Staatsstreich in Preußen 1932
Der Ausnahmezustand in Berlin! Die von der Militärbehörde verhafteten und ihres Amtes enthobenen preussischen Polizeiminister Severing, Grzesinsky, Dr. Weiss und Kommandeur Heimannsberg Die Verordnung des Reichspräsidenten von Hindenburg über den Ausnahmezustand an den Litfassäulen in den Strassen Berlins.
Am 20. Juli 1932 vollzog die Reichsregierung unter Reichskanzler Franz von Papen einen Staatsstreich in Preußen, dem größten Bundesland des Deutschen Reiches. Mit Berufung auf Artikel 48 der Weimarer Verfassung erklärte Papen die geschäftsführende Regierung Preußens für abgesetzt und setzte sich selbst als Reichskommissar ein (vgl. Wikipedia, 12.01.2023). Über Berlin und Brandenburg wurde der Belagerungszustand verhängt, wodurch die vollziehende Gewalt auf den Berliner Wehrkreiskommandanten General von Rundstedt überging, der nun die Kontrolle über die Polizeitruppen erhielt. Die bisherigen Leiter der Berliner Polizei wurden abgesetzt und in Haft genommen.
Die SPD-geführte preußische Regierung war über den bevorstehenden Staatsstreich informiert. Am 16. Juli 1932 diskutierte Innenminister Carl Severing mit dem SPD-Parteivorstand die drohende Einsetzung eines Reichskommissars:
„In dieser Besprechung habe ich dem Parteivorstand dargelegt, dass die Indizien sich mehrten, die auf die Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen noch vor den Wahlen (am 31.7.) hindeuteten. (…) Trotz aller Zersetzungsversuche sei die Berliner Polizei in ihrer Mehrheit der republikanischen Regierung treu ergeben. Im Hinblick auf die Gefechtsstärke der Reichswehr und der Polizei sei der Einsatz der Polizei aber nur dann zu vertreten, wenn man ihn auf eine Demonstration von kurzer Dauer beschränken würde. (…) Die Besprechung kam einmütig zu dem Ergebnis, bei allem, was kommen möge, die Rechtsgrundlage der Verfassung nicht zu verlassen.“
(Severing, Mein Lebensweg, Bd. II, Köln 1950, S. 347)
Die SPD selbst und ihre Organisationen wie die „Eiserne Front“ waren formal bereit, auf einen möglichen Generalstreik zu reagieren. Der „Vorwärts“ schrieb am 17. Juli:
„Wenn sich jemand in Deutschland einbilden sollte, daß die Organisationen der Eisernen Front eine Aufhebung der republikanischen Verfassung des Deutschen Reiches dulden würden, dann befände sich dieser Jemand in einem verhängnisvollen Irrtum. (…) Wir lassen diese letzte, entscheidende Waffe des Proletariats nicht durch Pfuscher abstumpfen. Ob und wann sie einzusetzen ist, darüber entscheiden allein die verantwortlichen Organisationen. Sie werden, wenn es um die Lebens- und Grundrechte der Arbeiterklasse geht, ohne zu zaudern mit der vollen Wucht der Organisationen zuschlagen.“
(Vorwärts, Berlin, 17.7.1932, Morgenausgabe)
Dennoch verzichtete die SPD-Führung auf eine konkrete Mobilisierung. Am Morgen des 20. Juli wurden Severing und die übrigen preußischen Minister zum Reichskanzler gerufen und über ihre Absetzung informiert. Zwar legte die preußische Regierung Verfassungsklage ein, ergriff aber keine Maßnahmen zur Bewaffnung der Arbeiter. Wilhelm Abegg berichtet:
„Severing empfing am Vormittag des genannten Tages … Dr. Bracht, der sich dem damaligen Reichskanzler von Papen zur Verfügung gestellt hatte; beide verhandelten unter vier Augen allein. Danach hat mir Severing erzählt: Er habe sich auf das Verlangen zur Räumung seines Postens dahin geäußert, daß er nur der Gewalt weichen würde; Bracht habe erwidert: Die könne er aufbringen; worauf vereinbart worden sei, daß die Entsetzung des preußischen Innenministers … erst am Abend in der Dunkelstunde vor sich sehen solle. Bracht ist dann … mit dem von Papen zum Polizeipräsidenten von Berlin bestimmten Polizeipräsidenten Dr. Melcher … und dem zum neuen Kommandeur der Berliner Schutzpolizei designierten Polizeioberst Poten im Innenministerium erschienen. Daraufhin hat Severing nicht nur das Zimmer, sondern auch das Amt aufgegeben.“
(Deutsche Rundschau, Berlin 1947, H. 8, S. 137)
Severing weist darauf hin, dass von den etwa 85.000 bis 90.000 Polizeibeamten Preußens nur rund 30.000 kaserniert und kampfbereit waren, eine Zahl, die einen erfolgreichen Widerstand gegen die Reichswehr unmöglich machte (Severing, a. a. O., S. 354). Am 21. Juli erschien der „Vorwärts“ erneut, diesmal mit der Parole „Kein Generalstreik“:
„Der Kampf um die Wiederherstellung geordneter Rechtszustände in der deutschen Republik ist zunächst mit aller Kraft als Wahlkampf zu führen. Es liegt beim deutschen Volke, durch seinen Machtspruch am 31. Juli dem gegenwärtigen Zustand ein Ende zu bereiten … Jetzt vor allem mit konzentrierter Kraft für den Sieg der Sozialdemokratie am 31. Juli!“
(Vorwärts, Berlin, 21.7.1932)
Die Putschisten hatten gespannt beobachtet, wie die Arbeiterschaft reagieren würde. Zeitgenössische Medien wie die „Berliner Börsenzeitung“ berichteten am 21. Juli: „Die Hauptsorge war, ob die Gewerkschaften und Sozialdemokraten den Generalstreik proklamieren würden oder nicht.“ Hugenbergs „Berliner Lokal-Anzeiger“ kommentierte: „Daß die Sozialdemokratie ihre Leute bremst und auf den Wahltag vertröstet, ist erfreulich.“
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Chronologie des Putsches |
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16.07.1932 |
Besprechung Severings mit dem SPD-Parteivorstand ; die Putschpläne sind bekannt. Die SPD entschließt sich zum „legalen Widerstand“. |
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17.07.1932 |
Der „Vorwärts“ gibt vor, im Falle eines Putsches werde die SPD zum Generalstreik aufrufen |
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20.07.1932 10:00 Uhr Tagsüber
19:30 Uhr Nach 19:30 Uhr |
Die Preußen-Regierung wird abgesetzt. Severing bleibt im Ministerium und vereinbart mit seinem Nachfolger, er werde seinen Platz räumen, wenn die Massen sich verlaufen haben. Severing „weicht der Gewalt“. Der Ausnahmezustand wird in Kraft gesetzt. Die Unterdrückung der kampfbereiten Arbeiter beginnt. |
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21.07.1932 |
,,Vorwärts“-Parole: |