Der Skandal um Veit Harlan

Hans Holt und Kristina Söderbaum in UNSTERBLICHE GELIEBTE
Im August 195ß startet Hans Domnick ein äußerst umstrittenes Projekt. Er holt Veit Harlan nach Göttingen. Erst vier Monate vorher ist der Regisseur des antisemitischen Hetzfilms JUD SÜSS (1940) vom Hamburger Landgericht, wo er sich „wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ verantworten mußte, freigesprochen worden. Für das gemeinsame Projekt, die Verfilmung der Storm-Novelle „Aquis submersus“ versucht Domnick sogar, eine Bürgschaft des Landes Niedersachsen zu bekommen. Das Kultusministerium hat daraufhin alle Hände voll zu tun, um in der Öffentlichkeit klarzustellen, daß eine Bürgschaft nicht gewährt wird. Noch in der Produktionsphase kommt es zu öffentlichen Protesten gegen Harlans Tätigkeit als Filmregisseur. Auch im Bundesministerium wird der Fall zum Politikum, doch meint die Behörde, daß „die allgemeine Rechtslage und das Grundgesetz eine rechtliche Handhabe nicht böten“. Am 3. Februar 1951 hat der Film UNSTERBLICHE GELIEBTE mit Harlans Frau Kristina Söderbaum in der Hauptrolle in Göttingen Premiere. Die Protestwelle gegen den Film reißt jedoch nicht ab. Der Presseleiter des Herzog-Verleihs ruft zum Boykott des Films auf, Studenten stören die Aufführungen.
Filmatelier Göttingen
Noch im gleichen Jahr kehrt Veit Harlan ins Göttinger Atelier zurück und dreht für die Münchner Willi-Zeyn Film HANNA AMON. Wieder kommt es zu Protesten im gesamten Bundesgebiet. Bei der Göttinger Erstaufführung entwickeln sich vor dem Central-Kino regelrechte Straßenschlachten. Der spätere Oberbürgermeister von Göttingen, Arthur Levi, veröffentlicht daraufhin im Februar einen „offenen Brief an Harlan“, in dem er ihm eine Mitverantwortung für die Ereignisse vorwirft und ihn zum „Abtreten von der kulturellen Bühne Deutschlands“ auffordert. Dennoch entsteht 1953 mit DIE BLAUE STUNDE ein weiterer Harlan-Film in den Göttinger Ateliers.