Mit der Errichtung des Reichministeriums für Volksaufklärung und Propaganda am 13. März 1933 unter Joseph Goebbels wurde ein Organ geschaffen, dessen Aufgabe es war, die Umsetzung der faschistischen Ideologie in reale Politik durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Zu diesem Zweck war ein institutioneller Rahmen notwendig, der die Kontrolle und Wahrung der von nun an allein gültigen nationalsozialistischen Weltanschauung und deren Verbreitung garantierte. Hinsichtlich des Films wurde am 14. Juli 1933 das nur sieben Paragraphen umfassende Gesetz über die Errichtung einer vorläufigen Filmkammer erlassen.