Konfliktfeld Staat: Repression, Integration, Regulation
Vorläufige Textskizze (05/2026)
Der Staat reagiert auf diese neue Klassenformation nicht einheitlich, sondern in einer Spannung von Zwang und Integration:
a) Repression (Sozialistengesetz 1878–1890)
Unter Bismarck wird die sozialistische Arbeiterbewegung zunächst als staatsgefährdend behandelt. Das Sozialistengesetz verbietet Organisationen, Presse und Versammlungen der Sozialdemokratie, ohne jedoch die zugrunde liegende Klassenbildung aufheben zu können. Im Gegenteil: Die Repression trägt teilweise zur Stabilisierung und Disziplinierung der Bewegung bei.
b) Integration (Sozialgesetzgebung)
Parallel dazu entsteht erstmals ein systematisches System staatlicher Sozialpolitik:
- Krankenversicherung (1883)
- Unfallversicherung (1884)
- Alters- und Invalidenversicherung (1889)
Diese Politik ist nicht primär wohlfahrtsstaatlich motiviert, sondern politisch-strategisch: Sie zielt auf die „Einbindung“ der Arbeiterklasse in das bestehende System und die Abschwächung sozialistischer Mobilisierung.