Der Staat als Klassenstaat

Verfassung und Staat

Das Kaiserreich war formal ein Bundesstaat, tatsächlich aber ein von Preußen dominierter Obrigkeitsstaat. Der Reichstag wurde zwar gewählt, besaß aber nur begrenzte Kompetenzen. Die eigentliche Macht lag bei Kaiser, Reichskanzler und Militär.

Im Staat wurden die klassenmäßigen Interessen der herrschenden Klassen – des Bündnisses von Bourgeoisie und Junkertum – repräsentiert. Das allgemeine Wahlrecht für Männer (ab 25 Jahren) war insofern ein Paradox: Es ermöglichte den Aufstieg der SPD zur Massenpartei, ohne dass diese real an der Regierung beteiligt werden konnte. Der Staat neutralisierte den Druck der Arbeiterklasse durch Repression (z. B. Sozialistengesetze 1878–1890) und durch Zugeständnisse wie Bismarcks Sozialgesetzgebung.

Militarismus und Imperialismus

Militär und Bürokratie waren tragende Säulen des Staates. Der Militarismus diente nicht nur der äußeren Expansion, sondern auch der inneren Disziplinierung. Marxistisch analysiert war der Imperialismus die höchste Stufe des Kapitalismus, in der Monopole, Banken und Industrie verschmolzen und aggressive Außenpolitik notwendig machten.

Das Kaiserreich war ein Paradebeispiel dieser Entwicklung: Kolonialexpansion, Flottenbau und aggressive Außenpolitik standen im Dienst der Bourgeoisie, die neue Märkte und Rohstoffe benötigte.

Repression und Integration der Arbeiterbewegung

Die Sozialdemokratie entwickelte sich trotz Unterdrückung zur stärksten Partei im Reichstag. Marxistisch gesehen spiegelte dies den wachsenden Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit wider. Gleichzeitig jedoch wurde die SPD durch den Parlamentarismus und durch revisionistische Strömungen in ihrer revolutionären Stoßkraft abgeschwächt.

Die Bourgeoisie und der Staat betrieben eine Doppelstrategie: Einerseits Unterdrückung, andererseits Integration durch Sozialgesetze. Dies entsprach einer hegemonialen Strategie, um die Klassengegensätze zu entschärfen, ohne sie aufzulösen.

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