Materialien zum Verhältnis von Politik und Ökonomie

„Wer vom Kapitalismus nicht reden will, sollte auch vom Faschismus schweigen“
Max Horkheimer
Ursachen und Bedingungen der faschistische Krisen»lösung«
Politisch dokumentierte sich dieKrise in der Aushöhlung der demokratischen Strukturen des politischen Systems (Präsidialkabinette, Notverordnungen etc.)
Sozial äußerte sich diese im Abbau sozialer Errungenschaften der Arbeiterbewegung und in der großen Not weiter Bevölkerungsteile.
Ökonomisch zeigte sich diese in der offensichtlichen Unmöglichkeit einer ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung erwachsende Krisenüberwindung.
Eine grundsätzliche politische und wirtschaftliche Krisenlösung wurde notwendig, in der die verschiedenen sozialen Klassen entsprechend ihrer unterschiedlichen Betroffenheit versuchten, ihre besonderen Interessen so weit wie möglich zu verwirklichen. Gesellschaftliche Strukturprobleme und verschärfte Klassenauseinandersetzungen kennzeichnen so die Jahre 1929 bis 1933. Die faschistische Krisenlösung setzte diese Entwicklungsphase einen End – und Wendepunkt.
Die besonderen und allgemeinen ökonomischen Strukturprobleme – Grundlage der Systemkrise – sollen im Folgenden kurz dargestellt werden.
Materialien zum Verhältnis von Politik und Ökonomie
Der Charakter der Krise 1929 bis 1933: eine Systemkrise
- Merkmale der System- und Gesellschaftskrise
- Zum Verlauf der Wirtschaftskrise
- Modell zum wirtschaftlichen Krisenzyklus
- Bedingungen der Wirtschaftskrise in Deutschland
Zur wirtschaftlichen Interessenlage der verschiedenen Klassen
- Zur Interessenlage der (Groß-)Industrie
- Zur Interessenlage der (groß)agrarischen Produzenten
- Zur Interessenlage der Mittelklasse
- Zur Interessenlage der organiserten Arbeiterklasse
Politik und Ökonomie in der Endphase der Weimarer Republik
- Politik und Ökonomie in der Phase der Regierung Brüning
- Politik und Ökonomie in der Phase der Regierung v. Papen
- Wirtschaftspolitik der Regierung
- Das Verhältnis der Klassen zueinander
Der kapitalistische Staat und die Interessen der unterdrückten Klassen
Diese erste Eigenschaft des kapitalistischen Staats hängt mit der spezifischen Autonomie des politischen Kampfs gegenüber dem ökonomischen Kampf, der politischen Macht gegenüber der ökonomischen Macht und der ökonomischen Klasseninteressen gegenüber den politischen Klasseninteressen in den kapitalistischen Gesellschaftsformationen zusammen.
Der kapitalistische Staat mit hegemonialer Führung durch eine Klasse vertritt unmittelbar nicht die ökonomischen Interessen der herrschenden Klassen, sondern ihre politischen Interessen. Als Organisationsfaktor ihres politischen Kampfes ist er das politische Machtzentrum der herrschenden Klassen. Gramsci drückte das sehr gut aus, als er feststellte:
»(. . .) Das Staatsleben ist aufzufassen als ein ständiges sich Bilden und Überwinden von unstabilen Gleichgewichtszuständen (. . .) zwischen den Interessen der Hauptklasse und den Interessen der untergeordneten Klassen. Überwiegen die Interessen der herrschenden Klassen, so doch nur bis zu einem gewissen Punkt, ohne den Grad des grob ökonomisch korporativen Interesses zu erreichen.«3
In diesem Sinne schließt der kapitalistische Staat schon in seinen Strukturen einen gewissen Spielraum ein, der innerhalb der Grenzen des Systems die Berücksichtigung der ökonomischen Interessen bestimmter unterdrückter Klassen in begrenztem Umfang gewährleistet. Dies ist ein Teil seiner Funktion, soweit diese Gewährleistung nicht in Widerspruch gerät zur hegemonialen Klassenherrschaft der herrschenden Klassen, d. h. zur politischen Einsetzung
dieser Klassen als Repräsentanten des Allgemeininteresses des Volks gegenüber diesem Staat. Zwar setzt der Begriff des kapitalistischen Staats eine spezifische Funktion der politischen Ideologie voraus, eine Herrschaftsform, die sich auf einen »Konsens« gründet, zu dem die unterdrückten Klassen auf besondere Weise organisiert und angeleitet werden, doch beschränkt sich die Eigenart des kapitalistischen Staats, von dem hier die Rede ist, nicht auf die bloße ideologische Konditionierung. Die Vorstellung eines Allgemeininteresses des „Volkes“, die ideologisch ist, aber den institutionellen Spielraum des kapitalistischen Staats beschreibt, steht für ein reales Faktum: dieser Staat leistet gerade infolge seiner Struktur eine Gewähr für ökonomische Interessen bestimmter unterdrückter Klassen, die sogar den kurzfristigen ökonomischen Interessen der herrschenden Klassen zuwiderlaufen können, mit deren politischen Interessen, ihrer hegemonialen Herrschaft, jedoch durchaus übereinstimmen.
Das führt uns zu einem einfachen Schluß, der jedoch nicht oft genug wiederholt werden kann. Diese Gewährleistung ökonomischer Interessen gewisser unterdrückter Klassen durch den kapitalistischen Staat darf nicht schon an sich als Einschränkung der politischen Macht der herrschenden Klassen betrachtet werden. Zwar wird sie dem Staat durch den politischen und ökonomischen Kampf der unterdrückten Klassen aufgezwungen, doch beweist dies lediglich, daß der Staat kein Werkzeug einer Klasse, sondern der Staat einer in Klassen gespaltenen Gesellschaft ist. Der Klassenkampf innerhalb der kapitalistischen Gesellschaftsformationen bedingt, daß diese Gewährleistung von Interessen gewisser unterdrückter Klassen innerhalb der Grenzen, die der Staat dem Kampf unter hegemonialer Klassenführung setzt, als Möglichkeit vorgegeben ist. Mit dieser Garantie zielt der Staat genau auf die Desorganisierung der unterdrückten Klassen ab; in einer Gesellschaftsformation, in der der Klassenkampf der unterdrückten Klassen möglich ist, ist sie manchmal unerläßliches Mittel zur Aufrechterhaltung der Hegemonie der herrschenden Klassen. In anderen Worten: es läßt sich stets eine Trennlinie je nach der konkreten Lage ziehen, diesseits derselben diese Gewährleistung der ökonomischen Interessen der unterdrückten Klassen durch den kapitalistischen Staat nicht nur das politische Verhältnis der Klassenherrschaft keineswegs unmittelbar in Frage stellt, sondern sogar ein Bestandteil dieses Herrschaftsverhältnisses ist.
Dies ist in der Tat ein besonderes Merkmal des kapitalistischen Staats, das von der spezifischen Autonomie des Überbaus gegenüber der ökonomischen Instanz, der politischen gegenüber der ökonomischen Macht herrührt. (…)
Nicos Poulantzas: Politische Macht und gesellschaftliche Klassen, Frankfurt/M 19752, S. 188/89