Neuaufbau der Polizei
Bedeutsam, aber auch problematisch für die weitere politische Entwicklung, war die Reorganisation des Polizeiwesens, war doch die Polizei im nationalsozialistischen Staat Bestandteil des Terrorsystems. Deshalb mußte der größte Teil der Beamten auch aus dem Dienst entlassen werden. Zunächst wurde lediglich eine Hilfspolizei ohne Uniform und ohne Waffen aufgestellt. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung lag in der Hand der Besatzungstruppen.
Die britische Militärregierung war allerdings daran interessiert, die deutsche Polizei schnell wieder funktionsfähig zu machen. Im September 1945 wurden verbindliche Richtlinien für die Reorganisation der Polizei erlassen. Diese sollte danach ausschließlich eine Vollzugseinrichtung sein. Die Aufgaben der ehemaligen Verwaltungspolizei wurden anderen Behörden übertragen. Es verblieben die Schutz- und Kriminalpolizeilichen Aufgaben, und da gab es viel zu tun: Verbrechensbekämpfung und -vorbeugung, Schwarzmarktkontrollen (Razzien), Vollzugsdienste für deutsche und britische Behörden (beispielsweise bei Zwangseinweisungen), Verkehrskontrollen etc.
Der Neuaufbau litt allerdings erheblich unter einem großen Personalmangel. Und die wenigen zur Verfügung stehenden Beamten waren zudem häufig nur unzureichend ausgebildet oder im Polizeidienst unerfahren.