Gerechtigkeitskompetenz

Sensibilität für Enteignungserfahrungen, für Recht und Unrecht, für Gleichheit und Ungleichheit

Detlef Endeward (08/2025)

Für Oskar Negt gehört die Gerechtigkeitskompetenz zu den grundlegenden gesellschaftlichen Kompetenzen, die Menschen benötigen, um sich in einer demokratischen Gesellschaft orientieren und handlungsfähig werden zu können. Sie besteht nicht allein in der Kenntnis von Gesetzen, Rechten oder politischen Institutionen, sondern vor allem in der Fähigkeit, Ungerechtigkeit, soziale Ungleichheit und Prozesse der Enteignung wahrzunehmen, zu beurteilen und ihnen entgegenzutreten. Damit richtet sich Negt gegen die in modernen Gesellschaften verbreitete Vorstellung, formale Gleichheit vor dem Gesetz und die Teilnahme am Markt würden bereits tatsächliche Gleichheit gewährleisten. Zwar erscheinen die Menschen als rechtlich freie und gleiche Individuen, tatsächlich bestehen jedoch erhebliche Unterschiede hinsichtlich Macht, Besitz, Bildungschancen und gesellschaftlicher Teilhabe fort. Politische Bildung hat deshalb die Aufgabe, Menschen zu befähigen, hinter diese Gleichheitsillusionen zu blicken und die gesellschaftlichen Bedingungen ihrer eigenen Erfahrungen kritisch zu erkennen.

An diesem Punkt setzt die Interpretation von Christine Zeuner an, die Negts Konzept der Gerechtigkeitskompetenz für eine kritische politische Bildung weiterentwickelt. Für sie ist Gerechtigkeit keine zeitlose oder eindeutig feststehende Größe, sondern das Ergebnis historischer und gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse. Vorstellungen von Gerechtigkeit entstehen in konkreten Macht- und Interessenkonstellationen und sind daher immer umstritten. Politische Bildung darf sich deshalb nicht darauf beschränken, bestehende Normen und Rechtsordnungen zu vermitteln. Sie muss vielmehr die Fähigkeit fördern, eigene Erfahrungen von Recht und Unrecht in größere gesellschaftliche Zusammenhänge einzuordnen, unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen kritisch zu prüfen und daraus begründete politische Urteile zu entwickeln. Ziel ist die Entwicklung von Urteils-, Kritik- und Handlungsfähigkeit.

Im Zentrum von Negts Verständnis steht die Sensibilität für sogenannte Enteignungserfahrungen. Damit sind nicht nur offensichtliche Verletzungen von Rechten gemeint, sondern auch schleichende Prozesse des Verlusts von Selbstbestimmung und Verfügungsmacht über die eigenen Lebensverhältnisse. Dazu gehören der Verlust sozialer Räume durch ökonomische Umbrüche, die Einschränkung politischer Einflussmöglichkeiten, die Entwertung von Erfahrungswissen durch Technisierung oder die zunehmende Abhängigkeit von komplexen Institutionen und Apparaten. Viele Menschen erleben solche Entwicklungen zwar unmittelbar, erkennen sie jedoch nicht als Ausdruck gesellschaftlicher Ungerechtigkeit. Gerechtigkeitskompetenz bedeutet daher, die Wahrnehmungsfähigkeit für Recht und Unrecht zu schärfen und die Fähigkeit zu entwickeln, individuelle Erfahrungen als Teil gesellschaftlicher Prozesse zu verstehen.

Aus einer materialistischen Perspektive gewinnt dieser Gedanke zusätzliche Bedeutung. Ungerechtigkeit erscheint dann nicht in erster Linie als Folge moralischen Fehlverhaltens einzelner Menschen, sondern als Ausdruck gesellschaftlicher Macht-, Eigentums- und Produktionsverhältnisse. Die Frage nach Gerechtigkeit richtet sich nicht allein auf die gerechte Anwendung bestehender Regeln, sondern auf die Bedingungen, unter denen diese Regeln entstehen und wem sie dienen. Negt knüpft hier an die Tradition der marxistischen Gesellschaftsanalyse und der Kritischen Theorie an. Erfahrungen von Benachteiligung, Unsicherheit oder sozialem Ausschluss werden nicht als individuelle Schicksale verstanden, sondern als Ergebnisse gesellschaftlicher Strukturen. Politische Bildung soll daher helfen, den Zusammenhang zwischen persönlichen Erfahrungen und den objektiven Bedingungen der Gesellschaft sichtbar zu machen.

In diesem Sinne bedeutet Gerechtigkeitskompetenz die Fähigkeit, die Kluft zwischen formaler Gleichheit und realer Ungleichheit zu erkennen. Menschen sollen lernen, ihre Alltagserfahrungen mit theoretischem Wissen über gesellschaftliche Zusammenhänge zu verbinden und die Ursachen von Ungerechtigkeit nicht allein in individuellen Entscheidungen, sondern auch in ökonomischen und politischen Strukturen zu suchen. Die Frage nach Gerechtigkeit wird damit zugleich zu einer Frage nach demokratischer Verfügung über die gesellschaftlichen Lebensbedingungen. Wer entscheidet über Arbeit, Bildung, soziale Sicherheit oder die Nutzung natürlicher Ressourcen? Wer profitiert von gesellschaftlichen Entwicklungen und wer trägt ihre Kosten? Gerechtigkeitskompetenz befähigt dazu, solche Fragen zu stellen und die bestehenden Verhältnisse kritisch zu reflektieren.

Christine Zeuner betont deshalb, dass Lernen mehr sein muss als die Aneignung von Wissen. Aufbauend auf Negt und inspiriert von Paulo Freires Konzept einer emanzipatorischen Bildung beschreibt sie politische Bildung als einen Prozess des „Sehens – Urteilens – Handelns“. Ausgangspunkt sind konkrete Erfahrungen von Ungerechtigkeit. Diese werden anschließend mit Hilfe gesellschaftlicher und politischer Theorien analysiert und schließlich in Handlungsmöglichkeiten übersetzt. Ziel ist nicht die Anpassung an bestehende Verhältnisse, sondern die Entwicklung demokratischer Gestaltungsfähigkeit. Menschen sollen lernen, gesellschaftliche Widersprüche zu erkennen, Alternativen zu denken und sich aktiv an demokratischen Veränderungsprozessen zu beteiligen.

Eine wichtige Ergänzung erhält dieses Verständnis durch die Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs. Radbruch zog aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus die Konsequenz, dass Recht nicht allein deshalb Geltung beanspruchen kann, weil es gesetzlich festgeschrieben ist. Seine berühmte Formel lautet: „Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.“ Gesetze, die fundamentale Gerechtigkeitsprinzipien und Menschenrechte bewusst verletzen, verlieren ihren Rechtscharakter. Damit setzt Radbruch der bloßen Legalität einen normativen Maßstab entgegen. Nicht alles, was gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben ist, ist deshalb bereits gerecht.

Gerade hier zeigt sich die Verbindung zwischen Radbruch, Negt und Zeuner. Radbruch formuliert die rechtsphilosophische Einsicht, dass Gerechtigkeit der Maßstab des Rechts bleiben muss. Negt und Zeuner stellen dagegen die bildungstheoretische Frage, wie Menschen überhaupt in die Lage versetzt werden können, Ungerechtigkeit zu erkennen und die Differenz zwischen Recht und Gerechtigkeit wahrzunehmen. Während Radbruch die Grenze markiert, an der Recht zu Unrecht wird, beschreibt Negt die Kompetenz, diese Grenze im gesellschaftlichen Alltag sichtbar zu machen. Aus materialistischer Perspektive erweitert sich diese Frage noch einmal: Nicht nur offenkundig ungerechte Gesetze, sondern auch scheinbar neutrale gesellschaftliche Strukturen können Formen von Herrschaft, Ausschluss und Enteignung hervorbringen.

 

 

Kerngedanken von Oskar Negt

Bewusstsein für Ungleichheit schärfen „Die Menschen müssen lernen, zwischen Recht und Unrecht, zwischen Gleichheit und Ungleichheit zu unterscheiden.“
Die Illusion von Chancengleichheit wird durch Marktmechanismen verstärkt, obwohl reale Ungleichheiten bestehen.

Politische Bildung als Lebenshilfe
„Die Kompetenz, die Aufmerksamkeit für Erfahrungen des Unrechts und der Enteignung zu schärfen, […] ist von großer Bedeutung.“
Politisches Bewusstsein soll nicht nur gewerkschaftliche Kämpfe stärken, sondern die allgemeine Handlungsfähigkeit fördern.

Rechtsbewusstsein und Realität
„Die Fähigkeit, Rechte wahrzunehmen, also das Messen der eigenen Rechte an der Realität, ist ein Problem.“
Viele Enteignungen geschehen unterhalb der Schwelle einklagbarer Rechte – das macht sie schwer erkennbar.

Verlust natürlicher Fähigkeiten
„Ich meine damit die Enteignung der Sinne, des Denkens, aller jener Fähigkeiten, selbst etwas zu tun.“
Technologisierung und Rationalisierung führen zu einer Entfremdung von der eigenen Lebenswelt und zu einer „Primitivierung“ menschlicher Beziehungen.

Gerechtigkeitskompetenz als Bildungsziel „Wenn von Zivilgesellschaft die Rede ist, dann ist diese Gerechtigkeitstugend ein hohes Bildungsziel.“
Die Fähigkeit, Unrecht zu erkennen, muss ebenso grundlegend gelernt werden wie Lesen, Schreiben und Rechnen.


Vgl.: Oskar  Negt: Der politische Mensch. Demokratie als Lebensform. Göttingen 20102
S. 226-229

 

Der erweiterte Gerechtigkeitsbegriff

Negt spricht von „Enteignung“ nicht nur im klassischen Sinne – etwa wenn jemandem Eigentum genommen wird – sondern als strukturelles Phänomen in kapitalistischen Gesellschaften. Hier einige zentrale Aspekte:

Ökonomische Enteignung:
Abhängig Beschäftigte werden systematisch von den Früchten ihrer Arbeit entfremdet. Sie produzieren Werte, haben aber kaum Kontrolle über deren Verwendung oder Verteilung.

Sinnliche und geistige Enteignung:
Durch Technologisierung und Rationalisierung verlieren Menschen laut Negt auch ihre natürlichen Fähigkeiten, ihre Sinne und ihr Denken werden „enteignet“.

Demokratische Enteignung: Gesellschaftlicher Wandel vollzieht sich oft ohne aktive Beteiligung der Betroffenen – ihre Lebenswelt wird umgestaltet, ohne dass sie mitentscheiden können.

Gerechtigkeitskompetenz als Bildungsziel

Negt fordert, dass Bildung nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch die Fähigkeit, Unrecht und Ungleichheit wahrzunehmen. Das bedeutet:

  • Sensibilität für versteckte Ungerechtigkeiten entwickeln

  • Politisches Bewusstsein stärken, um demokratische Selbstbestimmung zu fördern

  • Die Fähigkeit, eigene Rechte im Alltag zu erkennen und zu verteidigen

Negts Ansatz ist also zutiefst emanzipatorisch: Gerechtigkeit entsteht nicht nur durch Gesetze, sondern durch die Fähigkeit der Menschen, ihre Lebensrealität kritisch zu reflektieren und zu gestalten.

  • Aneignung und Kenntnis individueller und kollektiv erkämpfter Rechte
  • Rechtsnormen, die im Rahmen von Demokratisierungsprozessen in der Gesellschaft – Staaten, internationalen Vereinbarungen (Völkerrecht) erworben wurden.
  • Kenntnisse über die Entstehung von Rechtsverhältnissen: Sozialstaatssicherungen, Grundrechte, Menschenrechte. Nicht nur auf die Verfassungen kommt es an, sondern auf die Verfassungswirklichkeit.
  • Entwicklung von Sensoren für Rechtsverletzungen im Interessenszusammenhang
  • Gegensatz von Armut und Reichtum
  • Erkennen von Enteignungen auf dem Hintergrund von modernen technologischen Entwicklungen und Rechtsverhältnissen als Ausdruck von gesellschaftlichen Machtverhältnissen. (Vgl. Studienheft „Technologische Kompetenz“, Erarbeitung von Alternativen – Erweiterung des Arbeitsbegriffs).
  • Das Gleiche gilt für die Verteilungsgerechtigkeit. In den hochentwickelten Staaten gehört dazu die Unterbrechung der Umverteilung von unten nach oben: der Ausbau des Sozialstaates bzw. der sozialstaatlichen Sicherheiten und nicht ihr Abbau.
  • Überwindung des Eurozentrismus und die Entwicklung einer ökologischen Ökonomie im Weltmaßstab, die allein langfristig das Leben auf diesem Planeten sichert.
  • Zusammenhang stiften
  • Entwicklung von Solidar- und Protestfähigkeit zur Überwindung von Diskriminierung, Rassismus, Unterdrückung und Ungleichheit.

    Auszug aus: Politische Partizipation durch gesellschaftliche Kompetenz: Curriculumentwicklung für die politische Grundbildung: Gerechtigkeits-Kompetenz. EUROPÄISCHE KOMMISSION – Generaldirektion Bildung und Kultur: SOCRATES-PROGRAMM – PROJEKTE ZUR LÄNDERÜBERGREIFENDEN ZUSAMMENARBEIT, Grundtvig 1, Flensburg 2005, S. 24

Erste Minute
Befehl ist Befehl, heißt es für den Soldaten. Gesetz ist Gesetz, sagt der Jurist. Während aber für den Soldaten Pflicht und Recht zum Gehorsam aufhören, wenn er weiß, daß der Befehl ein Verbrechen oder ein Vergehen bezweckt, seit vor etwa 100 Jahren die letzten Naturrechtler* unter den Juristen ausgestorben sind, keine solchen Ausnahmen von der Geltung des Gesetzes und vom Gehorsam der Untertanen des Gesetzes. Das Gesetz gilt, weil es Gesetz ist, und es ist Gesetz, wenn es in der Regel der Fälle die Macht hat, sich durchzusetzen.
Diese Auffassung vom Gesetz und seiner Geltung (wir nennen sie die positivistische Lehre) hat den Juristen wie das Volk wehrlos gemacht gegen noch so willkürliche, noch so grausame, noch so verbrecherische Gesetze. Sie setzt letzten Endes das Recht der Macht gleich: nur wo die Macht ist, ist das Recht.

Zweite Minute
Man hat diesen Satz durch einen anderen Satz ergänzen oder ersetzen wollen: Recht ist, was dem Volke nützt.
Das heißt: Willkür, Vertragsbruch, Gesetzwidrigkeit sind, sofern sie nur dem Volke nützen, Recht. Das heißt praktisch: was den Inhaber der Staatsgewalt gemeinnützig dünkt, jeder Einfall und jede Laune des Despoten, Strafe ohne Gesetz und Urteil, gesetzloser Mord an Kranken sind Recht. Das kann heißen: der Eigennutz der Herrschenden wird als Gemeinnutz angesehen. Und so hat die Gleichstellung von Recht und vermeintlichem oder angeblichem Volksnutzen einen Rechtsstaat in einen Unrechtsstaat verwandelt.
Nein, es hat nicht zu heißen: alles, was dem Volke nützt, ist Recht, vielmehr umgekehrt: nur was Recht ist, nützt dem Volke.

Dritte Minute
Recht ist Wille zur Gerechtigkeit. Gerechtigkeit aber heißt: Ohne Ansehen der Person richten, an gleichem Maße alles messen.
Wenn die Ermordung politischer Gegner geehrt, der Mord an Andersrassigen geboten, die gleiche Tat gegen die eigenen Gesinnungsgenossen aber mit den grausamsten, entehrensten Strafen geahndet wird, so ist das weder Gerechtigkeit, noch Recht.
Wenn Gesetze den Willen der Gerechtigkeit bewußt verleugnen, zum Beispiel Menschenrechte Menschen nach Willkür gewähren und versagen, dann fehlt diesen Gesetzen die Geltung, dann schuldet das Volk ihnen keinen Gehorsam, dann müssen auch die Juristen den Mut finden, ihnen den Rechtscharakter abzusprechen.

Vierte Minute
Gewiß, neben der Gerechtigkeit ist auch der Gemeinnutz ein Ziel des Rechts. Gewiß, auch das Gesetz als solches, sogar das schlechte Gesetz, hat noch immer einen Wert – den Wert, das Recht Zweiflern gegenüber sicher zu stellen. Gewiß, menschliche Unvollkommenheit laßt im Gesetz nicht immer alle drei Werte des Rechts: Gemeinnutz, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit, sich harmonisch vereinigen, und es bleibt dann nur übrig, abzuwägen, ob dem schlechten, dem schädlichen oder ungerechten Gesetze um der Rechtssicherheit willen dennoch Geltung zuzusprechen, oder um seiner Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit willen die Geltung zu versagen sei. Das aber muß sich dem Bewußtsein des Volkes und der Juristen tief einprägen: Es kann Gesetze mit einem solchen Maß von Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit geben, daß ihnen die Geltung, ja der Rechtscharakter abgesprochen werden muß.

Fünfte Minute
Es gibt also Rechtsgrundsätze, die stärker sind als jede rechtliche Satzung, so daß ein Gesetz, das ihnen widerspricht, der Geltung bar ist. Man nennt diese Grundsätze das Naturrecht oder das Vernunftrecht. Gewiß sind sie im einzelnen von manchem Zweifel umgeben, aber die Arbeit der Jahrhunderte hat doch einen festen Bestand herausgearbeitet, und in den sogenannten Erklärungen der Menschen- und Bürgerrechte mit so weitreichender Übereinstimmung gesammelt, daß in Hinsicht auf manche von ihnen nur noch gewollte Skepsis den Zweifel aufrechterhalten kann.
In der Sprache des Glaubens aber sind die gleichen Gedanken in zwei Bibelworten niedergelegt. Es steht einerseits geschrieben: Ihr sollt gehorsam sein der Obrigkeit, die Gewalt über Euch hat. Geschrieben steht aber andererseits: Ihr sollt Gott mehr gehorchen als den Menschen – und das ist nicht etwa nur ein frommer Wunsch, sondern ein geltender Rechtssatz. Die Spannung aber zwischen diesen beiden Worten kann man nicht durch ein drittes lösen, etwa durch den Spruch: Gebet dem Kaiser was des Kaisers und Gott was Gottes ist – denn auch dieses Wort läßt die Grenzen im Zweifel. Vielmehr: es überläßt die Lösung der Stimme Gottes, welche nur angesichts des besonderen Falles im Gewissen des einzelnen zu ihm spricht.


Gustav Radbruch erschienen als Merkblatt für Studenten 1945, sowie in: Rhein-Neckar-Zeitung (Heidelberg) vom 12. September 1945 und in ders., Rechtsphilosophie, 8. Aufl., hrsgg. von Erik Wolf und Hans-Peter Schneider, Stuttgart 1973, S. 327 ff sowie Arthur Kaufmann (Hrsg.), Gesamtausgabe Radbruch, Heidelberg 1990, Band 3, S. 78 – 82


*Unter Naturrecht ist das Recht zu verstehen, das sich aus der menschlichen Natur ableitet und das aus der menschlichen Vernunft erkennbar ist. Es ist daher für alle Zeiten gültig

Bildungsarbeit, die bemüht ist, in die Lebenswelt der Menschen einzudringen, zielt in erster Linie auf eine Bewusstseinserweiterung, die das Spannungsverhältnis zwischen der Vermittlung objektiver Informationen und der Aufarbeitung subjektiver Erfahrungen durchhält.

Die Menschen müssen lernen, zwischen Recht und Unrecht, zwischen Gleichheit und Ungleichheit zu unterscheiden. Wir leben in einer Gesellschaft, in der es so aussieht, als bestünde Chancengleichheit, als hätten wir die Gerechtigkeitsideale bei den Ausgangsbedingungen für erfüllte Lebensperspektiven verwirklicht. Das Marktgeschehen mit dem Tausch von Äquivalenten dringt in unsere Gehirne und bekräftigt solche Gleichheitsillusionen. Es ist aber eine grandiose Täuschung, wir haben – selbst in Europa, vor allem aber weltweit – ein enormes Gefälle, reiche und arme Länder. Das ist offen sichtbar. Die Wahrnehmung zu schärfen für die unsichtbaren Ungleichheiten und für die versteckten Ungerechtigkeiten, das gehört seit der antiken Polis zum Grundbestand der politischen Bildung und zur Basisausstattung des öffentlich tätigen Menschen.

Die Kenntnis der Rechte, die es unter Lohnarbeitsbedingungen stehenden, das heißt abhängigen Menschen ermöglicht, in Solidaraktionen um deren Verwirklichung zu kämpfen, ist als ein Ziel emanzipatorischer Bildungsarbeit unumstritten. In dem Maße jedoch, wie die Menschen von den selbst produzierten Produkten als bloße Anhängsel mitgeschleift werden, ist es eine Frage der Lebenserhaltung, auch die Enteignungserfahrungen zum Gegenstand des Lernens zu machen. Die Kompetenz, die Aufmerksamkeit für Erfahrungen des Unrechts und der Enteignung zu schärfen, dafür ein politisches Bewußtsein zu entwickeln, ist von großer Bedeutung. Dieses Bewusstsein in politisches Handeln umzusetzen, ist maßgeblich nicht nur für gewerkschaftliche Kämpfe, sondern überhaupt für die Handlungsorientierung der Menschen.

Es ist ja nicht so, dass das Wissen der Menschen um ihre Rechte abgenommen hätte, ganz im Gegenteil! Aber die Fähigkeit, Rechte wahrzunehmen, also das Messen der eigenen Rechte an der Realität, ist ein Problem, mit dem wir es künftig mehr zu tun haben werden als bisher. Denn die Enteignungen, von denen ich sprach, liegen häufig unterhallt der Ebene einklagbarer und sichtbar verletzter Rechte.

Vielen Menschen ist in einer Zeit, da wachsenden Existenz- und Zukunftsängste ihren Vorstellungshorizont verengt haben, das natürliche Rechtsbewusstsein verloren gegangen, die Sensibilität dafür, welche Rechte sie besitzen, was verteidigungswürdig ist und wofür man sich einsetzen muss, alltäglich und in den kleinsten Angelegenheiten, damit demokratische Verhältnisse nicht in autoritäre umschlagen. Die Erweiterung der Fähigkeit, Rechtsverletzungen wahrzunehmen, ist ebenso wichtig wie die Kenntnis der Rechtsnormen, denn es gibt gesellschaftliche Zustände, in denen die Menschen zwar Kenntnis von gewissen Rechten haben, aber unfähig sind, deren Verletzung in der alltäglichen Situation ihres Lebens auch nur wahrzunehmen.

Wenn ich von einer Kompetenz spreche, welche die Wahrnehmungsfähigkeit für Enteignungen schärft, dann verstehe ich darunter eine sehr weitgehende Folgerung für das Lernen, die sich aus Bedrohungen der menschlichen Existenzweise ergibt. Ich denke, es vollzieht sich heute ein großer Vertreibungsprozess der Menschen aus ihren gewohnten Umgebungen, aus ihrer Lebenswelt, in der sie sich wiedererkennen können. Stadtsanierung hat häufig die Wirkung von Stadtzerstörung; was Menschen als Heimat verstehen konnten, ist ihnen unter dem Vorwand der Rationalisierung weggenommen worden. Der gesellschaftliche Wandel, von dem Soziologen sprechen, hat sich weitgehend ohne aktive Beteiligung der Betroffenen abgespielt und in der Regel gegen ihre Interessen.

Die Verwissenschaftlichung und Technologisierung hat dazu geführt. dass die Menschen auch ihre natürlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit den Dingen und Prozessen verloren haben; ich meine damit die Enteignung der Sinne, des Denkens, aller jener Fähigkeiten, selbst etwas zu tun, die ihnen die komplexe Maschinerie abgenommen hat. Die Apparate des alltäglichen Gebrauchs erlauben nur wenige Eingriffe; der Objektüberhang durch Maschinerie und hochkomplexe Kommunikationssysteme hat beim Durchschnittseuropäer zu einer Kompetenzentwertung geführt, sodass man durchaus von einer Primitivierung der Beziehungen zwischen Mensch und Lebenswelt sprechen kann. Es wird ihm kaum noch etwas zugemutet und zugetraut; handwerkliche Fertigkeiten und intellektuelles Kombinationsvermögen werden jedenfalls nicht herausgefordert. So versiegen schöpferische Kräfte, die dem menschlichen Arbeitsvermögen innewohnen, und das hat selbstverständlich auch politische Folgen, welche langfristig zur Aushöhlung demokratischer Selbstbestimmung führen.

Das wahrzunehmen bezeichne ich als eine Fähigkeit zur Enteignungserfahrung. Es handelt sich hierbei nicht um ein charakterliches Merkmal einzelner Menschen, etwa ihren ausgeprägten Gerechtigkeitssinn oder die Mitleidensfähigkeit für andere Menschen. Wenn ich hier von einer Kompetenz spreche, so meine ich damit vielmehr, dass man solche Wahrnehmungsfähigkeit lernen und üben kann, dass man dafür ein bestimmtes Wissen benötigt und dass dieses Wissen für die Orientierung in der heutigen Welt ebenso wichtig ist wie Lesen, Schreiben und Rechnen.

Ich sage nicht, dass Ungleichheit und Ungerechtigkeit durch den Erwerb der Kompetenz, sie wahrzunehmen, beseitigt werden können. Aber wenn von Zivilgesellschaft die Rede ist, dann ist diese Gerechtigkeitstugend ein hohes Bildungsziel.

Kompetenzen für eine demokratische Gesellschaft

27.11.2017, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU

Welche Kompetenzen brauchen wir für ein demokratisches Miteinander? Oskar Negt und Christine Morgenroth diskutierten an der Uni Graz.

Christine Zeuner: Gesellschaftliche Kompetenzen: Grundlage für politisches Handeln Orientierung und Wissen für die Demokratie erscheint am 31. Oktober 2025 im Wochenschau Verlag

Adolf Brock/Jochen Dressel/Christina Herrmann/Wilfried Wienen/Christine Zeuner: Politische Partizipation durch gesellschaftliche Kompetenz: Curriculumentwicklung für die politische Grundbildung. Gerechtigkeits-Kompetenz, Flensburg 2005

Konzept der Gesellschaftskompetenzen

Gerechtigkeitskompetenz

Sensibilität füe Entwignungserfahrungen

Gerechtigkeitskompetenz bezeichnet die Fähigkeit, individuelle Erfahrungen mit gesellschaftlichen Verhältnissen zu verbinden, die Widersprüche zwischen formaler Gleichheit und realer Ungleichheit zu erkennen, geltendes Recht an normativen Maßstäben der Gerechtigkeit zu messen und daraus demokratische Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Sie verbindet die Sensibilität für Unrecht mit theoretischer Reflexion und politischer Praxis. In diesem Verständnis wird politische Bildung zu einem emanzipatorischen Projekt: Sie soll Menschen befähigen, die gesellschaftlichen Bedingungen ihres Lebens kritisch zu durchschauen, Ungerechtigkeiten wahrzunehmen und an der demokratischen Gestaltung einer gerechteren Gesellschaft mitzuwirken. Gerechtigkeitskompetenz ist damit nicht nur eine politische Fähigkeit unter vielen, sondern eine grundlegende Voraussetzung demokratischer Mündigkeit und gesellschaftlicher Selbstbestimmung.

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