Verbürgte Skandälchen

Im Frühjahr 1950 beschließt die Bundesregierung, der kränkelnden Filmbranche unter die Arme zu greifen. Sie gewährt Ausfallbürgschaften für die bei der Filmherstellung notwendigen Kredite. Wegen hoher Verluste und Eingriffe in die künstlerische Freiheit ist die Maßnahme heftig umstritten. Die Filmaufbau wird bis zum Ende der Bürgschaftsaktionen 1955 sämtliche Filme (insgesamt sieben) auf diese Weise absichern lassen können.

Mit dem ersten bundesverbürgten Film PRIMANERINNEN, nach Klaus E. Boerners Novelle „Ursula“, gibt Filmaufbaugründer Rolf Thiele 1951 sein Regiedebüt. Bei der Wahl der Literaturvorlage, die während des Krieges als Feldpostausgabe eine Auflage von mehr als 400.000 erreichte, versuchen die Produzenten deutlicher als bisher den zeitgenössischen Publikumsgeschmack zu treffen. Hans Abich kommentiert die Stoffentscheidung mit der vielsagenden Feststellung, daß sich „schlechte Literatur immer noch leichter verfilmen läßt als gute. Und außerdem gibt es ja kaum gute“. (Der Spiegel, 3.10.1951).

Der „Film für die Jugend“ (Werbetext) wird kein „Publikumsrenner“, spielt aber immerhin seine Bürgschaftssumme wieder ein.

Im Frühsommer 1952 reicht Rolf Thiele beim Bürgschaftsausschuss das Drehbuch „Der Präsident kommt“ ein. Die Handlung basiert auf Ereignissen, die sich tatsächlich anlässlich des Besuchs von Bundespräsident Theodor Heuss in Göttingen abspielen. Der Ausschuss verlangt, dass der Film umbenannt und Änderungen im Drehbuch vorgenommen werden. Der Tag vor der Hochzeit (1952, Regie: Rolf Thiele) erzählt zugleich frech und liebenswürdig eine amüsante Provinzposse „von großen Schwächen und kleinen Sünden“

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