Flüchtlingsbilder im Dokumentarfilm

Wir veröffentlichen diesen Beitrag unverändert in der Form, wie er Anfang der 90er Jahre geschrieben und auch – leicht verändert – publiziert wurde. (Lediglich die Orthographie wurde angepasst und Zwischentitel eingefügt.)

In dieser Form ist der Text ein Dokument für den Stand der Aufarbeitung zur damaligen Zeit. Er ermöglicht also, Vergleich anzustellen zur aktuellen Auseinandersetzung mit dem Film. Den aktuellen Stand der Forschung und die neu hinzu gekommenen Erkenntnisse finden sie bei den Materialien zu den einzelnen Filmen und im interaktiven Medienpaket. An der Erstellung dieser Materialien ist der Autor dieses Textes beteiligt gewesen.

Darüber hinaus vermittelt der Text Anregungen für die filmanalytische Arbeit im Bildungsbereich aus de „vordigitalen“ Zeit. Was heute möglich ist offenbart dagegen das interaktive Bildungspakt zu den Filmen.

Detlef Endeward, April 2024

Geschichte und Geschichten 1948-1960

Peter Stettner

In der historisch-politischen Bildungsarbeit werden Dokumentarfilme meist zur Veranschaulichung eingesetzt. Diese Verfahrensweise ist nicht nur legitim und sinnvoll, sondern in gewisser Weise auch problematisch: weil in der Regel doch der Eindruck eines „so war es wirklich“ bleibt. Perspektive und Erkenntnisinteresse, die in die Filme Eingang gefunden haben – und die mit historischem Abstand zur Entstehungszeit eines Films selbst Quellenwert annehmen – werden meist vernachlässigt. Wenn ein Bewusstsein über dieses Manko einmal vorausgesetzt werden kann, so liegt das Problem zum einen wohl darin, dass eine Filmanalyse im Sinne einer „inneren“ Quellenkritik vielfach auf Unsicherheit stößt bzw. als ein kaum vertretbarer Arbeitsaufwand erscheint, zum anderen daran, dass häufig keine Kontextmaterialien zur Verfügung stehen, die über Perspektive, Intention, Erkenntnisinteresse, mitunter sogar simple Produktionsdaten Auskunft geben könnten. Nachdem sich mir in der Beschäftigung mit Dokumentarfilmen zur Flüchtlingsfrage in der deutschen Nachkriegszeit diese Fragen stellten, möchte ich die Ergebnisse meiner Nachforschungen für: einen ausgewählten Filmkomplex darstellen, um auf diese Weise dazu beizutragen, die entsprechenden Filme in der Bildungsarbeit quellenkritischer als bisher nutzen zu können.

Im Verleih bzw. in den Archiven norddeutscher Landesbild/Medienstellen befinden sich Dokumentarfilme zur Flüchtlingsfrage in der deutschen Nachkriegszeit. Drei dieser Filme behandeln das Gebiet der britischen Zone, wobei sie ausschließlich zeitgenössisches Dokumentarfilmmaterial verwenden. Es handelt sich im Einzelnen um die Filme

  • Report on the REFUGEE SITUATION Jan. 1949″ (37 Min.)
  • FLÜCHTLINGSNIT AN DER ZONENGRENZE; 1948″ (21 Min.)
  • FLÜCHTLINGSNOT AN DER ZINENGRENZE (9 Min.) 1)

Aus den Filmen selbst (Vorspann etc.) geht nicht hervor, wann sie produziert wurden. Es wird aber schnell deutlich, dass sie mehrere Jahrzehnte alt sein müssen. In einigen Fällen liegen den Filmen Begleitmaterialien bei, aus denen allerdings auch wenig über ihre Entstehungsgeschichte zu entnehmen ist. Die Filme erweisen sich bei einer ersten Sichtung als beeindruckende Zeugnisse der Flüchtlingssituation im Nachkriegsdeutschland – wenn auch in unterschiedlichem Grade. Und es fällt auf, dass alle drei Filme auf das gleiche Bildmaterial zurückgreifen, dieses aber in verschiedener Weise einsetzen. Dazu kommt, dass die beiden längeren Filme einen gesprochenen Kommentar haben, während der neunminütige Film stumm ist. Dafür ist diesem aber ein Kommentarblatt beigegeben. Diese auf den ersten Blick zutage tretenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede lassen die Filme für eine kritische Untersuchung geeignet erscheinen. 2)

„“, mit 37 Minuten der längste der drei Filme, ist als erster entstanden. Der Produktionskontext, der bei diesem Film eng mit der Filmpolitik der britischen Besatzungsmacht im Nachkriegsdeutschland verbunden ist, lässt sich bei diesem Film wenigstens ansatzweise rekonstruieren.(3) Unter der Bezeichnung „Documentary and similiar Films in Germany“ förderte das britische Informationsministerium C.O.I. bzw. die Confrol Commission for Germany (C.C.G.) ab Anfang 1947 verschiedene Dokumentar- bzw. Kurzfilmprojekte in der britischen Besatzungszone Deutschlands. Einige dieser Filme waren für den Einsatz außerhalb Deutschlands, vor allem in Großbritannien gedacht.

„The purpose of the films would be to create an informed public opinion outside Germany on some of the outstanding problems facing the occupying authorities and the German population today, for there seems to be no question but that people outside Germany, in England no less than elsewhere, lack knowledge and so are likely to hamper rather than support any actions or expenditure found necessary by the British government.“ (4)


Weitere Filme – „dealing with social and economic questions“ – sollten für deutsche Zuschauer produziert werden.

„Such films would show and explain the facts, and would thus help to correct the wild and distorted opinions held by many German people today.“(5)


Im Zusammenhang der Reorientation, auf den letztere Formulierung verweist, aber auch zum Aufbau einer funktionierenden deutschen Filmproduktion, wollten die Briten diese Filme so weitgehend wie möglich von Deutschen produzieren lassen.

„Each should made by a German unit, for a number of reasons: it is desirable that German units should take a part in publicising the German scene; films made by Germans are likely to be more authentic and convincing than films made by foreigners; German units are likely to secure good cooperation from the German public and the German authorities, abad impression would be created if the first batch of films to be made about Germany for overseas or local distribution were handled by British units; German documentary production and distribution will be stimulated.“ (6)


Die verschiedenen Produktionsphasen sollten unter der Supervision eines „British Associated Producer“ oder der C.O.I. bzw. der C.C.G. stattfinden. Im Jahre 1947 standen auch bereits die Themenschwerpunkte fest, zu denen solche Filme produziert werden sollten, getrennt aufgelistet nach „FILMS FOR USE OUTSIDE GERMANY“ und „FILMS FOR USE INSIDE GERMANY“. In beiden Rubriken findet sich das Thema „REFUGEES“.

Aus anderen Quellen lässt sich rekonstruieren, dass die C.C.G., Abteilung Film Section, in der zweiten Hälfte des Jahres 1947 den Auftrag zur Realisation eines „Flüchtlingsfilms“ gab. (7) Dieser Film wurde bis zum Jahreswechsel 1948/49 maßgeblich von Rudolf W. Kipp fertiggestellt. (8) Unter dem Arbeitstitel „Flüchtlinge“ erstellte Herr Kipp im Winter 1947/48 ein Exposé und ein Treatment für den Film, die über die „Junge Film-Union“ bei der Film Section eingereicht wurden. Die Filmaufnahmen selbst entstanden in der zweiten Hälfte des Jahres 1948. Der Film durchlief schließlich die britische Endzensur und wurde mit einem englischen Vorspanntext versehen. Als Produzenten werden in dem Anfang 1949 fertiggestellten Film genannt: „Film Section Information Services C.C.G. (BE) und Deutsche Dokumentarfilm Gesellschaft m.b.H“, also die Firma, die Herr Kipp kurz zuvor gegründet hatte.

Im Vorspann des Films erscheint der Titel „Report on the REFUGEE SITUATION Jan. 1949“. ((9) Den Filmaufnahmen selbst ist ein Text in englischer Sprache vorangestellt, der eine kurze historische Einordnung des Flüchtlingsproblems in der Nachkriegszeit vornimmt: 10) „Die Deutschen“ erscheinen hier nicht nur als flüchtende Opfer, sondern werden im Zusammenhang des Zweiten Weltkrieges genannt als Verursacher von riesigen Bevölkerungsbewegungen, die unglücklicherweise in der Nachkriegszeit noch anhielten. Weiterhin wird ausgeführt, dass der Film sich darauf beschränkt, einige Aspekte dessen zu verdeutlichen, was Flucht bedeutet, sowie zu zeigen, was mit Flüchtlingen geschieht, wenn sie an der Grenze von Ost zu West eintreffen, insbesondere wie die deutschen Verwaltungsorgane agieren.

Der dann ablaufende Film folgt – zumindest in groben Zügen – dem Weg, den Flüchtlinge gehen, wenn sie aus der SBZ kommend in die britische Zone gelangen. Zunächst wird ihre „Ankunft“ gezeigt: Flüchtlinge kommen in der Dämmerung über die „grüne Grenze“ und übernachten bzw. leben in Notunterktünften: gezeigt werden eine Scheune, ein Schlos, ein Bunker, ein Lager (Sequenzen 1- 4). Zurückkehrende Kriegsgefangene verschärfen die Problematik (Sequenz 5). Flüchtlinge übertreten bei Tage illegal die Grenze, die durch westliche und östliche Polizei bzw. Soldaten überwacht wird (Sequenzen 6 und 7). Flüchtlinge überschreiten offizielle Grenzübergänge und werden in Durchgangslager eingewiesen (Sequenzen 8 und 9). Anschließend wird die Tätigkeit der Flüchtlingsverwaltung in einem Durchgangslager dargestellt: der Ablauf der Flüchtlingsbefragung (Sequenz 10), die Weiterleitung der Flüchtlinge (Sequenz 11), die Lebensbedingungen in den Baracken (Sequenz 12) sowie die Einzelfallprüfung für die Aufenthaltserlaubnis in der britischen Zone (Sequenz 13). Und schließlich wird gezeigt, wie die abgewiesenen Flüchtlinge zur östlichen Zonengrenze zurückgeschickt werden, wobei viele, die nicht zurückwollen, illegal in den Westzonen verbleiben (Sequenzen 14 und 15).

Auch über vierzig Jahre nach seinem Entstehen hinterlässt der Film einen starken Eindruck. Die Bilder machen Not und Elend der Flüchtlinge sehr intensiv, aber keineswegs reißerisch deutlich. Die Kamera beobachtet, sie zeigt die Not ohne besondere Effekte. Es dominieren feste Einstellungen bzw. langsame Schwenks und ruhige Kamerafahrten. Ohne aufdringlich zu wirken, wird die den Menschen ins Gesicht geschriebene Not fühlbar. Rudolf W. Kipp machte später selbst auf seine Intentionen aufmerksam:

„Hier konnte die Kamera nur noch aufspüren, beobachten, Zeuge werden und geißeln. Ich bemühte mich um Sachlichkeit, verbot jedes Stellen von Situationen, die Anwendung ‚verschönernder‘ Filter, sowie jede beabsichtigte Lichtmalerei.“ (11) Der Gesamteindruck resultiert auch aus dem Ton-Bild-Verhältnis: Der nachträglich unterlegte Kommentar ist sehr zurückhaltend – in einigen Passagen, wie etwa in der ersten Minute, wird ganz auf eine Kommentierung verzichtet – und enthält sich jeglicher Dramatisierung. An keiner Stelle wird von „elenden Lebensbedingungen“ gesprochen, sondern diese erkennt der Betrachter selbst. Eine wichtige Funktion des Kommentars ist, dass er einige Hintergrundinformationen gibt, wie z.B. namentliche Zuordnungen oder Zahlenangaben.

Bei einem mehrmaligen Sehen des Films wird deutlich, dass – wie oben schon angedeutet – in der Darstellung ein zeitlicher Ablauf, ja eine gewisse Dramaturgie enthalten ist: erstens die „Ankunft“ der Flüchtlinge sowie die Notunterbringung; zweitens die Versorgung und Einzelfallprüfung im Durchgangslager, die in gewisser Weise den Höhepunkt bildet. Und schließlich der Verbleib der Flüchtlinge, soweit sie nicht aufgenommen wurden. Diese drei Teile sollen im Folgenden noch einmal näher betrachtet werden.

Nachdem der Eingangstext bereits verdeutlicht hat, dass die Flüchtlingsströme in der Nachkriegszeit als eine Kriegsfolge anzusehen sind, die nicht zuletzt auf die deutsche Kriegsführung zurückgehen, so zeigt der erste Teil des Films den Andrang der Flüchtlinge und die massiven Unterbringungsprobleme. Die Bilder verdeutlichen die individuelle Not der Flüchtlinge, der Kommentar nennt an mehreren Stellen Zahlenangaben, die die Dimension des Problems für die britische Zone hervorheben. Der Kommentar verweist auch darauf, dass Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen werden, zeigt allerdings an dieser Stelle dazu keine Bilder. An einem Grenzübergang sieht man britische und sowjetische Soldaten, die einen kollegialen Umgang miteinander pflegen. Auffällig auch, dass der Kommentar zwar den Begriff „Zone“ gebraucht, aber damit nicht die sowjetische Besatzungszone, sondern die britische Zone meint: „Die Zone“ – Anfang 1949 noch kein diffamierendes Reizwort.

Der Mittelteil des Films, der die Betreuung im Durchgangslager, die Weiterleitung aufgenommener Flüchtlinge sowie die Einzelfallprüfung schildert, kann in gewisser Weise als Kern des Films angesehen werden. Die Dauer dieser Sequenzen – Sequenz 13 dauert allein ca. 11 Minuten! – unterstreicht ihre Bedeutung für die Gesamtthematik. Es werden insgesamt 14 Fälle im Einzelnen vorgestellt, wovon die Hälfte positiv entschieden wird. Von weiteren 18 Personen werden Gesichter in Nahaufnahmen gezeigt, die die Betroffenheit und Verzweiflung der Menschen deutlich werden lassen. Der Kommentar konzentriert sich bei den 14 Fällen darauf, diejenigen Aspekte aus den Lebensläufen der Personen hervorzuheben, die als Kriterien für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung von Bedeutung sind. Als positive Kriterien werden deutlich: Politische Verfolgung sowie Arbeitsnachweise und Familienzusammenführung dann, wenn nahe Angehörige bereits Wohnsitz bzw. Aufenthaltsgenehmigung in den Westzonen haben. Bei denjenigen, die zurückgeschickt werden, offenbaren sich erhebliche Härten: Eine Familie mit sieben Kindern wird genau so wenig aufgenommen wie eine wenige Wochen vor der Geburt stehende Frau, deren Mann zwar in der britischen Zone ist, aber keine Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Diese Härten sind – der Kommentar weist zu Beginn der 13. Sequenz darauf hin – nur deshalb überhaupt zu vertreten, weil sonst die Not der bereits Aufgenommenen, für die man Verantwortung trage, noch weiter erhöht werde.

Interessant ist auch der Teil, der auf die Einzelfallprüfung folgt. Es wird gezeigt, dass ein Teil der Flüchtlinge zurückgewiesen wird, Flüchtlinge, deren Zahl nicht klein gewesen sein kann, wenn man die Proportionen der Einzelfallprüfung zu Grunde legt. Die Flüchtlingsbewegung ist hier also nicht nur eine, die von Ost nach West geht, sondern zum Teil – notgedrungen – auch wieder nach Osten zurück. Außerdem wird in den Einzelfallprüfungen auch deutlich, dass einige der Menschen bereits in den ersten Nachkriegsjahren – und zwar ohne behördlichen Zwang – von Westen nach Osten gegangen waren.

Eine Interpretation und Bewertung des Films muss sicherlich die engagierte Kameraarbeit des Dokumentarfilmers Rudolf W. Kipp in Rechnung stellen, aber der Film steht auch in dem oben genannten weiteren Produktionskontext. „Report on the Refugee Situation Jan. 1949“ sollte – als Auftragsproduktion der britischen Besatzungsmacht – Verständnis und Akzeptanz schaffen für die Fluchtlinge einerseits und für die schwierige und verantwortungsvolle Arbeit der (unter Aufsicht der Briten stehenden) deutschen Verwaltung andererseits. Die Größenordnung der Problematik sollte klar, und die Entscheidungskriterien sollen im Zusammenhang der Gesamtverantwortung für die britische Zone verdeutlicht werden. Der Betrachter kann bzw. soll erkennen, dass keinesfalls zu viele Flüchtlinge aufgenommen werden, sondern dass zum Teil sogar Härtefälle zurückgewiesen werden. Dies ist zu verstehen vor dem Hintergrund, dass die Westdeutschen den Flüchtlingen keineswegs immer verständnisvoll begegneten, sondern ganz im Gegenteil vielfach von Ressentiments und Abwehrhaltungen geprägt waren. (12) Eine weitere Intention dieses bereits 1947 ins Auge gefassten Filmprojektes ist darin zu sehen, dass der britischen Öffentlichkeit, in der die kostspielige Besatzungspolitik in Deutschland zum Teil heftig kritisiert worden war, die Notwendigkeit einer engagierten Hilfe für die notleidenden Flüchtlinge nahe gebracht werden sollte.

Auffällig ist, dass der Film im Gegensatz zu vielen späteren Produktionen, die sich mit der Flüchtlingsproblematik befassen, keine „Erfolgsgeschichte“ zeigt, wenngleich die Arbeit der Flüchtlingsverwaltung natürlich nicht vergebens erscheint: die Probleme können 1948/49 aber nicht zufriedenstellend bzw. nur zu einem Teil gelöst werden. Viele Flüchtlinge werden in die sowjetisch besetzte Zone – die noch nicht als Feindbild gezeichnet ist – zurückgeschickt. Die Flüchtlingsproblematik zeigt sich hier um die Jahreswende 1948/49 noch nicht vom Kalten Krieg und entsprechenden west-östlichen Schuldzuweisungen und Abgrenzungen geprägt, sondern steht (Vorspann des Films) explizit im Kontext des 2. Weltkrieges.

Der Film wurde unter dem Titel „Asylrecht“ im Laufe des Jahres 1949 in Deutschland gezeigt, zunächst Vertretern des Staates, der Kirchen und der Presse. Ein breiteres Publikum fand der Film in Deutschland aber nicht: „Kein Kino will ihn spielen, kein Publikum sehen“. (13)

Entstehungsgeschichte

Zehn Jahre nach Entstehen des Films „Asylrecht. Report…“ beginnt die Produktionsgeschichte der beiden Filme „Flüchtlingsnot an der Zonengrenze 1948“. (14) Aus einem an das Institut für Film und Bild gerichteten Brief geht hervor, dass diese Institution in eigener Regie eine gekürzte neunminütige Stummfilmfassung des ursprünglichen Films herstellte, die Anfang 1959 fertig war. (15) Diese Kurzfassung war gedacht für Schulen und andere Bildungseinrichtungen. Die Art der Überarbeitung war seinerzeit gängige Praxis, da die Bildungseinrichtungen in der Regel nur über Projektoren verfügten, die Stummfilme und zwar mit einer maximalen Laufzeit (Spulengröße) von 12 Minuten wiedergeben konnten. Die Ausstattung mit Tonfilmprojektoren begann erst um diese Zeit. Um den fehlenden gesprochenen Kommentar zu ersetzen, wurde in diesen Fällen den Stummfilmen ein Beiheft bzw. Kommentarblatt hinzugefügt. Wer genau im Institut für Film und Bild für die Herstellung der Stummfilmfassung verantwortlich war, ließ sich nicht mehr feststellen. (16) Im Frühjahr des Jahres 1959 bat Herr Ruprecht, Produktionsabteilung des Instituts, Herrn Kipp um seine Mitarbeit an einer Schmalfilm-Tonfassung des Films „Asylrecht“, die knapp 20 Minuten ausmachen sollte. Zumindest Herr Ruprecht war mit der neunminütigen Stummfilmfassung nicht zufrieden und wollte mit Kipps Unterstützung eine neue Überarbeitung erreichen. Kipp übernahm die Arbeit, schnitt aus dem alten Material einen ca.20 Minuten langen Film, schrieb auch den Kommentar neu und vermittelte den Kommentarsprecher. (17) Der Film wurde schließlich im Laufe des Jahres 1960 fertiggestellt.

„Flüchtlingsnot an der Zonengrenze“ (1959)

Zunächst soll die neunminütige stumme Kurzfassung „Flüchtlingsnot an der Zonengrenze“ aus dem Jahre 1959 betrachtet werden. Es ist selbstverständlich, dass eine Filmfassung, die nur etwa ein Viertel der Zeit der Ursprungsfassung ausmacht, vieles weglassen muss. Es wurde allerdings in interessanter Weise gekürzt.. Relativ ausfrührlich (vgl. Sequenzprotokoll) sind die Sequenzen übernommen, die die materielle Not und die Dürftigkeit der Unterbringung der Flüchtlinge zeigen (Sequenzen 5, 8, 9), wenngleich sich auch hier meist kürzere Einstellungen finden, so dass längst nicht die Intensität des Ursprungsfilms erreicht wird. Was aber vollständig fehlt, sind alle Einstellungen, die darauf hinweisen, dass Flüchtlinge auch zurückgeschickt wurden. Es finden sich weder Bilder von der „grünen Grenze“, wo die Westzonenpolizei der Ostzonenpolizei Flüchtlinge übergibt, noch kann man der stark gekürzten und kommentarlosen Einzelfallprüfung ein partielles Zurückschicken entnehmen. Und der alte „Filmschluss“, wo die in die SBZ zurückgeschickten Flüchtlinge erscheinen, die dann zum Teil illegal in den Westzonen umherwandern, existiert überhaupt nicht. Das heißt, in der neunminütigen Fassung wird ein ganz anderes Bild des Flüchtlingsstromes und seiner „Bewältigung“ dargeboten: ein Bild, das ausschließlich eine Bewegung von Ost nach West zeigt. In diesem Sinne wurde in dem kurzen Film auch die Folge der verbliebenen Sequenzen verändert: Nach der Einzelfallprüfung erscheinen zunächst die Sonderzüge, die die Aufgenommenen in verschiedene westdeutsche Städte bringen, und dann beschließen drei Sequenzen den Film, die in der Ursprungsfassung vor der Einzelfallprüfung stehen: Flüchtlinge in einem Schloss, einem Bunker, einem Barackenlager. Der Film endet mit Bildern, die eine Frau beim Kochen zeigen. Hier wird also eine andere Geschichte erzählt, eine einseitig gerichtete Geschichte, die ihren Grundzügen nach eine Erfolgsgeschichte ist: die Flüchtlinge wurden alle aufgenommen und soweit es ging eingegliedert. Was hier deutlich wird, ist ein Blick aus einer Bundesrepublik, in der Ende der 50er Jahre die politische und ökonomische Integration von Millionen Flüchtlingen weitgehend gelungen war.

Aufschlussreich ist auch das dem Film beigelegte Kommentarblatt:

„Bei Nacht und über unwegsames Gelände kommen die Flüchtenden über die Grenze. Diese Vorsicht ist geboten, denn die kommunistisch geleitete sog. Volkspolizei der SBZ hat den Auftrag, die Zone abzuriegeln. Pausenlos patroullieren die Doppelposten entlang der Zonengrenze, die durch Schilder, abmontierte Eisenbahnschienen, Straßensperren, Waldschneisen und Brachstreifen systematisch zum Eisernen Vorhang ausgebaut wurde.“


So beginnt das „Erläuterungsblatt“. Offenbar um den Kontrast zu den Filmbildern nicht allzu groß erscheinen zu lassen, wird dann eingeschränkt:

„Die Absperrung war allerdings in der ersten Nachkriegszeit noch nicht so streng.“


An einer einzigen Stelle wird in dem zwei Seiten umfassenden Papier kurz angedeutet, dass nicht alle Flüchtlinge aufgenommen wurden: auf den Beamten Bezug nehmend, der die Einzelfallprüfung leitet, heißt es: „… füllt er seinen Spruch: aufgenommen oder abgelehnt.“ Man erfährt nicht näher, was abgelehnt heißt. Im Zusammenhang der Filmbilder muss man annehmen, dass diejenigen, die „abgelehnt“ wurden, keine Wohnungszuweisungen erhielten, sondern in den Notlagern (Schlösser, Bunker, Lager) verblieben. Der Informationsgewinn, den das Kommentarblatt vermittelt, ist vergleichsweise gering, in den auf die Bilder Bezug nehmenden Passagen überwiegen Redundanzen, Reizwörter tragen zur Emotionalisierung bei. So erweist sich die neunminütige Fassung unter Einbezug des Kommentartextes als eine retrospektive Sicht auf die Flüchtlingsproblematik, eine Sicht, die unverkennbar im Kontext des Kalten Krieges mit den Erfahrungen der 50er Jahre (1958 Berlin-Ultimatum!) und den bekannten Feindbildstigmatisierungen steht. Im Vordergrund steht nicht allein die Flüchtlingsnot, wie der Titel annehmen lässt, sondern diese ist eher Anlass, um einen schuldzuweisenden Blick auf die deutsch-deutsche Grenze zu werfen schuldzuweisenden Blick auf die deutsch-deutsche Grenze zu werfen.

Die längere Fassung von „Flüchtlingsnot an der Zonengrenze“ existiert als Tonfilm mit einem Kommentar, der unter der neuerlichen Mitwirkung von Herrn Kipp im Jahre 1960 fertiggestellt worden ist. Als Vergleich muss hier wiederum der Ausgangsfilm „Asylrecht“ dienen. Das zugrundeliegende Bildmaterial wurde bis auf wenige Ergänzungen erneut benutzt. Der um ca. ein Drittel gekürzte Film hält sich im Wesentlichen an den Aufbau und die Aussage des ersten Films. Ein wichtiger Unterschied besteht allerdings darin, dass der englische Vorspanntext fehlt. Eine Funktion dieses Textes war die kurze historische Einordnung des Flüchtlingsproblems in den Kontext des 2. Weltkrieges. Da der gesprochene Kommentartext – der für diesen Film neu angefertigt wurde – diese Einordnung ersatzweise nicht übernimmt, fehlt diese Dimension in „Flüchtlingsnot an der Zonengrenze 1948“. Die Flüchtlingsproblematik im Nachkriegsdeutschland erscheint damit tendenziell verselbständigt. Bei einem weiteren Vergleich mit „Asylrecht. Report …“ zeigt sich, dass keine der Ausgangssequenzen ganz fehlt, dass vielmehr bei vielen Sequenzen gekürzt wurde und dass sogar eine Sequenz mehr entstanden ist: In der 8. Sequenz aus „Flüchtlingsnot“ steigen „Umsiedler aus den deutschen Ostgebieten“ aus einem Autobus. In „Asylrecht. Report …“ gehört die gleiche Bildfolge zu einem größeren Komplex, wo legale Grenzübertritte von Flüchtlingen gezeigt werden. Wenngleich im offiziellen bundesdeutschen Sprachgebrauch der 50er Jahre weniger der Begriff „Umsiedler“ als der Begriff „Vertriebene“ benutzt wurde, so wird hier doch eine in den 50er Jahren im Zusammenhang bzw. in der Folge des Bundesvertriebenengesetzes vorgenommene Differenzierung dessen deutlich, was in den ersten Nachkriegsjahren noch unter dem Sammelbegriff “ Flüchtlinge “ subsumiert wurde. (18)

Die anderen Grundbestandteile des Films – die Darstellung der Not der Flüchtlinge, legale und illegale Grenzübertritte, die Arbeit der Verwaltung, das Prüfungsverfahren mit positiven und negativen Entscheidungen, die Aufnahme und das Zurückweisen von Flüchtlingen – sind aber erhalten geblieben. An einer Stelle ist der Film sogar ausführlicher als „Asylrecht. Report …“: In letzterem wird in Sequenz 7 (Grenzüberwachung) lediglich im Kommentar darauf hingewiesen, dass illegal eingereiste Flüchtlinge an der Grenze der Ostzonenpolizei übergeben werden. In „Flüchtlingsnot …“ (21 Minuten) ist die 3. Sequenz, die die Grenzüberwachung zeigt, länger. Man sieht eine Einstellung, in der ein westdeutscher und ein ostdeutscher Grenzpolizist im Wald aufeinander zugehen und sich die Hand geben. Und es ist im Bild zu sehen, wie eine Gruppe von Flüchtlingen der Ostzonenpolizei übergeben wird und auch, wie bei einer Frau eine Ausnahme gemacht wird. Diese Frau, die gerade der Ostzonenpolizei übergeben wird redet auf die Polizisten aus Ost und West ein, die Grenzbeamten verständigen sich mit einer kurzen Geste und gestatten es der Frau, wieder zurück in die Westzone zu gehen. Diese unbürokratische Eigenmächtigkeit der Grenzpolizisten fehlt in „Asylrecht. Report…“. Die 21-Minuten-Fassung von „Flüchtlingsnot“ wurde, wie bereits gesagt, von Kipp selbst hergestellt, und er griff dabei auch auf Material zurück, dass in dem ersten Film „Asylrecht. Report…“ nicht verwendet worden war. In der britischen Auftragsproduktion wären diese Bilder eher kontraproduktiv gewesen, da dieser Film neben der Flüchtlingsnot den geordneten Prozess seitens der Verwaltung sowie eine unumgängliche Restriktivität in der Flüchtlingspolitik der britischen Zone zu vermitteln suchte.

Von dieser Sequenz abgesehen, überwiegen jedoch die Kürzungen in dem Film „Flüchtlingsnot…“, wodurch die Aussagen im Allgemeinen etwas weniger intensiv sind. Zudem weisen einige Kürzungen in die Richtung einer vorsichtigen „moralischen Säuberung“: In dem Teil, der die Flüchtlingsbefragung und die Einzelfallprüfung im Lager Uelzen zeigt, fehlt eine Einstellung, in der bei der Gesundheitsuntersuchung eine ältere, stark abgemagerte Frau mit bloßem Oberkörper gezeigt wird. In der Einzelfallprüfung fehlt unter anderem die hochschwangere Frau, und bei der Frau, die zu ihrem Mann ins Ruhrgebiet zurück möchte, fehlt der Hinweis, dass ihr Mann inzwischen mit einer anderen Frau zusammenlebt. Diese Kürzungen dürften damit zusammenhängen, dass der Film als Produktion aus dem Jahre 1960 nun für die Bildungsarbeit vornehmlich in Schulen gedacht war. Eine weitere kleine Veränderung ist zeitbedingt. So taucht der Begriff „Zone“, mit dem im ersten Film die britische Zone gemeint war, nicht mehr auf – im Jahre 1960 war dieser Begriff doch anders besetzt. Insgesamt ähnelt der neu gesprochene Kommentar demjenigen aus „Asylrecht. Report …“, er dramatisiert nicht, sondern gibt zurückhaltend ergänzende Informationen.

Welche Schlüsse für die historisch-politische Bildungsarbeit lassen sich aus der Untersuchung dieser drei Filme nun ziehen? Es hat sich gezeigt, dass historische Realität auf verschiedene Weise in die Filme eingeflossen ist. Einmal geht es um die vorfilmische Realität, eben die Flüchtlingsproblematik im Jahre 1948. Die Filme bilden – in unterschiedlicher Weise – etwas von dieser Problematik ab und können somit auch als Quellen für die Flüchtlingsnot dienen. Natürlich bildet keiner der Filme die Situation 1948 vollständig oder objektiv ab, sondern ausgewählt und unter bestimmten Gesichtspunkten. Die Art und Weise, wie die abzubildende Realität ausgewählt, aufgenommen, verarbeitet und präsentiert wird, dieses „wie“ entspricht bestimmten Intentionen und Sichtweisen – auch unbewussten -, und für eben diese können die Filme heute wiederum auch einen Quellenwert besitzen. Wenngleich die beiden Ebenen sich „physisch“ nicht trennen lassen – in den vorfindlichen Filmen (Bild und Ton) ist immer beides enthalten (!) – , so ist eine „analytische“ Trennung doch sinnvoll im Hinblick auf die Quellenfunktion der Filme. Dabei ist im Prinzip auch auf Mehrfachbearbeitungen des Ausgangsmaterials zu achten, wie sie hier bei den beiden „Flüchtlingsnotfilmen“ stattgefunden haben: so spiegeln sich unterschiedliche Intentionen und Sichtweisen, die zu verschiedenen Zeiten in die Verarbeitung der Filmbilder Eingang gefunden haben, in den Endprodukten. Eine genau€ Aufschlüsselung der jeweiligen Anteile ist allerdings äußerst schwierig, und es erscheint zweckmäßig, sich auf die dominanten Elemente zu konzentrieren.

Wenn eine visuelle Quelle für die Flüchtlingsnot in der Nachkriegszeit gesucht wird, wenn es um die Ebene einer möglichst anschaulichen Wiedergabe geht, so ist sicherlich „Asylrecht. Report on the Refugee Situation Jan. 1949“, als der zeitnahste und ausführlichste der drei Filme die beste Quelle. Die 21-minütige Fassung von „Flüchtlingsnot an der Zonengrenze 1948“ käme auch noch in Frage, die neunminütige Fassung hingegen nicht. Der Film „Asylrecht. Report…“ ist auch dann als Quelle interessant, wenn es darum geht, die zeitgenössische Sicht und die Intentionen der britischen Besatzungsverwaltung zu untersuchen, wobei es sinnvoll wäre, ergänzende schriftliche Quellen, die für diesen Bereich allerdings zurzeit schwer zu beschaffen sind, hinzuzuziehen. Als „Notbehelf‘ könnten die eingangs zitierten Auszüge zur britischen Filmpolitik dienen. Die zeitgenössische Sicht der 21-Minuten Fassung von „Flüchtlingsnot an der Zonengrenze 1948“ spiegelt sich in eher kleinen Veränderungen gegenüber dem Ursprungsfilm „Asylrecht“, in einzelnen Einstellungen und Begrifflichkeiten, die erst bei einer Feinanalyse sinnfällig werden.

Anders die neunminütige Fassung von „Flüchtlingsnot an der Zonengrenze 1948“: Hier ist der „Veranschaulichungswert“ für die Flüchtlingsnot gering, aber die zeitgenössische Bearbeitung aufschlussreich. Aus dieser lässt sich recht gut eine Sichtweise herauslesen, die zum einen aus einem zeitlichen Abstand auf die Flüchtlingsnot blickt: Viele Millionen Flüchtlinge konnten inzwischen einigermaßen erfolgreich politisch und ökonomisch in die Gesellschaft der Bundesrepublik integriert werden. Zum anderen wird eine Feindbildstigmatisierung im Zusammenhang des Kalten Krieges deutlich, die mit der eigentlichen Flüchtlingsnot wenig zu tun hat.

Dieser Quellenwert der Überarbeitung erschließt sich allerdings in erster Linie im Vergleich mit dem Ausgangsfilm, da die einzelnen Filmbilder aus diesem übernommen wurden (und so auch noch etwas von dem Ausgangsfilm transportieren). Entscheidend sind hier aber die Auswahl der Filmaufnahmen, die veränderte Sequenzfolge sowie die Verbindung mit dem „Erläuterungsblatt“. Ein solcher Vergleich ist gerade wegen der Verwendung des gleichen Bildausgangsmaterials einerseits und der auffälligen Differenzen in der Bearbeitung besonders geeignet, um quellenkritisches Arbeiten zu fördern. Die Gesamtlaufzeit dieser beiden Filme von etwa 45 Minuten stände einem solchen Vergleich auch in der schulischen Bildungsarbeit wohl nicht entgegen.

  1. Die Filme liegen alle im 16 mm Format vor. Im Verleih der Landesmedienstelle Hannover haben die Filme folgende Signaturen: „Asylrecht. Report …“ 324417; „Flüchtlingsnot an der Zonengrenze“ (21 Min.) 3200530;“Flächtlingsnot an der Zonengrenze“ (9 Min.) 3000530.
    [Heute steht der Film ASYLRECHT digital in dieser Lernwerkstatt zur Verfügung, D.E. ]
  2. Um dabei die Filmsprache nachvollziehbar analysieren zu können, musste diese wenigstens ansatzweise ins Medium der Schriftsprache übertragen werden. Dazu schien es sinnvoll, Sequenzprotokolle der Filme mit einer Zeitleiste anzufertigen, sowie die gesprochenen Kommentare, den Sequenzen jeweils zugeordnet, schriftlich wiederzugeben. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Sequenzprotokolle noch ein vergleichsweise grobes Raster sind: eine Feinanalyse würde u.a. ein Protokoll der jeweiligen Einstellungen in den Filmen verlangen. Weiterhin ist zu bemerken, dass die Sequenzprotokolle hier nicht nur als Voraussetzung (Werkzeug) der Interpretation dienen bzw. deren Belege sind, sondern in gewisser Weise selbst ein Bestandteil der Interpretation. Die Protokolle sind zusammen mit anderen Materialien im Anhang dieser Arbeit wiedergegeben.
  3. Im Rahmen eines Forschungsprojektes zu dem Thema „Politische, ökonomische und kulturelle Einflussfaktoren auf die niedersächsische Filmindustrie am Beispiel der ‚Junge Film-Union‘ 1947 – 1952′ wurden von mir im Jahre 1991 Akten im Public Record Office (PRO) in London eingesehen, aus denen die folgenden Hinweise resultieren. Ausführlicher zu den Intentionen der britischen Filmpolitik: Peter Stettner: Vom Trümmerfilm zur Traumfabrik. Die „Junge Film Union“ 1947 – 1952, Hildesheim, Zürich, New York, S. 21-33 und 52-61.
  4. THE PRODUCTION OF DOCUMENTARY AND SIMILIAR FILMS IN GERMANY. Report by Arthur Elton, 12th May’47, S.1, in: PRO FO 946169 (FILMS POLICY
  5. Ebenda, S.4.
  6. Ebenda, S.7.
  7. Nachlass der „Junge Film-Union“, hier vor allem Schriftwechsel Kipp/JFU in den Akten 23 und 29. Der Nachlas befindet sich zur Zeit in der Landesmedienstelle, Niedersächsisches Landesverwaltungsamt, Stiftstr. 15, 30149 Hannover. [Heute befindet sich der Nachlass im Filminstitut Hannover, D.E.]
  8. Herr Kipp, der ab 1948 die „Deutsche Dokumentarfilmgesellschaft“ in Hamburg betrieb, verfügte zunächst noch über keine britische Lizenz für eine eigene Filmproduktion. Er arbeitete als eine Art „Unterproduktionsabteilung“ der bereits am 1.4.1947 lizensierten Produktionsfirma „Junge Film-Union“ in Hamburg/Bendestorf, die eine „moralische Bürgschaft“ für den Dokumentarfilmer Kipp übernahm.
  9. Der Titel „Asylrecht“ wurde dem Film im Laufe des Jahres 1949 gegeben.
  10. vollständiger Text siehe Sequenzprotokoll.
  11. Zitiert nach der FWU- Filmbegleitkarte, die in der Staatlichen Landesbildstelle Hamburg zu dem Film „Flüchtlingsnot an der Zonengrenze. 1948′ FT 530 (21 Minutenfassung) existiert. Da das Bildmaterial für diesen Film aus dem Film „Asylrecht. Report …“ übernommen wurde (wie auch auf der gleichen Begleitkarte vermerkt), gilt die Aussage von Herrn Kipp für „Asylrecht …“ ebenfalls uneingeschränkt.
  12. vgl. hierzu etwa Doris v. d. Brelie-Lewien: Zur Rolle der Flüchtlinge und Vertriebenen in der westdeutschen Nachkriegsgeschichte – Ein Forschungsbericht. In: Flüchtlinge und Vertriebene in der westdeutschen Nachkriegsgeschichte (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen XXXVIII. Quellen und Untersuchungen zur Geschichte Niedersachsens nach 1945, Bd.4) hg. v. Rainer Schulze u.a., Hildesheim 1987, S. 25. Helga Grebing: Bericht über die Forschung zur Geschichte der Flüchtlinge und ihrer Eingliederung in Niedersachsen nach 1945, ebenda S. 271.
  13. Evangelischer Film-Beobachter, Nr. 22, 1950, S.11: vgl. auch Nummer 19, 1.10.1949, Filmnr. 170.
  14. Mit freundlicher Genehmigung von Mirjam Hipp, der Tochter des verstorbenen Dokumentarfilmers Kipp, konnte dessen Nachlass von mir eingesehen werden. Die nachfolgenden Bemerkungen zur Entstehungsgeschichte stützen sich auf den Schriftwechsel, den Kipp seinerzeit mit dem Institut für Film und Bild (heute FWU) führte und der in einem Ordner, betitelt „Diverse Briefe und Manuskripte Institut Film und Bild“, abgelegt ist.
  15. Schreiben an das Institut, Herrn Direktor Schmid, vom 24.3.1959, Absender ist der „Direktor 378″, der nicht näher identifiziert werden konnte.
  16. Diesbezügliche Nachfragen brachten hier keine Klärung, aber den Hinweis, dass eine GmbH wie das FWU, damals Institut für Film und Bild, Geschäftsunterlagen nach zwei Jahren, Verträge nach zehn Jahren vernichte.
  17. vgl. Schreiben vom 29.Mai 1959 Institut für Film und Bild Herr Ruprecht, an Rudolf Kipp Filmproduktion: Schreiben vom 27.12.1959, Rudolf Kipp Filmproduktion an Institut für Film und Bild, Herrn Ruprecht.
  18. Zum Wechsel der Terminologie vgl. Doris v. d. Brelie Lewien: Zur Rolle der Flüchtlinge in der westdeutschen Nachkriegsgeschichte. a.a.O., S. 27.

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