Das sollten die Westdeutschen nicht sehen!
Filmzensur und politische Einflussnahme in der BRD
Für die DDR wird wie selbstverständlich betont, dass das Filmschaffen sich nicht unabhängig von Partei- und Staatsinteressen entwickeln konnte. Der Film sollte nach Ideologie der SED ausgerichtet und jegliche kritische Haltung verhindert werden. Eine entsprechende Filmpolitik sollte diese Interessen durchsetzen.
Für die Bundesrepublik wird gern mit Verweis auf den Artikel 5 des Grundgesetzes betont: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Vergessen wird dabei der zweite Satz des Artikels: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Bezogen auf den Film und hier besonders auf Filme aus der DDR machte die Bundesregierung bis in die 60er Jahre ausgiebig Gebrauch von der Einschränkung der Rechte und versuchte, die Aufführung dieser Filme zu verhindern.