NS-Kontinuität an Hochschulen

Neue Eli­ten – eta­blier­tes Per­so­nal?

Dabei stellte sich die personelle Kontinuität, die Anpassungsfähigkeit des Wissenschaftlers an das jeweilige System durchaus als verbindendes Element der verschiedenen Umbruchphasen heraus.

Die Leibniz Universität Hannover (LUH) hat in den vergangenen Jahren die NS-Geschichte ihrer Vorgängerinstitutionen umfassend aufgearbeitet. In einer ersten Publikation wurden die Beeinträchtigungen durch NS-Unrecht und Begünstigungen unterschiedlicher Art in der Zeit von 1933 bis 1945 an der TH Hannover untersucht und herausgegeben.

Weitere Informationen zum Buch und zur Aufarbeitung der NS-Zeit an der Leibniz Universität Hannover gibt es unter www.uni-hannover.de/aufarbeitung-der-ns-zeit.

Gedenkwand im Lichthof der Leibniz Universität: Dem persönlichen und wissenschaftlichen Angedenken der Hochschulmitglieder und -angehörigen, die ab 1933 Opfer NS-bedingter Unrechtsmaßnahmen der Technischen Hochschule Hannover waren.


Literatur

Jung, Michael (2020): Eine neue Zeit. Ein neuer Geist? Hg. v. Präsidium der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Michael Imhof Verlag, Petersberg 2020: https://doi.org/10.15488/10204

Hochschulen und politische Systemwechsel – Vergleich 1933 und 1945 | H-Soz-Kult. Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften | Geschichte im Netz | History in the web (hsozkult.de)

Nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen an der Technischen Hochschule Hannover.
Beeinträchtigungen und Begünstigungen von 1933 bis 1945. Hg. v. Präsidium der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Michael Imhof Verlag, Petersberg 2016; https://doi.org/10.15488/685

 

 


  (1)
Gesamtzahl der Studenten
(2)
Anzahl d. ehemaligen aktiven Offiziere
(3)
Anzahl d. ehemaligen Reserveoffiziere
(4)
(2) in % von (1)
(5)
(3) in % von (1)
(6)
(2) u. (3) in % von (1)
Bonn 3175 24 657 0,75 20,69 21,44
Köln 2195 44 511 2,00 23,28 25,28
Göttingen 4285 197 996 4,59 23,24 27,83
Hamburg 3400 70 826 2,05 24,29 26,34
Kiel 2575 237 213 11,14 8,27 19,41
Münster 2700 62 436 2,29 16,14 18,43
TH Aachen 800 10 254 1,25 34,75 33,00
TH Han¬nover 990 68 194 6,86 19,59 26,45
TH Braunschweig 1390 37 401 3,38 28,84 32,22
TiHo Hannover 410 5 53 1,21 12,92 14,13
Medizin. Akad. Düsseldorf 700 8 18 1,14 2,57 3,71
Kunstakademie Düsseldorf 176 2 17 1,13 9,66 10,97
Musikhochschule Düsseldorf 187 0 16 0 8,50 8,50
Bergakademie Clausthal 200 34 60 17,00 30,00 47,00
SUMME 23183 858 4652 3,70 20,07 23,77

Quelle: Public Record Office: FO 945-137, entnommen aus:
David Phillips: Die Wiedereröffnung der Universitäten in der britischen Zone, in: Bildung und Erziehung Jg. 36, Heft 1, 1983, S. 35-53, hier: S. 37.


Mißtrauen gegen die öffentliche Hand – Auseinandersetzung mit dem hannoverschen Hochschulreferenten

Professor Rein fordert in seinem Aufsatz „Hochschule und Staat“ (GUZ vom 30.1.48) die volle geistige und ökonomische Autonomie der Hochschulen und einen Verband solch freier Hochschulen über Staats- und Landesgrenzen hinweg. Seine gewichtigsten Argumente ergeben sich aus jenen Aufgaben und Verantwortungen, die die Hochschulen heute gegenüber Öffentlichkeit und Staat tragen – oder tragen sollten. Das Vorrecht der akademischen Ausbildung ist für ihn unlöslich verbunden mit einem Höchstmaß an Verpflichtung gegenüber allen Mlitmenschen, gleichgültig welcher Nation, Rasse oder Weltanschauung.Das heutige Geistesleben ist seinem Wesen nach grundsätzlich autonom. Was die einzelnen Menschen schöpferisch oder reproduktiv gestatten, beruht auf ihrer individuellen Neigung, Veranlagung, Möglichkeit. Das leuchtet ohne weiteres bei allen Forschungsresultaten, Erfindungen, Kunstwerken usw. ein. Alle fruchtbaren Ideen gehen auf Persönlichkeiten zurück. Da läßt sich nichts planen, kontrollieren, verwalten, es sei denn – hinterher, im einschränkenden oder verbietenden Sinne. Was im Rahmen der Wissenschaft in den Fächern und Disziplinen entstanden ist, gehorcht auch nur seinen eigenen Gesetzen.<br>Aber auch alle Weiterentwicklung im praktischen Leben hat ihren Ursprung im Ideenreichtum der schöpferischen Neuerer und Reformatoren – oder deren Lehrer. Aus neuen Ideen nur kann sich auch eine angemessene neue Lösung der Lebenspraxis entwickeln.<br>Aus diesem autonomen Geistesleben allein können sich auch die besten Gedanken über Erziehung, Sozialismus, Politik usw. ergeben. Es wird wohl niemand bezweifeln, daß das soziale Leben und alles, was mit dem Staate zu tun hat (besonders in Deutschland), heute krank ist. Wie kann man aber eine Gesundung – aus neuen Ideen, neuen Möglichkeiten heraus – erwarten, wenn dieses kranke soziale Leben überall da hineinwirken und -kommandieren darf, wo seine eigene Gesundheit allein entspringen kann? Das ist der Zustand der staatlichen deutschen Hochschulen.

[In] „Reform vor Autonomie“ fordert [das] v. Oertzen (GUZ v. 27.2.48). Er hält es für ungerechtfertigt, das Mißtrauen gegen die öffentliche Hand, wie es aus den Zeiten des totalitären Staates hervorging, „nun kritiklos auf die Demokratie zu übertragen“. Es soll hier außer Betracht bleiben, wie weit man heute oder in absehbarer Zeit bei uns von Demokratie sprechen kann. Aber ist das tiefe Mißtrauen so vieler ernst zu nehmender Menschen gegen die öffentliche Hand wirklich „kritiklos“? Mir scheint, die betonte Reserve der Mehrzahl der Studenten gegenüber allem Parteileben und Staatlichen entspringt nur zu berechtigter Kritik. Mit wachsender Hoffnungslosigkeit beobachtet man die Handlungen jener riesigen Bürokratenmaschine, die sich zum Beispiel vergeblich bemüht, die allgemeine Not gerecht zu verteilen.

Es handelt sich nicht darum, die sehr berechtigten Reformwünsche v. Oertzens zu leugnen. Sicher brauchen wir eine durchgreifende „innere Reform“. Aber angesichts eines Staates und von politischen Auffassungen und Praktiken, die reformbedürftiger sind als alles andere, erscheint es als glatter Widersinn, gerade von hier aus energische äußere Eingriffe zu verlangen. Auch dürften diese das genaue Gegenteil von Demokratisierung der Selbstverwaltung darstellen, die v. Oertzen (sehr mit Recht) fordert. Mir scheint, er sieht den Wald vor Bäumen nicht. Denn eigentlich enthält die Forderung von Professor Rein genau das, was er wünscht.

Wenn der genannte Verfasser aber meint, die Hochschule habe „junge Menschen zu verantwortungsbewußten Staatsbürgern zu erziehen“, so muß hier im Sinn von Professor Rein – mit allem Nachdruck protestiert werden. In einer Demokratie zumindest gibt es keine Erziehung zum Staatsbürger. Nebenbei: Was sollte es auch für einen Sinn haben, zum bayerischen, niedersächsischen oder – Bremer Staatsbürger erzogen zu sein?

Jenes Bild des Menschen, wie es Professor Reins übernationalem Hochschulverband als Erziehungs- und Lebensideal vorschwebt, steht viel höher als jeder mögliche Staatsbürger. Absolute Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit im Denken, freies Verantwortungsbewußtsein und warmes Helfen- und Schaffenwollen, das sind die höchsten Qualitäten, die an keine Nationalität gebunden sind. Solche Menschen aber sind dann – neben Familienvätern und -müttern und guten Berufstätigen – auch die besten Staatsbürger. Denn der Staat ist für den Menschen da und nicht umgekehrt!

Welch ganz andere Auffassungen vom Staat heute durchaus möglich und vielleicht sogar wirksam sind, zeigt ein genaues Studium der kleinen Schrift „Hochschulprobleme von heute“[1]. Wohl in bewußter Antithese zu Professor Rein heißt dort das 1. Kapitel „Staat und Hochschule“. Obwohl der Verfasser betont, als Privatmann zu schreiben, kommt den Ausführungen des Leiters der Hochschulabteilung im niedersächsischen Kultusministerium wohl beträchtliche Bedeutung zu. Man darf dankbar sein, hier auch von einem Fachmann eine Fülle von vielseitigen Gedanken kennenzulernen, die das Thema weiter klären können. Doch die Art, wie sich hier – mehr zwischen den Zeilen – das Bild des Staates abzeichnet, und wie auf der anderen Seite die tieferen Gründe von Professor Rein überhaupt nicht gesehen – oder gewürdigt – werden, laßt das Unbefriedigtsein zur Sorge werden. Kennzeichnend sind einige unversöhnliche Antinomien, wie sie uns aus der Zeit nach 1933 wohl vertraut sind.

In jenem ersten Kapitel heißt es: „Wahrheitssuche ist nur in voller Freiheit aussichtsreich.“ Eine Seite weiter jedoch wird von den Anforderungen des Staates an die wissenschaftliche Lehre „in weitanschaulich gebundenen Fächern“ (Geschichte, Staatslehre, Politik, Soziologie u. a.) gesprochen und gefragt: „Kann man es dem Staate verargen, wenn er hier in aller Eindeutigkeit den Standpunkt vertritt, daß bestimmte Lehren weitanschaulicher und politischer Art, die an seine Grundlagen rühren, an den Hochschulen auch dann nicht gelehrt werden dürfen, wenn sie mit dem Anspruch auftreten, das Ergebnis objektiver Wahrheitssuche zu sein?“ Wo bleibt die oben geforderte „volle Freiheit“? Freilich, auch hier wird später zugegeben, daß „diese Forderung des Staates an die Hochschule leicht mißbraucht werden kann“. Demgegenüber wirkt der Hinweis auf die „Bedürfnisse der Volksgesamtheit“ blaß, Wahrheit und Objektivität sind nicht durch Mehrheitsbeschlüsse und Volksabstimmungen zu ermitteln. Darum wiegt die Stimme jedes Menschen nur nach seiner Urteilsfähigkeit, nicht aber nach dem Grade seiner Macht oder Beauftragung. Man muß es also dem Staate unter allen Umständen nicht nur „verargen“, sondern unmöglich machen, sich Rechte anzumaßen, die er gar nicht haben kann.

Was aber bedeutet der Wille, nichts zu dulden, was an „seine (des Staates) Grundlagen rühren“ könne anders als den absoluten Konservatismus? Da ist dann merkwürdig, weiter unten als Vorwurf zu lesen: „Die Hochschule ist vorwiegend eine Welt konservativer Bewährung“ oder „die großen Neuerer sitzen selten auf den Kathedern der Hochschulen“. Lassen wir den Widerspruch – gerade vom Beispiel der neuesten Physik herleitbar – beiseite und fragen: Saßen die Neuerer etwa häufiger in den Staatsregierungen? Sind Staaten, die auf die Erhaltung ihrer Grundlagen so bedacht sind, nicht das stärkste Hindernis für alles Neue und Bessere?

„Nur ein geistiger Wandel kann die Wiederkehr der Diktatur unmöglich machen.“ Sehr wahr! Wessen Aufgabe aber ist es, im Sinne eines solchen Wandels, eben auf dem Gebiet des geistigen Lebens, tätig zu sein? Doch wohl die Aufgabe aller jener geistig Arbeitenden, deren Zentrum und Ausbildungsinstitute die abendländischen Hochschulen darstellen. „Wandel“ bedeutet eben unter anderem auch ein Rühren an den Grundlagen. So bleibt die völlige Autonomie der Hochschulen (und nur die auch ökonomische ist wirklich) als unumstößliche Notwendigkeit bestehen.

Besonders deutlich wird das am Beispiel der Nürnberger Ärzteprozesse. Der Verfasser meint, die dort getroffenen erschütternden Feststellungen wären nicht möglich gewesen, „wenn die medizinischen Fakultäten sich immer bewußt gewesen wären, daß sie dem deutschen Volk nicht nur Mediziner, sondern Ärzte bescheren sollte“. Arztsein sei aber nicht zuletzt eine Frage des Ethos. Wie kann ein Verfechter der staatsabhängigen Hochschulen diesen Vorwürfe machen, wenn sie das Ethos ihres Staates gelehrt und vertreten haben?! Das so oft behauptete „Versagen“ der deutschen Hochschulen hat – zwar nicht den alleinigen – aber schwerwiegenden Grund eben darin, daß es einen wirksamen Widerstand gar nicht geben konnte.

Als Zentralfrage wird angesehen: „Wie weit ist es in Würdigung der heutigen staatspolitischen und kulturellen Situation sinnvoll, daß der Staat den Hochschulen einen Raum ausspart, in dem sie nach eigenem Ermessen und selbstverantwortlich tätig sein können?“

Die Frage läßt sich so deshalb nicht beantworten, weil sie die Wirklichkeit auf den Kopf stellt. Es gibt gar keinen Staat (außer einem totalitären), der alles Leben beherrscht, so daß jede eigene Entscheidung eines Institutes oder Institut-Verbandes ein „Aussparen“ sein könnte. Das Ermessen des „Staates“ (sprich: des Kultusministeriums) ist keineswegs höher anzusetzen als das eines Gremiums der führenden Hochschulmänner. Und schließlich ist jeder Dozent grundsätzlich „selbstverantwortlich“. Wie wenig ihn ein Staat davon entlasten kann, beweisen die Urteilsbegründungen aus Nürnberg zur Genüge. Die Zentralfrage müßte tatsächlich etwa lauten: Wie weit ist es … überhaupt noch zu verantworten, daß der Staat seine Macht auf einem Gebiet mißbraucht, in dem allein Fachkenntnis- und freie Gewissensentscheidung der Vertreter für Verhandlungen und Entschlüsse maßgeblich sein können?

Der Verfasser der „Hochschulprobleine‘ mißversteht so auch völlig die Gründe aus der „politischen Beweisführung“. Er lehnt sie mit den Worten ab, der Hinweis auf Verhüten der Kneblung der Wissenschaft, wie sie der Nationalsozialismus gebracht habe, sei unberechtigt; denn „gegen totalitäre Systeme helfen keine Paragraphen!“ Ganz gewiß ist es unmöglich, eine idyllische Insel der Freiheit mit der Hochschulautonomie zu erreichen. Wie steht es aber mit dem Zustandekommen eines totalitären Systems? Sollte sich ein freier, übernationaler Hochschulverband nicht als wirksames Mittel gegen jede solche Tendenz bewähren?

Ferner lesen wir: „Die Gefahr der parteipolitischen Besetzung des Lehrstuhls durch den Minister ist theoretisch vorhanden, aber praktisch nicht sehr groß.“ Es ist eine Illusion, das bloße Persönliche Vertrauen, sagen wir zu einem Minister, an Stelle einer klaren rechtlichen Abgrenzung der Befugnisse zu setzen. Es geht um mehr als Kritik an einzelnen Beamten. Ist jener vertrauenswürdig, so besteht gar kein Anlaß, eine Meinung zur Geltung zu bringen, die der seinen zuwiderläuft. Ist er – oder sein Nachfolger – es aber nicht mehr, so wird er, wenn er die Macht hat, nichts anderes tun, als mit allen Mitteln jene Stimme des Widerspruchs zum Schweigen zu bringen. Je notwendiger schonungslos offene Kritik ist, desto größer auch der sicher zu erwartende Mißbrauch der Gewalt durch den Staat.

Die Hochschulen können ihre Aufgabe als Hüter des Suchens nach Recht und Wahrheit nur erfüllen, wenn sie den freien Raum dafür zur Verfügung haben. Der demokratische Staat, in seiner besten Gestalt, wird es als vornehmste Aufgabe ansehen, all jene schützenden und sichernden Rahmen darzustellen, in denen sich das pulsierende, fließende, ewig wandelbare Leben – je unstaatlicher, desto fruchtbarer – entfalten kann. Ein Staat, der durch Statuten seine Hochschulen im Rahmen eines Hochschulverbandes frei läßt, „spart“ nichts „aus“, sondern erfüllt seine fundamentale Aufgabe. Sofortige volle Autonomie der Hochschulen – und des gesamten Geisteslebens überhaupt – als Voraussetzung jeder Reform, muß unser aller Anliegen sein.

Rainer v. Zastrow: Keine Reform ohne Autonomie. In: Göttinger Universitäts-Zeitung 3. Jg., Nr. 14. 25.6.48.

[1] Von Kurt Zierold, Vandenhoeck &amp; Ruprecht, Göttingen 1948.

 

Eine Untersuchung über die NS-Belastung der nach 1945 an der Technischen Hochschule Hannover tätigen Professoren unter besonderer Berücksichtigung der Rektoren und Senatsmitglieder

Zwischen 1945 und 1957 waren nach der Studie „Eine neue Zeit. Ein neuer Geist?“ unter den Professoren der TH Hannover 53 Prozent „substantiell belastet“, das heißt, sie waren eingeschriebene Mitglieder von NSDAP, SS oder SA. Weitere 21 Prozent gelten als „formal belastet“. 

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