Kino unterm Hakenkreuz

Reglementierung des Filmwesens unter Goebbels

Bettina Korsch/Christian Siegert/Alexander Dahl (1991)

Mit der Errichtung des Reichministeriums für Volksaufklärung und Propaganda am 13. März 1933 unter Joseph Goebbels wurde ein Organ geschaffen, dessen Aufgabe es war, die Umsetzung der faschistischen Ideologie in reale Politik durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Zu diesem Zweck war ein institutioneller Rahmen notwendig, der die Kontrolle und Wahrung der von nun an allein gültigen nationalsozialistischen Weltanschauung und deren Verbreitung garantierte. Hinsichtlich des Films wurde am 14. Juli 1933 das nur sieben Paragraphen umfassende Gesetz über die Errichtung einer vorläufigen Filmkammer erlassen.

Die „vorläufige Filmkammer“ war demnach eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (§1), die „das deutsche Filmgewerbe im Rahmen der Gesamtwirtschaft fördern“ sollte (§2). Darüberhinaus sollte sie quasi als Berufsorganisation alle im Bereich Film Tätigen erfassen. Nach §3 war fortan Mitgliedschaft in der Filmkammer verpflichtend, um überhaupt in irgendeiner Form im Filmbereich arbeiten zu dürfen. Die zu beatragende Mitgliedschaft wurde verweigert, „wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller die für die Ausübung des Filmgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt“. In der Konsequenz stellte dieser Paragraph die rechtliche Grundlage zur Verhängung des Berufsverbotes dar. Die fehlende Präzision der Formulierung ließ ein breites Anwendungsfeld zu. Auf dieser Basis konnten alle Personen, die dem Faschismus nicht eindeutig bejahend gegenüberstanden, die nicht „gesinnungsfest“ waren, ausgeschlossen werden. nicht zuletzt ließ sich damit auch die „Arisierung“ des gesamten Filmwesens vorantreiben. Was so für den Film galt, wurde mit dem Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 auf den gesamten Kulturbereich ausgedehnt. In Anlehnung an die „vorläufige Filmkammer“ wurden sechs weitere Kammern gegründet, wobei die Filmkammer ihren vorläufigen Status verlor.

Am 16. November 1935 berichtete das Hannoversche Tageblatt von der dritten „feierlichen“ Jahreskundgebung der Reichskulturkammer in der Berliner Philharmonie. Unter der Überschrift „Wächter unseres kulturellen Lebens“ wurde die Ansprache Joseph Goebbels‘ wiedergegeben, etwa: „Die Personalpolitik der Reichskulturkammer biete nach jeder Richtung hin die Sicherheit dafür, daß nur Männer, die wirkliche Träger nationalsozialistischer Weltanschauung waren, in maßgebenden Funktionen des kulturellen Lebens tätig sein könnten“. Außerdem wurde verkündet: „Die Reichskulturkammer ist heute judenrein.“


Auszug aus: Bettina Korsch/Christian Siegert/Alexander Dahl: Kino unterm Hakenkreuz. In: Lichtspielträume. Kino in Hannover 1896 – 1991. Hrsg. von der Gesellschaft für Filmstudien. Hannover 1991, S. 35-48

Grundlagen

Die Beiträge zum Kino in der NS-Zeit sind auf der Grundlage folgender Arbeiten erstellt worden:

Bettina Korsch/Christian Siegert/Alexander Dahl: Kino unterm Hakenkreuz. In: Lichtspielträume. Kino in Hannover 1896 – 1991. Hrsg. von der Gesellschaft für Filmstudien. Hannover 1991, S. 35-48

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