Wer verfügt über Volkswagen?

Ein „Machtkampf“ macht sichtbar, was in normalen Zeiten hinter dem Unternehmen verschwindet

Detlef Endeward (08/2026)*

Ein Machtkampf drohe bei Volkswagen, „wie es ihn noch nie im Konzern gab“, heißt es in einem aktuellen Medienbericht. Das klingt dramatisch, personalisiert aber zugleich einen Konflikt, der sich nicht hinreichend aus den Positionen einzelner Personen erklären lässt.

Da steht Oliver Blume, Vorstandsvorsitzender eines Weltkonzerns. Da stehen Daniela Cavallo und die Arbeitnehmervertretung. Da ist die IG Metall. Da ist der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies, der zugleich über die Beteiligung des Landes an Volkswagen in den Konflikt einbezogen ist. Und irgendwo im Hintergrund erscheinen die Familien Porsche und Piëch.

Man kann daraus eine Geschichte über einen Machtkampf erzählen.

Interessanter ist die Frage, welche Macht hier eigentlich auf welche andere Macht trifft.

Die Eigentümer sitzen nicht nur „im Hintergrund“

Volkswagen gehört nicht „uns“, nicht seinen Beschäftigten und auch nicht seinem Vorstand. Es handelt sich um eine Aktiengesellschaft mit einer ungewöhnlichen Eigentums- und Machtstruktur.

Die Porsche Automobil Holding SE verfügt nach Angaben von Volkswagen über 53,3 Prozent der Stimmrechte. Das Land Niedersachsen hält 20 Prozent, Qatar Holding 17 Prozent; lediglich 9,7 Prozent der Stimmrechte entfallen auf den Streubesitz.

Damit ist zunächst etwas festzuhalten, das in der alltäglichen Rede über „VW“ leicht verschwindet: Die Familien Porsche und Piëch stehen über die Porsche SE nicht einfach als wohlhabende Anteilseigner am Rand des Geschehens. Die Porsche SE besitzt die Mehrheit der Stimmrechte und damit erhebliche Verfügungsmacht über einen Konzern, von dessen Entscheidungen Hunderttausende Beschäftigte, Zulieferbetriebe, Kommunen und ganze Regionen abhängig sind. Selbst Volkswagen beschreibt die Porsche SE aufgrund ihrer Möglichkeiten, an unternehmenspolitischen Entscheidungen mitzuwirken, als ein Unternehmen mit erheblichem Einfluss auf die Volkswagen AG.

Eigentum ist hier deshalb nicht lediglich eine juristische Kategorie. Eigentum begründet Macht.

Und diese Macht ist gesellschaftlich höchst ungleich verteilt.

Wer als Beschäftigter bei Volkswagen arbeitet, ist mit seiner Arbeitskraft, seinem Einkommen und häufig mit seiner gesamten Lebensplanung von Entscheidungen des Unternehmens abhängig. Dennoch besitzt er dadurch noch keine entsprechende Verfügungsmacht über dieses Unternehmen. Wer dagegen über große Aktienpakete verfügt, kann Entscheidungen beeinflussen, obwohl sein persönlicher Lebensunterhalt nicht davon abhängt, ob in Hannover, Emden oder Zwickau weiterhin Automobile gebaut werden.

Schon darin steckt ein gesellschaftlicher Konflikt, der weit über Volkswagen hinausweist.

Die besondere Konstruktion Volkswagen

Nun ist Volkswagen gerade kein gewöhnlicher börsennotierter Konzern. Die Mitbestimmung, das VW-Gesetz und die Beteiligung des Landes Niedersachsen haben eine besondere Machtarchitektur geschaffen.

Das Land verfügt nicht nur über 20 Prozent der Stimmrechte. Es besitzt auch besondere Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat. Zusammen mit der paritätischen Arbeitnehmervertretung entsteht damit ein institutionelles Gegengewicht zur Verfügungsmacht der privaten Kapitaleigentümer.

Genau deshalb ist der gegenwärtige Konflikt so aufschlussreich.

Nach aktuellen Berichten drängt Blume auf eine erheblich weitergehende Restrukturierung. Diskutiert werden zusätzliche Stellenstreichungen, mögliche Werksschließungen und Ausgliederungen. Begründet wird dies mit sinkenden Absätzen insbesondere in China, US-Zöllen, hohen Kosten und verschärftem Wettbewerb. Arbeitnehmervertreter und Niedersachsen haben zentrale Teile dieser Pläne bislang blockiert.

Das sind reale Probleme. Aber aus einem realen Problem folgt noch nicht zwangsläufig eine bestimmte Lösung.

Gerade hier beginnt politische Ökonomie.

 

Wer definiert das Problem?

Wenn ein Werk als „zu teuer“ gilt, erscheint das zunächst wie eine objektive betriebswirtschaftliche Feststellung.

Aber teuer für wen?

Arbeitskosten sind aus Sicht der Unternehmensrechnung Kosten. Für die Beschäftigten sind dieselben Zahlungen Einkommen. Sie finanzieren Wohnungen, Familien, Konsum und soziale Sicherheit. Für Kommunen bedeuten die Beschäftigten Steuereinnahmen und Kaufkraft. Für Zulieferbetriebe sichern sie Nachfrage.

Was in einer Bilanz als zu reduzierende Kostenposition erscheint, bildet aus einer anderen gesellschaftlichen Perspektive die materielle Grundlage menschlicher Existenz.

Deshalb genügt es nicht festzustellen, dass Volkswagen Kosten senken müsse. Zu fragen ist vielmehr:

Wer bestimmt, welche Rendite ein Unternehmen erwirtschaften soll? Wer entscheidet über Investitionen und Modellpolitik? Wer hat die Internationalisierungs- und China-Strategie verantwortet? Wer profitierte von erfolgreichen Jahren? Und wer soll die Kosten tragen, wenn diese Strategie nicht mehr funktioniert?

Der Beschäftigte in Hannover, Emden oder Zwickau hat über zentrale strategische Entscheidungen des Konzerns nicht entschieden. Sein Arbeitsplatz kann dennoch zur Variablen werden, mit der deren Folgen bearbeitet werden.

So verwandelt sich eine Unternehmenskrise in eine Verteilungsfrage.

 

Eine Vision vom Ausgang des VW-Machtkampfes

Am Ende wird das Werk Hannover selbstverständlich nicht geschlossen. Nach schwierigen Verhandlungen entdeckt der Vorstand überraschend doch noch profitable Perspektiven für den Standort – allerdings nur unter der Voraussetzung „moderater Lohnabschlüsse“ in den kommenden Jahren.

Oliver Blume lobt den gefundenen Kompromiss und die Bereitschaft aller Beteiligten, Verantwortung für Volkswagen zu übernehmen. Die IG Metall verkündet, sie habe Arbeitsplätze gerettet. Beide Seiten erklären das Ergebnis zum Erfolg.

Für Emden und Zwickau findet sich ebenfalls eine „zukunftsfähige Lösung“. Die Werke werden an Rüstungskonzerne verkauft, vorzugsweise aus den USA oder Israel. Auch hier lautet die gute Nachricht: Arbeitsplätze gerettet! Niedersachsen und die Bundesregierung begrüßen die Verbindung von industrieller Transformation, Beschäftigungssicherung und neuer deutscher „Kriegstüchtigkeit“.

Sollten die neuen Eigentümer einige Jahre später feststellen, dass sich die Produktion an anderen Standorten kostengünstiger organisieren lässt, und die Werke doch schließen, ist Volkswagen dafür nicht mehr verantwortlich. Schließlich hat VW die Arbeitsplätze gerettet.

Auch der niedersächsische Ministerpräsident kann zufrieden sein. Er hat zwischen Kapital und Arbeit vermittelt, Standorte gesichert und Volkswagen „gerettet“. Dafür wird er wiedergewählt.

Die Familien Porsche und Piëch bleiben Eigentümer eines profitableren Konzerns. Der Vorstand hat die Kosten gesenkt. Die Aktionäre erhalten ihre Rendite. Die IG Metall hat Arbeitsplätze gerettet. Der Ministerpräsident hat Niedersachsen gerettet. Und die Beschäftigten haben gelernt, dass Lohnverzicht ein Beitrag zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze ist.

Alle sind glücklich und zufrieden und leben in vertrauter Eintracht weiter – bis zur nächsten Krise.


Detlef Endeward am 20.08.2026

Die Hauptversammlung als Eigentümerarena

Besonders deutlich werden die Machtverhältnisse dort, wo sich die institutionelle Arena verändert.

Im Aufsichtsrat verfügen Arbeitnehmervertreter und das Land Niedersachsen über erhebliche Möglichkeiten, Entscheidungen zu blockieren. Sollte das Management versuchen, Widerstände über eine außerordentliche Hauptversammlung zu umgehen, sähe das Kräfteverhältnis vollkommen anders aus. Dort besitzen Arbeitnehmer als Arbeitnehmer keine Stimmen. Dort sprechen Eigentumsanteile.

Reuters verweist ausdrücklich auf diese Möglichkeit, zugleich aber auch auf die besonderen rechtlichen Hürden des VW-Gesetzes.

Der Vorgang wäre gesellschaftspolitisch bemerkenswert: Ein Konflikt würde aus einer Arena, in der Arbeit institutionell repräsentiert ist, in eine Arena verschoben, in der Verfügungsmacht primär aus Eigentum entsteht.

Damit wird sichtbar, was ansonsten abstrakt bleibt:

Eigentum, Management, Arbeit und Politik verfügen über unterschiedliche Machtressourcen.

Niedersachsen ist nicht nur Vermittler

Auch die Rolle des niedersächsischen Ministerpräsidenten verdient deshalb einen genaueren Blick.

Olaf Lies fordert eine Einigung, lehnt Werksschließungen ab und betont, wirtschaftliche Notwendigkeiten und soziale Verantwortung müssten miteinander verbunden werden.

Das klingt vernünftig. Es enthält aber bereits die Vorstellung eines notwendigen Kompromisses zwischen zwei scheinbar gegebenen Polen.

Dabei ist Niedersachsen nicht der neutrale Schlichter eines Konfliktes zwischen Kapital und Arbeit. Das Land ist selbst Eigentümer. Es verfügt über 20 Prozent der Stimmrechte und besondere Rechte im Aufsichtsrat.

Deshalb stellt sich eine andere Frage:

Was bedeutet öffentliches Eigentum an einem Unternehmen?

Soll das Land lediglich verhindern, dass eine privatwirtschaftlich definierte Restrukturierung sozial zu brutal ausfällt? Oder begründet öffentliches Eigentum den Anspruch, selbst Kriterien dafür zu formulieren, was ein Unternehmen dieser Größenordnung leisten soll?

Beschäftigung, regionale Entwicklung, technologische Kompetenz, ökologische Transformation und gesellschaftliche Infrastruktur wären dann nicht nachträglich zu berücksichtigende „soziale“ Gesichtspunkte. Sie wären Bestandteile dessen, was überhaupt unter wirtschaftlichem Erfolg verstanden wird.

Die defensive Position der Arbeit

Auch die Arbeitnehmerseite bewegt sich bislang überwiegend innerhalb eines bereits gesetzten Rahmens.

Betriebsratschefin Daniela Cavallo weist Werksschließungen und betriebsbedingte Kündigungen zurück. Sie kritisiert eine einseitige Fixierung auf Arbeitskosten und verlangt eine strategische Perspektive für Volkswagen.

Das ist ein erheblicher Gegensatz zur Strategie des Vorstandes.

Und dennoch bleibt die Argumentation defensiv, solange der Ausgangspunkt lautet: Volkswagen muss wettbewerbsfähiger werden – aber bitte nicht auf Kosten der Beschäftigten.

Denn damit wird das zentrale Kriterium bereits akzeptiert. Gestritten wird anschließend darüber, wie dessen soziale Folgen verteilt werden.

Die weiterführende Frage müsste lauten:

Warum ist die Rentabilität des eingesetzten Kapitals die selbstverständliche Ausgangsgröße, während Beschäftigung, Einkommen, regionale Entwicklung und gesellschaftlicher Nutzen als Bedingungen hinzutreten, die mit ihr „in Einklang“ gebracht werden müssen?

Damit verlässt man den betrieblichen Konflikt nicht. Man beginnt lediglich, ihn gesellschaftlich zu begreifen.

Was der „Machtkampf“ sichtbar macht

Vielleicht liegt darin die eigentliche Bedeutung der gegenwärtigen VW-Krise.

Solange ein Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, Löhne zahlt, Dividenden ausschüttet und expandiert, können sehr unterschiedliche Interessen unter dem gemeinsamen Namen „Volkswagen“ verschwinden. Vorstand, Eigentümer, Beschäftigte, Betriebsrat, Gewerkschaft und Landesregierung scheinen gemeinsam am Erfolg „ihres“ Unternehmens interessiert zu sein.

Die Krise zerlegt diese scheinbare Einheit.

Plötzlich wird gefragt, wer verzichten soll. Wer entscheiden darf. Wer Arbeitsplätze verlieren könnte. Wer Renditeerwartungen formuliert. Wer politische Verantwortung übernimmt. Wer ein Werk schließen kann und wer anschließend mit den Folgen leben muss.

Aus dem Unternehmen Volkswagen werden wieder gesellschaftliche Beziehungen.

Der angekündigte „Machtkampf“ ist deshalb mehr als eine Auseinandersetzung zwischen Oliver Blume und Daniela Cavallo oder zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.

Hier treffen unterschiedliche Formen gesellschaftlicher Macht aufeinander:

Eigentumsmacht, Managementmacht, politische Macht, Mitbestimmungsmacht und gewerkschaftliche Organisationsmacht.

Wer lediglich fragt, welcher Akteur sich am 4. September durchsetzt, beobachtet einen Machtkampf.

Wer fragt, warum diese Akteure über so unterschiedliche Machtressourcen verfügen, woraus diese entstehen und welche gesellschaftlichen Interessen damit durchgesetzt werden können, beginnt die Struktur zu untersuchen.

Und vielleicht ist genau das die interessantere Nachricht.


Bezugsquelle

Ausgangspunkt des Beitrags ist der Artikel „Zukunft des Autobauers: Volkswagen droht ein Machtkampf, wie es ihn noch nie im Konzern gab“, veröffentlicht über MSN am 30. August 2026.

Ergänzend wurden aktuelle Berichte über die Auseinandersetzungen vor der für den 4. September vorgesehenen Aufsichtsratssitzung sowie Angaben der Volkswagen AG zur Eigentums- und Stimmrechtsstruktur herangezogen. Die Volkswagen AG weist für Ende 2025 53,3 Prozent der Stimmrechte für die Porsche Automobil Holding SE, 20 Prozent für das Land Niedersachsen, 17 Prozent für Qatar Holding und 9,7 Prozent Streubesitz aus.

Volkswagen: Aktionärsstruktur

Das VW-Gesetz: Begrenzung privater Verfügungsmacht

Volkswagen ist keine gewöhnliche börsennotierte Aktiengesellschaft. Seine besondere Machtstruktur beruht wesentlich auf dem sogenannten VW-Gesetz, dem „Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand“ vom 21. Juli 1960.

Das Gesetz regelte ursprünglich die Privatisierung des bis dahin öffentlich verwalteten Volkswagenwerks und verband sie mit besonderen Regeln, die verhindern sollten, dass ein einzelner privater Eigentümer uneingeschränkte Verfügungsmacht über das Unternehmen erlangen konnte. Teile dieser Sonderregelungen wurden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2007 verändert.

Für die heutige Machtstruktur ist vor allem eine Regelung von Bedeutung: Bei wichtigen Unternehmensentscheidungen, für die nach allgemeinem Aktienrecht eine Mehrheit von mindestens 75 Prozent erforderlich wäre, verlangt das VW-Gesetz eine Mehrheit von mehr als 80 Prozent. Das Land Niedersachsen verfügt über 20 Prozent der Stimmrechte und besitzt damit bei solchen Grundsatzentscheidungen faktisch eine Sperrminorität.

Hinzu kommt die Mitbestimmung. Der Aufsichtsrat von Volkswagen besteht aus 20 Mitgliedern, von denen zehn die Anteilseigner- und zehn die Arbeitnehmerseite vertreten. Solange Niedersachsen mindestens 15 Prozent der Stammaktien hält, kann das Land zudem zwei Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden.

Daraus entsteht die für Volkswagen charakteristische Machtkonstellation: Private Kapitaleigentümer können trotz einer Mehrheit der Stimmrechte nicht ohne Weiteres allein über das Unternehmen verfügen. Arbeitnehmervertretung und das Land Niedersachsen besitzen institutionell abgesicherte Gegenmacht.

Das erklärt einen Teil des gegenwärtigen „Machtkampfes“. Die Porsche Automobil Holding SE verfügt Ende 2025 über 53,3 Prozent der Stimmrechte, Niedersachsen über 20 Prozent und Qatar Holding über 17 Prozent; nur 9,7 Prozent der stimmberechtigten Stammaktien befinden sich im Streubesitz. Die Stimmrechtsmehrheit der Porsche SE bedeutet aufgrund der besonderen VW-Konstruktion dennoch keine uneingeschränkte Verfügungsmacht.

Das VW-Gesetz ist deshalb keine juristische Kuriosität am Rande des aktuellen Konflikts. Es bestimmt mit darüber, wer bei Volkswagen wem gegenüber welche Macht besitzt. Warum eine solche Sonderkonstruktion überhaupt geschaffen wurde und wie ausgerechnet die Porsche SE Jahrzehnte später die Mehrheit der Stimmrechte erwerben konnte, lässt sich nur aus der Eigentumsgeschichte Volkswagens erklären.


Quelle: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Das VW-Gesetz vor dem EuGH, Aktueller Begriff Nr. 54/07, 29. Oktober 2007; Volkswagen AG: Aktionärsstruktur, Stand 31.12.2025.

VW-Gesetz – Wikipedia

Volkswagen AG: aktuelle Aktionärsstruktur

Vom „Volkswagen“ zur Mehrheit der Porsche SE

Eine politisch geschaffene Eigentumsordnung verändert sich

Die besondere Konstruktion des VW-Gesetzes ist das Ergebnis eines lange ungelösten Eigentumskonflikts. Das Volkswagenwerk war im Nationalsozialismus gegründet worden. In seine wirtschaftliche Grundlage waren auch Mittel der Deutschen Arbeitsfront und damit Vermögen der 1933 zerschlagenen Gewerkschaften eingeflossen; zugleich hatten Hunderttausende Menschen für den versprochenen KdF-Wagen Sparbeiträge geleistet.

Nach 1945 stand das Werk zunächst unter britischer Kontrolle. Damit stellte sich eine keineswegs triviale Frage: Wem gehörte Volkswagen eigentlich?

Nach der Übergabe in deutsche Verantwortung blieb diese Frage zwischen dem Bund, dem Land Niedersachsen und weiteren Anspruchsgruppen umstritten. Eine rein privatrechtlich selbstverständliche Eigentümerposition, zu der man nach 1945 einfach hätte zurückkehren können, gab es nicht.

Die politische Entscheidung: privatisieren – aber Eigentum streuen

Die Entscheidung fiel schließlich politisch. Die Bundesregierung unter Konrad Adenauer und das Land Niedersachsen verständigten sich 1959 in einem Staatsvertrag auf eine Neuordnung; der Bundestag schuf 1960 mit dem VW-Gesetz die gesetzliche Grundlage.

Das Unternehmen wurde in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und privatisiert. Bund und Niedersachsen erhielten jeweils 20 Prozent. Die verbleibenden 60 Prozent sollten als Kleinaktien verkauft werden.

Dahinter stand die zeittypische Vorstellung der „Volksaktie“: Öffentliches Produktivvermögen sollte zwar privatisiert, aber nicht einfach einem einzelnen privaten Großkapital übertragen werden. Breitere Bevölkerungsschichten sollten Aktien erwerben und damit am Produktivvermögen beteiligt werden.

Auch die besonderen Stimmrechtsregeln des VW-Gesetzes sollten eine Konzentration wirtschaftlicher Verfügungsmacht erschweren.

Die Konstruktion von 1960 lautete damit vereinfacht:

Privatisierung ja – Konzentration des Eigentums und der Verfügungsmacht möglichst nein.

Die „Volksaktie“ garantierte aber kein dauerhaftes Volkseigentum

Darin lag zugleich die entscheidende Schwäche dieser Konstruktion. Die „Volksaktien“ waren nach ihrer Ausgabe handelbare Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Es gab keinen Mechanismus, der sicherstellte, dass sie dauerhaft breit über die Bevölkerung verteilt blieben.

Aktien können verkauft werden. Andere können sie kaufen. Breit gestreutes Eigentum kann sich deshalb auf dem Kapitalmarkt wieder konzentrieren.

Hinzu kam, dass der Bund seine ursprüngliche VW-Beteiligung später vollständig veräußerte. Niedersachsen ging den anderen Weg und behielt seine Beteiligung. Damit verschwand einer der beiden öffentlichen Großaktionäre aus der 1960 geschaffenen Eigentumskonstruktion.

Porsche steigt ein

Der entscheidende Schritt zur heutigen Konzentration begann 2005. Porsche kaufte systematisch Stammaktien von Volkswagen. Zunächst wurde dies als strategische Sicherung eines wichtigen Kooperationspartners begründet. Daraus entwickelte sich jedoch der Versuch, Volkswagen unter die Kontrolle Porsches zu bringen.

Bis Anfang 2009 hatte die Porsche Automobil Holding SE die Mehrheit der VW-Stammaktien erworben. Der spektakuläre Übernahmeversuch brachte Porsche allerdings selbst in enorme finanzielle Schwierigkeiten. Schließlich verlief die industrielle Integration in die entgegengesetzte Richtung: Volkswagen übernahm das operative Automobilgeschäft von Porsche.

Die Porsche Automobil Holding SE, die Beteiligungsgesellschaft der Familien Porsche und Piëch, blieb jedoch Großaktionärin von Volkswagen.

Damit entstand jene auf den ersten Blick paradoxe Konstruktion, die bis heute besteht: Volkswagen besitzt das operative Porsche-Automobilgeschäft, während die von den Familien Porsche und Piëch kontrollierte Porsche SE wiederum der mächtigste Anteilseigner von Volkswagen ist.

Vom Streubesitz zur konzentrierten Stimmrechtsmacht

Heute hält die Porsche SE rund 31,9 Prozent des gesamten Grundkapitals, aber aufgrund der unterschiedlichen Stamm- und Vorzugsaktien 53,3 Prozent der Stimmrechte. Niedersachsen besitzt 11,8 Prozent des gesamten Kapitals und 20 Prozent der Stimmrechte.

Damit hat sich die 1960 politisch angestrebte Eigentumsstruktur fundamental verändert:

1960: öffentlich verwaltetes Unternehmen → Privatisierung → Bund 20 % + Niedersachsen 20 % + 60 % breit zu streuende „Volksaktien“.

Heute: Porsche SE als privater Mehrheitsstimmrechtsaktionär → Niedersachsen als öffentlicher Aktionär mit Sperrminorität → Qatar als weiterer Großaktionär → geringer Streubesitz bei den stimmberechtigten Stammaktien. Die aktuelle Stimmrechtsverteilung beträgt 53,3 Prozent Porsche SE, 20 Prozent Niedersachsen, 17 Prozent Qatar und 9,7 Prozent Streubesitz.

Darin liegt eine bemerkenswerte historische Ironie: Die Privatisierung von 1960 sollte gerade nicht dazu führen, Volkswagen der Verfügungsmacht eines einzelnen privaten Großaktionärs zu unterstellen. Heute verfügt eine von den Familien Porsche und Piëch kontrollierte Beteiligungsgesellschaft über die absolute Mehrheit der Stimmrechte.

Dass daraus trotzdem keine uneingeschränkte Herrschaft über Volkswagen folgt, erklärt wiederum das im vorangehenden Abschnitt dargestellte VW-Gesetz: Niedersachsen und die Arbeitnehmervertretung verfügen weiterhin über institutionelle Gegenmacht.

Der heutige „Machtkampf“ ist deshalb auch historisch zu lesen. In ihm stoßen die Ergebnisse verschiedener Phasen deutscher Eigentums- und Wirtschaftspolitik unmittelbar aufeinander: die Nachkriegsordnung öffentlichen Eigentums, die Privatisierung und Idee der „Volksaktie“ um 1960, die spätere Konzentration privaten Aktienbesitzes und die fortbestehende Mitbestimmung.

Was heute als Konflikt zwischen Blume, Porsche/Piëch, Niedersachsen und Arbeitnehmervertretung erscheint, hat eine Vorgeschichte. Die gegenwärtige Machtstruktur von Volkswagen ist nicht einfach entstanden – sie wurde politisch geschaffen, auf dem Kapitalmarkt verändert und politisch-rechtlich immer wieder neu austariert.


Quellen: Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk GmbH, 1959; Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk GmbH in private Hand, 21. Juli 1960; Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Das VW-Gesetz vor dem EuGH, 2007; Volkswagen AG: Geschäftsbericht 2025 und Aktionärsstruktur zum 31.12.2025.

Volkswagen: Geschäftsbericht 2025

Die Stadt – Das Auto – Der Film

Susanne Fuhrmann untersucht 1995 in ihrem Beitrag die filmische Fremd- und Selbstdarstellung von Wolfsburg und Volkswagen. Anhand von PR-Filmen, Dokumentationen und Spielfilmen zeigt sie, wie sich Unternehmensgeschichte, Stadtbild, Arbeitswelt und gesellschaftliche Entwicklung in unterschiedlichen filmischen Deutungen spiegeln – von der nationalsozialistischen Gründung über das „Wirtschaftswunder“ bis zu Rationalisierung, Migration und Ökologie.

Was Filme über Politik und Ökonomie bei Volkswagen sichtbar machen

Detlef Endeward betrachtet 2026 die Filme über Volkswagen als bewegte Spuren gesellschaftlicher und politisch-ökonomischer Verhältnisse. Sie zeigen Arbeit und Rationalisierung, Expansion und Krise, Migration und Abhängigkeit – und zugleich, wie der Konzern sich selbst darstellt. Von Wildenhahn über Schroeter bis Bitomsky werden politische und ökonomische Strukturen sichtbar, deren Konfliktlinien bis in die gegenwärtige Auseinandersetzung um Volkswagen reichen.

Wirtschaft heute

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