Reorganisation der Verwaltung und politischer Neubeginn

Die Demokratisierung der Verwaltungsstrukturen gehörte – nach der Sicherung der Lebensbedingungen für die Menschen – zu den vordringlichsten besatzungspolitischen Zielen der Alliierten. Es dauerte jedoch einige Zeit, ehe diese Aufgabe umgesetzt werden konnte.

Die ersten kommunalen Repräsentanten wurden von den lokalen Militärregierungen unmittelbar nach dem Einmarsch eingesetzt. Sie unterstanden direkt der Militärregierung; ihre Tätigkeit war jedoch von Tätigkeit war jedoch von deutschen Gremien kaum kontrollierbar, daran änderte auch nichts, daß ihnen im Verlaufe des Jahres 1945 Beiräte zugeordnet wurden.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung reorganisiert. Das hieß zunächst, daß die Beamten und Angestellten politisch überprüft wurden und – in den einzelnen Orten und Behörden sehr unterschiedlich – zahlreiche Entlassungen vorgenommen wurden. Allerdings kehrte der größte Teil der Entlassenen ab Ende der 40er Jahre wieder in seine Ämter zurück. Zunächst wurde der Personalbestand jedoch reduziert, was die Belastung für die verbliebenen und neu hinzugekommenen Arbeitskräfte erheblich verstärkte. Die Arbeit der Verwaltung stand ganz im Zeichen der Bewältigung der Versorgungsprobleme, der Wohnungsnot und der Flüchtlingsbetreuung.

Gegen Ende des Jahre 1945 wurde begonnen, die Kommunalstrukturen zu reformieren. Die Briten orientierten sich dabei an den kommunalen Verhältnissen in ihrem Heimatland. Das Ergebnis war eine Kommunalverfassung, in der die politische Vertretung mit dem Bürgermeister an der Spitze von der Verwaltung getrennt wurde. Die Stadtvertretungen wurden die politisch verantwortlichen Gremien, die Verwaltungen waren für die Umsetzung der Beschlüsse und für den gesetzmäßigen Ablauf der Verwaltungstätigkeit zuständig.

Die ersten Stadtvertretungen wurden noch von den Militärregierungen ernannt, wobei die Mitglieder nach berufsständischen Kriterien unter Berücksichtigung der Zugehörigkeit zu den genehmigten Parteien ausgewählt wurden. Sie nahmen Anfang 1946 ihre Arbeit auf, die natürlich ebenfalls geprägt war von den Bemühungen, die große materielle Not zu lindern.

Die Arbeit von Verwaltung und Stadtvertretung unterlag weiterhin der Kontrolle der Militärregierung. Die politischen Vertreter der Gemeinden konnten also nicht in allen Dingen frei entscheiden, sondern hatten häufig nur Anweisungen der Militärregierung auszuführen.

Zur freien Wahl der politisch Verantwortlichen kam es erst im Herbst 1946.

Neuaufbau der Polizei

Bedeutsam, aber auch problematisch für die weitere politische Entwicklung, war die Reorganisation des Polizeiwesens, war doch die Polizei im nationalsozialistischen Staat Bestandteil des Terrorsystems. Deshalb mußte der größte Teil der Beamten auch aus dem Dienst entlassen werden. Zunächst wurde lediglich eine Hilfspolizei ohne Uniform und ohne Waffen aufgestellt. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung lag in der Hand der Besatzungstruppen.

Die britische Militärregierung war allerdings daran interessiert, die deutsche Polizei schnell wieder funktionsfähig zu machen. Im September 1945 wurden verbindliche Richtlinien für die Reorganisation der Polizei erlassen. Diese sollte danach ausschließlich eine Vollzugseinrichtung sein. Die Aufgaben der ehemaligen Verwaltungspolizei wurden anderen Behörden übertragen. Es verblieben die Schutz- und Kriminalpolizeilichen Aufgaben, und da gab es viel zu tun: Verbrechensbekämpfung und -vorbeugung, Schwarzmarktkontrollen (Razzien), Vollzugsdienste für deutsche und britische Behörden (beispielsweise bei Zwangseinweisungen), Verkehrskontrollen etc.

Der Neuaufbau litt allerdings erheblich unter einem großen Personalmangel. Und die wenigen zur Verfügung stehenden Beamten waren zudem häufig nur unzureichend ausgebildet oder im Polizeidienst unerfahren.

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