Notizen zur Geschichte der Landesmedienstelle

Die Landesmedienstelle – ein pädagogisches Konzept im Wandel

Die Bildstellen-/Medienstelle-Organisation in Niedersachsen hat eine 100jährige Geschichte.  Die Anfänge  der Medienstelle liegen in der Schulfilmbewegung und in reformpädagogische Bemühungen, Filme für Schule und Unterricht zu nutzen, begründet.

Die Landesmedienstelle (bzw. ihre Vorgängerinstitutionen) – eines der „Wunderkinder“ der niedersächsischen Filmproduktionslandschaft? Ein erster Blick in die über 70jährige Geschichte dieser Institution zeigt: Eine bedeutende Produktionsstätte von Filmen ist die Landesmedienstelle nie gewesen, eher schon ist sie als Produzent von Fotografien und Diareihen sowie Tonproduktionen in Erscheinung getreten. Gleichwohl gab es vielschichtige Berührungen zwischen der pädagogischen Praxis der Medienstelle und der Filmproduktion.

Die eigentliche Grundlage ihrer Existenz war zu allen Zeiten vor allem die Notwendigkeit der Unterstützung des Medieneinsatzes im Schulunterricht durch Sammlung und Verleih von Ton-, Bild- und Filmmaterialien, Verleih von Geräten, technische und pädagogische Beratung sowie Aus- und Fortbildung. Filmproduktionsaufgaben gehörten anfangs gar nicht zu ihren Aufgaben und konnten auch nachdem sie schließlich – Anfang der 50er Jahre – als Ergänzung in den Aufgabenkanon aufgenommen wurden, nur sehr selten umfassender wahrgenommen werden. Die pädagogische Arbeit der Medienstelle wirkte und wirkt aber in mehrfacher Hinsicht in den Filmproduktionssektor hinein:

  • Die Medienstelle war und ist Teil der bundesweiten Bildstellenorganisation mit dem FWU als zentralem Produzenten von Unterrichtsmedien, den gegenwärtig insgesamt 19 Landesbildstellen und mehr als 700 kommunalen Bildstellen und Medienzentren. Diese Organisation entwickelt durchaus ein Nachfragepotential auf dem Medienmarkt vor allem für Lehr- bzw. Unterrichtsfilme und Kurz(spiel)filme, aber auch für umfassendere Dokumentationen, Spielfilme und Fernsehproduktionen.
  • Die Landesmedienstelle, wie auch ihre Vorläufereinrichtungen, war immer auch eine Einrichtung, die zur „Förderung des guten Films“ beitragen wollten. Diese lange Zeit eher kulturkritische und bewahrpädagogisch motivierte Arbeit führte zur Unterstützung bzw. Förderung von Schulfilmveranstaltungen und vor allem zu „filmkundlichen“ Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Pädagogen, Mitarbeitern aus der Jugend- und Sozialarbeit und Kindern und Jugendlichen.
  • Und schließlich: Anfang der 80er Jahre wurde begonnen, die „aktive Videoarbeit“ zu einem der pädagogischen Schwerpunkte der Landesmedienstelle auszubauen und damit die Förderung der selbständigen, kreativen Filmarbeit von Schülern/Jugendlichen zu verstärken.

Im folgenden kann keine „Produktionsgeschichte“ und/oder Organisationsgeschichte der Landesmedienstelle geschrieben werden, dazu müßten erst die leider nur lückenhaften und vor allem nicht systematisch überlieferten Akten erforscht und ehemalige Mitarbeiter befragt werden. Ein Forschungsunterfangen, welches mir nicht möglich war. Deshalb hier eine erste Annäherung an die Geschichte….

Diese Darstellung beruht auf dem Beitrag im Ausstellungskatalog „Wir Wunderkinder“ aus dem Jahr 1996 und beschäftigt sich mit der Geschichte der Landesmedienstelle bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1995. Die folgenden Jahre als Abteilung/Aufgabenbereich/Fachbereich im NLI/NLQ stellen ein neues Kapitel dar, dass weniger unter dem Aspekt einer „Produzentengeschichte“ als vielmehr unter den Aspekten der Erhaltung und Sicherung der landesweiten Medienorganisation, der medienpädagogischen Konzeptentwicklung und der Digitalisierung behandelt werden müsste. Filmbildung blieb aber zumindest bis zum Ende der 2010er Jahre ein Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit des ‚Fachbereichs Medienbildung‘ im NLQ.

Detlef Endeward: Notizen zur Geschichte der Landesmedienstelle. In: Wir Wunderkinder. 100 Jahre Filmproduktion in Nidersachsen. Hrsg. von der Gesellschaft für Filmstudien, Hannover 1996, S. 159-174

 


Die Erfindung der Kinematographie löste von Beginn an eine große Faszination bei einem an Unterhaltung und Zerstreuung interessierten Publikum aus. Schon bald wandelte sich dieses, zunächst als Attraktion der Jahrmärkte in Erscheinung tretende, Gewerbe zu einer bedeutenden Industrie aus: Nicht nur das Publikum war fasziniert, faszinierend waren auch die Gewinne des Kinogeschäfts.. Um 1900 entstanden die ersten festen Lichtspielhäuser, 1914 waren es bereits über 2.400. In Hannover gab es dieser Zeit wohl 14 feste Kinos und zusätzlich mehrere „provisorische Kintopps“[i] . Eine Filmindustrie entwickelte sich relativ rasch.

Von Beginn an gab es neben diesem kommerziellen und Unterhaltungsinteresse am Kinofilm auch ein wissenschaftliches und pädagogisches Interesse am filmischen Aufzeichnungsverfahren.

In Pädagogenkreisen löste das neue Medium Film vor allem eine Diskussionen über mögliche Wirkungen auf Kinder und Jugendliche aus: „Schon der Aufenthalt in dunklen Räumen, in denen Personen beiderlei Geschlechts in engen Stuhlreihen nebeneinander sitzen, bietet eine große Gefahr für die Sittlichkeit. Mit Leidenschaft und großer Spannung folgen die Besucher den schauerlichen Bildern, die in den noch unverdorbenen Seelen unserer leider so wenig gefestigten Jugend reizend wirken und Vorstellungen und Gefühle erwecken, die ihr besser erspart blieben.“[2] „Diese Beunruhigung und Ablehnung hatte auch praktische politische Konsequenzen: Verbot und Zensur begleiteten Kino und Film von Beginn an. Ende 1911 wurde in Preußen die Präventivzensur für Filme eingeführt und Kindern unter 16 Jahren der Besuch von normalen Kinoveranstaltungen verboten.[iii]

Aber neben dem Kampf gegen „Schmutz und Schund“ gab es auch kleine Kreise von Pädagogen die versuchten, produktiv Einfluß zu nehmen auf Kinder- und Schülerprogramme in den Kinos und den Film für Schule und Unterricht zu nutzen. Die meisten dieser Pädagogen verbanden dabei bewahrpädagogische Motive des „Schutzes“ der Kinder vor „gefährlichen“ Filmen, vor Schund und Kitsch mit durchaus weitsichtigen Einschätzungen über Möglichkeiten der Wahrnehmungserweiterung mit Hilfe von Filmen, vor allem bei der Darstellung naturwissenschaftlicher Inhalte und Phänomene und dem „bildenden Wert“ kultureller Filmdarstellungen. Eine breite allgemeine und vor allem unumstrittene Anerkennung fand der Film in Pädagogenkreisen allerdings nicht.[iv] Beides, die bewahrpädagogische Grundhaltung wie auch das Bemühen, dem Lehrfilm im Unterricht gegen Vorurteile „seinen Platz“ zu verschaffen, wird die Bildstellenarbeit über Jahrzehnte prägen.

Am Anfang der Entwicklung der Bildstellenorganisation[v] standen die von einzelnen Lehrern durchgeführten Filmbesuche in Filmtheatern.[vi] Daraus entwickelte sich vereinzelt eine Mitarbeit von Pädagogen bei der Zusammenstellung von Kinoprogrammen für Schüler. In diesem Zusammenhang gab es auch erste Versuche von Pädagogen, Einfluß zu nehmen auf die Filmherstellung, indem Vorschläge für Themen unterbreitet wurden. Ab 1910 entstanden aus Privatinitiativen an verschiedenen Orten sogenannte Lichtspielbühnen, „…Vereinigungen zur Organisation kulturell bedeutsamer Filmvorführungen für Schulen und andere Zuschauerkreise.“[vii]. Bald stellten sich Bemühungen ein , die Vorführung vom Kino loszulösen und in die Schule selbst zu bringen. Dabei gab es jedoch schwierige Probleme zu überwinden:

  • Die technische Qualität der Apparaturen, die Umständlichkeit der Bedienung und nicht zuletzt der Preis der Geräte, standen einer Verbreitung des Films außerhalb von Filmtheatern entgegen.
  • Infolge der leichten Entflammbarkeit der Filme waren solche Vorführungen Veranstaltungen, die durchaus mit Gefahren verbunden waren und die gewisse Qualifikation der Vorführer erforderten.
  • Die Beschaffung von Filmen für schulische Zwecke war äußerst schwierig. Für die Lehrer ergaben sich v. a. Probleme, Filme rechtzeitig zu erhalten. Sie konnten sich zwar direkt an die Produzenten wenden, doch diesen Aufwand leisteten nur wenige.

So stellte sich bald die Notwendigkeit heraus, dezentrale Verleihinstanzen einzurichten, um den Pädagogen einen in zeitlicher und räumlicher Hinsicht akzeptabelen Zugriff auf Lichtbilder und Unterrichtsfilme zu ermöglichen. Infolge des Ersten Weltkriegs kam diese Entwicklung zunächst zum Stillstand und konnte erst nach Kriegsende fortgesetzt werden.

Sowohl im staatlichen wie auch privaten Auftrag entstanden in der ersten Hälfte der zwanziger Jahre dann vielerorts Bildstellen. „Ihr gemeinsames Anliegen war

  • brauchbares Film- und Bildmaterial aus dem freien Angebot zu beschaffen,
  • pädagogisch ausgerichtete Filmprojekte in Auftrag zu geben,
  • geeignete Berater für Lehrfilme und Begleitvorträge zu finden,
  • methodische Literatur zu sammeln und didaktische Richtlinie auszuarbeiten.“[i]

Zumindest in Preußen entstanden Anfang der 20er Jahre in allen Regierungsbezirken staatliche Bildstellen, die dem Unterricht und der Jugendpflege dienen sollten.[ii]

Mit der Etablierung von Bildstellen einher gingen auch Bemühungen der organisatorischen Vernetzung dieser Einrichtungen. Bereits 1918 wurde ein „Bilderbühnenbund Deutscher Städte“ gegründete. An dieser in Stettin ansässigen Dachorganisation waren zunächst 62 Städte, darunter auch Hannover, beteiligt. Sie verfolgte die Intention, die Koordination zwischen Produzenten und Verleihern und die Kooperation mit den Filmnutzern in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zu fördern. Zugleich verpflichteten sich die Mitglieder, eigene Musterlichtspielbühnen einzurichten und besondere Kultur- und Lehrfilmprogramm zu konzipieren. Durch den Zusammenschluß mit einer seit 1920 im Berliner Raum bestehenden „Film- und Bildarbeitsgemeinschaft“ 1924 zum“Bildspielbund Deutscher Städte“ (später „Deutscher Bildspielbund“), der als Zentralbestellanstalt für die Lieferung von Filmvorführmaterial und Lichtbildern fungierte, konnte die Situation für die angeschlossenen Einrichtungen weiter verbessert werden.

Die Versorgung mit unterrichtlich nutzbaren Filmen stellte jedoch lange Zeit ein Hauptproblem dar.[iii] Die Lehrfilmproduktion[iv] lag damals ganz in den Händen der Privatwirtschaft, deren Hauptinteresse darin lag, für ihre Produktionen einen ausreichenden Absatz zu sichern. Die Lehrfilmproduktion wurde gleichzeitig staatlich unterstützt wie auch einer Überprüfung unterzogen. 1919 wurde am Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht in Berlin eine „Beratungs- und Prüfstelle für Lehrfilme“ eingerichtet, deren Aufgabe darin lag, bei der Produktion von Lehrfilmen zu beraten. Außerdem erstellte sie Eignungsprüfungen für Bildmaterial und stellte – bei positivem Ausgang – amtliche Bescheinigungen aus. Damit war eine Institution geschaffen, die den Lehrfilm in Deutschland offiziell legitimierte.

Das große Geschäft wurde daraus allerdings nicht, wenn man den alljährlichen Klagen der Produzenten Glauben schenkt.[v] Mit diesen Klagen sollten allerdings auch erreicht werden, daß die staatlichen Zuschüsse für die Lehrfilmproduktion, die Subventionierung der Rohfilmbeschaffung erhöht würde. Das Hauptproblem für die Produzenten war und blieb aber der ungenügende Filmabsatz, und daran änderten auch Bildstellen als Vermittlungseinrichtungen nichts, denn die wenigsten Schulen, vor allem außerhalb der Großstädte, waren mit Geräten ausgestattet. So ging die Lehr- bzw. Kulturfilmproduktion seit 1925 zurück. Im Zusammenhang mit den Problemen der Versorgung der Schulen mit geeigneten Filmen wurde zunehmend auch die Frage, vor allem von den an Film interessierten Schulpädagogen, diskutiert, ob nicht für die Schule neben den „Lehrfilmen“, die eigentlich nicht für Unterricht hergestellt wurden, auch spezielle „Unterrichtsfilme“ notwendig seien.

Förderlich für die weitere Ausbreitung des Films in der Schule – und damit auch der Bildstellenorganisation – war schließlich die Entwicklung des Schmalfilms, als Trägermedium für Lehrfilme.[vi]

Auch in Hannover entstand Anfang der 20er Jahre ein staatliche Bildstelle, die sich bemühte „schulgeeignetes“ Bild- und Filmmaterial zur Verfügung zu stellen und die Pädagogen zu beraten und für die Arbeit mit Filmen fortzubilden. Dabei überwog die technische Fortbildung deutlich: Da anfangs das verwendete Filmmaterial eben äußerst leicht entflammbar war, durften in Preußen nach einem Erlaß vom Januar 1923 Lehrer in der Schule nur dann Filme vorführen, wenn sie zuvor einen technischen Lehrgang absolviert hatten, in diese Ausbildung war die Bildstelle einbezogen. Die Film- bzw. Geräte- Ausbildung wurde auch nach Einführung des Schmalfilms fortgesetzt. Die Bildstelle war somit von Beginn an eine Einrichtung, die Film- und Kinovorführungen in der Schule (im nichtkommerziellen Raum) unterstützte bzw. überhaupt erst ermöglichten und die die Entwicklung, d. h. Produktion von Lehrfilmen beförderte. Selbständiger Lehr- bzw. Unterrichtsfilmproduzent war sie anfangs nicht.


Anmerkungen

[i]  Vgl. Sabine Guckel: Von „Kinderseelen und ungebildeten Volksmassen“. Filmreform und Lehrfilmkino in Hannover zwischen 1912 und 1925. In: Adelheid von Saldern (Hg.): Stadt und Moderne. Hannover in der Weimarer Republik. Hamburg 1989, S. 287ff

[ii]  A. Diehle  (1912), zitiert nach: Wolf-Rüdiger Wagner: Die Aufgaben der Landesmedienstelle in der Informations- und Mediengesellschaft. In: Das Niedersächsische Landesverwaltungsamt. Hannover 1994, S. 68

[iii] vgl. Joachim Paschen: AV-Medien für die Bildung. Eine illustrierte Geschichte der Bildstellen und des Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht. Grünwald 1983, S. 14

[iv] Oskar Kalbus beschreibt in seinem Aufsatz zutreffend die Situation: „ Es ging doch bisher ohne Film, meinen die einen, der Film wäre eine Unterhaltung und Spielerei , die anderen. Er verlange zuviel technische Vorkenntnise und Vorführerfahrung, befürchten Dritte, und er werde altbewährte, gute Lehrmittel, voran das Wort und die Kreide, verdrängen, obwohl er seinem Wesen nach zur Oberflächlichkeit des Denkens, zur bloßen Reziptivität der Schüler verführe, so tadeln die Vierten. Die meisten sind infolge der Zeitnöte überhaupt zu müde, um lebhaftes Interesse an methodischen Erwägungen zu nehmen: schulpolitische und Standessorgen verzehren das Interesse.“(Im übrigen mit anderen Worten auch heute noch vorgebrachte „Bedenken“.)

[v] Vgl. Hans Ammann: Lichtbild und Film in Unterricht und Volksbildung. München 1936, S. 25ff. Hans Ammann war einer der Protagonisten für die stärkere Nutzung des Films im Unterricht, gleichzeitig ein Befürworter der Entwicklung des speziellen „Unterrichtsfilms“. Seine Darstellung der Entwicklung ist eine „Erfolgsgeschichte“ unterteilt in sechs Stufen, wobei die letztere, die„höchste“ Stufe, die ist, in der der Film zum Lernmitttel im Unterricht wird: „Es blieb dem neuen Reiche und der frischen Initiative des neuen Reichskultusministers vorbehalten, den Film auf diese letzte, sechste Entwicklungsstufe zu heben und ihn (…) als Lernmitttel zu erklären und dort in den planmäßigen Unterricht einzuführen, ‘wo er eindringlicher als jedes andere Hilfsmittel zum Kinde spricht’“. (S. 21)

[vi] Filmtheaterbesitzer hatten durchaus ein geschäftliches Interesse an solchen Veranstaltungen und informierten ihrerseits die Schulleitungen über „geeignete“ Programme in ihren Etablissements.

[vii]  Vgl. Werner Nowack: Stichwort „Unterrichtsfilm“. In: Heribert Heinrichs (Hg.)_: Lexikon der audio-visuellen Bildungsmittel. München 1971, S. 327

[i] Vgl. Theodor Hornberger: Die Bildstellen: Zentren für audiovisuelle Medien zwischen Bildungstheorie und Praxis. In: Gerhard K. Hildebrandt (Hg.): Zur Geschichte des audiovisuellen Medienwesens in Deutschland. Trier 1976, S. 120

[ii] Vgl. Oskar Kalbus: Die deutschen Behörden und der Lehrfilm. In: Der Kinematograph, 19.01.1922, No. 780

[iii] Vgl. Guckel, S. 1928 berichtete beispielsweise der damalige Leiter der Provinzial-Lichtbildstelle in der Machstraße 8 von einer Kinotagung in Göttingen, daß die Qualität der Lehr- und Kulturfilme zu wünschen übrig ließe.

[iv] Die Begriffe Lehr- und Kulturfilm wurden damals häufig synonym benutzt,

[v] vgl. Paschen S. 22f

[vi] Hans Ammann schreibt dazu in seiner „Erfolgsgeschichte“: „ Die Technik mußte zur Retterin werden – und sie schuf den ‘Schmalfilm’. Bei der Deutschen Bildwoche zu Dresden und dann beider Internationalen Filmkonferenz in Wien wurde vergleichend und zusammenfassend gezeigt, was mit dem auf sechzehn Millimeter verkleinerten Film aus „nichtentflammbarem’ Material (später ‘Sicherheitsfilm’) und den leicht handlichen und in jeden Schulzimmer verwendbaren Schmalfilmapparaten geleistet werden kann – und trotz des zu dieser Zeit eingeleiteten Umschwunges des Normalfilms in den Tonfilm war sofort ersichtlich, daß mit dem Schmalfilm endlich die Hoffnung der Vorkämpfer für den Unterrichtsfilm erfüllt wird: der Weg zur zwanglosen Eingliederung des Films in den lehrplanmäßigen, laufenden Unterricht stand offen vor aller Augen.“ (S. 21)

 

Mit dem Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 26.06.1934 wurden gleichzeitig mit der „Reichsstelle für den Unterrichtsfilm (RfdU) in Berlin insgesamt 23 Landesbildstellen eingerichtet und der reichsweite einheitliche, zentral gesteuerte Ausbau der Bildstellenorganisation in die Wege geleitet. Hauptaufgabe dieser sollte die Förderung der Verwendungsmöglichkeiten des Unterrichtsfilms sein. Dabei wurden die Integration in den Klassenunterricht und die „politisch-bildende Funktion“ des Films im Erziehungs- und Bildungswesen betont: „Erst der neue Staat hat die psychologischen Hemmungen gegenüber der technischen Errungenschaftdes Films völlig überwunden, und er ist gewiss, auch den Film in den Dienst seiner Weltanschauung zu stellen. Das hat besonders in der Schule, und zwar unmittelbar im Klassenunterricht, zu geschehen.“[1]

Die Landesbildstellen sollten aber nicht nur den Unterrichtsfilm fördern, sondern darüber hinaus alle Aufgaben zu erfüllen haben, die sich aus der Verwendung von Film und Lichtbild auf dem gesamten Gebiet der Erziehung, Wissenschaft und Volksbildung ergeben: Beratung der Kreisbildstellen und Schulen, Ausbildung der Lehrerschaft, der Leiter der Bildstellen, Lichtbildsammlungen und Schulkino-Einrichtungen aller Art“ wurden ihnen als pädagogische Aufgaben zugewiesen. Eigenständige Filmproduktionsaufgaben wurden nicht ausdrücklich ausgewiesen.[2]

Mitarbeiterinnen der Landesbildstelle

Die Filmproduktion für den Schulunterricht war in erster Linie die zentrale Aufgabe der RfdU.[3] Die Unterrichtsfilme der RfdU waren ausschließlich Stummfilme auf Schmalfilm; sie unterlagen nicht der Zensur des Propagandaministeriums. Die Mehrzahl der Filme befaßte sich mit der Darstellung naturkundlicher Themen. Bis 1944 produzierte die RWU insgesamt 876 Filme in 600.000 Kopien und vier Millionen Dias. Über die Bildstellenorganisation wurden diese Filme in die Schulen vermittelt.

Die Herstellung von Filmen für die „staatspolitische Erziehung“ fiel in die Zuständigkeit des Propagandaministeriums. Die Bildstellen waren angehalten, eng mit dem Propagandaministerium bzw. den Gaufilmstellen zusammenzuarbeiten und die dort produzierten Filme zu staatspolitischen Themen in den Schulen vorzuführen und für eine Eingliederung in die regelmäßige Unterrichtsarbeit zu sorgen. Die Bildstellen wurden als „Front der kulturellen Arbeit“ bezeichnet und sollten nicht nur im Schulwesen selbst tätig werden, sondern auch auf Elternabenden und bei Veranstaltungen der Partei, von Betriebsgemeinschaften und sonstigen Organisationen.[4] Ebenso hatten sie bei der Truppenbetreuung mitzuwirken, die ab 1940 auf die besetzten Gebiete ausgedehnt wurde.

Bildstellen und die Landesbildstelle als Regionalzentrale in besonderer Weise waren also die Einrichtungen, die den Lehr- und Unterrichtsfilmen (und auch den Propagandafilmen) überhaupt erst ein breites Publikum verschafften.

In Hannover wurde 1934 die bestehende Provinzialbildstelle Hannover als Landesbildstelle Hannover-Oldenburg institutionalisiert. Ihre Zuständigkeit erstreckte sich auf die Provinzen Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe. Da nach dem genannten Erlaß an einem Ort nur eine Bildstelle existieren sollte, übernahm die Landesbildstelle zugleich auch die Aufgaben einer Stadtbildstelle für Hannover. Rechts- und Finanzträger der Landesbildstelle waren der Oberpräsident, der Provinzialverband, die Stadt Hannover und die Provinzen Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe. Die Institution wurde in die Provinzialverwaltung, Abteilung Landesjugendamt, die bereits als Zentralstelle für jugendpflegerische und kulturelle Arbeit fungierte, eingegliedert. Die Rechtsträger gründeten einen Verwaltungsausschuß, dem die Genehmigung des Haushaltsplans und die finanzielle Überwachung der Landesbildstelle oblag. Außerdem wurde ein Beirat gebildet, der sich aus den Mitgliedern des Veraltungsausschusses und je einem Vertreter der beteiligten Regierungen, der Gaufilmstellen, der niedersächsischen Hochschulen, des hannoverschen Gemeindetages und des NS- Lehrerbundes zusammensetzte. Dieser Beitrat hatte „…die Verbindung mit den Kreis- und Gemeindeverwaltungen in Bild- und Filmfragen zu pflegen, auf dringliche Aufgaben hinzuweisen, durch die im Beirat vertretenen Organisationen an der Durchführung der Aufgaben der Landesbildstelle beratend mitzuhelfen und das Verständnis für das Film- und Bildwesen bei allen Dienststellen zu entwickeln.“

Die Landesbildstelle wurde in einem Gebäude in der Gellertstr. 20 auf Grundlage eines Vertrages zwischen Land und Stadt untergebracht. Die Landesbildstelle Hannover-Oldenburg war in damaligen Deutschen Reich die zweitgrößte Landesbildstelle und hatte insgesamt 78 Kreis- und Stadtbildstellen zu betreuen.

Wie im gesamten Reichsgebiet wurden die Schulen zügig mit Vorführgeräten ausgestattet und das schulnahe Verleihsystem ausgebaut. 1936 verzeichnete die Landesbildstelle einen Bestand von 769 Filmgeräten bei den Schulen, 1937 waren es bereits 1.140 Geräte, so daß durchschnittlich sechs Schulen ein Gerät gemeinsam benutzen mußten. Bis 1944 wurde der Bestand dann auf 3.000 Schmalfilmgeräte aufgestockt. Während des Krieges mußten die Filme und Geräte der Landesbildstelle auch der Wehrmacht für die Truppenbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Ab 1940 fiel darunter auch die Versorgung der besetzten Gebiete der Niederlande.[5]

Neben dem umfangreichen Archiv mit Lichtbildern wurde das Schmalfilmarchiv ausgebaut. 1936 umfaßte der Filmbestand 70 verschiedene Filmtitel mit etwa 2.600 Kopien. 1937 waren es 100 Filmtitel mit 6.000 Kopien. Neben diesen Bild- und Filmarchiven wurde in Zusammenarbeit mit den Stadt- und Kreisbildstellen ein Archiv von Filmnegativen zu heimatkundlichen Themen aufgebaut und eine Schallplattensammlung für den Schulunterricht angelegt.

Im Rahmen der pädagogischen Aufgabenstellung der Landesbildstelle spielte die (technische) Aus- und Fortbildung eine bedeutsame Rolle. Es erfolgte zunächst die Ausbildung der Kreis- und Stadtbildstellenleiter, deren Schulung 1936 als abgeschlossen galt. Außerdem wurden in den zehn größten Städten der Bezirke drei- bis viertägige Arbeitstagungen durchgeführt, auf denen Pädagogen im Unterrichtsfilmwesen ausgebildet wurden.

Obwohl nicht audrücklich festgelegt, stellten einige Landesbildstellen auch selbst Filme her. In einem Zeitungsbericht der „Wilhelmshavener Neueste Nachrichten“ aus dem Jahre 1936 anläßlich der ersten Arbeitstagung des Beirates der Landesbildstelle in Hannover wird u. a. darüber berichtet, daß “die Landesbildstelle bereits selbst an die Herstellung von für ihren Bezirk charakteristischen Filmen (Torfstechen, Gewinnung von Neuland, Asphaltgewinnung) herangegangen (sei)“?.[6] Ob diese genannten Filmproduktionen wirklich realisiert wurden, ob es sich um filmisches Archivmaterial handelt, das nie zu einem Film montiert wurde, ob es eigene Vorhaben oder RfdU -Produktionen sind, kann zur Zeit nicht gesagt werden. Auch der Gesamtumfang einer möglichen Produktionstätigkeit ist z. Zt. unbekannt, ein Arbeitsschwerpunkt ist die Filmproduktion jedoch für die Landesbildstelle sicher nicht gewesen.

Werkstatt der Landesbildstelle Mitte der 30er Jahre


Anmerkungen

[1] Erlaß „Unterrichtsfilm und amtliche Bildstellen“ des Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 26. Juni 1934, Abschnitt I. A. Zitiert nach: Der Bildwart, Heft 7/1934

[2] vgl. „Die neue Landesbildstelle Hannover -Oldenburg. Erste Tagung des Verwaltungsausschusses in hannover.“ In: Beilage zu Nr. 90 des Hannoverschen Anzeigers vom 16.04.1935

[3]  1940 wurde die RfdU in „Reichsanstalt für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht“ (RWU) umbenannt.

[4] vgl. Paschen 1983, S 42

[5] 1943 bestanden in ganz Deutschland (einschließlich der besetzten Gebiete) 37 Landesbildstellen und 1.235 Kreis- und Stadtbildstellen. Im Zuge dieses Ausbaus wurde in enger Kooperation mit der Industrie die technische Ausstattung der Schulen in Angriff genommen.- War die Zahl der Filmprojektoren 1934 noch verschwindend gering, so wurden bis 1943 45.000 Projektoren in die Schulen gebracht.

[6] Vgl.

 

Bereits im Jahre Juli 1945 konnte der damals amtierende (schon seit Ende der 30er Jahren) Leiter der Landesbildstelle in Hannover Lauckert mitteilen: „Nach Wiedereröffnung des Postverkehrs kann ich mit diesem Rundschreiben allen Bildstellenleitern erfreulicherweise mitteilen, daß aufgrund einer Entscheidung der Militärregierung die Landesbildstelle ihre Arbeit im Rahmen der Provinzialverwaltung, Dezernat Kulturpflege, fortsetzt. Damit gleichzeitig ist auch die Weiterarbeit der Kreisbildstellen gesichert (…) Wir beschränken uns in Zukunft ausschließlich auf pädagogischen Stoff, der den Lehrplänen angepaßt und vollkommen einwandfrei ist“.[i]

Voraussetzung für diese nahezu bruchlose Fortführung der Arbeit waren zwei Bedingungen:

  1. Die Räumlichkeiten der Landesbildstelle waren während des Krieges nicht zerstört worden, die Medienbestände konnten größtenteils gerettet werden. (Nur die umfangreiche Schallplattensammlung, die im Krieg nach Burgdorf ausgelagert worden war, wurde vernichtet.) Die Einrichtung der Werkstätten standen nach Kriegsende weiterhin für Reparaturen zur Verfügung. Allerdings war der Bestand an Filmgeräten stark zurückgegangen: fast die Hälfte aller Geräte waren im Krieg zerstört worden oder nach der Kapitulation verloren gegangen. Noch 1949 war der Bestand mit ca. 1.600 Vorführgeräten nur etwa halb so groß wie 1944.
  2. Bevor die Landesbildstelle ihre Tätigkeit wieder aufnehmen konnte, untersuchten britische Kontrolloffiziere das gesamt Bild- und Filmmaterial. Die Militärbehörden beschränkten sich dabei auf die Aussonderung von Filmen mit ausgesprochen nationalsozialistischen Szenen bzw. Gedankengut und ließen das übrige Filmmaterial lediglich einzelne Szenen, wie z. B. den Hitlergruß einer Fußballmannschaft, herausschneiden. Die Zahl der ausgesonderten Filme war am Ende erstaunlich gering. 1949 standen der Landesbildstelle Niedersachsen wieder 325 zugelassene Unterrichtsfilme mit mehreren Kopien und etwa 450 zugelassene Lichtbildreihen in vielfacher Ausfertigung zur Verfügung.

Neben der unzureichenden Geräteausstattung behinderten ungenügende Verkehrsbedingungen, Materialmangel und die personelle Unterbesetzung die Arbeit in den ersten Nachkriegsjahren erheblich. An die umfassende Förderung von Schulfilmveranstaltungen, an eine umfassende Aus- und Fortbildungstätigkeit konnte unter diesen Bedingungen kaum gedacht werden, eine eigene Produktionstätigkeit kam schon gar nicht in Frage. Die Reorganisation der Bildstellenorganisation und die Aufrechterhaltung des Medienverleihs standen im Mittelpunkt der Arbeit.


Anmerkungen

[i] Rundschreibensammlung der Landesmedienstelle (RSLMS): Rundschreiben 1/1945 vom Juli 1945

Unter der Kontrolle der Besatzungsmächte kam es in den einzelnen Besatzungszonen schnell auch wieder zur Gründung neuer Zentraleinrichtungen: In der britischen Besatzungszone wurden in Hannover die Vorbereitungen für die Gründung eines „Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht“ (FWU) getroffen, welches dann im April 1946 in Hamburg seine Arbeit aufnahm. (Am 01.08.1950 nahm dann als gemeinsame überregionale Einrichtung der Länder der Bundesrepublik Deutschland das „Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht“ (FWU) in München seine Arbeit als Lehr- und Unterrichtsmittelproduzent für die Schule auf. Die Aufgaben für den wissenschaftlichen Sektor wurden im Institut für den wissenschaftlichen Film (IWF) in Göttingen angesiedelt.

 

Dies blieb auch in den folgenden Jahren so. Für die Landesbildstelle stellte die Sammlung und der Verleih von Lichtbildern und Unterrichtsfilmen weiterhin die Hauptaufgaben dar, daneben entwickelten sich auch wieder die technische und pädagogische Beratung und die Aus- und Fortbildung. Aber nun, zu Beginn der 50er Jahre, wurde für die Bildstellen in der Region auch die Produktion von Medien als wichtige Aufgabe betont: „… eine Bildstelle, die neben der Durchführung des Verleihs und der Erledigung ihrer sonstigen pädagogischen und technischen Aufgaben ihre Produktionsaufgaben auf den Gebieten Bild, Film und Ton in einer durch die Zeit geforderten Weise erfüllt, bedeutet für die Stadt nicht nur einen Faktor von tiefer kultureller Bedeutung, sondern sie ist für alle Zweige einer fortschrittlichen Stadtverwaltung geradezu unentbehrlich.“[1]

Eine Grundlage, solche Überlegungen im Kreise der Bildstellen anstellen zu können, lag sicher in der Dezentralisierung der Kultur- und Bildungspolitik begründet. Länder und Kommunen sollten und konnten eigenständig Aufgaben formulieren und wahrnehmen. Und angesichts der raschen Veränderungen allerorts und des beginnenden „Wirtschaftswunders“ waren Vorstellungen, diese (Wieder)Aufbauleistungen „festzuhalten“ durchaus verbreitet: Ein gewisser Stolz auf das Geleistete, wie auch die Selbstdarstellungswünsche von Politik und Verwaltung führten dazu, daß zahlreiche chronikartige Filme über Städte und Regionen in Auftrag gegeben wurden.

In der Landesbildstelle wäre zu dieser Zeit personell durchaus die Basis gegeben gewesen, um sich stärker Produktionsaufgaben zu widmen. Eugen Schwarz, seit 1952 Leiter der Landesbildstelle, war früher Abteilungsleiter beim RWU und hatte in der Nachkriegszeit kurzzeitig eine eigene Produktionsfirma, verfügte somit über Produktionserfahrung. Sein Stellvertreter und gleichzeitig Leiter der Stadtbildstelle Erich Meyer verfügte ebenso über praktische Erfahrungen in der Filmproduktion wie der Leiter der Techniker Walter Bartling, mit dem ein Kameramann zur Verfügung stand. Ferner verfügte die Bildstelle auch über die entsprechende technische Ausstattung, sogar über eine 35mm-Kamera.

Produktionsvorhaben sind in den 50er und 60er Jahren auch feststellbar. In welchem Umfang die Landesbildstelle aber tätig geworden ist, kann zur Zeit nur sehr vorläufig skizziert werden. [2] Die Landesbildstelle war jedenfalls nicht beteiligt an den hannoverschen und niedersächsischen „Filmchroniken“ jener Jahre. Die hannoverschen Filme wurden für die Stadtverwaltung v. a. von dem Journalisten Heinz Koberg hergestellt.[3] Bekannt ist: 1951 wurde ein 16mm-Film über „Ausgrabungen in Adenstedt“ (bei Peine) realisiert, den daß FWU unter dem Titel „Gräberhügel, Baumsärge und Urnen“ in den Verleih übernahm. Wenig später kam es zu einem Filmprojekt mit dem Schulpsychologischen Dienst der Stadt Hannover. Ferner wurden dokumentarische Filmaufnahmen über einzelne Regionen in Niedersachsen gedreht, aus denen aber keine Filmen montiert wurden. Zu einem Schwerpunkt der Arbeit konnte die Produktion in der Landesbildstelle gleichwohl nicht werden, weil die finanziellen Ressourcen für eine umfangreichere Produktionstätigkeit von Filmen nicht gegeben war und weil die Probleme des Verleihs, die Anforderungen an die Beratung und die Aus- und Fortbildung die alltägliche Praxis bei geringer personeller Ausstattung wesentlich bestimmten.

Auch als 1961 mit Hermann Beddig ein weiterer produktionserfahrener Mitarbeiter seine Arbeit aufnahm änderte sich an dieser Situation nichts. Mitte der 60er Jahre schreibt Eugen Schwarz zur Produktionstätigkeit der Landesbildstelle: „Eigenproduktionen werden in nennenswerter Zahl jährlich nur mit der Fotokamera gemacht. (…) An Filmaufnahmen wurden nur gelegentlich einige kurze Streifen im Auftrage der Landesregierung gedreht. Stärker entfaltet sich die Aufnahmetätigkeit auf dem Tonsektor: Dichterlesungen, autobiographische Gespräche, Auswertung sprachwissenschaftlicher Tonbandarchive sind aber nur ein Beginn im Hinblick auf das, was möglich und nötig wäre. Die Eigenproduktion von Film-, Bild- und Tondokumenten wird zwangsläufig dadurch eingeengt, daß alle Produktionskosten aus den durch die Archivauswertung erzielten Einnahmen bestritten werden müssen, also eine Situation, als wenn eine wissenschaftliche Bibliothek mit den Gebühren der entleihenden Leser aufgebaut werden sollte.“[4] Seine Hoffnung, daß den Produktionsaufgaben zukünftig mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden würde, „weil Wissenschaft und Lehre den Wert der Dokumentation mit Bild, Film und Ton, vor allem für Landeskunde und Landesgeschichte, richtig einschätzen und dabei auf die Arbeit der Bildstellenorganisation immer stärker zurückzugreifen gezwungen (sei), auch die öffentliche Hand erkennt in zunehmenden Maße, welchen Wert hier für ihre Öffentlichkeitsarbeit (zu deutsch: public relation) durch die Bildstellenorganisation bereits geschaffen wurden und noch geschaffen werden können“, erfüllte sich in den folgenden Jahren nicht.

Lediglich Kooperationsvorhaben mit dem FWU konnten vereinzelt realisiert werden. Beispielsweise entstand 1961 ein heimatkundlicher Film über die Weserregion „Menschen an der Weser“(Stummfilmversion)/ „An der Weser“ (Tonfilmversion), bei der Erich Meyer das Projekt in Hannover betreute. Ferner begleitete bzw. begutachtete die Landesbildstelle von Zeit zu Zeit Produktionen privater Firmen.

Entgegen den realen Verhältnissen wurden in der Arbeitsordnung für die Landesbildstelle 1963, neben den pädagogische Aufgaben, den Sammlungs- und den technische Aufgaben auch ausdrücklich Produktionsaufgaben zugewiesen. Die Landesbildstelle sollte alle Aufgaben, die sich aus der sinnvollen Verwendung von Film, Bild, Ton (einschließlich Funk und Fernsehen) im gesamten Bildungs- und Erziehungsraum (Schulen, Hochschulen, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung) ergeben, wahrnehmen.[5]

Nach wie vor gehörte zu diesen Aufgaben auch die Förderung von Schulfilmveranstaltungen. Mit Erlaß aus dem gleichen Jahr war zugleich geregelt, daß ein Prüfungsausschuß für die Anerkennung von Filmen für Schulfilmveranstaltungen vom Niedersächsischen Kultusminister einberufen wurde, der seine Arbeit unter Mitwirkung der Landesbildstelle durchführte. Diese „Förderung des guten Films“ stand noch ganz in der Tradition der bewahrpädagogischen Bemühungen aus den Anfängen der Schulfilmbewegung. Ein neuer pädagogisch-kultureller Schwerpunkt der Arbeit wurde insbesondere auf Initiative von Hermann Beddig parallel dazu herausgebildet: die Durchführung von Lehrgängen zur Filmerziehung für den außerschulischen Bereich. Über 10 Jahre lang fanden in allen Regierungsbezirken einwöchige „Lehrgänge zur Filmerziehung“ für Jugendpfleger, Heimleiter, hauptamtliche Mitarbeiter der Kirchen, Bundeswehroffizieren, ehrenamtliche Jugendleiter und auch Lehrer statt. Parallel dazu gab es filmkundliche Lehrgänge für die Schülermitverwaltung. „Hauptziel aller Lehrgängen war und ist stets, den Teilnehmern die möglichen psychologischen Wirkungen des Films bewußt zu machen…“. [6] Ende der 60er Jahre wurde dieses Fortbildungsprogramm erweitert um eine Bildstellenleiterausbildung, das diese für die Durchführung von Wochenendlehrgängen zur Filmerziehung qualifizieren sollten Bis in die 70er Jahre hinein fand diese regelmäßige Filmschulungsarbeit statt, dann erlosch die Initiative wieder.

Organisationsgeschichtlich bemerkenswert ist schließlich noch, daß die Landesbildstelle 1958 in das Niedersächsische Landesverwaltungsamt als selbständiges Dezernat eingegliedert wurde, aber der Fachaufsicht des Niedersächsischen Kultusministeriums unterstellt war, eine Verwaltungskonstellation die für die pädagogische Arbeit zumindest phasenweise nicht förderlich gewesen ist. Die Landesbildstelle in Hannover beschäftigte Mitte der 60er Jahre 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf drei verschiedene Gebäude in Hannover verteilt waren:

  • Verwaltung, Pädagogik, Fotoabteilung befanden sich in der Gellertstraße 20,
  • Technik, Werkstatt und Tonstudio in der Adelheidstraße 9 und
  • Verleih und Vertreib waren in der Königstraße 53a untergebracht, 1967 zogen Verleih und Vertreib und die Stadtbildstelle in die Bödeckerstraße 22 um.

Anmerkungen

[1]  (FilmBildTon, 2. Jahrgang. (1952/53), Nr. 3, S. 79)

[2] In den 50er und 60er Jahren haben private Firmen ( zeitweise auch der NDR) Filmmaterialien in der Landesbildstelle eingelagert, weil diese über einen vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigten Raum fü

r die  Lagerung von Nitro-Material verfügte. Diese Filme bzw. das Rohschnittmaterial wurden gemeinsam mit eigenen Rohschnittmaterialien und Eigenproduktionen archiviert. Das gesamte Archiv wurde 1985 jedoch abgegeben, weil die Bedingungen für eine sichere Lagerung nach dem Umzug in die Stiftstraße nicht mehr gegeben war. Die Materialien liegen heute (zum Teil (?) im Bundesarchiv in Koblenz. Aus den Bestandslisten läßt sich gegenwärtig nicht eindeutig bestimmen, ob es sich um Filmtitel oder Bezeichnungen für Rohschnittmaterialien handelt und welche Aufnahmen/Filme wirklich von der Landesbildstelle produziert und welche von anderer Seite eingelagert worden sind.

[3] Vgl. Peter Stettner: Stadtportraits. Die Geschichte Hannovers im Dokumentar- und Kulturfilm. In: Lichtspielträume. Kino in Hannover 1896 – 1991. Hannover 1991, S. 129ff

[4] Eugen Schwarz: Die Bildstellenorganisation in Niedersachsen. In: Neues Archiv für Niedersachsen Band 15, Heft 4, Göttingen 1966, S. 344

[5] Erlaß vom 2. Januar 1963 – III 2323/62. Als Produktionsaufgaben wurden dort beschrieben:

„1. Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Film-, Bild- und Tonvorhaben des Instituts für de Film und Bild aus dem bereich des Landes Niedersachsen. 2. Film-, Bild- und Tonaufnahmen aus dem raum Niedersachsen, gegebenenfalls mit Beteiligung der Kreis- und Stadtbildstellen. 3. Azuswertung von heimatkundlichen Film-, Bild- und Tonaufnahmen anderer Stellen.“

[6]  vgl. Hermann Beddig: Lehrgänge zur Filmerziehung in Niedersachsen. In: Jugend, Film, Fernsehen Heft 17/1968, S. 44ff

In den späten 60er Jahren traten andere Begründungen für den Medieneinsatz in den Vordergrund. Man erhoffte sich durch AV-Medien die Modernisierung der Unterrichtsinhalte, die Effektivierung und Objektivierung von Lernprozessen und die Entlastung der Lehrkräfte: „Die Schule ist in ihr technisches Zeitalter eingetreten“ war eine Umschreibung dieses Verständnisses. Zwei Arbeitsschwerpunkte dominierten zu dieser Zeit die Praxis der Bildstelle eindeutig: die Einführung des Schulfernsehens und der Sprachlabore an den Schulen und damit im Zusammenhang Ausstattungsfragen der Schulen und Bildstellen sowie Überlegungen zum programmierten Unterricht und zu Medienverbundsystemen.

Ab September 1971 begann die Landesbildstelle Information aus den Schulen einzuholen, um die Voraussetzungen zum Schulfernsehen im Bereich des NDR, das 1972 beginnen sollte,  zu recherchieren. Im September 1972 begannen vier Großversuche zum Schulfernsehen im Medienverbund. In den folgenden Jahren oblag der Landesbildstelle in Niedersachsen die Aufgabe der „Sammlung von Informationen und Auswertung der Erfahrungen bei der Verwendung von Schulfernsehsendungen“. Hinzu kam später, nachdem die technischen Voraussetzungen gegeben waren und es finanziell[i] möglich geworden war, Videorekorder anzuschaffen, die umfassende Aufzeichnung aller NDR- Schulfernsehsendungen.

Mit den im März 1972 herausgegebenen „Empfehlungen für die Ausstattung der Schulen mit Schulfernsehanlagen und -geräten“ offenbarte sich, daß infolge der Technikorientiertheit der medienpädagogischen Diskussion jener Jahre Ausstattungsfragen für Schulen (und Bildstellen) einen breiten Raum einnahmen.[ii]

In Zusammenhang mit dieser Dominanz bildungstechnologischer Fragen standen auch Überlegungen für eine „Neuorganisation der Bildstellenorganisation“. Prof. Dr. Horst Ruprecht, Hannover, erstellte 1969 auf Initiative des Arbeitskreises der Stadt- und Kreisbildstellenleiter und der Arbeitsgemeinschaft der Landesbildstellenleiter ein Gutachten über die „Entwicklung des Bildstellenwesens“, welches der Ständigen Konferenz der Kultusminister vorgelegt wurde. Hier wurde eine Neustrukturierung der Bildstellenstruktur empfohlen: AV-Medienzentren sollten auf vier Ebenen – Bundes-, Landes-, Regional und Ortsebene – eingerichtet werden.[iii] In einer Denkschrift „Das Bildstellenwesen der 70er Jahre“ wurden diese Überlegungen aufgenommen und zu Grundvorschläge ausformuliert.[iv] Aber die bereits 1971 in einem Schreiben „nur für Kreis- und Stadtbildstellenleiter“ vom damaligen Leiter Herbert Panthen formulierte Einschätzung galt auch für die nächsten Jahre.: „Das Jahr 1971 neigt sich dem Ende zu. Wenn wir zurückblicken, müssen wir feststellen, daß sich die meisten unserer Hoffnungen zur Besserstellung des Bildstellenwesens leider nicht erfüllt haben. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen: soweit es das Land anbetrifft, müssen wir einfach sehen, daß Niedersachsen ein vergleichsweise armes Land ist und das angesichts der Finanzmisere so manche Initiative auf der Strecke bleiben mußte.“[v] „Während unsere Bildstellen auf verdienstvolle Leistungen für Schule, Hochschule, Jugendpflege und Erwachsenenbildung in den vergangenen Jahren zurückblicken können, werden sie den Anforderungen, die von Seiten einer modernen Bildungstechnologie auf sie zukommen, in ihrer jetzigen Form nicht mehr genügen können. Darin sind wir uns mit dem Kultusministerium und allen informierten Stellen einig. Die Umstrukturierung der Landes-, Kreis- und Stadtbildstellen zu „Zentren für audio-visuelle Bildungsmittel“ (AV-Zentren) wird daher ebenso zu einer dringenden Notwendigkeit wie die Schaffung von Medienzentren in großen Bildungszentren.“[vi] Eine Konsequenz hatte diese Orientierung allerdings: Mit Beginn des Jahres 1972 nannte sich die Landesbildstelle „NLVwA – Audio-visuelle Bildungsmittel (Landesbildstelle)“

Die mittlerweile stagnierende bzw. rückläufige Schulfilmarbeit sollte zu Beginn der 70er Jahre einen neuen Aufschwung erhalten durch eine vom FWU initiierte bundesweite Aktion„Kuno lädt ein“. Der damalige Leiter Panthen begründete diese Aktion in einem Rundschreiben ganz in Tradition der „Filmförderung“ der Bildstellen: „Sinn der „Kuno“-Aktion ist, Kindern und Jugendlichen außerhalb der Schulzeit besonders ausgewählte und empfehlenswerte Filme anzubieten, um damit einen Ausgleich gegenüber der großen Anzahl jugendungeeigneter Filme zu schaffen.“[vii]

In der o. g. Denkschrift wurden für die AV-Zentren auf Landes- und regionaler Ebene ausdrücklich auch Produktionsaufgaben ausgewiesen: „Die Bildstellen produzieren nach spezifisch pädagogischen Gesichtspunkten für die schulische und außerschulische Bildungsarbeit ihres Bereichs sowie für die landeskundliche Dokumentation mit Film, Bild und Ton. Dies Produktion beruht auf einer umfangreichen Aufnahmetätigkeit, durch die über die produzierten AV-Materialien hinaus Archivmaterial bereitgestellt wird. Die ständig wachsenden Archivbestände stehen der Presse, Verlagen und anderen publizistischen Organen zur Verfügung.“[viii] Umfassend wahrgenommen wurde diese sich selbst zugewiesene Aufgabe von den meisten Landesbildstellen – auch von der Landesbildstelle in Hannover – und auch vielen kommunalen Bildstellen v. a. im Fotobereich, wie die z. T. sehr umfangreichen Bildarchive belegen.[ix] Über den Umfang der Filmproduktions- bzw. Aufnahmetätigkeit können hier keine abschließenden Aussagen getroffen werden.[x] Ein Projekt ist jedoch hervorzuheben:

In der ersten Hälfte der 70er Jahre realisieren die Landesbildstellen der Bundesrepublik gemeinsam ein umfangreiches Projekt, für das die Landesbildstelle in Rheinland-Pfalz federführend war: „Mit dem Hubschrauber über Deutschland“. In Zusammenarbeit aller Landesbildstellen der Bundesrepublik wurden zahlreiche 16mm-Farbluftbildfilme über die verschiedenen Regionen Deutschlands hergestellt, gedacht in erster Linie für die Nutzung im Geographieunterricht der Schulen. Bei der Produktion der Filme über Niedersachsen wirkte die Landesbildstelle in Hannover als Kooperationspartner mit.

Im September 1971 konnte den Bildstellen in einem Rundschreiben die ersten beiden 16mm- Farbtonfilm-Produktionen aus diesem Projekt angeboten werden:

  • Mit dem Hubschrauber entlang der deutschen Nordseeküste – Teil I: Ostfriesland (23 Min.)“
  • Flug über Inseln und Watt (20 Min.)“

Im Mai 1973 wurde dann eine Staffel von fünf weiteren Filmen fertiggestellt, die alle den niedersächsischen Raum zum Inhalt hatten:

  • Moor und Geest in Niedersachsen (19 Min.)
  • Lößzonen in Niedersachsen (12 Min.)
  • Das Niedersächsische Berg- und Hügelland (19 Min.)
  • Die Weser (21 Min.)
  • Flug über den Oberharz (22 Min.)

Neben den zahlreichen Luftfilmen über anderen Regionen Deutschlands wurde im März/April 1974 der Film „ Mit dem Hubschrauber entlang der östlichen Landesgrenze Niedersachsens“ (31 Min.). (Von diesem Film gibt es auch ein 14minütige Kurzfassung unter dem Titel „Grenze in Deutschland“) und schließlich Anfang 1975 unter dem Titel „Von Helgoland zur Zugspitze – Die Bundesrepublik Deutschland neu gesehen“ ein dreiteiliger Film herausgebracht, der versucht, „die Großlandschaften der BRD in Ausdehnung und naturräumlicher Ausstattung nahezubringen“, konzipiert für die Erwachsenenbildung. (Die ersten Teile befassen sich auch mit niedersächsischen Regionen.)

  • Teil I – Der Norden (27 Min.)
  • Teil II – Die Mitte (26 Min)

Ein derartig umfassendes Produktionsprojekt blieb aber für die Landesbildstellen einmalig. In den folgenden Jahren bis Mitte der 80er Jahre trat dann auch die Landesbildstelle in Hannover als Produktionsstätte nicht mehr in Erscheinung.

Auch in den 70er Jahren wurde die Arbeit lange Zeit weiterhin durch die Unterbringung in drei verschiedenen Gebäuden beeinträchtigt. Daran änderte zunächst auch nichts, daß zum Jahreswechsel 1974/75 der Verleih- und Vertriebsbereich der Landesbildstelle , der Bereich Schulpädagogik, Schul- und Bildungsfernsehen und die Stadtbildstelle erneut umziehen mußten, nun in die Stiftstraße 13. Die Zusammenführung der verschiedenen Arbeitsbereiche an diesem Ort zog sich noch drei Jahre hin. Als letzte zogen im April 1978 die Bereiche aus der Gellertstraße um.

Zeitgleich erfolgte nun auch ein offizielle Umbenennung der Landesbildstelle mit Wirkung zum 01.04.1978: Das Dezernat S 3 im Niedersächsischen Landesverwaltungsamt erhielt die Bezeichnung „Bildungstechnologie“. Damit einher ging die Übernahme der Aufgaben der zentralen Schulverwaltung, insbesondere der Entwicklung und Durchführung von ADV-Verfahren für die staatliche Schulverwaltung. Im Mustergeschäftsverteilungsplan wurde ein eigener Bereich Produktion nicht ausgewiesen, obwohl die Aufgabenordung von 1963 gültig blieb. Lediglich unter Medienpädagogik werden neben Unterrichts- und Bildungsfernsehen und Sprachanlagen auch „Bild“ und „Film“ als Geschäftsbereiche genannt. 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählte das Dezernat „Bildungstechnologie“ zu dieser Zeit.

Nun stimmte zwar die Namensgebung mit der dominierenden Denkweise jener Jahre überein, 1978 war jedoch gleichzeitig auch das Jahr in dem die Landesbildstelle/Bildungstechnologie bemerkbar in die „aktive Medienarbeit“ einzusteigen begann. Umfangreiche „Unterlagen zur Arbeit mit Video“ wurden in diesem Jahr zusammengestellt – allerdings noch ganz apparate- und technikorientiert.[xi] Und so waren auch die ersten angebotenene Fortbildungskurse bzw. Lehrgänge zunächst noch angelegt. Anfänglich führte die Landesbildstelle diese Kurse allein durch. Die Nachfrage stieg jedoch so enorm, daß eine Dezentralisierung, eine Einbeziehung der kommunalen Bildstellen, gefordert war.[xii]. Damit einhergehend begann auch der Aufbau und Ausbau von Lehrgängen für Video-Ausbilder. Diese Ansätze einer Umorientierung fand jedoch bei den Bildstellen noch keinen umfassenden Niederschlag. In einer Umfrage vom Oktober 1978, in der die niedersächsischen Bildstellen ihre Vorschläge für die Bildstellenleiterfortbildung nennen sollten, dominierten eindeutig Wünsche, die sich auf die Institution Bildstelle bezogen: Fragen und Probleme der Verwaltung, Organisation, und Ausstattung sowie Verleih- und Katalogfragen interessierten die Leiter der Bildstellen. Die aktive Medienarbeit wurde nicht genannt und Vorschläge/Wünsche zum Bereich Produktion bezogen sich lediglich auf den Aufbau, die Pflege und Auswertung der Archive (v. a. Bildarchive).[xiii]


Anmerkungen

[i] In den Informationen des FWU über die technische Prüfung von schulgeeigneten Geräten wurden beispielsweise 1971 die ersten Videorekorder (u Preisen von über 10.000,- DM vorgestellt.

[ii] Überlegungen zur Ausstattung der Schulen für den Empfang von Schulfernsehen, zur Einrichtung von Sprachlaboren, aber auch zur Ausstattung für Schulfotolabore, für die 1971 ein Normvorschlag im Kreise der niedersächsischen. Bildstellen diskutiert wurde, prägten einen Teil der Bildstellenarbeit.

[iii]  Gutachten über die „Entwicklung des Bildstellenwesens“ von Prof. Dr. Horst Ruprecht, Dekan der Abteilung Hannover der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen. Sonderdruck aus FilmBildTon 10/1969

[iv] Das Bildstellenwesen der 70er Jahre. Denkschrift , hrsg. vom Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht, Arbeitskreis der Landesbildstellenleiter der Bundesrepublik, Arbeitsgemeinschaft der Kreis- und Stadtbildstellenleiter. München 1970

[v] Rundbrief vom 21.12.1971

[vi] Rundbrief der Landesbildstelle vom 01.11.1971

[vii] Rundschreiben vom 11.05.1997 an alle hannoverschen Schulen. Diese Filmvorführung fand in Verantwortung privater Filmtheaters statt.

[viii] Denkschrift, S. 6

[ix] Vgl.: Bildarchive in Bildstellen – eine statistische Analyse. Schriften der Arbeitsgemeinschaft der Landesbildstellen der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, Münster 1990

[x] Nach statistischen Erhebungen der Landesbildstelle/Bildungstechnologie waren in den 70er Jahren etwa 25 kommunale Bildstellen im Bereich der Filmproduktion tätig, in der Regel jedoch nur mit 1 bis  3 Projekten innerhalb des Zeitraums von 1972-79. Die meisten dort genannten Projekte waren S8-Filmprojekte.

[xi] Parallel dazu wurden auch „Arbeitshilfen für Aus- und Fortbildung zum Einsatz von Medien im Unterricht“ erarbeitet, vor allem Materialien, die bei der Beurteilung von Filmen für die unterrichtlichen Einsatz helfen sollten.

[xii] Rundschreiben 9/1981

[xiii] Umfrageauswertung

 

Dezernat Bildungstechnologie in der Stiftsstraße

Diese Ansätze einer Umorientierung der medienpädagogischen Praxis wurden Anfang der 80er Jahre intensiviert, gleichzeitig die traditionelle Orientierung auf Schule weiter aufgebrochen. Die neue Leiterin Annemarie Tomei (seit dem 01. Februar 1980 Nachfolgerin des aus gesundheitlichen Gründen ausgeschiedenen Herbert Panthen.) initierte beispielsweise, daß in der Landesmedienstelle in den folgenden Jahren zahlreiche Ausstellungsvorhaben zu historischen, kulturellen und medienbezogenen Themen realisert werden konnten und landesweit (teilweise bundesweit) präsentiert wurden. Sehr bald wurde auch begonnen, „Fremdausstellungen“ zu übernehmen und interessierten Einrichtungen anzubieten.

Die „aktive Videoarbeit“, die Förderung der „Produktion von/mit Schülern“, wurde zügig zu einem der Kernbereiche der zukünftigen pädagogischen Arbeit ausgebaut. Ab Januar 1983 wurde auf Veranlassung des Niedersächsischen Kultusministeriums bei der Landesbildstelle eine „Gruppe VIDEO“ zur Förderung der aktiven Videoarbeit etabliert. Zu ihr gehörten Pädagogen und Techniker aus der Landesbildstelle sowie Pädagogen aus dem Schuldienst. Aufgaben waren: Lehrerfortbildung, Lehrgänge für kommunale Bildstellen, Ausbildungsseminare, Durchführung und Unterstützung von Projektunterricht, Fallstudienberatung, Entwicklung von Arbeitshilfen. .[i]. Auch in den Jahrestagungen der niedersächsischen Bildstellenleiter[ii] nahmen nun Fragen der aktiven Medienarbeit breiteren Raum ein und zahlreiche Bildstelle entwickelten ihrerseits Schwerpunkt in diesem Bereich.

Von 1983 bis 1986 wurden insgesamt 132 Kurse in 40 Bildstellenbereichen mit Hilfe der Landesmedienstelle durchgeführt, in den folgenden Jahren das Angebot differenziert und flächendeckend ausgebaut: Jährlich finden seitdem in ganz Niedersachsen 40 bis 60 zwei bis dreitägige Kurse durch bzw. mit Unterstützung der Landesmedienstelle statt.[iii] Zahlreiche Projekte zur Förderung der Schülerfilmaktivitäten begleiten diese Aus- und Fortbildung, die. im Kontext einer seit  Mitte der 80er Jahre neu initiierten und ausgebauten Fortbildungspraxis für Bildstellenleiter und Multiplikatoren stand..

Anfragen von Schüler- bzw. Jugendgruppen aber auch Einzelpersonen, die um technische Hilfe und inhaltliche Beratung bei Produktionen nachsuchten, ergänzten diese Film(er)förderungspraxis.

Zeitgleich wurde in der Landesmedienstelle die Technik im Videobereich semi-professionell ausgebaut, so daß die Bedingungen für einen Neueinstieg in die Produktionsarbeit hergestellt wurden. Erste Videoproduktionen waren die Unterrichtsdokumentation LESERORIENTIERTER LITERATURUNTERRICHT IM FACH FRANZÖSISCH (46 Min./1986) und die Materialien für Forschung und Unterricht MUSIKER AUF DEM BILDSCHIRM (Teil 1: Klavier, 47 Min/ Teil 2: Gesang, 43 Min./1987 die gemeinsam mit der Hochschule für Musik und Theater Hannover 1987 fertiggestellt werden konnte.

Charakteristisch für die Produktionsarbeit der Landesmedienstelle wurde die Kooperation mit anderen Einrichtungen (Schulen, Museen, Hochschulen, Landesbehörden etc.):[iv]. In drei Bereichen wurde die Landesmedienstelle dabei tätig:

  • Die Dokumentation innovativer pädagogische Ansätze in der bzw. für die Schule ,
  • die Anfertigung von filmischen Arbeits- bzw. Untersuchungsmaterialien für Forschung und Lehre und
  • die Herstellung von landes- bzw. lokalgeschichtliche Dokumentationen/Inszenierungen.

Diese inhaltliche Begrenzung, ausschließlich Themen zum Gegenstand von Produktionen zu machen, die unmittelbar für die Bildungs- und Kulturarbeit in Niedersachsen von Relevanz sind, war ebenso festgeschrieben, wie die engen ökonomischen und finanziellen Grenzen. Produktion durfte und sollte keine Konkurrenz für gewerbliche Filmproduzenten sein. Und die Landesmedienstelle verfügte darüber hinaus auch nicht über relevante Haushaltsmittel für größere selbständige Produktionen: lediglich 30.000,- DM zur Vorfinanzierung von Projekten, die jedoch über den Verkauf der Produktionen wieder refinanziert werden sollten, standen zur Verfügung. Kooperation war somit nicht nur aus inhaltlichen Gründen eine Voraussetzung für Produktion überhaupt.

Ein „Relikt“ aus bildungstechnologischer Orientierung wurde im Produktionsbereich Anfang der 80er Jahre zusätzlich realisiert. Von November 1982 bis 1984 erfolgte eine Erprobung der Bildplatte im Bildungsbereich. Im Auftrage des Niedersächsischen Kultusministeriums sollte dieses neue Trägermedium daraufhin untersucht werden, ob es sich für die Nutzung in der Schule eignet. Obwohl als Ergebnis einige durchaus positive Nutzungsmöglichkeiten der Bildplatte festgehalten wurde, konnte eine breite Empfehlung nicht ausgesprochen werden, zumal sich diese Technologie auf dem Markt nicht durchsetzte und damit auch für Schule irrelevant wurde. Im Zusammenhang mit dieser Erprobung wurde auch ein Film über den Landkreis Celle produziert, der auf der Bildplatte gespeichert wurde.[v]

Ausdruck des sich wandelnden Verständnisses medienpädagogischer Arbeit und der Lösung von bildungstechnologischen Vorstellungen war schließlich eine neue Aufgabenordnung, die mit Erlaß vom 07.02.1986, diejenige aus dem Jahre 1963 ersetzte und die den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen und Anforderungen an die medienpädagogische Arbeit gerecht zu werden versuchte[vi] – und eine erneute Umbenennung: Man griff aber nicht mehr auf den alten Begriff Bildstelle zurück, sondern wählte die Bezeichnung „Landesmedienstelle“. „Dahinter stand die Einsicht, daß Medienpädagogik es nicht mit einzelnen Medien zu tun hat. Wir leben nicht mit einzelnen Medien, sondern in einer „Mediengesellschaft“. Daher muß Medienpädagogik auch auf eine medienübergreifende Medienkompetenz abzielen.“[vii].

Diese Ausweitung und Differenzierung der pädagogischen Arbeit der Bildstelle stand im Kontext mit erneuten Versuchen, die Struktur der Bildstellenorganisation zu modernisieren. Die Medienproduktion wurde dabei als ein unverzichtbares Element im Aufgabenverbund beschrieben.“[viii]


Anmerkungen

[i] Rundschreiben 1/83 vom 17.01.1983

[ii] Erstmals auf der Jahrestagung 1982 in Neuhaus/Solling wurde „Videopraxis in der Bildungsarbeit“ als eine der „aktuellen Fragen“ für die Bildstellenarbeit ausführlich diskutiert. Die Jahrestagung der niedersächsischen Bildstellenleiter 1983 in Norden beschäftigte sich damit, auszuloten, inwieweit „Dokumentation regionaler Themen“ und „Herstellung von Unterrichtsmedien aus dem regionalen Bereich“ stärker ausgebaut werden können. Produktionstätigkeit von Bildstellen stand dann in den nächsten Jahren immer wieder auf der Tagungsordnung überregionaler Tagungen der Bildstellen in Niedersachsen

[iii] Vgl. Kursprogramme zur aktiven Videoarbeit

[iv] Ebenso charakteristisch war damit aber auch, daß zahlreiche Projekte über erste Absprachen nie hinauskamen, weil sich Vorstellungen der Kooperationspartner als unrealistisch erwiesen bzw. begonnene Projekte wegen technischer, finanzieller oder auch rechtlicher Probleme nicht zu Ende gebracht werden konnten.

[v] Ein Bericht über die Ergebnisse des Versuchs wurde mit dem Rundschreiben 3/1985 an alle Bildstellen verschickt.

[vi] Allerdings  wurde in einem zusätzlichen Erlaß bestimmt, daß die sich aus der Nutzung der sog. „Neuen Medien“ im Schulunterricht ergebenden Fragen und Aufgaben im Rahmen eines Modellversuchs beim Niedersächsischen Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung behandelt werden sollten. Damit wurde eine unsinnige Trennung in „alte“ und „neue“ Medien institutionell verankert

[vii] Wagner, S.

[viii] Zur Weiterentwicklung der Bildstellen in den 90er Jahren. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Landesbildstellenleiter der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesarbeitskreises der Leiter der kommunalen Bildstellen/Medienzentren der Bundesrepublik Deutschland. (Maschinenschrift 1988):

„Die Medienproduktion gehört zu den traditionellen Aufgaben der Landesbildstellen und der kommunalen Bildstellen. Auch in diesem Bereich haben sich die Voraussetzungen und Erwartungen geändert:

  • Die zunehmende allgemeine Verfügbarkeit der elektronischen Medien erleichtert die Produktion zu lokalen und regionalen Themen und ihre
  • Die immer komplexer werdenden Probleme unserer Zeit steigern das Bedürfnis nach vermehrten Informationen auch zu lokalen, regionalen und länderbezogenen Themen.

Die Bildstellen stellen sich auf diese veränderten Bedürfnisse ein:

  • Sie produzieren unter Nutzung der neuen Medientechniken Medien für schulische und außerschulische Bildungsträger. Zum traditionellen Bereich der Dokumentation der erfahrbaren Wirklichkeit in Natur- und Kulturlandschaften und ihrer Veränderung kommen neue aktuelle Schwerpunkte hinzu wie das Bewußtmachen von Umwelt- und Integrationsaufgaben.
  • Sie müssen verstärkt mediendidaktische Kompetenz bei der Zusammenarbeit mit technischen und wissenschaftlichen Fachleuten einbringen.

Sie unterstützen durch Beratung und technische Hilfe die Produktionsvorhaben auch von nichtschulischen Gruppen (Kinder, Jugendliche Erwachsene.).“

 

„Mit der Weiterentwicklung der Computertechnologie stehen wir mit Multimedia und Hypermedia vor einer neuen Welle der bildungstechnologischen Euphorie. „Navigieren in multimndialen Lernwelten“, „Individualisierung von Lernen“, „interaktive Verknüpfung von Text, Bild und Ton“: das sind Schlagworte für die nächste bildungstechnologische Offensive.

Allerdings wird diese Entwicklung zur Mediengesellschaft zunehmend auch kritisch gesehen. Die Probleme heute liegen nicht mehr im Mangel an Informationen und Medienangeboten, sondern im Überfluß. Die Entwicklung läßt potentiell eine ungeahnte Ausweitung unserer Ausdrucksmöglichkeiten, unserer Erfahrungs- und Kommunikationshorizonts zu. Doch diese Möglichkeiten werden nur von wenigen kreativ und kompetent genutzt. Hier liegt die aktuelle Herausforderung der Medienpädagogik.“[i]

Die Landesmedienstelle versuchte in den letzten Jahren, sich dieser Herausforderung offensiv zu stellen. Neben der aktiven Videoarbeit und der Aus- und Fortbildung wurde zunehmend die Erarbeitung und Herausgabe von medienpädagogischen Arbeitsmaterialien zu einem „Markenzeichen“ der Landesmedienstelle. Zahlreiche neue Publikationsreihen sollten die Arbeit mit Medien unterstützen und sollten dazu beitragen, daß sich die Landesmedienstelle (die Bildstellenorganisation) stärker öffentlich in die pädagogische Diskussion um die Neu- bzw. Umgestaltung von Schule und die Bedeutung der Medien für Bildung und Erziehung „einmischte“. Auch die Film- und Kinoarbeit wurde , ebenfalls zumeist in Kooperation mit anderen Einrichtungen, intensiviert. Absicht war, die häufig unbekannten „Filmschätze“ aus dem Verleih einem breiten, nicht unterrichtsorientiertem Publikum bekannt zu machen. In Hannover wurden z. B. gemeinsam mit dem Kommunalen Kino und dem Historischen Seminar Filmseminare durchgeführt, Kurz- und Spielfilmprogramme gemeinsam mit dem VVK durchgeführt und Freiluft-Kinonächte – etwa am Freizeitheim Lister Turm – organisiert. Die Unterstützung von „Kinoveranstaltungen auf dem Dorfe“, der Arbeit der LAG Film und des Mobilen Kinos rundet diese Aktivitäten ab: Die Landesmedienstelle wurde aktiv im Bereich der Medienkulturarbeit.[ii] Damit fanden neben bekannten Spielfilmklassikern auch Filme ein Publikum, die in kommerziellen Kinos und im Fernsehen in der Regel keinen Platz finden: Kurz(spiel)filme und abendfüllende Dokumentarfilme.

Das Jahr 1995 stellt jedoch zugleich auch einen Bruch in der Geschichte der Landes(bild)medienstelle dar: Bislang war sie immer eine relativ eigenständige Institution, mit Wirkung zum 1. Oktober 1995 wird sie als solche jedoch aufgelöst. Die sog. medienpädagogischen Kernaufgaben sollen zukünftig in einem neu eingerichteten Dezernat beim Niedersächsischen Landesinstitut für Lehrerfort- und weiterbildung im Schulwesen und Medienpädagogik (so die neue Bezeichnung des NLI ab Oktober 1995) wahrgenommen werden. Kernaufgaben sind: Medienpädagogische Beratung, Aus- und Fortbildung, Medienkulturarbeit, Verleih, Information und Dokumentation – Produktionsaufgaben gehören nicht dazu, sie werden also zukünftig entfallen. Auch die Aufgaben der Stadtbildstelle Hannover werden zukünftig nicht mehr von der Landesmedienstelle wahrgenommen werden können, weil mit der Intergration in das NLI für das Jahr 1998 ein Standortwechsel nach Hildesheim vorgesehen ist.

Ob diese aus finanziellen Erwägungen heraus getroffene Entscheidung zur Auflösung wirklich „einen effektiveren Einsatz von Personal und Sachmitteln“ ermöglichen wird, bleibt abzuwarten.[iii] Mit der Auflösung bzw. Integration in das Lehrerfortbildungsinstitut verbunden ist jedenfalls, neben der Reduzierung des Aufgabenfeldes, zugleich auch ein erheblicher Personalabbau. Gegenwärtig weist die Landesmedienstelle noch 48Stellen aus, von denen gut ein Dutzend Mitarbeiter/Innen pädagogische Aufgaben wahrnehmen. (Im Produktionsbereich und in der Technik sind etwa    Personen beschäftigt). Davon soll bis 1998 etwa die Hälfte abgebaut werden.

Sicher ist jedoch: die „Förderung von Medienkompetenz“ bleibt eine der zentralen Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben jeder verantwortungsvollen Bildungspolitik.

Die Landesbild/medienstellen war so von Beginn an zwar in erster Linie eine Einrichtung, die über den Verleih von Unterrichtsfilmen vor allem die schulische Bildung unterstützen sollten. Sie war aber immer auch eine  Einrichtung, die dem „guten Film“ unabhängig von „Marktzwängen“ Publikum verschaffte. Damit half sie, als bildungsrelevant angesehene Spiel- und Dokumentarfilme zu verbreiten. In den letzten Jahren zählten dazu auch zahlreiche regionale oder lokale Produktionen. Die Landesmedienstelle hatte und hat so die – häufig kaum beachtete – Funktion eines indirekten Förderer von kleinen Filmproduzenten: Zwar kann kein Filmproduzent kann sich mit dem Verkauf von Kopien an die Bildstellen finanzieren – aber seine Produkte werden flächendeckend für den  Bildungs- und Kulturbereich zugänglich gemacht und über den Kreis der Cineasten – oder Kleinproduzentenszene/Festivalszene hinaus bekannt.


Anmerkungen

[i] Wagner, S.

[ii] Vgl. Kinoaktivitäten der Landesmedienstelle. In: Info-Service Landesmedienstelle Nr. 2 – Februar 1995

[iii] Die Bündelung von bisher bei verschiedenen Einrichtungen angesiedelten medienpädagogischen Aufgaben und damit verknüpft eben die Effektivierung des Einsatzes von Personal und Sachmitteln wird vom Kultusministerium als Begründung für diese Maßnahme genannt. Ausdrücklich betont wird, daß die Auflösung der Landesmedienstelle „keinen Rückzug aus der landespolitischen Aufgabe „Medienpädagogik“ bedeutet. Vgl. Bericht der Niedersächsischen Landesregierung zur Entwicklung der Medienpädagogik. Niedersächsischer Landtag – 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1038. Nachdruck in: Medienpädagogik in der Schule. Texte zur Medienpädagogik 8, hrsg. von der Landesmedienstelle im NLVwA, Hannover 1995, S. 39

 

 

 

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