Affaire Blum (1948)

Inhalt

Der Film greift einen Justizskandal aus den Jahren 1925/26 in Magdeburg auf, der seinerzeit großes Aufsehen erregte, später jedoch totgeschwiegen wurde, da es sich um einen offensichtlichen Mißbrauch der Richterschaft für politische Zwecke handelte. Nach 1933 wurden auch sämtliche Aktenstücke und Dokumente über diesen Prozeß vernichtet.

Das Geschehen im Film folgt im wesentlichen den Geschehnissen der Jahre 1925/26, weicht jedoch in Einzelheiten von den historischen Tatsachen ab.

Der Film beginnt mit der Ermordung des Buchhalters Platzer durch Karl-Heinz Gabler, einen arbeitslosen ehemaligen Freikorpsmann. Dieser wird kurze Zeit später bei dem Versuch, mit einem Scheck Platzers in einem Waffengeschäft zu zahlen, von Kriminalkommissar Schwerdtfeger verhaftet. Der Polizeibeamte behandelt Gabler aufgrund seiner Freikorpsvergangenheit – auch Schwerdtfeger war Freikorpsmann – bevorzugt. Gabler macht sich den vorhandenen Verdacht Schwerdtfegers, dass das Verschwinden Platzers mit angeblichen Steuerhinterziehungen in der Firma des Juden Dr. Blum in Zusammenhang steht, zunutze und belastet diesen. Blum wird verhaftet und im Gegensatz zu Gabler wie ein Schwerverbrecher behandelt. Schwerdtfeger und Landgerichtsrat Konrad, der die Untersuchung führt, glauben den Ausführungen Gablers nur allzu gern. Landgerichtsdirektor Hecht unterstützt sie in ihrem Vorgehen gegen Blum. Präsident Wilschinsky, der (abweichend vom historischen Fall) mit Blum befreundet ist, fordert aus Berlin einen unabhängigen Kriminalbeamten an. Kommissar Bonte wird nach Magdeburg geschickt, aber Konrad lehnt dessen Mitarbeit am Fall Blum grundsätzlich ab.

Bonte führt die Ermittlungen auf eigene Faust weiter, findet die Leiche Platzers in Gablers Keller und überführt Gabler schließlich des Mordes. Hecht versucht sich von dem „Irrtum“ Konrads zu distanzieren. Blum wird freigelassen und kann nach hause zurückkehren.

Autoren/Innen

Filmanalyse: Autorengruppe Nachkriegsspielfilme (1993)
Zusammenstellung und Bearbeitung der Materialien: Autorengruppe Nachkriegsspielfilme (1993); aktualisiert: Detlef Endeward (2022)


Produktion: Deutsche Film AG (DEFA), Berlin
Regie: Erich Engel
Buch: Robert A. Stemmle
Kamera: Friedl Behn-Grund, Karl Plintzner
Musik: Herbert Trantow
Ton: Erich Schmidt
Schnitt: Lilian Seng
Bauten: Emil Hasler
Regie-Assistenz: Zlata Mehlers, Ludwig Lober
Aufnahmeleitung: Fritz Brix, William Neugebauer
Produktionsleitung: Herbert Uhlich
Uraufführung: 03.12.1948, Berlin (Ost)
19.12.1948, Berlin (West)
08.04.1949, Hamburg
Darsteller:  
Kurt Ehrhardt Dr. Jacob Blum
Karin Evans Sabine Blum
Hans Christian Blech Karlheinz Gabler
Gisela Trowe Christina Baumann
Helmut Rudolph Wilschinsky
Alfred Schieske Kriminalkommissar Otto Bonte
Herbert Hübner Landgerichtsdirektor Hecht
Paul Bildt Konrad
Ernst Waldow Schwerdtfeger
Hugo Kalthoff Lorenz
Arno Paulsen  
Maly Delschaft  
Blandine Ebinger  
Gerhard Bienert  
Renee Stobrawa  
Friedrich Maurer  
Klaus Becker  
Hilde Adolphi  
Margarete Schön  
Werner Peters  
Jean Kolldehoff  
Margarete Salbach  
Arthur Schröder  
Gertrud Boll  
Anita Hinzmann  
Herbert Malsbender  
Richard Drosten  
Otto Mathies  
Eva Bodden  
Lilli Schönborn-Anspach  
Nr.
Inhalt
Länge
Zeit im Film

1

Stellungsanzeigen und –gesuche in der Zeitung. Gabler sucht Platzer zuhause auf und umreißt kurz das Stellenangebot. Auf dem Fahrrad fahren Platzer und Gabler zu Gablers Haus. Gabler ermordet Platzer und verkauft dessen Fahrrad an einen Corps-Kameraden. Gemeinsam mit Christina schafft er die Leiche Platzers aus dem Wohnzimmer in den Keller, wo er sie vergräbt.

9.33

0.00 – 9.33

2

In Platzers Wohnung warten Herr Merkel und Platzers Verlobte vergeblich auf den Toten. Trinkfreudiges Beisammensein bei Gabler: Sein Kamerad teilt mit, das Fahrrad an Tischbein weiterverkauft zu haben. Gabler setzt Christina, die noch unter dem Eindruck des Erlebten steht, unter Druck und schärft ihr ein, er habe den Mord für ihre gemeinsame Zukunft begangen.

7.32

9.33 – 17.05

3

Platzers Schwester und Verlobte erkundigen sich bei Kommissar Schwerdtfeger nach dem Fortgang der Vermisstensuche. Schwerdtfeger zeigt einen von Platzer unterschriebenen Scheck vor. Im Gespräch mit Landgerichtsrat Konrad wird über ein Kapitalverbrechen im Zusammenhang mit der Firma „Blum und Company“ spekuliert.

4.16

17.05 – 21.21

4

Gabler erwirbt ein Jagdgewehr und zahlt mit einem von Platzers Schecks. Der misstrauische Ladenbesitzer schickt ihm seine Ehefrau nach, die Gabler in ein Tanzlokal nachfolgt, während der Waffenhändler mit der Polizei Rücksprache hält. Als seine Ehefrau vom Tanzlokal aus anruft, übernimmt der hinzugerufene Kommissar Schwerdtfeger das Gespräch. Im Tanzlokal kommt es daraufhin zu Gablers Verhaftung.

4.43

21.21 – 26.04

5

Verhör Gabler durch Schwerdtfeger: Gablers Freikorps-Vergangenheit kommt ans Licht. Gabler berichtet, er sei von zwei ihm nicht bekannten Männern in ein offensichtlich kriminelles Geschäft verwickelt worden, aus dem er sich im letzten Moment herausgezogen habe. Nähere Angaben kann er nicht machen. Für Schwerdtfeger deutet alles auf eine Verstrickung Jacob Blums hin.

6.04

26.04 – 32.08

6

Blum und sein Chauffeur Bremer werden verhaftet. „Identifizierung“ der beiden durch Gabler.

3.59

32.08 – 36.07

7

Christina und Gablers Freund treffen Schwerdtfeger beim Durchsuchen der Wohnung an: Als Christina in Tränen ausbricht, tröstet Schwerdtfeger sie.p>

2.57

36.07 – 39.04

8

Die Redakteure des „Völkischen Tageblatts“ verwenden die Pressemitteilungen der Polizei für spektakuläre Schlagzeilen. Landgerichtsrat Konrad, seine Frau und Sohn Egon beim Essen. Schwerdtfeger spricht vor, unterrichtet über den Fortgang der Ermittlungen und verbürgt sich für die Zuverlässigkeit Gablers. Die Ablehnung des Kautionsgesuchs für Blum wird beschlossen.

4.00

39.04 – 43.04

9

Frau Blum berät sich mit Anwalt und berichtet von antisemitischen Anfeindungen seit der Verhaftung ihres Ehemannes. Im Gefängnis erhält sie im Gegensatz zu Christina keine Sprecherlaubnis. Gespräch Christina und Gabler: Gabler spricht versteckte Drohung für den Fall gegen sie aus, dass sie nicht zu ihm hält. Schwerdtfeger lehnt Frau Blums Wunsch ab, den Untersuchungsrichter zu sprechen. Frau Blum sucht das Gespräch mit Wilschinsky, der ihr Mut zuspricht.

7.17

43.04 – 50.21

10

Befragung Gablers durch Konrad, dann Gegenüberstellung Gablers mit einer Anzahl von Häftlingen, unter denen Gabler Blum und Bremer als Täter heraussucht. Bei der erneuten Befragung durch den Landgerichtsrat nennt Gabler Tischbeins Namen, den er beim Gespräch Blums mit Bremer aufgeschnappt haben will.

5.24

50.21 – 55.45

11

Bei Tischbein werden sozialistische Literatur und Platzers Fahrrad vorgefunden und er daraufhin verhaftet.

1.52

55.45 – 57.37

12

Nach Hinrichtung des Doppelmörders Wiesener sucht Wilschinky das Gespräch mit Landgerichtsdirektor Hecht und Landgerichtsrat Konrad, die weder seinen Appell hören noch ihm Akteneinsicht gewähren wollen. Hecht und Konrad wittern eine Front aus Juden und Linken, die sich durch ihre Ermittlungen bedroht fühlen. Gespräch Wilschinsky mit Blums Anwalt: Wilschinsky beschließt, Kriminalrat Bonte aus Berlin für den Fall Blum anzufordern.

3.48

57.37 – 61.25

13

Bonte zu Gast im Hause Blum. Konrad beschwert sich bei Schwerdtfeger über den langsamen Fortgang der Steuerprüfungen der Firma Blum. Als Bonte vor der Tür steht, wimmelt Konrad ihn ab und befiehlt im Gegenzug Schwerdtfeger, seinerseits Druck auf Wilschinsky auszuüben.

4.05

61.25 – 65.30

14

Bonte bei Wilschinsky: Wilschinsky redet ihm zu, auf eigene Faust weiterzuermitteln. Als Schwerdtfeger eintrifft, um Wilschinsky belastendes Material gegen Blum vorzulegen, verbirgt Bonte sich hinter dem Vorhang, um das Gespräch mitzuhören. Der Belauschungsversuch misslingt jedoch, Schwerdtfeger bricht das Gespräch ab.

2.30

65.30 – 68.00

15

In der Kneipe begegnet Bonde „zufällig“ Schwerdtfeger: Sie tauschen sich unter Kollegen über den Fall aus. Bonte macht sich über die konstruierte Verbindung zwischen dem Kommunisten Tischbein und dem Devisenschieber Blum lustig.

2.50

68.00 – 70.50

16

Sitzung des Richtervereins: Landgerichtsdirektor Hecht hält eine Rede gegen die Einmischung Wilschinskys in die Ermittlungen im Fall Blum: „Die Unabhängigkeit der Justiz ist dieser Demokratie schon immer ein Dorn im Auge gewesen.“ Die Rede und die anschließende Verabschiedung einer Resolution werden durch einen Redakteur des Völkischen Tageblatts mitgehört. Schlagzeilen.

3.15

70.50 – 74.05

17

Landtagssitzung: Rede eines Deutschnationalen Hinkeldey wird mit Protest von links beantwortet. Ein losbrechender Tumult verhindert Wilschinskys Ansprache.

2.11

74.05 – 76.16

18

Bei der Überprüfung des Tatorts entdeckt Bonte Kugeln und die Leiche im Keller.

2.40

76.16 – 78.56

19

Durch die offensichtliche Unschuld Tischbeins beunruhigt, nehmen Konrad und Schwerdtfeger Gabler ins Kreuzverhör, der daraufhin eine neue Version seiner Geschichte vorträgt, nach der er Zeuge war, wie Blum Platzer erschoss.

4.52

78.56 – 83.48

20

Konrad konfrontiert Blum in der Zelle mit dem Geständnis seines vermeintlichen Komplizen.

1.34

83.48 – 85.22

21

Bonte spricht mit der Nachricht vom Auffinden der Leiche bei Wilschinsky vor. Bei Mitteilung sind Konrad und Schwerdtfeger unbeeindruckt, da ihre Männer nach Gablers „Geständnis“ die Leiche ebenfalls entdeckt hatten. Schlagzeilen.

2.45

85.22 – 88.07

22

Frau Blum kann endlich im Gefängnis mit ihrem Mann reden. Nach dem Gespräch trifft Frau Blum Kommissar Bonte, der sie auffordert, ihn nach Düsseldorf zu begleiten.

2.34

88.07 – 89.41

23

Bonte als Patient des Düsseldorfer Zahnarztes, bei dem Christina eine Stelle gefunden hat. Im Hotel findet Christina Frau Blum vor.

2.26

89.41 – 92.07

24

Bonte konfrontiert Konrad mit neuem Beweismaterial, beginnend mit dem Geständnis Christines. Hecht wird hinzugezogen, Gabler vorgeführt und mit den Untersuchungsergebnissen Bontes (Zeitungsannonce, Fahrrad, Corps-Kameraden, Blutspritzer, Kugeln und Revolver) konfrontiert. Nachdem Christina den Raum betritt und ihn dazu auffordert, gesteht Gabler, dass er die Tat allein beging und Blum und Bremer unschuldig belastete. Hecht distanziert sich von Konrad, dem er die Alleinschuld für das Ermittlungsdebakel gibt.

9.28

92.07 – 101.35

25

Schlagzeile „Gabler zu Tode verurteilt“. Der freigelassene Bremer im Gespräch mit seiner Frau. Herr und Frau Blum sitzen beim Abendessen, er äußert seine Befürchtungen in Bezug auf die Zukunft.

1.35

101.35 – 103.10

 

Dieser Film beruht auf Tatsachen. Die Affaire liegt mehr als 20 Jahre zurück. Das Aufsehen, das sie damals erregte, ging über Deutschlands Grenzen hinaus. Aber in den folgenden Jahren wurde der Justizskandal totgeschwiegen, und nach dem Jahre 1933 wurden Prozeßakten und Dokumente vernichtet um diesen schandfleck der Justiz zu verwischen.

Ein jüdischer Fabrikdirektor in Magdeburg – erheißt im Film Dr. Jakob Blum – wird verdächtigt, seinen Buchhalter ermordet zu haben, der ihn wegen angeblicher Steuerhinterziehungen angezeigt hatte. Der antisemitische Untersuchungsrichter hält hartnäckig an diesem vedracht fest, als sich längst die Spur des wahren Mörders abzeichnet.

Ein Mann namens Gabler ist verhaftet worden, der Schecks aus dem Scheckheft des verschwundenen Buchhalters mit gefälschter Unterschrift in Umlauf gesetzt und eine Uhr aus dessen Besitz bei sich getragen hat.

(…)

Endlich geling es Bonte, die Braut Gablers ausfindig zu machen, die Zeugin der Tat gewesen ist und sie zu einem klaren Geständnis zu bringen. Nun kann auch Gabler nicht mehr leugnen. Er hat mit Hilfe eines fingierten Stellenangebots, in dem ein Kassierer für eine Spar- und Darlehnskasse auf dem Lande gesucht wurde, den Buchhalter in seine Wohnung gelockt und ihn dort ermordet, um sich in den Besitz des Geldes zu setzen, das jener für die im inserat verlangte Kaution bei sich trug.

In die dunklen Hintergründe dieser Affaire, die hart am Justzmord vorbeiging, leuchtet dieser spannungsreiche Film hineien.

Bewertungsausschuß:

Der Bewertungsausschuß erteilt dem Film das Prädikat „Besonders wertvoll“.

Dieser Film aus dem Jahre 1948 ist ein erstaunlicher Fall. Insofern, als er eine in sich schlüssige, in höchstem Grade spannende Geschichte um einen falschen Mordverdacht erzählt und gleichzeitig das kritische Porträt einer Zeit gibt, die politisch bestimmt ist vom Heraufkommen des Rechtsradikalismus, der sich zuletzt im Nationalsozialismus verhängnisvoll verwirklichte.

Der Regisseur Erich Engel entwickelt die Handlung, von der gesagt wird, daß sie auf Tatsachen beruhe, in konsequent realistischem Stil. Glaubwürdig ist das Milieu, glaubwürdig jedes Requisit, glaubwürdig bis in die Nuance. Hinzu kommt die Fähigkeit der Regie, expressive Tendenzen in ein realistisches Filmkonzept zu integrieren, Menschen bis an den Rand der Karikatur zu treiben, aber diese Grenze mit solcher Sicherheit einzuhalten, daß nie der Eindruck entsteht, hier handele es sich um bloße Fiktion und nicht um Wirklichkeit. Diese stilistische Fähigkeit der Regie ist vor allem bemerkenswert, und ihr gelingt es, die Form so radikal mit dem Inhalt zu identifizieren, daß ein in sich stimmiges und geschlossenes Ganzes entstanden ist.

Wenn der Bewertungsausschuß glaubt, leichte Abstriche von der Überzeugungskraft des Gesamtkonzeptes machen zu sollen, dann nur in ein paar geringfügigen Einzelheiten. So scheint es nicht unbedingt sinnvoll, wenn der eigentliche Mörder neben seiner Vergangenheit als Freicorpskämpfer auch die Pose eines Korporationsstudenten anzubieten hat. Hier bemüht sich die Regie vielleicht um ein zuviel der Menschen-Charakterisierung. Die Folge ist, daß Typisches sich leicht vor die individuelle Regung schiebt. Trotzdem ist nicht zu verschweigen, daß der Regie hier ein hohes Maß an Differenzierung gelungen ist, an Differenzierung des Spiels, das sich vor realistischem Hintergrund immer mehr in ein leidenschaftliches Spiel (Symbolspiel) drängt. Der Bewertungsausschuß hält es für richtig, dies aus der Perspektive des Jahres 1948 zu sehen, als der Perspektive einer Zeit, in der der deutsche Film noch Möglichkeiten der Zeitdiagnose sinnvoll für sich in Anspruch nehmen konnte und dies in einigen Fällen, zu denen auch dieser Film „Affaire Blum“‚ gehört, mit Leidenschaft getan hat!

Der Bewertungsausschuß weist darauf hin, daß die Zeitbestimmung im Vorspann nicht mehr zutreffend ist. Er bittet daher den Antragsteller, ihn zu korrigieren.
Dr. Theo Fürstenau, Vorsitzender

Im Berliner Filmtheater „Babylon“ efreute sich der DEFA-Film „Affaire Blum“ unter der Regie von Erich Engels eines regen Zuspruchs.
(Bundesarchiv, Bild 183-T1121-503 / CC-BY-SA 3.0)

„Das ist noch nicht vorbei, das fängt erst an!“

Autorengruppe Nachkriegsspielfilme (1993)

„Gesucht wird per sofort Kassierer für spar- und Darlehnskasse auf dem Lande. Selbstständiger Posten. Referenzen. 1000,- RM Kaution. Angebote unter `Vertrauensstellung´ an die Geschäftsstelle des Mittel-D.G.“

Auf dieser zunächst scheinbar beliebig gewählten Annonce in der spalte Stellenanzeigen im „Mitteldeutschen Generalanzeiger“ verweilt die Kamera am Anfang des Films lange genug, um ihr Bedeutung zu verleihen.“ Schon einige Minuten später wird sich diese Bedeutung nicht als wirkliche Suche nach einem Kassierer erweisen, sondern als eine nach einem Raubmordopfer. Die Annonce war ein Lockmittel, sie diente dem Schein und damit dem Verbrechen begangen vom gelernten und jetzt arbeitslosen Drogisten Karl-Heinz Gabler am soeben bei der Firma Blum entlassenen Bürovorsteher Wilhelm Platzer.

Beide waren sich niemals zuvor begegnet, bis Gabler an Platzers Haustür schellt. Von innen erfasst der Kamerablick ihn als durchscheinenden Schattenriss im Milchglas der Tür, er wird so visuell schon zum unbekannten Eindringling, zur dunklen Bedrohung. Weniger die Gutgläubigkeit Platzers als sein kleinbürgerliches Streben nach Rehabilitierung und angemessener Beschäftigung in leitender Stellung bringen ihn dazu, Gablers zweifelhaftem Ansinnen Folge zu leisten, am frühen Abend – trotz einer späteren Verabredung – einen fast 40 Kilometer langen Radweg zur Vertragsunterzeichnung über den angeblichen Kassiererposten in Kauf zu nehmen. Lapidar steht am Ende des Weges denn auch Platzers Ermordung, der Raub der 1.000,- RM Kaution, der mitgeführten Schecks und des Fahrrades – möglicher Indizien also auch zur Rekonstruktion und Aufklärung des Verbrechens durch die Polizei.

Doch so wenig wie Gablers Annonce einen wirklichen Kassierer suchte, sondern ein Opfer, so wenig sucht die Polizei in der Folge Platzers wirklichen Mörder, sondern gleichfalls ein Opfer, das dann in doppelter Hinsicht auszubeuten wäre, in kriminalistischer wie in politischer – und damit beginnt die eigentliche Geschichte.

AFFAIRE BLUM und auch der authentische Fall aus den Jahren 1925/26 gründen auf einer Vermischung aus tatsächlichen Ereignissen und dem konterkarierenden Anschein, dem Imaginären, dem Ausgedachten und gedanklich Präformierten.
Eine Art Doppelstruktur durchzieht den Film von Anfang bis Ende:
die kriminalistisch-realistische Ebene einerseits, die politisch-imaginäre andererseits.

Das wird dem Zuschauer erkennbar aus der filmisch-auktorialen Erzählhaltung, die nicht nach einem simplen „Wer war es“ fragt, sondern, weil sie alle Informationen von Anbeginn ausbreitet und nicht das geringste verschweigt, sich konzentrieren kann auf die Entwicklung der Handlung, auf die Milieus und ihre Implikationen, auf die Zeit und ihre Bedeutung und auf die agierenden Personen. Was dem Zuschauer an komplettem Wissen um die wirklichen Geschehnisse mitgegeben ist, macht ihm die darauf folgende Handlungsentwicklung zum Gegenstand des Erstaunens. Denn was geschieht, Gablers Verhaftung aufgrund einer Unachtsamkeit, das wäre nicht mehr als der Beginn polizeilicher Routinearbeit und bei der erwähnten Konstruktion des Films keine Erzählung wert.

Doch entscheidend ist hier, daß keine polizeiliche Routine, sondern eine „politische Routine der Polizei“ zu funktionieren beginnt. Was der Zuschauer kennt, rekonstruiert die Polizei nicht, was dagegen aus dessen Sicht abwegig ist, wird verfolgt. Vom eigentlichen Kriminalfall trennt sich so ein anderer Fall: für die Behörden der „Fall Blum“, für den Betrachter des Films der „Fall Justiz- und Polizeibehörden“. Diese nämlich lassen den jüdischen Industriellen Blum und seinen Chauffeur Bremer wegen des Verdachts des Mordes an Wilhelm Platzer verhaften.

Die polizeiliche Begründung dafür stützt sich darauf, dass
1. der verschwundene Platzer von Blum entlassen worden war;
2. der verhaftete Gabler eine erfundene Geschichte ohne Namen erzählt hat, die nicht nur geglaubt, sondern auch direkt mit Blum und dem verschwundenen Platzer in Verbindung gebracht wird, und
3. darauf, daß Blum Jude ist.

Die „Affaire Blum“, wie sie in den Zeitungen bald genannt werden wird, entwickelt sich aus dem handfesten „Fall Gabler“. Weil in ihr die Motivation zur Strafverfolgung und die Wahrheit sich diametral gegenüber stehen, weil die Motivation auf nichts anderes sich gründet als auf Antisemitismus und dieser hier als das benannt wird, was er ist: imaginär, ein reines Vorurteil.

Der Film stellt diesen Antisemitismus in zahlreichen Nuancen dar, so:

  • wenn der Sohn des Landgerichtsrats Konrad, nachdem es vermeintlich erwiesen ist, daß Blumnicht nur Steuerhinterziehung, sondern auch Devisenschiebung begangen hat, sagt, da könne man mal sehen, „daß auch’n Jude killen kann, aber nicht wegen Politik, sondern wegen Geld.“
  • wenn Landgerichtsrat Konrad von Blum redet: „Dunkel, die Augen, die Nase – intelligent, aber raffiniert!“
  • wenn derselbe Konrad mit Blum in dessen Zelle während der Untersuchungshaft zusammentrifft und ihm dessen Interpretation des Verhaltens Gablers („Mit einem solchen Geständnis hat er das kleinere Übel gewählt.“ auslegt als „geschickte Dialektik“ und hinzufügt: „Der Dreh ist typisch!“
  • wenn der Ehefrau Jakob Blums, Sabine Blum, der Besuch ihres Mannes in der Untersuchungshaft verwehrt wird mit dem Hinweis auf die angebliche Schwere des Verbrechens und Verdunklungsgefahr. Im selben Moment wird Christina Burmann, die Verlobte Gablers, dem eigentlichen Verbrecher, zu ihm ins Sprechzimmer gelassen. Sabine Blums Drängen entgegen Schwerdtfeger mit den entlarvenden Worten: „Sie glauben, dass sie hier benachteiligt werden. In keiner Weise! Was hier geschieht, geschieht nur nach dem Gesetz!“ „Nach dem Gesetz“; meint hier eben: außerhalb des Gesetzes. 

Der Film lässt sich jedoch nicht darauf ein, den Antisemitismus einzelnen individuellen Schwächen oder Auswüchsen zuzuschreiben, er zeigt ihn auch nicht als Erscheinung an sich, sondern brandmarkt ihn ganz konkret als staatliche Kriminalität.

Antisemitismus erscheint bei den Repräsentanten von Justiz und Polizei jeweils als eine Komponente unter anderen innerhalb einer „Gesamtgesinnung“ und vermittelt damit ein Bild von rechtsgerichteten politischen Einstellungen, die als für die Zeit typische angesehen werden können: Bei Schwerdtfeger korrespondiert der Antisemitismus mit einer ausgeprägten militaristischen Haltung, bei Konrad und Hecht mit einem betonten Nationalismus. In der Figur von Konrads Sohn Egon wird die Verbindung von Antisemitismus und Korpsstudententum demonstriert.
Und alle diese Momente finden sich vereinfacht in der Person Gablers wieder: sein Hang zum militantem Auftreten, seine Vorliebe für die Äusserlichkeiten des Korpsstudententums, die Übernahme von deutsch-nationalem Gedankengut. Gabler ahmt nach, er nimmt – unverarbeitet – die Leitbilder auf, die ihm Angehörige gesellschaftlich herrschender Klassen bieten – auch den Antisemitismus. Dieser ist bei ihm weniger politische Überzeugung als zweckgebundenes Verhalten, er sichert ihm die Wohlgesonnenheit von Justiz und Polizei, verspricht ihm Rettung.
Diese Übernahme angebotener Leitbilder wie auch die Tatsache, dass dies unvorbereitet geschieht, wird in den „Verhör“gesprächen deutlich.

Gabler, Mörder aus materieller Not, war für die erste Zeit nicht viel mehr als ein willkommener Stichwortgeber für die Polizei. Stichwortgeber auch dann, wenn er gar nichts sagte: Nicht Gabler nennt den entscheidenden Namen – weil er ihn bis dato auch gar nicht kennt – , sondern die Polizei selbst. Kriminalkommissar Schwerdtfeger: „Aber eins steht für mich schon fest. Wer steckt dahinter?“ Kriminalassistenz Lorenz antwortet: „Blum!“ (Sequenz 05)

Gabler hätte die Fäden der Geschichte spätestens dann in die Hand nehmen können, wenn er sich seiner Benutzung bewusst und zum Mitleiden mit den Unschuldigen Blum und Bremer fähig gewesen wäre. Um sich jedoch aus der allmählich auch für ihn immer enger werdenden Schlinge zu befreien, tischt er der Polizei zu ihrer Freude eine revidierte und noch verdrehtere Version seiner ursprünglichen Fiktion auf. Seine Beteiligung an der Beseitigung der Leiche des angeblich von Blum erschossenen Platzer rechtfertigt er damit, daß er Geld brauchte. Wie selbstverständlich erwähnt er, für diese Hilfeleistung habe er Blum auch „gleich gesagt, er muß mir das Doppelte geben, und das hat er auch getan.“

An dieser Stelle wird antisemitische Gesinnung deutlich und jene oben erwähnte Doppelstruktur des Films offenbar.

Die wahre Ursache des eigentlichen Verbrechens, seine materielle Notsituation, gereicht Gabler auf zweifache Weise zur Entlastung: als „moralische“ Begründung für die zugestandene Beteiligung an einem (so nie stattgefundenen) verbrechen, wie auch als persönlich leicht handhabbares Erzählmaterial, das einer Verdichtung der Fiktion und ihrer Authentizitätssicherung dient, ohne vollkommen aus der Luft gegriffen zu sein. Der Rückgriff Gablers auf die eigene reale Notsituation in der Fiktion, bleibt nicht nur dem Beschauer des Films als einzigem vollständig durchsichtig, sondern arbeitet als „Tatsache“ (!) auch dem Antisemitismus der selbstzufriedenen Behörden reibungslos in die Hände.

Der Film erzählt so zugleich auch vom Prinzip antisemitischen Verhaltens, dem Verschmelzen von Tatsächlichem von Fiktionalem. Und wie er sich bildet, nachgerade aus dem Nichts heraus, wie er gewalttätig die Lebenswege einander Unbekannter motivlos vermischt zu Geschichten, die Geschichte machen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang eine kurze Szene während der Verhaftung Blums und Bremers (Sequenz 06), deren Familien gemeinsam Blums Haus bewohnen, verteilt auf Obergeschoss und Souterrain. Als sich in der Nacht der Verhaftung alle auf dem Korridor treffen und von der Polizei als Verhaftungsgrund plötzlich „Mordverdacht“ genannt wird, beginnt die Frau des Chauffeurs zunächst zu lamentieren und wendet sich an Schwerdtfeger: „Unter Mordverdacht? Und mein Mann ist da mit drin? Ja, was hat denn mein Mann damit zu tun?“ Als Blum versucht, sie zu beruhigen, schreit sie ihn an: „Ach, darum immer die großen Geschenke zu Wehnachten und der Urlaub, so oft er welchen haben wollte. – Mein Mann ist unschuldig, glauben Sie mir!“

Was die Frau hier hinausschleudert, hat vermutlich weniger mit dem aufgestauten Hass auf den Angehörigen einer anderen Gesellschaftsklasse zu tun, sondern ist der latente Antisemitismus, der keine Klassengrenzen kennt. Dies dürfte in seiner Klarheit umso mehr der Fall sein, als die Frau ihre Anschuldigung ja völlig gefahrlos macht: aufgrund des Verdachts einer staatlichen Autorität und im Schutz derselben.

Dass am Ende beide Familien noch immer unter einem Dach wohnen, jede nach wie vor für sich, bestärkt das vom Film veranschaulichte Prinzip des Antisemitismus: er ist alltäglich, bricht unvermittelt hervor, seine Latenz, die, wie gesagt wurde, auf Imaginärem beruht, ist immer für Tragödien gut.

Den Antisemitismus in seinem kaum glaublichen Funktionieren zu zeigen, geht über bloßes Zeigen hinaus, es beinhaltet auch eine gesellschaftspolitische Einordnung. Das ist hier der Fall. Insofern nimmt der Film eindeutig Stellung und legt seine Perspektive offen: Der Film zeichnet das Bild des verbreiteten Antisemitismus, wie er in der Zeit der Weimarer Republik in vielen rechtsgerichteten Kreisen – und darüber hinaus – vorherrschte aufgrund der Erfahrungen mit dem deutschen Faschismus. Er zeigt, dass der Faschismus nicht voraussetzungslos entstand, und deutet auch die Folgen an: In der Schlußeinstellung (Sequenz 25) antwortet Blum auf die Aussage seiner Frau, dass es vorbei sei: „Das ist noch nicht vorbei, das fängt erst an! Als ich heute von den Richtern stand als Zeuge, da hatte ich das Gefühl, alle, die da hinter mir saßen, denen wäre es lieber gewesen, ich säße auf der Anklagebank und nicht dieser Gabler.“

Und vor dem Ausblenden des Bildes geht die unverbindliche Begleitmusik in angedeutete Marschfanfaren über.

Der Film ist ein Warn- und Fragezeichen angesichts der gesellschaftspolitischen Probleme, die sich in der nachfaschistischen Zeit stellten. Er fragt nach möglicherweise noch vorhandenen antisemitischen Einstellungen, er weist auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Justiz- und Polizeireform hin. In diesem Zusammenhang gewinnt zusätzlich an Bedeutung, was der Film neben dem Aufzeigen des Prinzips des Antisemitismus zeigt: das politische Wesen einer reaktionären Beamtenschaft in Justiz und Polizei. Die beiden Richter Konrad und Hecht werden dem Zuschauer als Repräsentanten der deutschen Richterschaft der Weimarer Republik vorgeführt, ihre politischen Absichten gleichsam als repräsentativ für die politische Einstellung der Richterschaft. Und: die Machtmittel der Männer, die gegen das Unrecht einschreiten, reichen gerade noch für die Verhinderung eines Justizirrtums, nicht aber für eine grundsätzliche Veränderung der Verhältnisse.

Der konkrete Fall der Jahre 1925/26 wird so, obwohl sich die Handlung eng anlehnt an den authentischen Justizskandal, lediglich exemplarisch genommen für die politischen Verhältnisse jener Zeit, und dabei deutlich gekennzeichnet, dass die grundsätzliche Problematik darüber hinaus von Bedeutung bleibt. So geht es Stemmle und Engel dann auch nicht um eine penible Rekonstruktion der damaligen Geschehnisse – die Filmhandlung weicht davon in zahlreichen Momenten ab – sondern um das „Typische“ am Fall. Und so geht es auch bei den agierenden Personen nicht um differenzierte Menschenbilder, sondern um die Typisierung der Charaktere. Es wird auf Einfühlung ermöglichende, individuelle Psychologie verzichtet: was wesentlich ist, wird vorgeführt. Die Justizvertreter Konrad und Hecht beispielsweise in ihrer uniformen Ähnlichkeit mit Zwicker, Stehkragen und dem gewichsten Schnurrbart, ihrem knappen, zackigen und krächzenden Ton – und ihrem kriminellen Handeln.

Dieses Vorführen setzt sich auch fort in der Zeichnung der anderen Personen, auch der Nebenfiguren und ihres Umfeldes.
Vorgeführt werden:

  • Fischers Unterwerfung gegenüber Autoritäten, wenn er sich bei Schwerdtfeger devot nach Gabler erkundigt: „Erlaube mir die Frage: Sitzt er wegen politisch?“
  • die Bemerkung der Frau des Landgerichtsrat Konrad zu ihrem Sohn: „Wenn Väterchen von dem neuen Fall (Blum) spricht, lebt er richtig auf!“
  • die nicht zur politischen Abstraktion fähige Frau Blum, für die die ganze Angelegenheit „Wahnsinn“ bedeutet, der ihr „gespenstisch“ erscheint, also nicht erklärbar. Ihren Besuch im Landtag anläßlich der dortigen Erörterung der „Affaire Blum“ beschließt sie, nachdem ein Großteil des Saals den mit ihr befreundeten Präsidenten Wilschinsky nicht zu Wort kommen läßt, mit den Worten: „Das ist ja ein Tollhaus!“ (Sequenz 17)
  • der Sozialdemokrat Wilschinsky, dessen lockerer und formloser Lebensstil sich in einem morgendlichen Auftritt im Pyjama vor dem mittlerweile hinzugezogenen neutralen Kriminalkommissar Bonte ebenso äußert wie sein politischer Optimismus in dieser Angelegenheit gegenüber Sabine Blum mit den Worten: „Wir sind auch noch da!“
  • jener Bonte aus Berlin, die moralische Instanz des Films, der von den Hauptfiguren vielleicht die statischste ist: ohne jede Übertreibung erledigt er trocken seinen Job, den im Grunde jeder hätte erfolgreich zum Abschluss bringen können, wenn er nur gewollt hätte.
  • der unterste Beamtenrang, den dieser Film zeigt, der Polizeidiener, der Gabler zur entscheidenden Vernehmung durch Bonte vorführt: „Der Untersuchungsgefangene Gabler“ leiert er in einem Ton, der über die Denotation hinaus die konnotative Bedeutung transportiert, dass eben diese drei Worte durchaus unter verschiedenen Regimes so gesprochen werden könnten. Wie der Mann vor der geöffneten Tür zu Schwerdtfegers Dienstzimmer steht, in seiner schmucklosen Uniform, das Koppel locker umgebunden, die rechte Hand bequem an der Hosennaht, in der linken den großen Schlüsselbund und an einem der Finger den Ehering, so erscheint er als pure Funktion, hinabgedrückt zur menschgewordenen Pflichterfüllung. 

Diese „Typisierung“, wie sie der Film durchweg vorführt, hat zur Folge, dass der verbliebene (filmische) Vorstellungsraum, der nicht von Psychologie verstopft ist, die Möglichkeit einer „politischen Tiefenperspektive“ belässt, die Gültigkeit beansprucht über die historische Wirklichkeit der erzählten Geschichte hinaus. 
Solche auf Verallgemeinerung und Nachdenken abzielende Präsentation der Handlungsträger offenbart der Film auch in seiner ästhetischen Form. 
Die Transparenz der Erzählweise wird unterstrichen von einer Distanz in der Darstellung, die nicht mit Kühlheit in dem Sinne verwechselt werden darf, daß der Mensch in ihr verlorenginge. Das Gegenteil ist der Fall.

Wie der Film beispielsweise am Anfang Gablers Mord an Platzer darstellt, ist für diese ihm eigene Mischung aus individueller Distanz und allgemeiner Nähe typisch.

Wenn Platzer mit Gabler in dessen Haus anlangt, bleibt die Kamera zunächst in leichter Obersicht in Höhe der Toreinfahrt stehen. Das folgende Geschehen im Haus wird sie ausschließlich von außen beobachten. Sie rückt an die Außenwand in Höhe des Küchen- und des Stubenfensters heran und fährt jeweils von einem zum anderen. Bevor Gabler Platzer erschießt, zieht er die Vorhänge des Stubenfensters zu . Jede Anteilnahme des Betrachters wird so vermieden, bis ein Schuss die stille zerreißt, der Schnitt auf das Küchenfenster Christinas Entsetzen zeigt und ihre Verzweiflung bei weiteren Schüssen. Es folgt ein Schnitt in die Totale der Außenfront: Im Wohnzimmer wird das Licht gelöscht, von Ferne bellt ein Hund, Gabler zieht die Vorhänge wieder zurück und horcht. Was hier gewissermaßen in der nochmals potenzierten Distanzierung durch den Filmschnitt kulminiert, bringt zugleich die Gelegenheit, Bilanz zu ziehen und zu begreifen, was eigentlich geschehen ist. Originalton und Bild (die gedämpft durch das Fenster zu hörenden Schüsse, das deutliche Bellend es Hundes, das wie unschuldig daliegende Wohnhaus in der klaren Nacht) schaffen eine Räumlichkeit, die in ihrer Begrenztheit zum Typus wird, sich über den Einzelfall hebt, der austauschbar wäre.

Die hier ausgewählten Filmkritiken, geben wieder, was in den Nachkriegsjahren in der Presse weit überwiegend über den Film geschrieben wurde. Mit dem Film habe „die DEFA manche Sünde ihrer Vergan­genheit abgebüßt“ (SZ), der Film sei „ohne Zweifel der bisher beste Film der deutschen Nachkriegsproduktion“ (Mittelb. Z.).

Lediglich die Rezensentin der „Lübecker Nachrichten“ muss nach ihrem Lob, pflichtschuldigst der DEFA-Produktion noch Propagandamethoden anhängen: „Die Sowjets schufen (oft meisterhaft getarnte) Propagandafilme, die Nazis drehten solche Filme, die Defa folgt diesem Rezept. Es ist außerordentlich bedauerlich bei diesem Film […], der ohne Übertreibungen in der Stärke seiner humanen Grundidee von edelster Wirkung hätte sein können.“

Mit diesem Film hat die DEFA manche Sünde ihrer Vergan­genheit abgebüßt. Drei Jahre waren nötig, bis ein hieb- und stichfester Film zustande kam, der vom Thema und der künstlerischen Behandlung her die bisher relativ brauchbaren Arbeiten von Staudte (Die Mörder sind unter uns) und Maetzig (Ehe im Schatten) weit übertrifft. In das Verdienst dürfen sich Erich Engel (Regie) und R.A. Stemmle (Buch) teilen. Endlich einmal genau formulierte Dialoge, die Zug um Zug weiterführen, kaum ein überflüssiger Satz oder leere Stellen. Dabei gibt der Stoff, rein filmisch gesehen, nicht einmal viel bildliche Variationen her; Behn-Grunds Kamera hat fast nur Gespräche und Verhöre aufzunehmen. Daß trotzdem die Spannung und Anteilnahme keinen Augenblick aussetzt, liegt an der großartigen Schauspielführung durch Engels subtile, überlegt ordnende Regiekunst. Dem Kriminalfall, der fast zu einem Justizmord führt, liegen wirkliche Vorgänge des Jahres 1926 zugrunde. Das Kessel­treiben antisemitisch voreingenommener Juristen gegen den Industriellen Blum, dessen intelligente Skepsis am Ende schlimmeres Unheil als diese Untersuchungshaft voraus­ahnt, leuchtet in Zustände hinein, die während der Weima­rer Republik sträflich sorglos geduldet wurden und im Bereich der Rechtssprechung deren frühes Ende mitverur­sachten. Akademisches Altherrentum fand sich mit der Landsknechtsmentalität eines skrupellosen, unreifen Frei­korpskämpfers in nationalistischer Selbstaufblähung zu­sammen, um einen simplen‘ Fall‘ so umzubiegen, daß er sich gegen die ‚Linken‘ und die Juden politisch ausmünzen ließ.


Anon., in: Süddeutsche Zeitung, 14. Dezember 1948

Die Presse hatte Gelegenheit, diesen Film der Defa, der seit gestern im Lichtspielhaus Weißgerbergraben läuft, in einer Sondervorstellung zu sehen. „Affaire Blum“ ist ohne Zweifel der bisher beste Film der deutschen Nachkriegsproduktion.

Zunächst einmal ist dieser Film ein ganz ausgezeichneter Kriminalstreifen, wie man ihn schon lange Zeit nicht mehr so fesselnd und spannend gesehen hat. Die story dieser Affaire beruht auf einer wahren Begebenheit aus dem Jahre 1926. Vom Beginn an mit dem fingierten Zeitungsinserat über den Raubmord mit im Keller verscharrter Leiche, der Entdeckung des Mörders, von dessen frechem und erfolgreichem Lügen vor dem Untersuchungsrichter bis zu seiner schließlichen Überführung entbehrt dieser Stoff nichts an Grausamkeit. Skrupellosigkeit und menschlicher Verworfenheit. Er greift in jeder einzelnen Szene in nicht unerheblichem Maße an die Nerven der Zuschauer und läßt diese Spannung nicht einen Augenblick lang verlorengehen.

Zum zweiten aber ist in diese Kriminalgeschichte eine politische Atmosphäre verwoben, die einen eindringlichen Einblick in die Verhältnisse der ausgehenden Weimarer Zeit vermittelt. Es ist das Bestechende dabei, daß sowohl die kriminelle als auch die politische Seite dieses Streifens für sich allein bestehen könnte, daß beide sich aber auch zu einer wohl noch selten erlebten filmischen Geschlossenheit vereinigen. Dieser Film gibt eine Schilderung jener Zeit, in der die politische Voreingenommenheit ihre Existenz anmeldete, in der man auch vor Gericht nicht nach der Schuld, sondern nach der Weltanschauung und politischen Einstellung zu forschen begann. So wird auch hier ein völlig Unschuldiger In einen politischen Bannkreis hineingezogen, wird von „reaktionären“ Richtern und politischen Intriganten immer mehr in eine völlig grundlose Schuld verstrickt, die die Richter letzten Endes ohne Zweifel zu einem Fehlurteil und einen Justizmord geführt hätte, wenn nicht ein objektiver Detektiv den wahren Sachverhalt der ganzen Geschichte aufgedeckt hätte.

Es ist merkwürdig: dieser Film hat weder stilistisch noch formal, weder inhaltlich noch von der Kamera her eine nur ihm eigene Note. Er ist in keiner Weise avantgardistisch. Im Gegenteil, er wandelt künstlerisch in längst bekannten und traditionellen Bahnen. Und dennoch ist nach dem Krieg noch kein deutscher Film gezeigt worden, der von gleicher erschütternder Wirkung gewesen wäre. Dies hat seinen Grund darin, daß auch nicht ein einziges Mal davon abgewichen wird, in konzentriertester, sachlichster und klarster Art nur das zu sagen, was unbedingt gesagt werden muß. […]

Dieser Film ist Darstellung geschichtlicher Tatsachen. Er ist aber zugleich Mahnung für unsere Zeit. Es ist sein besonderes Bene, daß diese Mahnung nicht in salbungsvollen Reden aufdringlich an das Ohr des Zuschauers kommt, sondern allein aus der Handlung selbst, die unbedingt zur Stellungnahme zwingt. Es ist Sache des Publikums, zu beurteilen, ob Vorkommnisse wie in diesem Film auch in der Gegenwart noch möglich sein könnten. Viele, die mit offenen Augen durch unsere Zeit gehen, werden diese Möglichkeit nicht von der Hand weisen wollen.

Alles in allem: ein Kriminalfilm und ein publizistischer Film von hohem Wert, in der Reihe der wenigen guten deutschen Nachkriegsfilme, wie schon gesagt, ohne Zweifel der beste.


Der neue Film „Affaire Blum“. In: Mittelbayerische Zeitung, Regensburg, 12.11.1949.

„Affaire Blum“ – ein Schwarz-Weiß-Film aus einem Guß. Logisch, packend im Ablauf, dicht in der Atmosphäre, künstlerisch bedeutend in der Intensität der nahtlos aneinandergefügten effektvollen Bilder (Kamera Friedl Behn-Grund), bestechend in der starken schauspielerischen Besetzung, inszenierte Erich Engel diesen Stoff (Drehbuch F. A. Stemmle), der ihn seit langem beschäftigte: den berüchtigten Justizskandal der Weimarer Republik, der in den zwanziger Jahren in Mitteldeutschland mit der Ermordung eines Buchhalters begann. In großer Aufmachung berichteten die Zeitungen davon, die Behörden griffen ein, der Landtag nahm Stellung, denn des Mordes verdächtigt wurde der jüdische Fabrikant Blum (in Wirklichkeit Haas) und die antisemitische Untersuchungskommission ließ sich für politische Zwecke mißbrauchen. Sensationell war die Entlarvung des wahren Täters, sensationell waren die politischen Hintergründe, in denen sich die Wurzeln zu jener brutalen „Rechtsfindung“ nach dem „gesunden Menschenverstand“ abzeichneten, der durch und durch krank war und den deutschen Rechtsstaat vernichtete.

Dieser dokumentarische Streifen ist eine Abrechnung mit jenen verbohrten und verkommenen Kreisen, die den Nazis in den Sattel halfen. Er erhielt seine stärksten Momente durch die charaktervolle Figur des Juden Blum in der noblen .Darstellung von Kurt Erhardt und durch seinen überzeugenden Einsatz für Recht und Wahrheit. Aber er vermeidet nicht die billige Verallgemeinerung und Simplifizierung. Es ist ein Film in Schwarz-Weiß, wir sagten es schon. Alle Personen um die Partei Blum sind helle Lichtgestalten, klug, menschlich, sympathisch. Ja, sogar der Mörder erregt Mitgefühl und ist eigentlich ein Opfer. Alle von der Gegenseite sind dunkel, dumm, teuflisch, verbrecherisch (hier karikierten und übertrieben die Schauspieler mit Genuß. Ein Genuß, es zu sehen!) Tragischerweise war alles in Wirklichkeit schwerer durchschaubar, viel schwerer als hier die, dicke Tendenz in Schlagworten: für die Juden, für die Kommunisten, für die Unterdrückten, für die Spießer, für einen Kapitalisten (Blum); gegen die Nazis, gegen die Korpsstudenten, gegen die Spießer, gegen die Kapitalisten. Alles in Bausch und Bogen.

Die These Upton Sinclairs, nach der die Kunst immer Propaganda ist, ob gewollt oder nicht, hat ihre Anerkennung und Anwendung gefunden. Die Sowjets schufen (oft meisterhaft getarnte) Propagandafilme, die Nazis drehten solche Filme, die Defa folgt diesem Rezept. Es ist außerordentlich bedauerlich bei diesem Film […], der ohne Übertreibungen in der Stärke seiner humanen Grundidee von edelster Wirkung hätte sein können.


Erika Müller: Berüchtigter Justiz[skandal]. In: Lübecker Nachrichten, [13.03.]1950.

Auch die jüngere Filmkritik fand überwiegend lobende Worte für den Film und hält AFFAIRE BLUM für einen der besten Filme der Nachkriegszeit. Exemplarisch dafür nur drei „Stimmen aus dem Internet:

  • So urteilt z.B. der filmdienst (Lexikon des internationalen Films): „Früher DEFA-Film, der die wachsende rassistische Verhetzung vor dem Dritten Reich an einem authentischen Fall (Justizskandal in Magdeburg 1926) beschreibt. Feinfühlig inszeniert und von vorzüglichen Schauspielern getragen.“
  • Für F. Schwarz (filmportal.de) legt Erich Engels „eine klar strukturierte, ohne jeden Umweg erzählte Geschichte vor, die so wirklich passiert ist.“
  • Bei fernsehserien.de liefert der Filme eine „vorzüglich inszenierte Kriminalgeschichte.“

(…) Warum ist AFFAIRE BLUM, der praktisch ohne Musik ist und fast nur aus Innenaufnahmen mit Gesprächs-Szenen besteht (…), so spannend? Engel hat „sehr großen Wert darauf gelegt, daß das Dialogische mit dem Optischen harmonisiert, also von der Optik her gebaut wurde. Er liebte es, die Szene möglichst nahe zu haben, damit nichts verlo­renging.“ (Kameramann Friedl Behn-Grund, vgl. Erich En­gel, a.a.O.)

„Der wichtigste Gesichtspunkt für eine (Buch-)Verfilmung ist der, daß die Gestalten eines Buches ihr Wesen möglichst restlos in Handlungen ausdrücken müssen.“ (Engel, a.a.O.) Bei den Vertretern von Polizei und Justiz, deren Machenschaften im Mittelpunkt des Filmes stehen, den Herren Kri­minalkommissar, Landgerichtsrat, Landgerichtsdirektor vollzieht sich (politisches) Handeln als verbale Rede. Ihr ‚Wesen‘ drückt sich aus in dem, was sie sagen. Und wie sie es sagen:

„Es ist geradezu ein Kriterium für die künstlerische Qualität einer schauspielerischen Leistung, ob zwischen Satzinhalt und Ausdruck eine Spannung und Überschneidung besteht, oder ob der Ausdruck nur eine phantasielose Ausmalung des gesprochenen Wortes ist.“ (Erich Engel, a.a.O.) Wenn die Verlobte zu Gabler in der Nacht seines Verbrechens sagt: „Ich liebe Dich“, dann kommt zum Sinn dieses fast kalt hingesag­ten Satzes tatsächlich hinzu „ein angstvolles Verfallen sein, das den Widerstand gegen die Hingabe spürt, aber darauf ver­zichtet.“ (E. Engel, a.a.O.)

Aber worin äußert sich die Spannung zwischen Satzinhalt und Ausdruck bei den erwähnten Herren, die doch scheinbar ganz naturwüchsig und ohne die Spur eines inneren Widerstands, jeder für sich die abgerundete und typische Erscheinung eines reaktionären preußischen Beamten bilden? Was diese Perso­nen so ’schillernd‘ macht, ist einmal der Widerspruch zwi­schen dem militärisch knappen, zackigen und krächzenden Ton, den sie an sich haben, und ihrem Bedürfnis, sich bei dem verhafteten Gabler geradezu einzuschmeicheln, um ihn als Zeugen gegen Blum zu gewinnen, damit – nach der unange­nehmen Rathenau-‚Sache‘ – der Beweis erbracht werden kann, „daß auch ein Jude killen kann. Aber nicht wegen Politik, sondern wegen Geld“. Es ist ferner der formale Gegensatz zwischen ihrer äußeren Dynamik, der Leiden­schaft, mit der sie sich an ihre vorgefaßte Meinung vom Hergang der Tat mit einer zunehmend ans Kindliche grenzen­den Bereitschaft zur Illusion verlieren, und ihrer statischen Befangenheit im Anti-Semitismus, die so weit führt, daß sie zeitweise des Mordes, der begangen worden sein soll, um dem jüdischen Kapitalisten Blum bei seinen Devisenschie­bungen zu helfen, einen Kommunisten verdächtigen. Äußerlich sind sie, mit dem Zwicker, dem Stehkragen, dem gewichsten Schnauzbart, so ähnlich, daß der linksliberale Re­gierungspräsident angewidert bemerkt „Wenn ich diese Typen schon sehe!“ Auch in ihren Äußerungen findet sich nichts Originelles. Wie bekannt sind einem doch beispielsweise die Worte, mit denen der Untersuchungsrichter den Juden Blum charakterisiert: „Dunkel… Intelligent… Aber raffiniert!“ Das Moment der Spannung kommt – vermittelt durch die ‚Flachheit‘ der äußeren Typisierung – aus den oben bezeich­neten Widersprüchlichkeiten, die den Typen Lebendigkeit und dem Film seine politische Tiefenperspektive verleihen. Andererseits ist AFFAIRE BLUM ein Kriminalfilm.

Peter Nau, in: Filmkritik Nr. 229, Januar 1976

Der Film zeigt auf, daß Nationalsozialismus und Antisemitismus nicht über Nacht mit der Machtergreifung der NSDAP über Deutschland hereinbrachen, sondern latent in der Weimarer Republik angelegt waren. Es werden denkwürdige politische Allianzen, so zum Beispiel die einer anti-demokratischen, antisemitischen Justiz mit der reaktionären Presse, angeschnitten. Dabei werden die Charakterstudienabgestuft von Fanatikern über Verblendete bis hin zu Mitläufern und Menschen, die sich mit der Rechtsbeugung nicht abfinden wollten.

Der Regisseur Engel, der vor allem wegen seiner kleinen, intelligenten Komödien in den dreißiger und vierziger Jahren bekannt geworden ist (nicht zu verwechseln mit Erich Engels) orientierte sich hier anGestaltungsmerkmalen des italienischen Neorealismus, ohne dessen Stil zu kopieren. Die Atmosphäre in Deutschland auf dem Weg zum Faschismus, in der ein Mörder, der ein Freikorpsmann ist, der Justiz nährer steht als ein Opfer, das jüdisch ist, wird direkt vermittelt als eine Art Lähmung, der die Menschen allzuleicht verfallen. Regie und Drehbuch werden durch hervorragende Schauspielerleistungen unterstützt.

Zentrale Filmografie Politische Bildung. Band 2. Hrsg. Vom Institut Jugend Film Fernsehen, München 1982, S. 3

„Ein authentisches, interessantes und brisantes Fernsehspiel über einen Raubmord, das mit hoher Präzision inszeniert wurde. Hochkarätige Darsteller in allen Rollen und eine sorgfältige Regie sorgen dafür, dass das auf einem echten Fall basierende Kriminalspiel trotz Überlänge von mehr als zwei Stunden nicht langweilig wird. Besonders hervorzuheben sind Walo Lüönd, der glaubhaft einen vom Zeitgeist stark beeinflussten Ermittler spielt, Leonard Steckel als unschuldig in Verdacht gebrachter Dr. Blum, Paul Dahlke als Regierungspräsident und Hans W. Hamacher als Kriminalkommissar Bonte. Aber auch alle anderen Darsteller liefern eine erstklassige Darstellung ab.“ (GP, Die Krimihomepage, Januar 2021, abgerufen: 01.02.2023)

Die Geschichte des Films AFFAIRE BLUM basiert auf einem konkreten  Fall, der sich in der vorfaschistischen Gesellschaft der Weimarer Republik zugertragen hat.

Gleichwohl macht der Film deutlich,daß es ihm nicht um einen Einzelfall geht, sondern darum, den Fall als  Ausdruck gesellschaftlicher Strukturen zu behandeln.

Für den  Autor  und  den  Regisseur  ist damit auch die Frage nach der Legitimität  der   Abweichung vom  konkreten Fall  unbedeutend. Sie versuchen gar nicht erst eine mäglichst getreue  Rekonstruktion der Ereignisse,  sondern konzentrieren sich auf das Vorführen des „Typischen“.

 

Erzählhaltung

Zur  Vermittlung  des   Geschehens wird  eine  markante filmische Erzählhaltung gewählt, die es erlaubt, von den realen Ereignissen der  Jahre 1925/26 in Einzelheiten abzuweichen und durch  Vereinfachung des Geschehens  sowie die Begrenzung der  Handlungsträger den Blick auf das Wesentliche zu lenken.

Es ist wichtig,  diese  Erzählhaltung  herauszuarbeiten, weil sie unerlässlich für das  Verständnis des  Films ist und zugleich auch  auf gesellschaftspolitische  Aspekte  der Nachkriegsjahre hindeutet. Sie ist einerseits geprägt von einer distanzierten Beobachtung,  die den Blick des Betrachters  für eine  Reflexion des Geschehens  öffnet.  Andererseits nimmt sie den  historischen Fall exemplarisch  für politische Strukturen in der Weimarer Republik. In  diesem Sinne werden die  verschiedenen  Personen nicht zur Einfühlung und Identifikation inszeniert, sondern als Typen bzw. gesellschaftliche Charaktere.

Diese  „analytische Form“ gilt für den gesamten  Film,  lässt sich jedoch gut an einzelnen Sequenzen,  wie z.B.anhand der Mordszene, verdeutlichen.

 

Antisemitismus

Der zentrale inhaltliche Aspekt des Films, der Antisemitismus, wird von  Stemmle und Engel in seinem allgemeinen  Funktionieren  vorgeführt – wie er, unterschwellig vorhanden,  plötzlich aus seiner Latenz  hervorbricht, sich, rein auf Vorurteile gegründet, steigert, grausame Realität wird, in der kaum noch jemand in der Lage

ist, klar zu sehen und zu urteilen. Exemplarisch hierfür können die Verhöre Gablers durch Schwerdtfeger, die Gespräche in Justizkreisen, aber auch einige Bemerkungen peripherer Figuren,wie z.B. der Frau des Chauffeurs von Blum,  angesehen werden. 

Der Film zeigt so, wie tief der Antisemitismus in den Strukturen der Gesellschaft verwurzelt war und will offenlegen, dass die Judenverfolgung im  Nationalsozialismus  hierauf aufbauen konnte. Diesen Zusammenhang deutet er z.B. an, wenn zum  Schluss die Fanfare der deutschen Wochenschau ertönt und hiermit auf eine unheilvolle Zukunft verweist, die dem Zuschauer von 1948 noch nahe Vergangenheit und somit aktuell war.

Justiz- und Polizeibehörden in der Weimarer Republik

Mit dem Hauptaspekt eng verknüpft ist der  „Fall“ der Justiz- und Polizeibehörden. Hier zeigt sich der latente oder auch offene Antisemitismus besonders ausgeprägt und einflussreich,  so dass Teile der Justiz selbst als kriminell erscheinen. Die beobachtend analysierende Darstellung unterstützt hier die über einzelne Individuen hinausgehende  Dimension dieses Problems. Beispiele hierfür finden sich sowohl in den Verhören Gablers durch Schwerdtfeger als auch in den Szenen, die das Milieu  in Justizkreisen beleuchten.  Der dargestellte Fall,  die agierenden Personen werden  als  repräsentativ für  bedeutende Teile von Polizei und Justiz in der Weimarer Republik dargestellt. Damit erhält diese Darstellung eine  politische Dimension, die bis in die Gegenwart der Nachkriegsjahre reicht.

Retrospektive Perspektive

Der  Film  stellt  sich so  als  eine  retrospektive  Bearbeitung historische Ereignisse dar, der die Erfahrungen mit dem deutschen Faschismus zugrunde liegen. Er thematisiert Probleme, die gerade in  den Nachkriegsjahren für politisch aktive Menschen  zentralen Stellenwert im Hinblick auf die Neugestaltung einer  Gesellschaft hatten, so etwa die Frage nach der Notwendigkeit  einer umfassenden Justiz- und Polizeireform oder die Frage danach,  wie es sich mit dem Antisemitismus in der Nachkriegsgesellschaft verhält. Insofern  sollte der Film in auch als  Stellungnahme innerhalb  der  politischen Diskussion in  der  Nachkriegsgesellschaft behandelt werden, über die Auseinandersetzung mit der filmischen  Geschichtsdarstellung hinaus.Wichtig ist, was der  Film für „typisch“ hält und wie der Film seine Geschichte erzählt.

Filmvergleiche

Im Zusammenhang  mit  einer  Behandlung  des Themenkomplexes Antisemitismus/Holocaust, insbesondere bei der Frage nach Kontinuitäten bzw.  Brüchen in der Zeit vor, während und nach  dem Faschismus ist es sinnvoll,  AFFAIRE  BLUM zusammen  mit anderen Spielfilmen,  die sich mit dem Antisemitismus beschäftigen, zu behandeln.Hier bieten sich EHE IM SCHATTEN und DER RUF an.

Wenn  stärker auf die gesellschaftlichen Bedingungen des Faschismus in  Deutschland eingegangen  werden soll, sollte der Film im Zusammenhang mit ROTATION  oder  DER RAT DER  GÖTTER  bearbeitet werden.

Sie finden hier Arbeitsmaterialien, die die Arbeit mit dem Film im Unterricht unterstützen können.

  1. Ein Beitrag, der auf den historischen Fall Mitte der 20er Jahre in Magdeburg eingeht.
    Allgemeine Beiträge zur Politischen Justiz in der Weimarer Republik finden sie hier!
  2. Ein Beitrag, der das weitere Leben des historischen Kriminalkommisars B. bis in die 50er Jahre weiterverfolgt.

„Am 10. Juni 1925 ermordet der ehemalige Freikorpskämpfer und engagierte  Hakenkreuzler  Richard Schröder  in seiner  Wohnung  in  Groß-Rottmersleben  bei Magdeburg den Buchhalter Hermann Helling, den er mit Hilfe einer Zeitungsanzeige in sein Haus gelockt hatte. Die Leiche des  Buchhalters vergrub er im Keller des  Hauses.

Schröder  wurde verhaftet, weil man bei ihm zwei Uhren und ein Scheckheft Hellings fand. Die Ermittlungen führten der Magdeburger Untersuchungsrichter Kölling  und der Kriminalkommissar Tenholt. Beide schenkten Schröders Aussagen Glauben, in denen er den jüdischen Industriellen Rudolf Haas der Anstiftung zu dem Verbrechen bezichtigte. Der Verdacht gegen Haas verdichtete sich, als die  Polizei von angeblichen Steuerhinterziehungen in seinen Betrieben erfuhr, von denen Helling gewußt haben sollte. Haas wurde verhaftet. Tenholt,  Kölling und der Magdeburger Landgerichtsdirektor Hoffmann taten – geleitet  von ihrer politischen  Überzeugung – alles, um den  Verdacht gegen  Haas zu erhärten.  Schröder gegenüber verhielten sie sich aus den gleichen Motiven großzgig; je mehr er Haas belastete, um so besser wurde er behandelt. Oberpräsident Hörsing, der Führer des Reichsbanners, und Rechtsanwalt Dr. Braun, der Verteidiger von Haas, forderten  daraufhin  vom preußischen Innenministerium den Berliner Kriminalkommissar Busdorf an, der die Leiche Hellings in Schröders Keller fand. Kommissar  Tenholt wurde die Untersuchung des Falles entzogen, und man leitete gegen ihn wegen der Begünstigung Schröders ein Disziplinarverfahren ein. Kölling und Hoffman empfanden diesen Schritt als Eingriff in die Unabhängigkeit der Richter, und Kölling wandte sich in einem von Hoffmann inspirierten Brief an den Polizeipräsidenten von  Magdeburg und forderte,  dass Tenholt ihm wieder zur Verfügung gestellt werde. Die Rechtspresse veröffentlichte diesen Brief, noch bevor er beim Polizeipräsidenten eingegangen war. Der deutschnationale  Landtagsabgeordnete Prof. Konrad Meyer stellte Strafantrag gegen Innenminister Severing und die  Berliner Kriminalbeamten wegen Begünstigung des „Mörders“ Haas. Der Magdeburger Skandal führte zu mehreren Beratungen zwischen  Ministerpräsident Dr. Braun, Innenminister Severing und Justizminister Am Zehnhoff. Busdorf  wurde aus Magdeburg abberufen, an seine Stelle traten später die Berliner Kommissare Riemann und Braschwitz,  die den Fall aufklärten und Schröder des Mordes überführten. Haas wurde wegen erwiesener Unschuld freigelassen, Schröder im September 1926 zum  Tode  verurteilt und im  Frühjahr 1927 zu  lebenslänglicher Zuchthausstrafe begnadigt.  Kölling und Hoffman, die  ihrer Ämter enthoben wurden, mußten sich im Frühjahr 1928 vor dem großen Disziplinarsenat des Kammergerichts Berlin wegen ihres Verhaltens im Fall Schröder/Haas verantworten. Dieser Prozeß wurde am 26. April 1928 zwecks neuer Ermittlungen auf unbestimmte Zeit vertagt.“


aus:  Peter Pleyer:  Deutscher Nachkriegsfilm 1946-1948,  Münster 1965, S. 68/69

Günter Jordan hat in seinem Essay „Affaire B. Eine deutsche Geschichte“ im DEFA-Magazin „Leuchtkraft“ das Leben des historischen Politzeikommissars B. weiterverfolgt. Ein spannendes Beispieldafür, wie sich Realgeschichte, Geschichte des Films und individuelle Biographien miteinander verweben.

„(…) B. hat, wie sein filmisches Abbild, gemacht, »was auf der Hand lag«. Das will nicht viel bedeuten, außer, dass das im Deutschland des 20. Jahrhunderts immer etwas
bedeutet. So ist die Affäre B. eine deutsche Geschichte. Und eine gute dazu. Eine gute Geschichte ist bekanntlich nicht nur diejenige, die überraschende Wendungen
bereithält, sondern eine, welche die schlimmstmögliche Wendung nimmt.
Und die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, die Wahrheit zu erfahren. (…)

mehr: Günter Jordan: Affäre B. Eine deutsche Geschichte. In: Leuchtkraft. Journal der DEGA-Stiftung, Heft 3/2020, S. 67-79


Sieh dazu auch:

Der Kommissar aus Köpenick – Otto Busdorf. Eine Polizistenkarriere vom Kaiserreich bis zur DDR, 8. Februar 2015, Transkription als pdf, abgerufen am 01.02.2023

 

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