Die Entnazifizierung

Anspruch und Wirklichkeit

Detlef Endeward (10/2021/aktualisiert: 01/2026)

Die Entnazifizierung war eines der zentralen politischen und gesellschaftlichen Projekte der alliierten Siegermächte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Sie sollte Deutschland dauerhaft vom Nationalsozialismus und Militarismus befreien und zugleich die Voraussetzungen für einen demokratischen Neuanfang schaffen. Trotz dieses ambitionierten Anspruchs verlief der Prozess widersprüchlich und blieb in vieler Hinsicht unvollständig. Der folgende Beitrag untersucht Ziele, Umsetzung und gesellschaftliche Folgen der Entnazifizierung mit besonderem Blick auf die britische Besatzungszone und ordnet diese historisch wie historiographisch ein.

Ziele und Aufgaben der Entnazifizierung

Nach übereinstimmender Auffassung aller Siegermächte sollte die Entnazifizierung drei zentrale Aufgaben erfüllen:

  1. die vollständige Auflösung aller nationalsozialistischen Organisationen,
  2. die Ausschaltung nationalsozialistischer Elemente aus dem deutschen Rechts- und Verwaltungssystem,
  3. die Säuberung aller gesellschaftlichen Bereiche von nationalsozialistischen Einflüssen, insbesondere in personeller Hinsicht.

Während die erste Aufgabe – das formale Verbot und die Auflösung der NS-Organisationen – relativ rasch und weitgehend erfolgreich umgesetzt werden konnte, erwiesen sich die beiden anderen Ziele als wesentlich problematischer. Vor allem die personelle und gesellschaftliche „Säuberung“ stellte den politisch und gesellschaftlich bedeutsamsten Aspekt der Entnazifizierung dar.

Wahrnehmung und politische Kontroversen in Deutschland

In der deutschen Nachkriegsgesellschaft wurde die Notwendigkeit der Beseitigung nationalsozialistischer Einflüsse zunächst weitgehend anerkannt. Allerdings existierten von Beginn an erhebliche Differenzen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung. Linke Parteien und Gewerkschaften betrachteten die Entnazifizierung als grundlegenden Schritt zur Zerschlagung der gesellschaftlichen und ökonomischen Voraussetzungen des Nationalsozialismus. Konservative und bürgerliche Gruppen hingegen plädierten für eine möglichst begrenzte Maßnahme, die sich auf die Bestrafung individueller Schuldiger beschränken und bestehende gesellschaftliche Strukturen weitgehend unangetastet lassen sollte.

Diese Gegensätze prägten die spätere Umsetzung maßgeblich und trugen zur politischen Instrumentalisierung der Entnazifizierung bei.

Durchführung durch die Besatzungsmächte

Grundsätzlich lag die Verantwortung für die Entnazifizierung zunächst ausschließlich bei den alliierten Besatzungsmächten. In der britischen Zone begannen unmittelbar nach der Übernahme der lokalen Regierungsgewalt erste personelle Säuberungen in Verwaltungen und öffentlichen Institutionen. Diese erfolgten jedoch ohne einheitliche Richtlinien, was zu erheblichen regionalen Unterschieden führte. Trotz dieser Uneinheitlichkeit wurden zahlreiche Amtsträger zunächst aus ihren Positionen entfernt.

Eine verbindliche rechtliche Grundlage entstand erst mit der Kontrollratsdirektive Nr. 24 und der Verordnung vom 12. Januar 1946. Diese sah ein einheitliches Kategoriensystem vor, das von „Hauptschuldigen“ (Kategorie I) über „Belastete“, „Minderbelastete“ und „Mitläufer“ bis hin zu „Entlasteten“ (Kategorie V) reichte. Deutsche Entnazifizierungsstellen hatten zunächst lediglich Ermittlungs- und Gutachterfunktionen sowie ein Vorschlagsrecht.

Übergang in deutsche Verantwortung und Probleme der Praxis

Im Verlauf des Jahres 1947 übergaben die Besatzungsmächte die Verantwortung schrittweise an deutsche Behörden; in der britischen Zone erfolgte dies zum 1. Oktober 1947. Die neu gebildeten deutschen Regierungen erhielten nun die Befugnis, eigene Gesetze zur Fortführung der Entnazifizierung zu erlassen.

Die praktische Umsetzung war jedoch von erheblichen Schwierigkeiten geprägt. Millionen von Deutschen mussten umfangreiche Fragebögen ausfüllen, während der Kreis der zu überprüfenden Personen stetig erweitert wurde. Die stark bürokratisierten, justizähnlichen Verfahren überforderten die Spruchkammern. Hinzu kamen vielfach problematische Leumundszeugnisse, die dazu führten, dass viele Belastete als bloße „Mitläufer“ eingestuft wurden. Berger und Müller sprechen in diesem Zusammenhang von „nicht zu übersehenden Ungerechtigkeiten“ und verweisen darauf, dass sich mit der Zuspitzung des Ost-West-Konflikts die Entnazifizierung zunehmend im administrativen Alltag verlor (Berger/Müller, S. 115).

Zahlreiche zuvor entlassene Beamte und Angestellte erlangten ihre früheren Positionen im Rahmen von Widerspruchs- und Revisionsverfahren zurück. Damit verlor der Prozess zunehmend an Glaubwürdigkeit und Durchsetzungskraft.

Gesellschaftliche und politische Folgen

In der historischen Forschung wird vielfach betont, dass die Entnazifizierung eine umfassende gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus eher behindert als gefördert habe. Lehmann argumentiert, der Prozess habe eine kritische Aufarbeitung simuliert, diese jedoch durch Überdehnung und Bürokratisierung faktisch verhindert. Stattdessen sei eine breite Welle der Verbitterung entstanden, die vor allem jene traf, die über geringe soziale und politische Ressourcen verfügten.

Die langfristigen Konsequenzen waren erheblich: Bereits wenige Jahre nach Kriegsende konnten zahlreiche ehemalige NSDAP-Mitglieder oder Sympathisanten des Regimes wieder einflussreiche Positionen in Politik, Verwaltung, Justiz und Wirtschaft einnehmen. Die Entnazifizierung verlor rasch an öffentlicher Legitimation, und die Bereitschaft zu einer nachhaltigen politischen und gesellschaftlichen „Bewältigung der Vergangenheit“ nahm deutlich ab.

Fazit

„So hat die Entnazifizierung eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Faschismus und seinen Ursachen (…) eher verhindert als gefördert; und zwar gerade dadurch, dass sie diesen Vorgang simulierte. Obwohl die Öffentlichkeit über Jahre damit beschäftigt und Millionen von Bürgern dem Prozess unterworfen waren, hat das Verfahren durch Überdehnung und Bürokratisierung nur eine Welle von Verbitterung ausgelöst; vor allem bei den kleinen Leuten, die die Sache auszubaden hatten.“ (Lutz Lehmann)

Die Entnazifizierung wurde von vielen Zeitgenossen als Fehlschlag wahrgenommen – und die Forschung bestätigt diese Einschätzung weitgehend. Die strukturelle Kontinuität in Justiz, Verwaltung, Polizei, Wirtschaft und Wissenschaft prägte die Bundesrepublik über Jahrzehnte.

Berger, Thomas/Müller, Karl-Heinz (Hrsg.): Lebenssituationen 1945–1948. Materialien zum Alltagsleben in den westlichen Besatzungszonen. Hannover 1983.

Frei, Norbert: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit. München 1996.

Niethammer, Lutz: Die Mitläuferfabrik. Die Entnazifizierung am Beispiel Bayerns. Berlin 1982.

Vollnhals, Clemens (Hrsg.): Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945–1949. München 1991.

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