatztiteln über die zuständige Kreis- oder Stadtbildstelle an das Niedersächsische Landesverwaltungsamt – Landesmedienstelle – erfolgen.

Die Anschriften der Kreis- und Stadtbildstellen sind in diesem Rundschreiben ab Seite 6 aufgeführt.

Es wird empfohlen, die Ausleihtermine so einzurichten, daß für den Referenten die Filmsichtung vor der geplanten Veranstaltung möglich ist.

Die Organisation, die Träger der Veranstaltung ist (und nicht der Referent selbst), wird gebeten, mit der Filmbestellung bei der zuständigen Kreis- oder Stadtbildstelle den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Zuschuß zum Referentenhonorar) zu stellen. Dieser Antrag muß Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung, den oder die vorgesehenen und Name, Anschrift und Beruf des Referenten enthalten. Aus haushaltsrechtlichen Gründen sind diese Angaben zur Bearbeitung notwendig. Sie vermeiden zeitraubende Rückfragen.

Die Kreis- oder Stadtbildstellen leiten den Honorarantrag mit einen Vermerk über die Filmbestätigung an die Landeszentrale für politische Bildung weiter, sofern der gewünschte Film aus dem Archiv der örtlichen Bildstelle zur Verfügung gestellt werden kann. Ist das nicht möglich, werden die Filmbestellung und der Antrag auf eine Zuwendung von der Kreis- oder Stadtbildstelle an die Landesmedienstelle weitergereicht, die dann den Honorarantrag der Landeszentrale mit einem Vermerk über die Filmbestätigung zuleitet.

Zur Information sind zwei Muster für die Anträge dem Rundschreiben beigefügt.

Die Landeszentrale für politische Bildung erteilt dem Veranstalter einen Bescheid über die Zuwendung in Höhe von 45,- DM für die vorgesehene Filmveranstaltung. Gleichzeitig erhält der Veranstalter das Formblatt für den Verwendungsnachweis und wird gebeten, nach der Filmveranstaltung das Formblatt und die Empfangsbestätigung des Referenten über den erhaltenen Betrag an die Landeszentrale zurückzuschicken. Die Landeszentrale überweist sodann den Zuwendungsbetrag an den Veranstalter.

Anträge für Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben, können nicht berücksichtigt werden. Mit der Zuwendung kann nur gerechnet werden, wenn der schriftliche Zuwendungsbescheid der Landeszentrale beim Veranstalter eingetroffen ist.

Die für einen Referenten bestimmten Zuwendungen (Honorare) dürfen in Quartal 225,- DM nicht überschreiten.

Hauptamtliche Mitarbeiter fester Institutionen (Schulen, Heimvolkshochschulen, Jugendzentren o. a.) können für Veranstaltungen in ihren Häusern oder in Außenveranstaltungen ihrer Institutionen keine Zuwendungen erhalten. Das gilt auch, wenn Referenten bereits vom Veranstalter für ihre Mitwirkung in der gleichen Veranstaltung honoriert werden.

Über den Umfang der geförderten Veranstaltung kann keine Angabe gemacht werden, die Inanspruchnahme der Förderung war aber so groß, dass die Aktion über Jahre hinweg durchgeführt wurde.

Das zur Verfügung stehende Filmangebot bestand weit überwiegend aus 16mm-Kopien, in wenigen Fällen – mit den Jahren zunehmend – auch aus Video-Cassetten.

Das Filmangebot wurde von Mitarbeitern der Landeszentrale und der Landesmedienstelle ausgewählt und jährlich über Neuankäufe durch die beiden Institutionen ergänzt bzw. aktualisiert.

Für den Förderzeitraum 1986/67 stand folgendes  Filmangebot aus vier Themenfeldern zur Verfügung:

I Gesellschaft und Staat
173 Filme, darunter 6 Spielfilme

II Berlin, DDR, Osteuropa
23 Filme, darunter 5 Spielfilme, davon 3 aus der DDR

III Zeitgeschichte
60 Filme, darunter 12 Spielfilme

IV Europa und die Welt
29 Filme, darunter 3 Spielfilme

Die damalige Leiterin der Landesmedienstelle, Annemarie Tomei, legte sehr viel Wert darauf, dass jeder Film im Verleih mindestens mit einer Medienbegleitkarte versehen wurde, die die Arbeit mit dem Film unterstützen sollte. Die Landeszentrale ließ in diesen Jahren umfangreiche Begleithefte und Dokumentationen zur Zeitgeschichte vor allem von Historikern und Historikerinnen der Universität Hannover erstellen. In diesem Kontext betätigten sich auch die Gründer der GFS.

*Über den Landesfilmdienst bestand auch die Möglichkeit, Filme auszuleihen und die LAG Jugend und Film führte Veranstaltungen durch. z.T auch im Rahmen dieser Aktion.

Erwähnenswert sind darüber hinaus Begleitkurse an Volkshochschulen zu besonderen TV-Sendungen, so z.B. zu Beginn der 80er Jahre Begleitveranstaltungen zu den TV-Reihen HOLOCAUST und DER UNVERGESSENE KRIEG

Filmbildung in Niedersachsen

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