Film im Faschismus

Film im Faschismus – mehr als Propaganda

Zwischen Unterhaltung, künstlerischem Schaffen und kultureller Hegemonie

Redaktion Lernwerkstatt

Die Filmgeschichte des deutschen Faschismus lässt sich nicht auf die Geschichte nationalsozialistischer Propagandafilme reduzieren. Film war zwischen 1933 und 1945 Teil einer umfassenden Alltags- und Massenkultur. Das Kino bot Unterhaltung, Zerstreuung, Stars, Musik, Komik, Melodram und für einige Stunden auch die Möglichkeit, den Zumutungen des Alltags zu entkommen. Gerade darin lag zugleich seine gesellschaftliche und politische Bedeutung: Unterhaltung und Herrschaft standen nicht einfach nebeneinander. Das Kino konnte individuelle Fluchträume eröffnen und gleichzeitig zur emotionalen und kulturellen Integration in die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ beitragen. Die Forschung betont deshalb die Ambivalenz einer Filmkultur, in der Unterhaltung, ideologische Orientierung und politische Mobilisierung ineinandergriffen.[1]

Das gilt besonders für den Spielfilm. Die vergleichsweise wenigen Filme, die nationalsozialistische Ideologie unmittelbar und aggressiv propagierten – etwa Hitlerjunge Quex, Jud Süß, Ohm Krüger oder Kolberg –, dürfen nicht den Blick auf die große Masse der Produktionen verstellen. Komödien, Revue- und Musikfilme, Melodramen, Liebesfilme, Abenteuer- und Historienfilme bestimmten wesentlich stärker den Kinoalltag. Das war keineswegs ein Gegensatz zur nationalsozialistischen Filmpolitik. Joseph Goebbels maß gerade der Unterhaltung eine erhebliche politische Bedeutung zu; während des Krieges wurde Ablenkung ausdrücklich als Mittel der Stabilisierung und „Volksführung“ verstanden.[2]

Damit war jedoch nicht jeder Unterhaltungsfilm einfach „Propaganda“. Eine solche Gleichsetzung würde die Filme ebenso vereinfachen wie ihre Rezeption durch das Publikum. Zuschauerinnen und Zuschauer konnten Filme unterschiedlich wahrnehmen und nutzen; Unterhaltung ließ sich politisch funktionalisieren, ohne deshalb vollständig politisch kontrollierbar zu sein. Kino konnte deshalb zugleich Flucht aus dem Alltag und Bestandteil des gesellschaftlichen Alltags im Faschismus sein. Gerade dieses Spannungsverhältnis macht den Film zu einer wichtigen Quelle für die Geschichte der Jahre 1933 bis 1945.[3]

Auch die Filmschaffenden waren Teil dieses widersprüchlichen Systems von Kulturschaffen und kultureller Hegemonie. Ihre Handlungsspielräume waren allerdings höchst unterschiedlich. Mit Reichskulturkammer und Reichsfilmkammer entstand 1933 ein institutionelles System, das die Berufsausübung von staatlicher Zulassung abhängig machte. Jüdische und politisch missliebige Filmschaffende wurden ausgeschlossen und verfolgt. Mehr als 1.500 in der Filmbranche Tätige verließen nach Angaben der Forschung Deutschland; andere wurden später deportiert und ermordet.[4]

Diejenigen, die blieben, lassen sich nicht unter einer einzigen Kategorie zusammenfassen. Unter ihnen waren überzeugte Nationalsozialisten und aktive Propagandisten ebenso wie Opportunisten, Karrieristen, Angepasste und Menschen, die sich innerhalb der gegebenen Verhältnisse möglichst große professionelle oder künstlerische Freiräume zu erhalten versuchten. Andere konnten zunächst weiterarbeiten, obwohl sie nach den rassistischen Kriterien des Regimes ausgegrenzt wurden, oder gerieten später selbst in Verfolgung. Die konkrete Beteiligung an der Filmproduktion muss deshalb für Personen und Produktionen jeweils untersucht werden. Die Zugehörigkeit zur Filmwirtschaft des „Dritten Reiches“ allein erklärt weder politische Überzeugungen noch das individuelle Maß der Beteiligung am Herrschaftssystem.

Gleichzeitig blieb diese Filmproduktion ästhetisch keineswegs bedeutungslos. Neben propagandistischen Machwerken entstanden bemerkenswerte und teilweise herausragende Filme – und, wie zu allen Zeiten, eine große Menge routinierter Durchschnittsware. Schauspiel, Kamera, Ausstattung, Musik, Schnitt und Regie entwickelten sich weiter; einzelne Produktionen erreichten ein hohes handwerkliches und künstlerisches Niveau. Die ästhetische Qualität eines Films sagt dabei zunächst nichts über seine politische Funktion aus. Gerade die Verbindung von Professionalität, Unterhaltung und ideologischer Einbindung gehört zu den Widersprüchen, die eine Beschäftigung mit dem Film im Faschismus sichtbar machen muss.

Zugleich veränderten sich die Bedingungen, unter denen diese Filme entstanden. Die deutsche Filmwirtschaft wurde politisch kontrolliert, ökonomisch konzentriert und schließlich weitgehend verstaatlicht. Während das Regime zunächst durchaus noch an Exportmöglichkeiten interessiert war, führten politische Abschottung, Krieg und die deutsche Herrschaft über große Teile Europas zunehmend zu einem Filmraum, dessen Konkurrenzbedingungen mit einem offenen internationalen Filmmarkt kaum noch vergleichbar waren.[5] Für Filmschaffende und Publikum bedeutete dies zugleich eine zunehmende Abschottung von wesentlichen Entwicklungen des internationalen Films.

Diese Abschottung hatte eine Vorgeschichte, die bereits 1933 begann: Mit Vertreibung und Emigration verlor der deutsche Film einen erheblichen Teil jener Regisseurinnen und Regisseure, Schauspielerinnen und Schauspieler, Autorinnen und Autoren, Produzenten, Kameraleute und anderen Fachkräfte, die die Filmkultur der Weimarer Republik geprägt hatten. Viele setzten ihre Arbeit in Österreich, Frankreich, Großbritannien, der Tschechoslowakei, der Sowjetunion oder später insbesondere in Hollywood fort. Die Geschichte des deutschen Films nach 1933 ist deshalb immer auch eine Geschichte dessen, was aus Deutschland vertrieben wurde.[6]

Eine Geschichte des Films im Faschismus muss daher mehrere Ebenen gleichzeitig betrachten: Filme und Filmschaffende, Produktionsbedingungen und Institutionen, Unterhaltung und Propaganda, Verfolgung und Anpassung, künstlerische Kontinuitäten und Verluste sowie schließlich das Publikum und seinen Kinoalltag. Erst in diesem Zusammenhang wird verständlich, wie eine Filmkultur funktionieren konnte, die Menschen für einige Stunden aus ihrem Alltag entführte und zugleich Bestandteil einer Gesellschaft war, die auf Ausgrenzung, Verfolgung, Krieg und Terror beruhte.


Anmerkungen und Belege

[1] Unterhaltung, Ideologie und Integration. Filmportal weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gleichsetzung des NS-Kinos mit seinen bekannten Propagandafilmen irreführend ist. Die Filmkultur verband Unterhaltung und politische beziehungsweise ideologische Vermittlung in unterschiedlichen Gewichtungen.
Filmportal: Unterhaltung und Ideologie im NS-Film
Bundeszentrale für politische Bildung: Film im NS-Staat

[2] Unterhaltung als Bestandteil der Herrschaft. Goebbels betonte früh die Bedeutung des Unterhaltungsfilms; während des Krieges wurde Unterhaltung noch stärker als Instrument der „Volksführung“ verstanden.
bpb: Kriegsideologie, Propaganda und Massenkultur

[3] Flucht und Integration. Birthe Kundrus hebt die Ambivalenz der Unterhaltungsmedien hervor: Film konnte als individuelle Gegenwelt und Flucht vor Krieg und Regimeanforderungen genutzt werden; die politische Aneignung durch das Regime bedeutete nicht, dass auch die Rezeption vollständig steuerbar gewesen wäre. Der Beitrag der bpb referiert diese Perspektive ausführlich.

[4] Ausschluss, Verfolgung und Emigration. Mitgliedschaft in der Reichsfilmkammer wurde Voraussetzung beruflicher Tätigkeit; jüdische und politisch unerwünschte Filmschaffende wurden ausgeschlossen. Filmportal nennt unter Bezug auf Eric Rentschler mehr als 1.500 Filmschaffende, die Deutschland verließen, und verweist zugleich auf Filmschaffende wie Kurt Gerron, Eugen Burg, Paul Morgan und Otto Wallburg, die vom NS-Regime ermordet wurden.

[5] Kontrolle und Konzentration der Filmwirtschaft. Die Filmwirtschaft wurde schrittweise institutionell, finanziell und personell kontrolliert und zunehmend monopolisiert. Diese Entwicklung darf allerdings nicht als bereits 1933 abgeschlossener Prozess verstanden werden; sie vollzog sich in mehreren Etappen.
bpb: Ausbau des Führerstaates – Propaganda durch den Film

[6] Der Film im Exil als Teil dieser Geschichte. Die Vertreibung bedeutender Filmschaffender veränderte nicht nur die Filmproduktion innerhalb Deutschlands. Sie verlagerte einen Teil der zuvor deutschen beziehungsweise deutschsprachigen Filmkultur ins internationale Exil. Deshalb sollte die Geschichte des Exilfilms nicht lediglich als Nebenkapitel behandelt werden, sondern als Gegen- und Verlustgeschichte des Films im Faschismus.


Weiterführende Literatur:

Francis Courtade, Pierre Cadars: Geschichte des Films im Dritten Reich. Heyne, München 1977

Sabine Hake: Popular Cinema of the Third Reich, Austin 2001;

Wolfgang Jacobsen (Hrsg.): Geschichte des deutschen Films. Metzler, Stuttgart 2004

Wolfgang Jacobsen: Der Film im Nationalsozialismus. edition text+kritik, München 2021

Birthe Kundrus: „Totale Unterhaltung? Die kulturelle Kriegführung 1939 bis 1945 in Film, Rundfunk und Theater“, in: Jörg Echternkamp (Hg.): Die deutsche Kriegsgesellschaft 1939–1945, Bd. 2, München 2005, S. 93–157.

Hans Helmut Prinzler: Chronik des deutschen Films 1895–1994. Metzler, Stuttgart und Weimar 1995,

Eric Rentschler: The Ministry of Illusion. Nazi Cinema and Its Afterlife, Cambridge/Mass. 1996;

Jerzy Toeplitz: Geschichte des Films. (2 Bände: 1895–1933, 1934–1945). Zweitausendeins, Frankfurt 1983

Karsten Witte: Lachende Erben, toller Tag. Filmkomödie im Dritten Reich, Berlin 1995;

 

Als neuere Ergänzung bietet sich Rainer Rothers 2026 vorgestellte Untersuchung zu den unterschiedlichen Formen nationalsozialistischer Filmpropaganda an.

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