Alliierte Kontrolle

Filmpolitische Maßnahmen der Besatzungsmacht

Petra Schepers (1991)

Am 10. April 1945 besetzten anglo-amerikanische Truppen die Stadt Hannover und eine Abteilung der britischen Militärregierung übernahm die Regierungsgewalt. Man fand eine Stadt vor, in der 50% aller Wohngebäude, 44% aller öffentlichen Gebäude und 36% aller Geschäfts- und Lagerhäuser zerstört waren. So existierten von den ehemals 32 Kinos nur noch neun, die anderen waren zerstört.

Die Grundlage für den Wiederaufbau der Kinos und der Filmkultur bildeten die filmpolitischen Maßnahmen der Besatzungsmacht, hier insbesondere das Gesetz 191 mit der Nachrichtenkontrollvorschrift Nr. 1, die jede kulturelle Tätigkeit untersagten, mit Ausnahme der von der Militärregierung Zugelassenen.

Für den Bereich Kino und Film wurde zunächst jede Tätigkeit des „Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda“ verboten, das bis 1945 die gesamte Filmindustrie für den NS-Staat und die Kriegspropaganda in Anspruch genommen hatte. In Hannover wurden nach der Besetzung durch die Briten alle Kinos sofort geschlossen, mit Ausnahme des Victoria in der Alten Celler Heerstraße, das beschlagnahmt worden war und unter dem Namen Fox-Cinema Filme für Angehörige der Besatzungstruppen zeigte.

Ab 12. Mai 1945 wurden dann nach der Nachrichtenkontrollvorschrift Nr. 1 die ersten Genehmigungen für kulturelle Tätigkeiten erteilt. Nach Registrierung und Lizensierung unter primär politischen Gesichtspunkten durften sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen wieder tätig werden im Verleih, Vertrieb, in der Vorführung und in der Produktion von Filmen. Festgelegt war in den Gesetzen auch die Zensur von Filmen durch die Militärbehörden, es durften nur Filme gezeigt werden, die einen sogenannten „Vorführschein“ hatten, der nach britischem Vorbild dem Vorspann jeder einzelnen Filmkopie vorangestellt wurde:

„Filmvorführschein: Es wird hiermit bestätigt, dass (Titel) zur öffentlichen Vorführung zugelassen ist. Bescheinigung ausgestellt im Auftrag der Alliierten Behörde.“

Zunächst allerdings wurde von der Miltärregierung in Hannover angeordnet, dass alle Projektionsapparate und Filme abzuliefern waren, die sich im Besitz von Schulen, öffentlichen Institutionen und Parteiorganisationen befanden.

In dieser ersten Phase der Besatzung entsprach die rigorose Filmpolitik dem Sicherheitsbedürfnis der Besatzungsmacht. Daneben sollten die ersten zugelassenen Veranstaltungen und Filmvorführungen der Sicherung der öffentlichen Ordnung dienen und der Ablenkung der Bevölkerung von den alltäglichen Problemen.

Die Überwachung des kulturellen Lebens wurde von der Abteilung Nachrichtenkontrolle (Information Control Unit) durchgeführt, die in jedem besetzten Gebiet von der jeweiligen Miltärregierung eingerichtet wurde. Für Hannover war die 30. Information Contol Unit (ICU), Georgstraße 33, zuständig. Sie lizensierte Kulturschaffende, organisierte den Filmvertrieb und Zeitungsverkauf ebenso wie den Handel mit Büchern und Zeitschriften. Es war die Aufgabe der Nachrichtenkontrolle, dafür zu sorgen, dass demokratisch und anti-nationalsozialistisch eingestellte und fachlich geeignete Deutsche gefunden wurden, die dann durch ihre Tätigkeit im kulturellen Bereich zur demokratischen Erziehung der Deutschen beitragen sollten. Das Lizensierungsverfahren war aufwändig, da es galt, einen Personalfragebogen der Militärregierung, einen Personalfragebogen der ICU und einen Geschäftsfragebogen auszufüllen. Der entscheidende Fragebogen war der der Militärregierung, der 50 Fragen umfasste; es war Auskunft zu geben über persönliche Daten, Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer anderen NS-Organisation, über die Einkommensverhältnisse seit 1930 sowie Militärdienst und Auslandsreisen.


aus: Petra Schepers: Zerstörung und Neubeginn. Die hannoverschen Kinos in der Nachkriegszeit. In: Lichtspielträume, S. 50-56

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