Historischer Exkurs: Wie konnte es dazu kommen?
Zur politischen Ökonomie der Wohnungsfrage – von der Industrialisierung über Sozial- und Gemeinwirtschaft bis zu Privatisierung und Finanzialisierung
Die gegenwärtige Wohnungsfrage lässt sich nicht hinreichend aus aktuellen Baukosten, Zinsen, Zuwanderung oder fehlenden Wohnungen erklären. Historisch grundlegender ist die Frage, wie Boden, Wohnung und städtischer Raum überhaupt zu Gegenständen kapitalistischer Verwertung wurden und wie politische Entscheidungen diese Entwicklung ermöglicht, begrenzt oder erneut ausgeweitet haben.
Die heutige Situation ist insofern weder naturgegeben noch lediglich Ergebnis eines versagenden Wohnungsmarktes. Sie ist das Resultat einer langen und widersprüchlichen Entwicklung von Vermarktlichung und Regulierung, privatem Eigentum und Gemeinwirtschaft, Sozialstaatlichkeit und Privatisierung, Gebrauchswertorientierung und Kapitalverwertung.
1. Industrialisierung: Die Wohnungsfrage entsteht als soziale Frage
Mit Industrialisierung und kapitalistischer Urbanisierung im 19. Jahrhundert veränderte sich das Wohnen grundlegend. Die Konzentration industrieller Produktion zog große Teile der Bevölkerung vom Land in die entstehenden Industriezentren. Die Arbeitskraft wurde in den Fabriken benötigt; die Kosten ihrer Reproduktion – Ernährung, Kleidung und insbesondere Wohnen – mussten jedoch im Wesentlichen aus dem Arbeitslohn bestritten werden.
Friedrich Engels analysierte diesen Zusammenhang bereits 1845 in Die Lage der arbeitenden Klasse in England. In Zur Wohnungsfrage von 1872/73 wandte er sich ausdrücklich gegen die Vorstellung, die Wohnungsnot könne isoliert durch bautechnische Maßnahmen oder die Förderung individuellen Eigentums gelöst werden. Sie war für ihn Bestandteil der kapitalistischen Produktions- und Eigentumsverhältnisse insgesamt (Engels 1845/1972; Engels 1872/73, MEW 18).
Die Wohnungsfrage entstand damit als Bestandteil der sozialen Frage.
Der grundlegende Widerspruch war bereits angelegt:
Für die Bewohner ist die Wohnung Gebrauchswert und elementares Lebensmittel – für den Eigentümer kann dieselbe Wohnung Eigentumstitel, Einnahmequelle und Kapitalanlage sein.
Dieser Doppelcharakter prägt die Wohnungsfrage bis heute.
2. Boden wird zur Ware – obwohl er nicht produziert werden kann
Eine besondere Rolle spielt dabei der Boden.
Gebäude können hergestellt werden. Boden kann dies nicht. Dennoch erhält auch Boden unter kapitalistischen Eigentumsverhältnissen einen Preis und wird handelbar.
Marx untersuchte diesen Zusammenhang im dritten Band des Kapital im Rahmen seiner Theorie der Grundrente. Private Verfügung über Boden ermöglicht es dem Eigentümer, einen Teil des gesellschaftlich erzeugten Mehrprodukts als Grundrente anzueignen (Marx 1894/1964, MEW 25, insbesondere S. 627–806).
Besonders wichtig für die Stadtentwicklung ist dabei: Bodenwertsteigerungen werden zu erheblichen Teilen gesellschaftlich erzeugt.
Eine neue Bahnstation, eine Schule, ein Park, Straßen, Kanalisation, kulturelle Einrichtungen oder die Ausweisung eines Grundstücks als Bauland können dessen Wert erheblich erhöhen. Die entsprechenden Investitionen werden vielfach gesellschaftlich finanziert; die daraus resultierende Bodenwertsteigerung kann jedoch privat angeeignet werden.
Hans-Jochen Vogel hat diese Problematik bis in die Gegenwart hinein als zentrale ungelöste Frage der deutschen Bodenordnung bezeichnet (Vogel 2019).
Damit entsteht ein für die gesamte weitere Entwicklung grundlegender Zusammenhang:
gesellschaftliche Entwicklung → steigender Bodenwert → private Aneignung der Bodenrente.
3. Die Mietskaserne: Klassengesellschaft wird Architektur
Besonders sichtbar wurde dieser Zusammenhang in den rasch wachsenden Großstädten des Kaiserreichs.
Berlin entwickelte sich im 19. Jahrhundert zu einer der am schnellsten wachsenden europäischen Metropolen. Der sogenannte Hobrecht-Plan von 1862 schuf die planerischen Voraussetzungen für die weitere Stadterweiterung. Auf den Parzellen entstanden jene dicht bebauten Vorderhäuser, Seitenflügel und Hinterhäuser, die später unter dem Begriff „Mietskaserne“ bekannt wurden.
Dabei wirkten Bodenökonomie, Bauordnung und Renditeinteressen unmittelbar auf die Architektur zurück. Je intensiver ein Grundstück bebaut und je mehr vermietbare Wohnfläche geschaffen werden konnte, desto höher konnte seine wirtschaftliche Nutzung ausfallen.
Die Mietskaserne war deshalb nicht lediglich ein bestimmter Baustil. Sie war auch gebaute politische Ökonomie.
Hier wird bereits historisch jene Wirkungskette sichtbar, die auch für die heutige systemische Betrachtung wichtig bleibt:
Eigentumsordnung → Bodenpreis → Bebauungsform → Wohnkosten → Wohnverhältnisse → soziale Lebensbedingungen.
Architektur bildet gesellschaftliche Verhältnisse somit nicht lediglich ab. Sie materialisiert sie.
4. Gegenbewegungen: Genossenschaften, Bodenreform und kommunaler Wohnungsbau
Diese Entwicklung blieb jedoch von Anfang an umkämpft.
Wohnungsgenossenschaften, Arbeiterorganisationen, kommunale Reformpolitik, Gartenstadtbewegung und Bodenreformbewegung entwickelten unterschiedliche Antworten auf die Wohnungsfrage.
Damit ist eine historische Erkenntnis wichtig:
Die privatwirtschaftliche Organisation des Wohnens war niemals alternativlos.
Besonders nach dem Ersten Weltkrieg gewann die Vorstellung an Bedeutung, dass Wohnungsversorgung eine öffentliche beziehungsweise gesellschaftliche Aufgabe sei. Wohnungspolitik wurde bereits in der Weimarer Republik zu einem wichtigen Teil der Sozialpolitik; die Bundeszentrale für politische Bildung bezeichnet die Wohnungsfrage entsprechend als einen seit dieser Zeit zentralen Bereich staatlicher Sozialpolitik (Egner 2014/2019).
In Frankfurt entstand unter Ernst May das „Neue Frankfurt“, in Berlin wurden Großsiedlungen des Neuen Bauens errichtet, Genossenschaften bauten Wohnungen und Kommunen entwickelten neue Formen sozial orientierter Stadtentwicklung.
Die Reformarchitektur versuchte dabei, gesellschaftliche Veränderungen räumlich umzusetzen:
Licht, Luft, Grün, hygienische Wohnungen, soziale Infrastruktur und gemeinschaftlich nutzbare Räume sollten die Lebensbedingungen der arbeitenden Bevölkerung verbessern.
Architektur erhielt damit ausdrücklich eine gesellschaftspolitische Funktion.
5. Wohnen als gesellschaftliche Infrastruktur: Das „Rote Wien“
Besonders weit ging das kommunale Wohnungsbauprogramm des „Roten Wien“ zwischen 1919 und 1934.
Die sozialdemokratisch regierte Stadt errichtete in großem Umfang kommunale Wohnungen und verband diese mit Kindergärten, Bädern, Bibliotheken, Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen. Der Karl-Marx-Hof wurde zum bekanntesten Symbol dieser Politik.
Die Bedeutung des Roten Wien liegt weniger darin, ein unmittelbar übertragbares Modell geschaffen zu haben, als in der praktisch demonstrierten Alternative:
Wohnungsbau kann als gesellschaftliche Infrastruktur organisiert werden und muss nicht primär der privaten Kapitalverwertung dienen.
Damit zeigte sich bereits in der Zwischenkriegszeit, dass Eigentums-, Boden-, Finanzierungs- und Architekturpolitik miteinander verbunden werden können.
6. Faschismus und Krieg: Bruch und Zerstörung
Der Faschismus zerstörte beziehungsweise gleichschaltete wesentliche Teile der zuvor entstandenen Arbeiter-, Genossenschafts- und Reformbewegungen. Wohnungs- und Siedlungspolitik wurden in die rassistische Bevölkerungs-, Familien- und schließlich Kriegswirtschaftspolitik des Regimes integriert.
Der Zweite Weltkrieg hinterließ anschließend eine dramatische Wohnungsnot.
In den westlichen Besatzungszonen waren von 10,6 Millionen Wohnungen etwa 2,3 Millionen – rund 21 Prozent – vollständig zerstört, weitere 2,3 Millionen schwer beschädigt. 14,6 Millionen Haushalten standen nur etwa 9,4 Millionen Wohnungen einschließlich Behelfsunterkünften gegenüber. Im Durchschnitt teilten sich fünf Personen eine Wohnung; pro Bewohner standen ungefähr 15 Quadratmeter zur Verfügung.
Unter Einbeziehung von Flüchtlingen und Vertriebenen fehlten in den Westzonen nach Berechnungen zur unmittelbaren Nachkriegszeit ungefähr 5,5 Millionen Wohnungen.
Damit wurde Wohnen nach 1945 zwangsläufig erneut zu einer zentralen gesellschaftlichen Aufgabe.
7. Bundesrepublik: sozialstaatliche Einhegung des Wohnungsmarktes
Die Bundesrepublik reagierte keineswegs mit einem freien Wohnungsmarkt auf diese Situation.
Zunächst bestanden Mietpreisbindungen, Kündigungsschutz und staatliche Wohnraumzuweisungen fort. 1950 folgte das Erste Wohnungsbaugesetz und damit eine massive staatliche Intervention in die Wohnungsproduktion. Allein in den 1950er Jahren finanzierte der Bund den Bau von 3,3 Millionen Wohnungen; weitere rund 2,7 Millionen wurden privat errichtet.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beschreibt die Jahre 1945 bis 1960 entsprechend als Phase von „Wohnungsnot und Wiederaufbau“, in der staatliche Wohnungsbauprogramme zu einem zentralen Instrument wurden.
Ende der 1960er Jahre machten öffentlich geförderte Mietwohnungen nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung fast 30 Prozent des Mietwohnungsbestandes aus.
Das bundesdeutsche Modell war daher kein unregulierter Wohnungsmarkt.
Es war eher ein sozialstaatlich regulierter Wohnungskapitalismus:
Privateigentum und private Investitionen blieben bestehen, wurden aber durch Mietrecht, öffentlichen Wohnungsbau, Förderprogramme, Genossenschaften, kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgemeinnützigkeit eingehegt.
Der Warencharakter der Wohnung wurde nicht aufgehoben.
Aber seine gesellschaftlichen Folgen wurden politisch begrenzt.
*Siehe hierzu: Stadtentwicklung in Hannover 1945 bis mitte der 60er Jahre
8. DDR: Entmarktlichung ohne demokratische Vergesellschaftung
In der DDR entwickelte sich ein grundsätzlich anderes wohnungspolitisches System.
Wohnungs- und Städtebau wurden Bestandteil der staatlichen Planwirtschaft. Mieten wurden politisch reguliert, Wohnraum wurde administrativ verteilt und der Wohnungsneubau zunehmend staatlich organisiert.
Besonders seit dem Wohnungsbauprogramm der 1970er Jahre entstanden große Neubaugebiete in industrieller Plattenbauweise. Insgesamt wurden in der DDR rund 2,2 Millionen Neubauwohnungen geschaffen. Dennoch konnte der Wohnungsbedarf bis zum Ende der DDR nicht vollständig gedeckt werden. Gleichzeitig führte die Konzentration von Ressourcen auf den Neubau zur Vernachlässigung großer Teile des Altbaubestandes.
Aus emanzipatorischer Perspektive ist diese Erfahrung besonders wichtig.
Entmarktlichung ist nicht automatisch Vergesellschaftung im demokratischen Sinne.
Die Bewohner verfügten nicht demokratisch über den gesellschaftlichen Wohnungsbestand; wesentliche Entscheidungen wurden durch Partei- und Staatsapparate getroffen.
Damit ergibt sich eine für die heutige Debatte grundlegende Unterscheidung:
Privateigentum, Staatseigentum, Gemeineigentum und demokratisch verfügtes gesellschaftliches Eigentum sind nicht dasselbe.
Gerade die gegenwärtige Diskussion über Vergesellschaftung muss diese historische Erfahrung berücksichtigen.
9. Seit den 1960er Jahren: vom Wohnungsbau zur Wohnungsmarktpolitik
Mit der Entspannung der unmittelbaren Nachkriegswohnungsnot begann in der Bundesrepublik schrittweise eine Veränderung.
Seit Ende der 1960er Jahre wurde die staatliche Wohnungsbauförderung reduziert. Gleichzeitig gewann die Förderung privaten Wohneigentums an Bedeutung. In den 1980er Jahren verstärkte sich die Vermarktlichung: Die Zahl öffentlich geförderter Neubauwohnungen ging zurück, während die Bundesregierung zunehmend davon ausging, dass der Wohnungsmarkt im Wesentlichen ausgeglichen sei.
Darin zeigt sich ein Paradigmenwechsel:
Aus der Vorstellung
„Der Staat trägt Verantwortung für die Wohnungsversorgung“
wurde zunehmend:
„Der Markt stellt Wohnungen bereit; der Staat korrigiert soziale Härten.“
Dieser Übergang von Wohnungspolitik zu Wohnungsmarktpolitik gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen der heutigen Situation.
10. 1990 als entscheidender Einschnitt: Ende der Wohnungsgemeinnützigkeit
Ein besonders wichtiger institutioneller Bruch erfolgte zum 1. Januar 1990.
Mit dem bereits 1988 beschlossenen Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt wurde das bis dahin bestehende Recht der Wohnungsgemeinnützigkeit aufgehoben. Das Gesetz trat im Wesentlichen am 1. Januar 1990 in Kraft.
Bis dahin waren gemeinnützige Wohnungsunternehmen steuerlich privilegiert, dafür aber unter anderem an Beschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit und Gewinnverwendung gebunden.
Die Abschaffung war deshalb mehr als eine steuerrechtliche Detailreform.
Sie beseitigte einen institutionell abgegrenzten Bereich der Wohnungswirtschaft, der nicht vollständig nach denselben Renditekriterien wie gewöhnliche privatwirtschaftliche Unternehmen organisiert war.
Dass heute erneut über eine Neue Wohngemeinnützigkeit diskutiert wird, zeigt, dass dieser historische Bruch keineswegs nur vergangenheitspolitische Bedeutung besitzt.
11. Privatisierung: Öffentliche Wohnungen werden private Vermögenswerte
Die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit fiel in eine umfassendere wirtschaftspolitische Transformation.
Seit den 1980er und besonders seit den 1990er Jahren wurden öffentliche Unternehmen und Infrastrukturen zunehmend unter Kriterien von Privatisierung, Deregulierung und betriebswirtschaftlicher Effizienz betrachtet.
Auch kommunale und betriebliche Wohnungsbestände wurden verkauft.
Damit geschah etwas politisch Entscheidendes:
Wohnungsbestände, die teilweise über Jahrzehnte mit öffentlichen Mitteln aufgebaut worden waren, konnten in private Vermögens- und Verwertungsbestände übergehen.
Der heutige private Wohnungsmarkt ist deshalb nicht einfach dadurch entstanden, dass der Staat sich „zurückgezogen“ hätte.
Privatisierung ist selbst aktive staatliche Politik.
Der Staat verändert Eigentumsrechte, verkauft Vermögen und schafft damit neue Märkte.
12. Berlin: vom kommunalen Wohnungsbestand zum Finanzmarkt
Berlin ist dafür ein besonders anschauliches Beispiel.
Im Jahr 2004 verkaufte das Land Berlin die landeseigene GSW mit rund 65.000 Wohnungen für 405 Millionen Euro an ein Konsortium aus Whitehall-Fonds von Goldman Sachs und Cerberus; zugleich wurden erhebliche Schulden des Unternehmens übernommen. Der Berliner Mieterverein dokumentierte den Verkauf und die anschließenden Weiterverkäufe von Wohnungsbeständen bereits früh als exemplarischen Fall der Berliner Privatisierungspolitik.
Die privatisierte GSW wurde später börsennotiert und 2013 von der Deutschen Wohnen übernommen.
Damit entstand jene historische Konstellation, die für die heutige Berliner Vergesellschaftungsdiskussion von zentraler Bedeutung ist:
kommunaler Wohnungsbestand
→ Privatisierung
→ Finanzinvestoren
→ Börsengang
→ Konzentration in einem großen Immobilienkonzern
→ Forderung nach Vergesellschaftung.
Diese Vorgeschichte verändert auch die politische Bewertung der heutigen Auseinandersetzung.
Die bestehenden Eigentumsverhältnisse sind selbst Ergebnis weitreichender politischer Eingriffe.
Die Privatisierung erscheint in der Rückschau jedoch häufig als wirtschaftspolitische Normalität, während die mögliche Rückführung solcher Bestände in Gemeineigentum als außergewöhnlicher staatlicher „Eingriff“ bezeichnet wird.
Gerade hierin liegt ein wichtiges Element des im anschließenden Exkurs untersuchten medialen Framings.
13. Finanzialisierung: Aus der Wohnung wird ein „Asset“
Seit den 2000er Jahren verstärkte sich ein weiterer Prozess: die Finanzialisierung des Wohnens.
Große Wohnungsbestände werden nicht mehr lediglich von klassischen Hauseigentümern oder regionalen Wohnungsunternehmen gehalten. Wohnungen können zu Portfolios zusammengefasst, Unternehmen an der Börse gehandelt, Bestände beliehen und zukünftige Mieterträge in Unternehmensbewertungen eingerechnet werden.
Damit erhält die Wohnung zusätzlich zu ihrem Gebrauchswert eine finanzwirtschaftliche Funktion.
Für die Bewohner ist sie:
Wohnung – Zuhause – Lebensraum.
Für ein finanzmarktorientiertes Unternehmen kann dieselbe Wohnung zugleich sein:
Asset – Einnahmestrom – Kreditsicherheit – Unternehmenswert – Renditequelle.
Andrej Holm bezeichnet diese Entwicklung treffend als Transformation der Wohnung zum „Objekt der Rendite“ (Holm 2022).
Damit verschwindet der klassische Gegensatz zwischen Gebrauchswert und Tauschwert keineswegs. Er erhält vielmehr eine neue finanzmarktvermittelte Form.
14. Nach der Finanzkrise: Immobilien als Anlageklasse
Nach der internationalen Finanzkrise 2008/09 erhielt diese Entwicklung zusätzliche Dynamik.
Die über längere Zeit niedrigen Zinsen erhöhten die Attraktivität von Immobilien als Anlageform. Gleichzeitig stieg in vielen Großstädten die Wohnungsnachfrage.
Daraus konnte ein sich selbst verstärkender Prozess entstehen:
steigende Nachfrage nach Immobilien
→ steigende Immobilienpreise
→ steigende Bodenwerte
→ höhere Beleihungswerte
→ zusätzliche Immobilieninvestitionen
→ weiter steigende Preise.
Für Wohnungseigentümer bedeuteten steigende Immobilienpreise Vermögenszuwächse.
Für Haushalte ohne Immobilieneigentum konnten dieselben Entwicklungen höhere Kaufpreise und Mieten bedeuten.
Die Wohnungsfrage wurde damit zunehmend zugleich zu einer Vermögens- und Verteilungsfrage.
15. Der zweite historische Entwicklungspfad: Suburbanisierung und Flächenverbrauch
Parallel zur Eigentums- und Finanzierungsentwicklung veränderte sich seit den 1950er Jahren auch die räumliche Struktur des Wohnens.
Wirtschaftswachstum, Massenmotorisierung, Eigenheimförderung und das Leitbild der funktional gegliederten Stadt begünstigten die Suburbanisierung.
Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Freizeit wurden räumlich stärker voneinander getrennt.
Das Eigenheim am Stadtrand wurde für erhebliche Teile der Mittelschichten zum gesellschaftlichen Wohlstandsmodell. Die Wohnungspolitik förderte diese Entwicklung durch steuerliche Vergünstigungen und Eigenheimförderung. Die Bundeszentrale für politische Bildung verweist darauf, dass die Wohneigentumsförderung seit den 1960er Jahren gezielt ausgeweitet wurde.
Damit entstanden jedoch langfristige Folgewirkungen:
Flächenverbrauch, Zersiedelung, zusätzliche Straßen, längere Verkehrswege, Automobilabhängigkeit und steigender Energieverbrauch.
Die heutige ökologische Wohnungsfrage ist deshalb ebenfalls historisch produziert.
16. Die ökologische Krise verändert die Wohnungsfrage erneut
Seit Klimawandel, Ressourcenverbrauch und Biodiversitätsverlust stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein treten, reicht die traditionelle wohnungspolitische Frage
„Wie schaffen wir genügend Wohnungen?“
nicht mehr aus.
Heute muss zusätzlich gefragt werden:
Wie viel Fläche wird dafür beansprucht?
Welche Baustoffe werden verwendet?
Welche Energie benötigt das Gebäude während seines gesamten Lebenszyklus?
Welche Verkehrsstrukturen erzeugt sein Standort?
Welche Gebäude können erhalten, umgebaut oder umgenutzt werden?
Damit gerät auch das jahrzehntelang dominante Neubauparadigma unter Druck.
Die historische Entwicklung führt somit zu einer paradoxen Situation:
Die Gesellschaft benötigt bezahlbaren Wohnraum – kann aber die historisch entstandene Form flächen-, rohstoff- und energieintensiver Siedlungsentwicklung nicht unbegrenzt fortsetzen.
Soziale und ökologische Wohnungsfrage fallen zunehmend zusammen.
17. Die Geschichte verlief niemals nur in eine Richtung
Es wäre allerdings falsch, diese Entwicklung als linearen Siegeszug der Kommerzialisierung darzustellen.
Zu nahezu jeder historischen Phase existierten Gegenbewegungen:
Wohnungsgenossenschaften,
Bodenreformbewegungen,
kommunaler Wohnungsbau,
Arbeiterwohnungsbau,
Gartenstadtbewegung,
Neues Bauen,
Wohnungsgemeinnützigkeit,
Mieterschutzbewegungen,
Hausbesetzungen,
selbstverwaltete Wohnprojekte,
Mietshäusersyndikate,
Rekommunalisierungsinitiativen
und heute erneut
Bewegungen für ein Recht auf Stadt und Vergesellschaftung.
Die Geschichte des Wohnens ist deshalb nicht nur Geschichte kapitalistischer Verwertung.
Sie ist zugleich eine Geschichte gesellschaftlicher Kämpfe um die Grenze zwischen Ware und Gemeingut.
18. Eine historische Bewegung in Widersprüchen
Die Entwicklung lässt sich deshalb nicht als einfache lineare Kette darstellen. Treffender ist eine Bewegung mit Brüchen, Gegenbewegungen und Rückkopplungen:
Industrialisierung und Urbanisierung
→ Boden und Mietwohnung werden zunehmend Kapitalanlage
→ Wohnungsnot und Mietskasernen
→ Arbeiterbewegung, Genossenschaften und Bodenreform
→ kommunaler und gemeinnütziger Wohnungsbau
→ sozialstaatliche Regulierung nach 1945
→ zunehmende Vermarktlichung seit den 1960er/70er Jahren
→ Deregulierung und Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit 1990
→ Privatisierung öffentlicher Wohnungsbestände
→ Finanzialisierung und Konzentration
→ steigende Boden- und Immobilienpreise
→ neue soziale Wohnungsfrage
→ zugleich ökologische Grenzen von Neubau und Flächenverbrauch
→ Rekommunalisierung, Neue Wohngemeinnützigkeit und Vergesellschaftungsdebatten.
Dabei wirken die einzelnen Elemente aufeinander zurück.
Steigende Bodenpreise erhöhen Baukosten.
Hohe Immobilienwerte erleichtern Kreditaufnahme.
Privatisierungen schaffen handelbare Bestände.
Steigende Mieten erhöhen wiederum Unternehmenswerte.
Öffentliche Infrastruktur erhöht private Bodenwerte.
Und politische Gegenbewegungen können diese Prozesse erneut verändern.
19. Wie konnte es dazu kommen?
Die Ausgangsfrage lässt sich damit genauer beantworten.
Die heutige Situation entstand nicht durch eine politische Fehlentscheidung.
Sie ist Ergebnis eines historischen Prozesses, in dem sich mehrere Entwicklungen miteinander verbunden haben:
- die kapitalistische Organisation von Boden und Wohnen als Privateigentum;
- die zeitweise starke sozialstaatliche und gemeinwirtschaftliche Begrenzung dieser Verwertungslogik;
- deren schrittweise Lockerung;
- die Abschaffung gemeinnütziger institutioneller Bindungen;
- die Privatisierung öffentlicher Bestände;
- die Integration großer Wohnungsbestände in Finanzmärkte;
- die politische Förderung individuellen Wohneigentums und suburbaner Siedlungsformen;
- sowie eine Stadt- und Verkehrsentwicklung, deren ökologische Folgekosten lange externalisiert wurden.
Die zentrale historische Erkenntnis lautet deshalb:
Die heutige Wohnungsfrage ist nicht einfach entstanden. Sie wurde gesellschaftlich produziert.
Was gesellschaftlich produziert wurde, kann aber auch gesellschaftlich verändert werden.
Die Geschichte zeigt keine natürliche Entwicklung vom öffentlichen zum privaten Wohnungsmarkt. Sie zeigt vielmehr ein immer wieder neu bestimmtes Verhältnis zwischen Markt, Staat und Gesellschaft, Privateigentum und Gemeineigentum, Kapitalverwertung und Gebrauchswertorientierung.
Damit erhält auch die aktuelle Berliner Vergesellschaftungsdebatte ihren historischen Ort.
Sie erscheint nicht als plötzlich auftretender radikaler Angriff auf eine seit jeher bestehende natürliche Eigentumsordnung. Sie ist eine neue Phase eines seit dem 19. Jahrhundert geführten gesellschaftlichen Konflikts darüber, ob Boden und Wohnen vorwiegend Waren und Kapitalanlagen oder gesellschaftlich zu sichernde Lebensgrundlagen sein sollen.
Gerade deshalb schließt sich der Kreis zum Ausgangspunkt des Hauptbeitrags: Systemisches Denken über Wohnen muss nicht nur gegenwärtige Wechselwirkungen zwischen Eigentum, Mieten, Architektur, Stadt und Land, Verkehr, Naturflächen und Klima erfassen. Es muss ebenso deren historische Entstehung analysieren.
Erst dann wird sichtbar, dass auch der gegenwärtige Zustand nur eine historisch bestimmte – und damit grundsätzlich veränderbare – Form gesellschaftlicher Organisation des Wohnens ist.
Literatur
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Lefebvre, Henri (2016): Das Recht auf Stadt. Hamburg: Edition Nautilus [französische Originalausgabe 1968].
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Bechmann, Denis (2024): Die Wohnungsfrage in der DDR. Landeszentrale für politische Bildung Thüringen. Informationen der Bundesstiftung Aufarbeitung
Internetquellen
Bundeszentrale für politische Bildung: Wohnungspolitik seit 1945. Enthält insbesondere Daten zur Wohnungsnot nach 1945, zum Sozialen Wohnungsbau und zur späteren Vermarktlichung der Wohnungspolitik. bpb: Wohnungspolitik seit 1945
Bundeszentrale für politische Bildung: Wohnen – Lange Wege der Deutschen Einheit. Vergleichende Darstellung der Wohnungspolitik in Bundesrepublik und DDR sowie der Entwicklung nach 1990. bpb: Wohnen in Ost- und Westdeutschland
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: 1945–1960 – Wohnungsnot und Wiederaufbau. BMWSB: Chronik der Bau- und Wohnungspolitik
Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt. Dokumentiert die gesetzliche Aufhebung der Wohnungsgemeinnützigkeit mit Wirkung zum 1. Januar 1990. Gesetz zur Aufhebung der Wohnungsgemeinnützigkeit
Bundeszentrale für politische Bildung: Wohnungspolitik – Handwörterbuch des politischen Systems. Enthält unter anderem Daten zur Zerstörung des Wohnungsbestandes sowie einen Vergleich der bundesdeutschen und der DDR-Wohnungspolitik. bpb: Wohnungspolitik
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur: Die Wohnungsfrage in der DDR. Informationen zur Studie von Denis Bechmann und zu den rund 2,2 Millionen in der DDR geschaffenen Neubauwohnungen. Bundesstiftung Aufarbeitung: Wohnungsfrage in der DDR
Berliner Mieterverein: „Schwarzbuch Privatisierung“. Dokumentiert unter anderem den Verkauf der GSW mit rund 65.000 Wohnungen im Jahr 2004 für 405 Millionen Euro an das Konsortium von Cerberus und Goldman Sachs. Berliner Mieterverein: Schwarzbuch Privatisierung